Michael Ebling
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes ist ein hohes Gut. Sie verleiht uns die notwendige Freiheit, um unser Leben autonom zu gestalten. Daher ist eine Enteignung – das ist in der Debatte noch einmal verstärkt worden – nur unter sehr strengen Voraussetzungen zulässig, bekanntlich nur zum Wohle der Allgemeinheit. Es gibt aber unterschiedliche Bereiche, in denen Enteignungsverfahren tatsächlich zum Tragen kommen, auch wenn die Anzahl der Verfahren sehr überschaubar ist, und wenn uns die Praxis in der Regel bescheinigt, dass meistens die bloße Existenz einer Enteignungsmöglichkeit auf rechtlich sicherer Basis dazu führt, dass man das Gesetz erst gar nicht anwendet, sondern sich im Vorfeld darüber verständigt. Die Beispiele kennen wir aber auch alle. Sie kommen aus dem Straßenbau, sie kommen aus dem Radwege- oder Gehwegebau. Sie haben etwas mit Hochwasserschutzmaßnahmen zu tun, die für die Allgemeinheit sehr wichtig sind, oder sie haben etwas mit Verfahren im Kontext der Sicherung der Energieversorgung zu tun. Dabei ist es auch Aufgabe des Gesetzgebers, das Eigentumsrecht zu schützen. Auch das wird durch dieses Enteignungsgesetz des Landes nicht infrage gestellt, sondern dezidiert sogar gestärkt. Die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehene Verbesserung der Verfahrensvorschriften des Landesenteignungsgesetzes wird nicht nur der Tätigkeit der Enteignungsbehörden dienen, auch die Belange der Allgemeinheit werden hierdurch gestärkt. Ich will mich ausdrücklich für die zügige Beratung und die Möglichkeit, die Gesetzesberatungen jetzt durch Beschlüsse des Hohen Hauses abzuschließen, bedanken. Ein Dankeschön geht auch in Richtung des Änderungsantrags der Regierungsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Ich bin den Fraktionen deshalb dankbar, weil somit durch die kurzfristig vom Bund initiierten Änderungen des Baugesetzbuchs keine Zeit verloren wird. Dass auch erforderliche Änderungen der Landesbauordnung aufgenommen werden können, ist hilfreich, und deshalb setzt dieser Änderungsantrag genau an der Stelle an, wo das Baugesetzbuch den Bau-Turbo vorsieht, nämlich Erleichterungen für Gemeinden, wenn es um die Wege der Zustimmung geht. Alles in allem: rund und ausgewogen. Noch einmal danke für die zügigen Beratungen. Ich freue mich über die Beschlussfassung. Vielen Dank. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
