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Carl-Bernhard von Heusinger

GRÜNE 12.11.2025 Sitzungen 18/96

Danke, Herr Präsident, auch für den wichtigen Hinweis. Ich muss mich etwas umsortieren. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz ist weit mehr als die Umsetzung einer verfassungsrechtlichen Entscheidung. Es ist ein Gesetzentwurf, der Verantwortung übernimmt für die Menschen im Justizvollzug, für ihre Resozialisierung und damit letztlich auch für unsere gesamte Gesellschaft. Aus Sicht der Grünenfraktion enthält dieser Entwurf wichtige und zukunftsweisende Elemente, die wir ausdrücklich begrüßen. Der Gesetzentwurf stellt das Resozialisierungsgebot klar in den Mittelpunkt. Das ist nicht nur verfassungsrechtlich geboten, sondern gesellschaftspolitisch wichtig; denn wer einen Weg zurück in ein straffreies Leben findet, stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und schützt potenzielle Opfer. Resozialisierung ist eben der beste Opferschutz. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Der Strafvollzug soll die Menschen befähigen, künftig ein Leben in Freiheit, in Verantwortung und ohne erneute Straftaten zu führen, und dazu gehört selbstverständlich auch die Vergütung während der Haftzeit. Die Vergütung ermöglicht den Strafgefangenen und Jugendstrafgefangenen schon während der Haftzeit, Geld für die Zeit nach Haftentlassung anzusparen und eigenverantwortlich zu verwalten. Dass dieser Zweck der Gefangenenvergütung im Gesetz bislang nicht ausdrücklich benannt ist, verstehen wir nicht als Mangel, sondern als Auftrag, die Praxis weiterzuentwickeln. Wir unterstützen ausdrücklich die im Gesetz vorgesehene Evaluation, und wir setzen uns dafür ein, dass sie regelmäßig, transparent und wissenschaftlich begleitet erfolgt. Ziel dieser Evaluation muss sein, die Wirksamkeit der Arbeit im Hinblick auf Rückfallquoten, Schuldenregulierung, Übergänge in Arbeit und Wohnen sowie auf Wiedergutmachung gegenüber den Opfern messbar zu machen. Schließlich bedarf es vor allem bei der Vergütung der geleisteten Arbeit einer Anpassung, um einen für den Gefangenen unmittelbar erkennbaren Vorteil von Arbeit zu schaffen. Mit der Anhebung der Gefangenenvergütung wird die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Arbeit wird damit nicht nur als strukturierender Teil des Haftalltags gesehen, sondern als wirksames Resozialisierungsinstrument, das anerkannt und fair vergütet wird. Perspektivisch gehören für uns Grüne auch entsprechende Rentenansprüche dazu. Die Einführung des Vollzugs in freien Formen bietet gerade für junge Menschen oder besonders geeignete Gefangene und bei entsprechender Abwägung der Flucht und Missbrauchsgefahr neue Perspektiven. Sie ermöglicht frühe gesellschaftliche Reintegration und schützt zugleich vor negativen Einflüssen geschlossener Haftsysteme. Der Gesetzentwurf ist ein echter Fortschritt mit Blick auf die Selbstbestimmung von Trans-, Inter- und nicht binären Gefangenen. Die Unterbringung wird unter Berücksichtigung der Geschlechtsidentität und der Sicherheit in der Anstalt künftig differenziert geregelt. Es bleibt dabei, dass Gefangene grundsätzlich von Personal ihres eigenen Geschlechts durchsucht werden. Gleichzeitig werden mit diesem Entwurf Ausnahmen in eng begrenzten Fällen ermöglicht, wenn dies für eine praktikable Lösung notwendig ist. In Fällen, in denen die Gefahr besteht, dass eine Änderung des Geschlechtseintrags strategisch motiviert ist, etwa um spezifische Vorteile im Vollzug zu erlangen oder andere Inhaftierte zu gefährden, erlaubt die Gesetzeslage eine restriktive Einzelfallentscheidung. So wird einer missbräuchlichen Nutzung des Selbstbestimmungsrechts im Justizvollzug wirksam vorgebeugt, ohne den Schutz besonders schutzbedürftiger Personen einzuschränken. Angesichts der steigenden Zahlen psychisch auffällig Inhaftierter ist die verpflichtende Beteiligung des Psychologischen Dienstes bei Disziplinarmaßnahmen gegenüber Gefangenen eine sinnvolle Neuerung, dies auch vor dem Hintergrund, dass bei Gefangenen häufiger als in der Allgemeinbevölkerung traumatisierende Erfahrungen in Kindheit und Jugend vorliegen. Gerade bei vulnerablen Personen müssen Sanktionen sorgfältig abgewogen und fachlich begleitet werden, im Sinne ihrer Gesundheit, aber auch im Sinne eines humanen und wirksamen Vollzugs. Dieser Gesetzentwurf ist ein richtiger Schritt auf dem Weg zu einem modernen, differenzierten und menschenwürdigen Justizvollzug in Rheinland-Pfalz. Wir werden die Umsetzung konstruktiv, kritisch und engagiert begleiten. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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