Christoph Spies
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesjustizvollzugsgesetzes und weiterer Vollzugsgesetze führt Rheinland-Pfalz seinen erfolgreichen Kurs im Justizvollzug konsequent fort. Wir entwickeln ein bewährtes System weiter, das auf Menschlichkeit, Sicherheit und Resozialisierung setzt und in der Vergangenheit gute Arbeit geleistet hat. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gefangenenvergütung aus 2 023 war für Rheinland-Pfalz kein Anlass zur Kritik – wir wurden ja auch nicht verklagt, sondern es waren Bayern und Nordrhein-Westfalen –, sondern Impuls, Bewährtes zu stärken und zukunftsfest zu machen. Wir erhöhen die Vergütung von 9 auf 16 % der Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, und in der Sicherheitsverwahrung auf 23 %. Grundlage dafür ist die sogenannte Eckvergütung, die sich aus dieser Bezugsgröße ableitet und damit regelmäßig an die Einkommensentwicklung angepasst wird. Diese Erhöhung bedeutet zum Beispiel konkret, für die Gefangenen steigt der Tagessatz bei 100 % der Eckvergütung künftig auf ca. 30 Euro, der einen deutlicher nachvollziehbaren Unterschied der Leistung sichtbar macht. Die Vergütung bleibt dabei gestuft, orientiert an der Art der Tätigkeit, den erforderlichen Kenntnissen und der individuellen Leistung. Es gibt grundsätzlich vier Vergütungsstufen, von 85 bis 125 % der Eckvergütung. Damit schaffen wir ein System, das Anstrengung und Einsatz messbar belohnt und zugleich Transparenz und Gerechtigkeit wahrt. Diese Maßnahme ist kein bloßes Plus im Geldbeutel, sie ist ein Signal der Anerkennung. Sie würdigt die Arbeit, die geleistet wird, als sinnvollen und verantwortungsvollen Beitrag zum eigenen Weg zurück in die Gesellschaft. Sie fördert Selbstwirksamkeit und Eigenverantwortung und ermöglicht es den Gefangenen, durch Sparen ein Eingliederungsgeld aufzubauen, mit dem sie nach der Entlassung den Neustart besser bewältigen können. Ein modernes und gerechtes Vergütungssystem entfaltet seine Wirkung nur, weil Menschen dahinterstehen, die es mit Leben füllen. Unser Justizvollzug funktioniert, und das liegt vor allem an denjenigen, die ihn Tag für Tag tragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren JVA leisten Herausragendes, mit Professionalität, Geduld und Menschlichkeit. Sie sorgen für Sicherheit und Ordnung, aber auch für Resozialisierung mit Herz und Augenmaß, oft unter anspruchsvollen Bedingungen, mit großem Verantwortungsbewusstsein und hohem personellen Einsatz. Ihnen gilt unser ausdrücklicher Dank und unsere volle Anerkennung. Ich freue mich auf die Ausführungen von Herrn Baldauf, der jetzt nicht zuhört. Aber wir können gerne über die Besetzung der Stellen sprechen, welche Maßnahmen das Land Rheinland-Pfalz dafür schon ergriffen hat. Insbesondere schauen wir uns als Beispiel die Ausbildung in den JVA an oder auch andere. Ich nenne die Gitterzulage nur, wenn Sie anfangen, über zusätzliche Vergütungen zu diskutieren, Herr Baldauf. Gerade weil diese tägliche Arbeit auf so hohem Niveau geleistet wird, führen wir mit der vorliegenden Novelle weitere Modernisierungen ein, um den Vollzug zu unterstützen und zukunftsfest zu gestalten. Der Vollzug in freien Formen wird ermöglicht – eine zusätzliche Option, um individuelle Resozialisierungswege zu fördern. Wir berücksichtigen das neue Selbstbestimmungsgesetz, um Menschen mit unterschiedlicher Geschlechtsidentität rechtssicher und respektvoll unterzubringen. Der Psychologische Dienst wird gestärkt und künftig verpflichte nd in Disziplinarmaßnahmen einbezogen, sofern betroffene Gefangene sich in Betreuung befinden. Dies ist ein wichtiger Baustein zur Berücksichtigung der wachsenden psychischen Belastung im Vollzug. Wir reagieren auf neue Sicherheitsrisiken – auch Sie haben es genannt – durch neue psychoaktive Stoffe. Eingehende Briefe können im Verdachtsfall angehalten und durch Fotokopien ersetzt werden, um Gefahren für Gesundheit und Ordnung abzuwehren. Auch im Bereich der Seelsorge schaffen wir Klarheit und Vertrauen. Rechtlich-redaktionell wird nun zwischen Seelsorgenden mit unterschiedlichen Zeugnisverweigerungsrechten unterschieden. Seit Inkrafttreten des Justizvollzugsdatenschutzgesetzes haben sich Entwicklungen ergeben, die eine klarstellende Anpassung erforderlich machen. So beschäftigt das Land auch Personen, denen die religiöse Betreuung islamischer Gefangener obliegt. Der Begriff der islamischen Seelsorge hat sich dabei zunehmend etabliert und spiegelt das gewachsene Bewusstsein für die Bedeutung seelsorgerischer Begleitung in unterschiedlichen religiösen Traditionen wider. Damit schützen wir das Vertrauen in die seelsorgerischen Gespräche und sorgen gleichzeitig für Rechtssicherheit und Transparenz. Ja, all diese Veränderungen verursachen Mehrkosten von rund 4,4 Millionen Euro jährlich, aber das sind gut investierte Mittel, Investitionen in Sicherheit, Gerechtigkeit und Menschlichkeit; denn jeder Mensch, der durch Arbeit, Bildung und Begleitung den Weg in ein straffreies Leben findet: Das ist ein Gewinn für ihn selbst und für unsere Gesellschaft. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Rheinland-Pfalz steht seit Jahren für einen modernen, (Glocke des Präsidenten) verlässlichen und menschlichen Justizvollzug. Mit dieser Reform stärken wir das, was sich bewährt hat, und öffnen zugleich den Weg für Neues. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
