Peter Stuhlfauth
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf setzt für die betroffenen Bereiche des Vollzugs und unter dem Oberbegriff der Resozialisierung von Strafgefangenen zwei wesentliche Schwerpunkte, nämlich unter anderem die Überarbeitung der Gefangenenvergütung, ausgerichtet an einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus 2023, sowie die Anpassung der vom Gesetzentwurf betroffenen Gesetze. Zunächst aber zu einem Punkt, den wir von der AfD seit Jahren kritisieren. Die Gefängnisse sind voll. Die Situation in den Gefängnissen wird aufgrund politischen Versagens mit jedem Jahr prekärer. Über allem schwebt das Damoklesschwert einer bis zum Zerreißen angespannten dünnen Personaldecke. Ich kann nur erneut hervorheben, unsere Justizvollzugsbeamten leisten wie praktisch alle, die jeden Tag ihren Dienst zur Sicherheit der Öffentlichkeit antreten und ausüben, Übermenschliches. Doch gerade im Justizvollzug sind die Anforderungen an den Einzelnen besonders hoch – Personalmangel, Überstundenkonten und Krankheitstage auf Rekordniveau. Eine unbekannte, aber wohl erschreckend hohe Zahl an Justizvollzugsbeamten befindet sich laut Presseberichten in psychologischer Betreuung. Abhilfe durch politische Maßnahmen? Abgesehen von Bekundungen und kosmetischen Maßnahmen Fehlanzeige. Dabei ist der Landesregierung die Personalsituation in unseren Justizvollzugsanstalten bekannt, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht. Konsequenterweise müssen also Neuregelungen für den Justizvollzug dessen Lage berücksichtigen. Schaffen die Änderungen Entlastungen oder Mehraufwand? Positiv erscheint, die grundsätzliche Erhöhung der Gefangenenvergütung dürfte keine Mehrbelastung darstellen. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass eine bessere Vergütung zu höherer Motivation und größerer Zufriedenheit unter den Gefangenen führt. Insgesamt beurteilen auch wir die Erhöhung der Gefangenenvergütung als einen sinnvollen Schritt. Eine kurze Anmerkung zu den angedachten Regelungen im Bereich des offenen Vollzugs. Ja, auch hier können die Auswirkungen auf die Resozialisierung einzelner Strafgefangener durchaus positiv ausfallen. Es besteht aber auch das Risiko, dass die Lockerungen in diesem Bereich lediglich zu einer Entlastung des überlasteten Systems des geschlossenen Vollzugs missbraucht werden. Hier wird es also eine besondere Kontrolle und besonders verantwortungsbewusstes Handeln erfordern. Was aber verbirgt sich denn nun hinter dem eingangs erwähnten sachgerechten Einpflegen erkannter Änderungsbedarfe aufgrund von Entwicklungen der letzten Jahre? Dahinter, meine Damen und Herren, verbirgt sich praktisch das Einpflegen des ideologisch begründeten Gedankenguts des mehr als umstrittenen Selbstbestimmungsgesetzes. Dies ist nicht der Zeitpunkt, um über Sinn oder Unsinn dieses linken Machwerks zu diskutieren, aber die Konsequenzen, die dies mit sich bringt, müssen angesprochen werden. Der Gesetzentwurf beschäftigt sich durchgehend und in weiten Teilen berechtigt mit der Frage der positiven Resozialisierung von Strafgefangenen. (Abg. Marco Weber, FDP: Was?) Auf ihnen liegt der Fokus. Die Auswirkungen auf die Justizvollzugsbeamten bleiben indes weitestgehend unberücksichtigt. Sie haben sich den Bedürfnissen und Rechten der Strafgefangenen im Regelfall unterzuordnen. Also sind abgesehen von Ausnahmefällen, die glücklicherweise vorgesehen sind, biologisch männliche Strafgefangene, die sich als Frau identifizieren, künftig von weiblichen Justizvollzugsbeamten zu betreuen und umgekehrt. (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) Hier kann man dank der vorgesehenen Ausnahmefallregelung nur auf die Vernunft der vorgesetzten Entscheidungsträger hoffen. Ansonsten ist nicht auszuschließen, dass die ohnehin schon extrem hohe psychologische Belastung beim Justizvollzugspersonal weiter steigt und die Personalsituation unter noch größeren Druck gerät. Einen Beitrag zur Steigerung der Attraktivität der Arbeit im Justizvollzug dürften diese Neuerungen nur in geringem Umfang leisten. Meine Damen und Herren, in weiten Teilen wird dieses Gesetz dankenswerterweise von guten Absichten getragen und könnte bei konsequenter Umsetzung aber auch einen positiven Beitrag leisten. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
