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Benedikt Oster

SPD 12.11.2025 Sitzungen 18/96

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist doch ein Stück weit eine trockene Materie, so würde ich es zusammenfassen. Sowohl der Minister als auch der Vorredner haben es sehr ausführlich gemacht. Ich glaube, deshalb kann ich mich auf ein paar wesentliche Punkte beschränken. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf modernisieren wir das Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz und passen es an die aktuellen bundesrechtlichen Entwicklungen an. Wir haben es gerade schon gehört, Ziel ist es, Rechtssicherheit, Einheitlichkeit und, am Ende viel wichtiger, Praxistauglichkeit zu gewährleisten. Wir übernehmen bewährte Regelungen aus der Zivilprozessordnung, dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz und der Abgabenordnung, um ein harmonisches Zusammenspiel zwischen Bundes- und Landesrecht zu erreichen. Auf die einzelnen Punkte einzugehen, will ich mir jetzt sparen. Es wurde gesagt, die Nachtzeitregelung, man könnte jetzt weitere nennen. Ein Punkt ist mir noch wichtig: Es wird auch der Beitrag für die Beitreibung rückständiger Rundfunkgebühren moderat angepasst, um die Verwaltungskosten realistisch abzumildern. Ich glaube, auch das ist ein wichtiger Punkt. So lässt sich zusammenfassen: Mit dem Gesetz schaffen wir ein modernes, einheitliches und praxistaugliches Verwaltungsvollstreckungsrecht, das sowohl – das ist abschließend noch einmal wichtig zu sagen – das Recht der Bürgerinnen und Bürger wahrt, aber auch die Arbeit der Vollstreckungsbehörden stärkt. Das muss am Ende, wie es schon gesagt wurde, unser Ziel in der Demokratie sein. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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