Dr. Jan Bollinger
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet vier Artikel, wobei der erste Artikel zum Landesstraßengesetz gleich 21 Paragrafen ändert. Meine Fraktion teilt das Anliegen, Planungsverfahren im Straßenbau zu beschleunigen, voll und ganz. Ein mahnendes Beispiel ist das aktuelle Verfahren um die Mittelrheinbrücke, das im Frühjahr 2019 mit der Beauftragung von Gutachten und Studien begonnen wurde und dessen Ende immer noch nicht abzusehen ist. Meine Damen und Herren, wir unterschätzen nicht die Mühseligkeit des Vorhabens, Schneisen in den Paragrafendschungel des Planungsrechts zu schlagen. Dies vorausgeschickt, muss ich mit ehrlichem Bedauern feststellen, dass Frau Schmitt bei diesem Vorhaben nicht weit gekommen ist. Ihr Ministerium selbst attestiert dem vorliegenden Gesetzentwurf, dass es kein Vorhaben mit großer Wirkungsbreite oder erheblichen Auswirkungen ist. Die wichtigste Änderung betrifft wohl den Verzicht auf ein Planungsfeststellungsverfahren für Straßenausbau- oder -umbaumaßnahmen, wenn sie im Zuge einer Brückenerneuerung erfolgen. Aber das Ministerium geht davon aus, davon profitiert im Durchschnitt lediglich ein Projekt im Jahr. Planfeststellungsverfahren können in Zukunft ferner unterbleiben, wenn bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Ebenfalls unnötig werden Planfeststellungs- und -genehmigungsverfahren, wenn sie allein dem Zweck dienen sollen, eine Rechtsgrundlage für eine Enteignung zu schaffen. Wichtig ist uns in diesem Zusammenhang die Feststellung, dass die rechtliche Position des Eigentümers durch den Fortfall des Planfeststellungsverfahrens nicht geschwächt wird. Die rechtliche Prüfung seiner Einwendungen wird lediglich im Enteignungsverfahren gebündelt. Hervorzuheben ist im Gesetzentwurf noch die fast vollständige Digitalisierung sowohl des Anhörungsverfahrens wie auch der Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses. Ich denke, Behörden wie Bürger sind im Jahr 2025 endlich bereit dafür. Meine Damen und Herren, die in dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen sind ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Dabei müssen wir festhalten, dass die SPD seit 35 Jahren und die FDP seit zehn Jahren regieren und sie jetzt kurz vor der Wahl in Richtung Planungsbeschleunigung tätig werden und dabei viel zu kurz greifen. Wir können dem Gesetzentwurf in seiner Stoßrichtung zustimmen, werden natürlich die Überweisung befürworten und im Ausschuss den Gesetzentwurf konstruktiv kritisch begleiten. Aber in der nächsten Periode wird eine Landesregierung mit AfD-Beteiligung weiter am Thema Planungsbeschleunigung arbeiten müssen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
