Matthias Lammert
Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Stephan Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer letzte Woche mit in Tschechien war, der hat einen Eindruck davon bekommen, wie es sein kann, in einem Gefängnis eingesperrt zu sein, in dem Resozialisierung vielleicht nicht das Hauptaugenmerk ist. Ich muss Ihnen sagen, wenn man das vor Ort erlebt hat – einige nicken hier im Saal, die es gesehen haben –, wünscht man das eigentlich keinem, dort einzusitzen. Insofern kann man froh sein, dass wir hier in Deutschland leben, wenngleich ich keinem wünsche, ins Gefängnis gehen zu müssen, aber die Standards in Deutschland sind dann doch tatsächlich andere. Gleichwohl ist es richtig, dass das Bundesverfassungsgericht einen Blick darauf geworfen hat, ob die Vergütung der Strafgefangenen in Anbetracht dessen, was zu bewältigen ist, angemessen ist und sozusagen der Zweck der Arbeit die Resozialisierung fördert. Ich hatte dazu zwei Berichtsanträge im Rechtsausschuss gehabt, einen 2023 und einen 2024, woraufhin damals noch Herbert Mertin ausführte, dass aktuell der Tagessatz bei 15,27 Euro liegt. Das sind die 9 % von § 18 Viertes Buch SGB. Wir haben jetzt gehört, dass das mit der Gesetzesänderung immerhin auf 16 % steigt. Das dürfte dann etwa knapp das Doppelte sein, also etwa 30 Euro am Tag. Ob diese 30 Euro letztlich angemessen sind, ergibt sich daraus, Herr Minister, was mit den Resozialisierungskonzepten bezweckt wird. Sehen Sie es mir angesichts der Fülle dieses Gesetzeskonglomerats nach, dass ich in der Tiefe noch nicht in allen Verästelungen durchgestiegen bin, (Abg. Marco Weber, FDP: Was?) aber dafür haben wir die Ausschussberatung, die ansteht. Ich gehe allerdings davon aus, dadurch, dass die Gesetzesentstehung bald zwei Jahre gedauert hat – es haben viele Arbeitskreise getagt –, wird es sicherlich ein fundiertes Werk sein, das auch einer kritischen Betrachtung standhalten wird. So kannte ich zumindest die Arbeitsweise von Herbert Mertin. (Zuruf aus dem Hause) Insofern freue ich mich auf die weitere Beratung im Rechtsausschuss und signalisiere zumindest für die FREIEN WÄHLER, dass wir dem Gesetzesvorhaben positiv gegenüberstehen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
