Michael Hüttner
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss die Details der Begründung des Gesetzentwurfs nicht mehr in aller Vollständigkeit darstellen, wir haben das in der letzten Plenarsitzung ausgiebig gemacht. Wir hatten auch eine passende Ausschussdebatte dazu. Von daher ist, denke ich, die Wiederholung nicht notwendig. Fakt ist – das muss man in aller Klarheit sagen, und dazu steht die SPD uneingeschränkt –, der Staat kann und darf sich keine Mitarbeiter erlauben, die nicht mit beiden Füßen auf dem Boden der Verfassung und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Es ist daher alles Notwendige – insoweit vielen Dank für die Vorlage des Gesetzentwurfs – und rechtlich Mögliche konsequent umzusetzen, und gegebenenfalls ist auch eine Entfernung aus dem Dienst anzustreben. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, wenn sich hiergegen jemand wehrt, wenn sich gegen dieses konsequente Handeln jemand wehrt, dann möge er einmal in den Spiegel schauen, wie sein Denken in Bezug auf staatliches Handeln ist. (Heiterkeit und Zurufe von der AfD: Oh, oh!) Aktuell haben wir nach den zwischenzeitlich sehr vielen stattgefundenen Gesprächen einen Änderungsantrag eingebracht, um diesen guten Gesetzentwurf noch weiter zu verbessern. Ich will das ganz kurz ansprechen. Erstens der Verzicht auf die Kürzung des Rechtswegs und zweitens die Aufnahme eines Bezugs auf § 318 StPO, um damit zu gewährleisten, dass auch bei weiteren rechtlichen Prüfungen nicht immer das ganze Verfahren neu aufgerollt werden muss. Insoweit stimmt die SPD diesem Gesetz zu. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Stefan Thoma, FDP)
