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Carl-Bernhard von Heusinger

GRÜNE 12.11.2025 Sitzungen 18/96

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz mag auf den ersten Blick nach trockenem Verwaltungsrecht klingen, aber für die Zwangsvollstreckungspraxis ist es wichtig. Ich möchte an dieser Stelle einen großen Dank an alle Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte und Gerichtsvollzieher in diesem Land aussprechen. Die machen wirklich gute Arbeit, und die ist gar nicht so ungefährlich; (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) denn sie arbeiten mit Menschen, die nicht immer kooperativ oder manchmal sogar aggressiv sind. Sie brauchen kommunikative Skills und sind dabei genauso gefordert wie mit Kenntnissen in der Psychologie. Das Gesetz und auch die Vorteile dieses Gesetzes haben meine Vorredner schon ausführlich beleuchtet. Ich will einen Punkt herausgreifen, der aus meiner Sicht wichtig ist. Das ist tatsächlich, dass im Verwaltungsvollstreckungsgesetz jetzt ausdrücklich geregelt wird, dass die Landesoberkasse Rheinland-Pfalz Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher um Hilfe ersuchen kann. Die Zusammenarbeit hat sich bewährt, und dies soll nun rechtssicher im Gesetz verankert werden. Das war ein ausdrücklicher Wunsch auch von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern. Vor diesem Hintergrund kann ich mich den Worten meiner Vorredner anschließen. Der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung, um die Rahmenbedingungen der Arbeit der Vollstreckungsbeamtinnen und -beamten und der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher an die aktuellen rechtlichen und tatsächlich notwendigen Erfordernisse anzupassen. Ich freue mich auf die Beratungen zu diesem Gesetz. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

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