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Michael Wagner

CDU 12.11.2025 Sitzungen 18/96

Der Präsident ist großzügig, wie immer. (Abg. Marcus Klein, CDU: Ich hoffe, das zeigt auch mein Geburtstagsgeschenk! – Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute die Änderung des Landesstraßengesetzes, des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie der Zuständigkeitsverordnung auf dem Gebiet des Straßenrechts. Auf den ersten Blick wirkt das technisch und unscheinbar. Tatsächlich aber geht es um eine zentrale Frage unserer Zeit: Wie schaffen wir es, in Rheinland-Pfalz schneller, digitaler und unbürokratischer zu planen und umzusetzen? Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und stärker zu digitalisieren. Ich möchte gleich zu Beginn betonen, das ist richtig, das ist überfällig. (Beifall der CDU) Wir alle kennen die langen Wege, die viele Infrastrukturprojekte im Land hinter sich haben, bevor überhaupt der erste Bagger rollt. Das nun digitale Beteiligungsverfahren ermöglicht, dass überholte Schriftformerfordernisse gestrichen und bestimmte Unterhaltungsmaßnahmen aus aufwendigen Genehmigungsverfahren herausgenommen werden. Das ein wichtiger Schritt. Das spart Zeit, Ressourcen und entlastet sowohl die Verwaltung als auch die Bürgerinnen und Bürger. Die Anpassung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes ist folgerichtig. Dass bei kleineren Ersatzneubauten und unselbstständigen Radwegen künftig keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr erforderlich ist, sorgt für Klarheit und Verhältnismäßigkeit, ohne den Umweltstandard abzusenken. Hier geht es darum, Aufwand und Nutzen wieder in ein vernünftiges Verhältnis zu bringen. (Beifall der CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das schafft Klarheit, stärkt die kommunale Handlungsfähigkeit und beschleunigt dringend benötigte Projekte an der Stelle, an der es um Verkehrssicherheit und Alltagsradverkehr geht. Lassen Sie mich bitte an dieser Stelle erneut das Beispiel aus meinem eigenen Wahlkreis nennen, das zeigt, warum diese Gesetzesänderung so wichtig ist. Es geht um den Radweg zwischen Harthausen und Schwegenheim, ein Projekt, das den Menschen in der Region seit über 20 Jahren versprochen wurde, ein Radweg, der im wahrsten Sinne des Wortes ein Stück Alltagsmobilität und Sicherheit für viele Pendlerinnen und Pendler bedeutet und inzwischen von den Bürgerinnen und Bürgern schon scherzhaft als „Jahrhundertereignis“ bezeichnet wird. Frau Ministerin war persönlich vor Ort im Februar dieses Jahres, um sich ein Bild zu machen. Dennoch, trotz aller guten Absichten, trotz klarer Zustimmung vor Ort und des Bemühens des LBM, konnten die Planfeststellungsunterlagen bis heute nicht vollständig abgeschlossen werden. Das zeigt, wie dringend wir eine echte Beschleunigung und Entbürokratisierung brauchen, nicht, weil vor Ort schlampig gearbeitet wird – im Gegenteil, die Kolleginnen und Kollegen vor Ort sind engagiert –, sondern weil unsere Verfahren zu kompliziert, zu langwierig und zu kleinteilig geworden sind. Dieses Gesetz ist zwar kein großer Wurf, aber ein wichtiger und richtiger Schritt. Es modernisiert das Straßenrecht, bringt digitale Verfahren voran und sorgt dafür, dass Straßen- und Radwegebau nicht länger an formalen Hürden scheitern. Genau das erwarten die Menschen draußen: dass wir Verwaltung nicht als Hindernis, sondern als Ermöglicher verstehen. (Beifall der CDU) Wenn wir im Ausschuss weiter beraten, sollten wir daher prüfen, ob es weitere praxisnahe Vereinfachungen gibt, ob diese möglich sind. Denkbar wäre beispielsweise, in der Zuständigkeitsverordnung zu prüfen, ob gegebenenfalls die Bußgeldzuständigkeit vom Kreis auf die Verbandsgemeinden übertragen werden kann. Das wäre eine kleine, aber wirksame Maßnahme, um Verfahren vor Ort zu beschleunigen und die Verwaltung zu entlasten, (Glocke des Präsidenten) ganz im Ziel dieses Gesetzes. – Der Präsident war großzügig. Ich danke. (Beifall der CDU)

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