Marco Weber
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein paar Sätze von unserer Seite, wenn das Wort „Landesenteignungsgesetz“ Grundlage der Beratung ist. Das Landesenteignungsgesetz ist Grundlage vieler Infrastruktur- und Bauvorhaben. Es muss klar, verständlich und verlässlich sein. Die Änderungen beruhen auf Anregungen der Enteignungsbehörden und greifen Erfahrungen aus der Praxis auf – ein Beispiel bürgernaher Gesetzgebung. Kernpunkte sind: klarere Verfahrensregeln, etwa zur vorübergehenden Nutzung von Grundstücken, präzisere Benachrichtigung der Eigentümer, einheitlichere Wertermittlung nach dem Baugesetzbuch, Eintrag des Enteignungsvermerks im Grundbuch für mehr Transparenz oder auch neue Fristen, die Betroffenen mehr Vorbereitungszeit geben. Die Anpassungen machen Verfahren effizienter und gerechter, ohne dass das Eigentumsrecht angetastet wird bzw. ohne anzutasten, die Dinge dann auch auf den Weg zu bringen. Was die Vorredner auch noch hervorgehoben haben, ist der Änderungsantrag, den wir heute zusätzlich auf den Weg bringen. Dort bringen wir die notwendigen Anpassungen in die Landesbauordnung, um die rechtlichen Voraussetzungen für den sogenannten Bau-Turbo zu schaffen. Damit wollen wir Bauverfahren vereinfachen, Genehmigungen beschleunigen und zusätzlichen Wohnraum schneller und effizienter ermöglichen – ein entscheidender Beitrag gegen den Wohnungsmangel und für mehr bezahlbares Bauen in Rheinland-Pfalz. Auch die redaktionellen Anpassungen im Landesseilbahngesetz sichern künftig eine aktuelle Rechtslage. Abschließend ist festzustellen: Wir stärken mit diesem Gesamtpaket die Verwaltungspraxis, schaffen mehr Rechtsklarheit und bringen das Land beim Bauen und bei Infrastrukturprojekten spürbar voran. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)
