Christian Baldauf
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, zunächst möchte ich mich bei Ihnen bedanken. Als ich das letzte Mal hier geredet habe, musste Kollege Becht kurzfristig den Antrag einbringen. Deshalb freue ich mich sehr, dass Sie sich heute selbst bereit erklärt haben, hier zu sein, (Beifall bei der CDU) und möchte, weil es in der ersten Lesung ist, zwei, drei Dinge aufgreifen und bin besonders geehrt, dass ich gleich zu vier Gesetzen reden kann, was nicht immer so selbstverständlich ist. Herr Minister, viele Dinge, die Sie angesprochen haben, ergeben sich automatisch. Auch in der Justizvollzugsanstalt sollte es einen gewissen Leistungsgedanken geben, der durch die Tatsache, dass Arbeit mehr bringen soll als Nichtstun, zum Ausdruck gebracht wird. Ja, die Vergütungshöhe ist anzupassen, das sehen wir genauso, und dass eine Evaluation am Ende des Tages zu erfolgen hat, ist auch richtig. Was ich aber gerade sehr spannend fand – deshalb würde ich gerne auf dieses Thema eingehen –, waren Ihre Ausführungen weniger zu der Frage dieser Gesetzesvorlage, sondern vielmehr zu dem Lob an die Justizvollzugsbediensteten, 24 Stunden, 7 Tage lang in der Woche einen wichtigen Dienst zu absolvieren. Sehr geehrter Herr Minister, das führt mich dazu, Ihnen Folgendes mitteilen zu dürfen, weil wir nämlich mit den Justizvollzugsbediensteten geredet haben und allein ein Dank nicht reicht. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass auch ich der Meinung bin, dass sie eine besondere Wertschätzung verdient haben – die Justizvollzugsbediensteten –, aber dann kümmern Sie sich bitte darum, dass die 150 nicht besetzten Stellen endlich besetzt werden. (Beifall der CDU) Kümmern Sie sich bitte darum, dass die aktuell rund 240.000 Überstunden im allgemeinen Vollzugsdienst abgebaut werden. (Beifall der CDU) Vielleicht wäre es dann auch angebracht, Herr Minister – damit will ich es heute bewenden lassen in der Hoffnung, dass Sie dazu einen Gesetzentwurf einbringen –, dass Sie den Dienst zu ungünstigen Zeiten künftig nicht mehr nur mit 2,11 Euro die Stunde bezahlen, die auch noch zu versteuern sind, sondern vielleicht einmal in einer Größenordnung, wie es auf Bundesebene üblich ist, die über 30 % höher liegt, nämlich um die 6 Euro. Herr Minister, es ist wohlfeil, sich hier hinzustellen und die Arbeit zu loben. Das mag alles in Ordnung sein, aber dann gilt das, was Carsten Linnemann immer sagt: Dann mal machen. Herzlichen Dank. (Beifall der CDU)
