Martin Haller
Sehr gut! So sieht’s aus!) Dafür stehen wir als CDU ohne Wenn und Aber; denn Verfassungstreue von Beamtinnen und Beamten ist Grundvoraussetzung für das Vertrauen in unseren Staat. Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, trägt Verantwortung für unseren Staat und seine Werte. Deshalb ist klar, Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst keinen Platz. (Abg. Martin Haller, SPD: Eigentlich nirgends!) Dabei geht es nicht um politische Gesinnung, sondern um die klare Grenze, wo Demokratie und Rechtsstaat infrage gestellt werden. Egal ob von links, rechts oder anderswoher: Wer unsere Demokratie ablehnt, hat im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. (Beifall bei der CDU, vereinzelt bei der SPD sowie der Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER) Wer für den Staat arbeitet, muss zu diesem Staat stehen. Neutralität, Loyalität und das Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung sind Grundpfeiler jeden Amts. Unsere Beamtinnen und Beamten, Lehrerinnen und Lehrer, Polizistinnen und Polizisten und Verwaltungsmitarbeitende tragen Verantwortung für Vertrauen, für Recht und für Zusammenhalt. Eine wehrhafte Demokratie bedeutet, unser Staat darf sich und muss sich gegen seine Feinde verteidigen, um zu verhindern, dass die Demokratie von innen ausgehöhlt oder abgeschafft wird. Allerdings – das hatten wir in der letzten Plenarsitzung schon gesagt – sehen wir zwei Kritikpunkte am eingebrachten Gesetz der Landesregierung und begrüßen den gemeinsamen Änderungsantrag mit SPD, Grünen und FDP. Der für uns wichtigste Kritikpunkt, die Berufungsmöglichkeit, wird mit dem Änderungsantrag zurückgeführt. Es bleibt bei dem Instanzenzug. Der Rechtsschutz für Beamtinnen und Beamte wird nicht eingeschränkt. Gegen ein Urteil in Disziplinarsachen ist weiterhin stets eine Berufung möglich. Alles andere hätte das Vertrauen der Beamtinnen und Beamten in unseren Rechtsstaat beschädigt; denn ein Disziplinarverfahren – ich möchte es noch einmal aus der letzten Plenarsitzung wiederholen – entscheidet eben nicht über eine einfache Verwaltungsmaßnahme, sondern über die berufliche Zukunft und häufig auch über die wirtschaftliche Existenz eines Beamten, eines Menschen und auch seiner Familie. Gerade deshalb braucht es diese Möglichkeit, eine gerichtliche Entscheidung in einem zweiten Rechtszug überprüfen zu lassen. Da bin ich bei Herrn Hüttner: Wir machen heute das Gesetz noch einmal besser. Deshalb freue ich mich, dass wir diesen gemeinsamen Weg heute gehen können und unserem Rechtsstaat Rechnung tragen. Das Vertrauen in unseren Rechtsstaat bleibt bestehen, und das Vertrauen der Beamtinnen und Beamten wird durch den gemeinsamen Änderungsantrag gestärkt. Die zusätzliche Eingriffsbefugnis der Aufsichtsbehörden gegenüber Kommunen halten wir für nicht erforderlich, aber ein Kompromiss ist ein Kompromiss. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist ein Kompromiss, den wir als CDU-Fraktion gerne mittragen. Wir stimmen dem gemeinsamen Änderungsantrag von SPD, CDU, Grünen und FDP zu. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
