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Marcus Klein

CDU 12.11.2025 Sitzungen 18/96

In den letzten zwei Jahren! – Weitere Zurufe von der CDU) Es ist mitentscheidend, dass die Landesregierung mit ihrem Bürokratieabbaupaket und den vorliegenden Änderungen zum Landesstraßengesetz Schritte unternimmt, die die Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Verkehrsinfrastrukturprojekten beschleunigen und vereinfachen, und wir gleichzeitig mit den Änderungen Teile des Beschleunigungspaktes zwischen Bund und Ländern in Landesrecht umsetzen. Mit den Änderungen des Landesstraßengesetzes wollen wir die Grundlage schaffen, den Sanierungs- und Investitionsstau bei Straßen, Brücken und Radwegen anzugehen. Wir wollen den Verfahrensaufwand beim Ersatzneubau für Brücken erleichtern und beschleunigen. Die Digitalisierung der Verfahren wollen wir zügig umsetzen. Wir bauen Schriftformerfordernisse ab und ermöglichen die Nutzung eines für die Landesverwaltung eingeführten Verwaltungsportals, um behördliche Stellungnahmen und Einwendungen der Öffentlichkeit elektronisch entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Damit entlasten wir die Behörden. Wir reduzieren die Anbauverbotszonen für den Mobilfunkausbau an Landes- und Kreisstraßen und vereinfachen damit den Netzausbau in RheinlandPfalz. Für die Bürgerinnen und Bürger stärken wir somit die digitale Teilhabe, und gleichzeitig profitieren die Unternehmen insbesondere im ländlichen Raum von einer leistungsfähigen Infrastruktur. Die letzten zwei Tage hat in Landau der bundesweite kommunale Radverkehrskongress, die kommunale Radverkehrskonferenz stattgefunden. Ministerin Daniela Schmitt war anwesend, heute Morgen auch Staatssekretär Becht. Wir haben diskutiert, wie der Radwegeausbau vor Ort beschleunigt werden kann. Ein kleines Puzzleteil kann diese Gesetzesnovelle sein. Künftig soll in geeigneten Fällen und nur bis zu einer durchgehenden Länge des Radwegs von 7,5 km auf eine UVP verzichtet werden können. Wenn allerdings geschützte Natura-2000-Gebiete betroffen sind, wird weiterhin sorgfältig geprüft. Wir beschleunigen an der Stelle, an der es verantwortbar ist, und wir schützen an der Stelle, an der es notwendig ist. Für uns Grüne ist klar, Umwelt- und Beteiligungsstandards dürfen nicht unter die Räder kommen. Wir Grüne teilen das Ziel, Verfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und den funktionsfähigen Zustand unserer Straßen, Brücken und Radwege zu erhalten. Aber ich möchte an dieser Stelle keine falschen Versprechungen machen. Die genannten Änderungen allein werden die riesigen Herausforderungen beim Sanierungs- und Investitionsstau unserer Infrastruktur nicht lösen können. Wir müssen Prioritäten setzen und die Mittel aus dem Sondervermögen und dem Landeshaushalt zielgerichtet in den Erhalt von Straßen und Brücken sowie in den Aus- und Neubau von Radwegen und insbesondere der Schiene investieren. Wir müssen die Fachkräfte im Land sichern, neue, kluge Köpfe gewinnen; denn trotz Milliarden an Sondervermögen ist festzuhalten, am Ende braucht es Menschen, die diese Projekte planen und umsetzen. In dem Sinne freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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