Kathrin Anklam-Trapp
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13271 – an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 12 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung verwaltungsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13273 – Erste Beratung Wir haben eine Grundredezeit von 3 Minuten vereinbart. Die Landesregierung bringt das Gesetz ein. Es spricht Innenminister Ebling.
