Michael Frisch
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Zielsetzung des vorliegenden Gesetzes stimmen wir als „Drei Farben“ grundsätzlich zu. Wer als Beamter nicht zu den Grundwerten unserer Verfassung steht, kann nicht Teil des öffentlichen Dienstes sein. Aber gut gemeint, ist bekanntlich lange noch nicht gut gemacht. Was hier beschlossen werden soll, unterliegt aus unserer Sicht erheblichen rechtsstaatlichen Bedenken: Verletzungen der Unschuldsvermutung und auf Verdacht gegründete Maßnahmen, unverhältnismäßiger Eingriff in Eigentums- und Existenzrechte, rechtsstaatswidrige Beweislastumkehr und fehlende richterliche Vorprüfung und anderes mehr. Immerhin wurde die geplante Einschränkung von Berufungsmöglichkeiten wieder aus dem Entwurf herausgenommen. Hinzu kommt, dass Begriffe wie Verfassungsfeindlichkeit oder Illoyalität auslegungsfähig sind. Ich erinnere nur daran, wie schnell während der CoronaZeit Maßnahmenkritiker in den Ruf des Extremismus geraten sind. Die geplanten Instrumente sind daher geeignet, missliebige Meinungen und kritische Beamte zu disziplinieren. Wenn ein bloßer Verdacht genügt, um Reputation und Einkommen zu beschädigen, entsteht ein Klima der Angst und Konformität. Das untergräbt die demokratische Kultur und zerstört die Loyalität innerhalb der Beamtenschaft, die auf Recht, nicht auf Furcht beruhen sollte. Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf verfolgt ein legitimes Ziel, die Stärkung von Integrität und Effizienz des öffentlichen Dienstes. Doch er überschreitet dabei rote Linien des Rechtsstaats in erheblicher, nicht hinnehmbarer Weise. Ein wehrhafter demokratischer Staat braucht Verfassungstreue und loyale Beamte, aber keine Regelungen, die weit über das Ziel hinausschießen und die im Übrigen in Zukunft unter veränderten politischen Vorzeichen auch von jenen Kräften instrumentalisiert werden könnten, gegen die er sich jetzt offensichtlich richtet. Als freiheitliche Abgeordnete lehnen die „Drei Farben“ den Gesetzentwurf ab. Vielen Dank. (Beifall des Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos)
