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Michael Ebling

12.11.2025 Sitzungen 18/96

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Bezug von diesem Pult aus auch auf das aktuelle Gedenkdatum 9. November macht deutlich, dass es für diese Demokratie keine Bestandsgarantie gibt. Das macht wiederum deutlich, dass wir wehrhaft sein und wehrhaft bleiben müssen. Die Landesregierung begegnet verfassungsfeindlichen Entwicklungen entschieden. Sie bekämpft demokratiefeindliche Bestrebungen konsequent. Gefahren für die Demokratie gibt es nicht nur von außen. Der demokratische Rechtsstaat darf auch nicht von innen ausgehöhlt werden. Deshalb bin ich für den breiten Konsens in diesem Haus dankbar; nicht nur dafür, dass an einem solchen Änderungsgesetz gearbeitet wird, sondern auch, dass hier benannt wird, Verfassungsfeinde dürfen keinen Platz im öffentlichen Dienst haben. Genau das darf nicht passieren. Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass wenn sie Beamtinnen und Beamten begegnen, mit ihnen zu tun haben, diese ganz klar und in einer aktiven Rolle für Freiheit, für Demokratie und für unser Grundgesetz eintreten. Deshalb muss schon bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst die Verfassungstreue zweifelsfrei gewährleistet werden. Das haben wir mit unserer Verwaltungsvorschrift nachgeschärft. Im bestehenden Beamtenverhältnis wird die Verfassungstreue mit den Mitteln des Disziplinarrechts gewährleistet. Wenn sich aus der Gesamtschau der Pflichtverletzungen – das macht deutlich, dass manche der Annahmen, die auch von Herrn Abgeordneten Frisch getroffen wurden, absurd hergeleitet sind – eine innere Abkehr von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung entwickelt, ist dem entschieden entgegenzutreten. Mit dem Gesetzentwurf soll das bewährte Disziplinarrecht an die Herausforderungen der heutigen Zeit angepasst werden, nicht nur, aber insbesondere auf die Verfassungstreuepflicht. Ich will darauf hinweisen, wir regeln hier ein Verfahren. Wir regeln nicht die materiellrechtliche Frage des Begriffs der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Das macht das Grundgesetz, das macht das Bundesverfassungsgericht. Ich bin dankbar dafür, dass quer durch das Haus unterstützt wird, wie notwendig diese Nachschärfung ist. Ich bin entsetzt darüber, dass es mit der AfD eine Fraktion gibt, die offensichtlich Angst vor diesem Grundgesetz und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hat, die sich offensichtlich durch die Worte der Verfassung „Freiheit“ und „Demokratie“ so getriggert fühlt, dass man hier bellt wie der berühmte getroffene Hund. (Zurufe des Abg. Damian Lohr, AfD) Das ist nicht neu, sondern reiht sich in eine Kette von öffentlichen Äußerungen ein, die zuletzt darin gipfelten, dass Herr Abgeordneter Lohr – er will mir zwar wieder nicht zuhören, aber es wird trotzdem noch einmal dargestellt – sogar noch unsere Polizei öffentlich verunglimpft, indem er mit einer Schlagzeile zu zitieren ist, die heißt „Die Polizei lügt“. Das ist beschämend und macht deutlich, wie Ihr Verhältnis zur Demokratie und ihren Institutionen ist. (Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN, bei der FDP sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER) Insofern muss es für Demokratinnen und Demokraten in diesem Haus ein stolzer Moment sein, wenn man für diese Gesetzesänderung stimmen darf. In diesem Sinne bin ich dankbar für die erzielte Verständigung im Vorfeld zu diesem Gesetz. Ich bedanke mich bei allen, die daran mitgewirkt haben und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Protokoll ↗