Pia Schellhammer
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleg:innen! Demokratie lebt davon, dass der Alltag funktioniert – gute Schulen und Kitas, dass der Bus kommt, eine verlässliche Pflege, eine bürgernahe Verwaltung, Wärmenetze, Radwege und vieles mehr ist zu nennen, was die Menschen zu Recht von diesem Staat erwarten. Vor Ort merkt man, ob dieser Staat funktioniert. Deshalb ist die Frage, wie unsere Kommunen finanziell ausgestattet sind, keine unerhebliche Frage. Es ist in der Debatte schon angeklungen: Wir haben ein historisches Haushaltsdefizit in unseren Kommunen. 24,8 Milliarden Euro im Jahr 2024, das ist bundesweit ein historisches Haushaltsdefizit. Wir erkennen an, dass auch die Situation bei unseren Kommunen in Rheinland-Pfalz angespannt ist, und deshalb reagieren wir. Deshalb haben wir im Nachtragshaushalt reagiert, und deshalb diskutieren wir jetzt über das Landesfinanzausgleichsgesetz, das die Verausgabung der zweimal 300 Millionen Euro an die Kommunen regelt, die unter den Sozialausgaben ächzen. Wenn man es sich anschaut, im Jahr 2024 ist es in den rheinland-pfälzischen Kommunen zu einer Steigerung von 23 % im Vergleich zu 2019 gekommen. Zu nennen ist die Eingliederungshilfe – im Bundesvergleich sind es 13,6 % –, die Steigerung der Grundsicherung im Alter von 13,2 % oder auch die Kinderund Jugendhilfe mit 17,1 %. Das sind erhebliche Steigerungen, die das ganze Bundesgebiet betreffen. Deshalb können die Lösungen nicht allein in Rheinland-Pfalz liegen, aber wir müssen selbstverständlich handeln, und das tun wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Wir haben den Brandbrief der Oberbürgermeister an Bundeskanzler Merz vernommen. Wir haben in Rheinland-Pfalz die Diskussion der Ortsgemeinden, die sich auch an das Land gewandt haben. Das sind wichtige Impulse, die wir sehr, sehr ernst nehmen. Auch von unserer Seite gilt selbstverständlich der Satz: Wer bestellt, muss bezahlen. Aber wenn ich soeben die erheblichen Steigerungen genannt habe, dann ist es der Bund, der hier bestellt hat und diese Kostensteigerungen nicht abdeckt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Herr Kollege Reichert, wenn wir das alle gemeinsam ernst nehmen, dann haben Sie auch hier einen Handlungsauftrag. Wir haben aktuell eine Diskussion, die Ukrainer:innen aus dem Bürgergeld in das Asylbewerberleistungsgesetz zu überführen. Wenn das der Bund macht, wird erneut eine erhebliche finanzielle Lücke für unsere Kommunen entstehen. Wenn auch Sie der Auffassung sind, wer bestellt, muss auch bezahlen, dann muss der Bund auch hier eine Kompensation für den dann dreistelligen Millionenbetrag, den es für Rheinland-Pfalz bedeuten würde, liefern. Wir werden Sie an Ihren Worten messen, ob der Bund es wirklich macht an dieser Stelle. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Ich habe es in der Debatte immer wieder angesprochen: Es gibt die Forderung, auch der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene, dass es mehr Umsatzsteuerpunkte für die Kommunen braucht. (Glocke des Präsidenten) Auch hier liegt der Schlüssel beim Bund. Ich kann nur an Sie appellieren, lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Kommunen auskömmlich finanziert sind. Das Land hat es aufgrund seiner vorausschauenden Haushaltspolitik ermöglicht, dass wir die Soforthilfe auf den Weg bringen. Deshalb ist auch diese Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, die wir hier verabschieden, ein wichtiger Schritt. (Glocke des Präsidenten – Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
