David Guthier
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Während der 1977 geborene Kanye Omari West mittlerweile seine dritte Namensänderung vollzogen hat, ist der Wortlaut des Landesstraßengesetzes, das im selben Jahr erlassen wurde, seitdem der gleiche geblieben. (Heiterkeit des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dabei hat sich – das wird Sie nicht überraschen – die Welt ganz schön verändert. Wir alle wissen, gute Ideen scheitern oft nicht am Willen, sondern an zu langen Verfahren. Deshalb bedarf das Landesstraßengesetz einer Überarbeitung, insbesondere im Hinblick auf Digitalisierung und Entbürokratisierung. Mobilität, ob auf der Straße oder der Schiene, hat für die Menschen im Land eine herausragende Bedeutung, wie zuletzt auch die Befragung zum Rheinland-Pfalz-Monitor des Landtags gezeigt hat. Mehr Investitionsmittel einerseits und Verfahrensbeschleunigung andererseits sind deshalb das Gebot der Stunde und notwendig für eine spürbare Modernisierung unserer Infrastruktur. Mit dem Sondervermögen und dem daraus abgeleiteten Rheinland-Pfalz-Plan sowie Rekordausgaben im regulären Haushalt stellen wir deutlich mehr Investitionsmittel zur Verfügung. Mit der nun vorliegenden Novelle des Landesstraßengesetzes vereinfachen wir Planungsverfahren und tragen so zur Beschleunigung bei. Beides sind richtige Maßnahmen, die in die richtige Richtung gehen und dazu beitragen werden, dass wir unsere Infrastruktur besser und schneller modernisieren können. Das erwarten die Menschen in diesem Land, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Digitale Beteiligungs- und Bekanntgabeformate ermöglichen, dass Planfeststellungsverfahren künftig online durchgeführt und Informationen digital zugänglich gemacht werden. Das spart Zeit, Geld und stärkt zugleich die Transparenz. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden außerdem Zuständigkeiten und Verfahren noch einmal klargestellt und vereinfacht. Nicht jede Maßnahme an einer bestehenden Straße muss ein komplettes Planfeststellungsverfahren durchlaufen. Wenn es sich um eine reine Unterhaltungsmaßnahme oder um Ersatzneubauten handelt, können wir in der Zukunft vereinfachte Verfahren anwenden. Genau dadurch erhoffen wir uns die gewünschte Beschleunigungswirkung. Konkret fällt außerdem unter bestimmten Bedingungen die Umweltverträglichkeitsprüfung bei Ersatzneubauten von Brücken (Abg. Martin Haller, SPD: Was? Ersatz?) sowie straßenbegleitenden Radwegen weg. Ebenso werden kommunale Straßen- und Radwegeprojekte vereinfacht. Künftig können Gemeinden zum Zweck des Aus- und Umbaus einer Straße auch dann enteignen, wenn kein Planfeststellungs- und Bauleitplanverfahren vorliegt. Ich sage es aber auch in aller Deutlichkeit: Das ist selbstverständlich kein Freifahrtschein, sondern es ist eine notwendige Anpassung, die eindeutig auch im Einklang mit der Rechtsprechung und im Sinne der Rechtssicherheit ist. Diese Regelung gilt eben auch für selbstständige Geh- und Radwege, womit wir einen wichtigen Beitrag leisten, um auch den Radwegeausbau in Rheinland-Pfalz spürbar zu beschleunigen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Letzter Punkt: Die Anbauverbotszonen entlang der Landes- und Kreisstraßen werden für den Mobilfunkausbau verkleinert, womit der Netzausbau vereinfacht und beschleunigt werden kann. Wir schaffen damit Entlastung für Verwaltung, für Bürger, wir sorgen für Beschleunigung, und genau darum geht es, wenn wir unsere Infrastruktur fit machen wollen. Deswegen freuen wir uns auf die weiteren Beratungen und werben in dem Kontext um konstruktive Zustimmung für den vorliegenden Gesetzentwurf. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
