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Dr. Lea Heidbreder

GRÜNE 12.11.2025 Sitzungen 18/96

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im letzten Plenum gab es schon Verwunderung, dass es ein Landesseilbahngesetz in Rheinland-Pfalz gibt. Jetzt setzen wir noch einen obendrauf und hängen eine Änderung der Landesbauordnung an dieses Gesetz dran. Die Änderung wird notwendig – wir haben es schon gehört –, weil es eine Änderung des Baugesetzbuchs gibt, weil das Tatbestandsmerkmal der Zustimmung zusätzlich zum Einvernehmen, § 36 a, erneut eingebracht wurde. Die Bauaufsichtsbehörden sollen also erst tätig werden, wenn Gemeinden zugestimmt haben. Auch wenn wir grundsätzlich dem Bau-Turbo skeptisch gegenüberstehen, ist die Änderung an dieser Stelle richtig und notwendig, weil sie zu weniger Rechtsunsicherheiten führt. Wir stimmen dem Änderungsantrag zu. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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