Joachim Paul
Liebe Kollegen, sehr verehrtes Präsidium! Estland zeigt vor allen Dingen, dass Digitalisierungsfortschritte bei einer restriktiven Einwanderungspolitik, bei einer Gesellschaft, die sich zur Wehrhaftigkeit und konservativen Werten bekennt, (Zurufe von SPD und CDU: Oh!) kein Widerspruch ist, sondern das Erfolgsmodell, das Zukunftsmodell. (Abg. Roger Lewentz, SPD: Die haben die ganzen Russen im Land!) Schon zu Beginn dieser Legislaturperiode versprach die selbst ernannte Koalition des Aufbruchs und der Zukunftschancen, die Daten des Landes frei, kostenlos und maschinenlesbar bereitzustellen, ein wichtiger Schritt für Transparenz, Digitalisierung und Fortschritt in Rheinland-Pfalz. Nun, fast fünf Jahre später, am Ende dieser Legislaturperiode, soll dieses Vorhaben endlich umgesetzt werden. Doch der Gesetzentwurf, der uns heute vorliegt, bleibt weit hinter diesen Ansprüchen zurück – wie immer, könnte man sagen. Das Ziel wäre klar der freie und ungehinderte Zugang zu offenen, maschinenlesbaren Verwaltungsdaten für alle. Doch anstatt echte Verpflichtungen zu schaffen, enthält das Gesetz nur eine Sollbestimmung für Landesbehörden und eine Kannbestimmung für Kommunen. Das heißt, es könnte etwas geschehen, es muss aber nicht. Die Kommunen, die ohnehin unter einer Flut neuer Aufgaben leiden, die ihnen vom Land oft ohne echte Gegenleistung immer wieder auferlegt werden, bleiben also außen vor. Der schulische Bereich wird ebenfalls aus Überlastungsgründen ausgenommen. Verfehlte Corona-Maßnahmen, an denen unsere Gesellschaft immer noch laboriert, und die Folgen einer immer diverser werdenden Schülerschaft halten die Schulen zu sehr in Atem, als dass sie sich mit „Nebensächlichkeiten“ wie der Digitalisierung widmen könnten. Auch diese Entwicklung muss man kritisch hinterfragen. Damit wird der eigentliche Zweck, ein echtes offenes Datenwesen, in letzter Konsequenz verfehlt. Die Kritik an diesem Gesetz kommt nicht nur aus der Opposition. Die IHK-Arbeitsgemeinschaft und Bitkom fordern eine Mussvorschrift statt einer Sollregelung. Die Hochschule für öffentliche Verwaltung meint, die Regelungen hätten besser im Landestransparenzgesetz verankert werden sollen. Selbst Wikimedia lehnt den Entwurf ab und rät zur Überarbeitung des Landestransparenzgesetzes. Die Bewertung der Landesregierung, das sei nicht zweckmäßig und würde nur zu Überlastungen führen, zeigt, ein eigentlich sinnvolles Gesetz droht wirkungslos zu verpuffen; denn was fehlt, sind die Voraussetzungen: Personal, Infrastruktur und vor allem politischer Wille. Fünf Jahre wären Zeit genug gewesen, das zu schaffen. Aufgrund dieses Versäumnisses muss das Gesetz nun abgeschwächt werden, um es überhaupt noch verabschieden zu können. Was bleibt, ist dann in letzter Konsequenz das, was wir hier schon öfter einen Schaufensterantrag genannt haben, eine Maßnahme kurz vor der Wahl, die immer kurzatmiger daherkommt, die mehr symbolisch als praktisch ist. Lieber zu spät als gar nicht, mag man sagen, aber in dieser Form bleibt ein wichtiges und notwendiges Gesetz weit hinter seinen Möglichkeiten zurück. Wir stimmen allerdings für die Überweisung an den Ausschuss, in der Hoffnung, dass der vorliegende Gesetzentwurf durch Impulse überarbeitet werden kann, sodass er seinem Anspruch gerecht wird und Rheinland-Pfalz wirklich ein Stück weit mehr in die digitale Zukunft führt. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
