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Peter Stuhlfauth

AfD 12.11.2025 Sitzungen 18/96

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die von der Landesregierung vorgeschlagenen Änderungen des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes haben unter anderem das Ziel, den Schutz von Gerichtsvollziehern und die Vollstreckungsmöglichkeiten zu verbessern, klare Zuständigkeiten zu schaffen und einen Ausgleich zwischen Gläubigerinteressen und den Grundrechten der Betroffenen zu erreichen. Es ist sehr zu bedauern, dass die Gewaltbereitschaft gegen Gerichtsvollzieher in der Vergangenheit zugenommen hat. Dann ist es nur richtig, dass mit diesem Gesetzentwurf für die Zukunft die Möglichkeit geschaffen wird, Gerichtsvollziehern künftig bei Bedarf polizeilichen Begleitschutz zu gewähren. Die neuen §§ 25 e und 25 j schaffen Auskunftsrechte zur Ermittlung von Aufenthaltsorten und Vermögen von Schuldnern. Grundsätzlich kann dies Verfahren beschleunigen und Drittauskünfte erleichtern. Sinnvoll ist auch die Harmonisierung mit bundeseinheitlichen Vorschriften, was Rechts- und Vollzugssicherheit schafft. Richtig und wichtig ist auch, Vollstreckungsumgehung zu verhindern und die neuen Auskunftsrechte datenschutzkonform anzuwenden. Formell ebenso richtig und sinnvoll ist die Ergänzung des neuen § 20 a des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes. Dieser soll künftig eine von der Rechtsprechung bereits bemängelte Regelungslücke schließen und den Einsatz von Gerichtsvollziehern direkt durch die Vollstreckungsbehörde ermöglichen. Bedenken können wir lediglich dahin gehend haben, dass wir hier auch eine Möglichkeit für den Einsatz von Gerichtsvollziehern zur Beitreibung säumiger Rundfunkbeiträge vermuten könnten. Der Ressourceneinsatz muss hier in der Zukunft verhältnismäßig bleiben. Wir unterstützen den Gesetzentwurf, da er die Verwaltungsvollstreckung in Rheinland-Pfalz verbessert und die Datenerhebung neu ordnet. Danke. (Beifall der AfD)

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