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Josef Winkler

GRÜNE 12.11.2025 Sitzungen 18/96

Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Präsident! Ich habe jetzt schon viel gehört, nur nicht von der Opposition zu dem Thema „Wir brauchen Versorgungssicherheit, Verlässlichkeit und Vertrauen – in eine stabile stationäre Versorgung in Rheinland-Pfalz“. Ich habe eher das Gefühl, dass es den FREIEN WÄHLERN hier um verletzte Eitelkeit geht, und auch darüber kann man sich trefflich am Redepult des Landtags unterhalten. Ich möchte darauf hinweisen, dass es keinen Rechtsanspruch auf Sprechzettel gibt. Wer im Ausschuss gerne einen Sprechzettel beantragt, kann den gerne bekommen, wenn die Regierung dem zustimmt. Wenn die Regierung sagt, sie verweist auf das Protokoll, dann wird man warten müssen, bis man es im Protokoll nachlesen kann. Da ich als Ausschussvorsitzender derjenige bin, der das jeweils feststellt, kann ich festhalten, der Sprechzettel wurde nicht zugesagt. Herr Kollege Schwab, insofern gehen Sie da völlig in die falsche Richtung. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Ich möchte darauf hinweisen, dass im Vorfeld tatsächlich noch nicht einmal nur nonverbal eine andere Möglichkeit gegeben gewesen wäre, aber dann wurden gegenüber dem Herrn Minister Vorwürfe erhoben, die durchaus eine strafrechtliche Relevanz gehabt hätten, wenn sie denn korrekt gewesen wären. (Zuruf aus dem Hause: Wie bitte?) Warum sollte er dann dem noch entgegenkommen, was hinsichtlich der Wünsche nach dieser Art von – so nenne ich es jetzt – angedeuteter Beleidigung möglich wäre? Ich sage es so, wie es ist. In dieser letzten Ausschusssitzung habe ich mich als Ausschussvorsitzender geschämt, und zwar nicht für den Minister, sondern auch für das Verhalten der Opposition. Sie sollten sich schämen, wie Sie da aufgetreten sind. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Wenn es um das Thema Whistleblower geht, habe ich den Herrn Minister genauso wie den Leiter des Landeskrankenhauses nur so verstanden – da es der Opposition und auch allen anderen um Schnelligkeit bei der möglichen Abstellung von Missständen geht –, dass es hilfreicher wäre, anstelle anonymer Hinweise tatsächliche Personen zu haben, mit denen man reden kann. Aber die Bedingungen sind natürlich klar. Da hat Transparency recht. Da hat sogar Kollege Welling recht. Diese Regelung haben wir bei uns in unserem rheinland-pfälzischen Landeskrankenhaus schon einige Jahre, nämlich dass man anonym Beschwerden und Missstände, die man vermutet oder bei denen man sich sogar sicher ist, an die Hausleitung, an die Abteilungsleitung usw. ohne Dienstkette sofort melden kann. Das ist alles möglich. Gegen Whistleblowing hat bei uns niemand etwas. Das ist schon längst erlaubt. Allerdings ist der Hinweis auch erlaubt, meine ich, zu sagen, dass es die Aufklärung ein kleines bisschen erschwert, wenn man diesen anonymen Hinweisen erst einmal Substanz verleihen muss durch eine Vielzahl von Gesprächen mit Leuten, die möglicherweise dazu gar nichts beitragen können. Das ist doch wohl auch evident, dass das ein Problem ist. Wenn sich letztlich nach einiger Zeit herausstellt, wie die Sachlage ist, dann wird man dazu Entscheidungen zu treffen haben. Ich muss ehrlich sagen, ich würde mir wünschen, dass wir für den Rest der Wahlperiode aufhören, einen solchen Popanz aufzubauen, als hätten wir hier ein Unrechtsregime, als wäre unser Landeskrankenhaus ein verdorbener Arbeitsplatz oder sonst irgendetwas. Im Gegenteil, die Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Spielräume, die dort herrschen, die Arbeitsplatzsicherheit, die dort herrscht: Das ist alles ein Wettbewerbsvorteil. Wenn Sie das für einen kleinen Punktgewinn, den Sie im Wahlkampf machen wollen, mutwillig kaputt machen wollen, dann können Sie das machen, aber aus meiner Sicht ist das verantwortungslos. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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