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Dirk Herber

CDU 12.11.2025 Sitzungen 18/96

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Es ist die nicht verhandelbare Pflicht des Staates, für die Durchsetzung des Rechts zu sorgen. Wo auf dem Papier Forderungen erhoben werden, müssen sie auch in die Realität umgesetzt werden können, sonst untergraben wir die eigene Autorität und senden ein fatales Signal an diejenigen, die sich nicht an die gemeinsam vereinbarten Regeln halten wollen. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung verwaltungsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften ist daher ein wichtiger und notwendiger Schritt, den wir grundsätzlich begrüßen können – ein Gesetz für mehr Rechtsstaatlichkeit und für den Schutz derjenigen, die unser Recht vor Ort durchsetzen. In erster Linie geht es um den Schutz der Vollstreckungsbeamten. Während Gerichtsvollzieher bei ihrer oft heiklen Arbeit bereits auf polizeiliche Unterstützung zurückgreifen können, fehlt dieser Schutz für die Beamtinnen und Beamten in der Verwaltungsvollstreckung bislang komplett. Wer im Namen des Staates unterwegs ist, um Geldforderungen beizutreiben, darf nicht zum Freiwild werden. Die geplante Befugnis, in Gefahrensituationen Auskunfts- und Unterstützungsersuchen an die Polizei stellen zu können, ist daher ein überfälliger Akt der Fürsorgepflicht. Darüber hinaus begrüßen wir ausdrücklich die Klarstellung und die Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse. Es kann nicht sein, dass sich Schuldner durch simples Untertauchen ihrer Verantwortung entziehen können, während der ehrliche Bürger brav seine Rechnungen bezahlt. Die Möglichkeiten, den Aufenthaltsort über das Ausländerzentralregister, die Rentenversicherungsträger oder das Kraftfahrtbundesamt zu ermitteln, ist ein essenzieller Baustein für eine schlagkräftige Vollstreckung und dient so nicht zuletzt der Gerechtigkeit und der Wahrung des Gemeinwohls. Auch die Harmonisierung mit Bundesrecht, insbesondere bei der Definition der Nachtzeit, ist zu unterstützen. Die einheitliche Festlegung auf 21 bis 6 Uhr schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern respektiert auch die geschützte Nachtruhe. Kritisch sehen wir allerdings die pauschale Ausnahme vom Formularzwang bei der Vollstreckungshilfe durch Gerichtsvollzieher. Wir verstehen den Wunsch nach mehr Praktikabilität, aber standardisierte Verfahren führen zu mehr Rechtsklarheit und beugen auch Fehlern vor. Hier ist aus unserer Sicht eine sorgfältigere Abwägung notwendig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz ist also mehr als nur eine technische Anpassung. Es ist ein Bekenntnis zu einem wehrhaften Staat, der sein Recht nicht nur beschließt, sondern auch durchsetzt. Es ist ein klares Signal an alle Pflichtigen: Der Staat lässt sich nicht hinters Licht führen. Es ist aber auch ein Signal an unsere Bediensteten: Wir lassen Euch nicht allein. Wir geben Euch die Werkzeuge und den Schutz, den Ihr für Euren Dienst braucht. Wir werden diesen Entwurf in den Ausschussberatungen sehr gerne konstruktiv begleiten. Danke schön. (Beifall der CDU)

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