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Matthias Lammert

12.11.2025 Sitzungen 18/96

Nächster Redner ist für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Stephan Wefelscheid. (Abg. Martin Haller, SPD: Was hat der Papier dabei!) Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Über die gute Arbeit der Gerichtsvollzieher wurde schon sehr viel gesagt. Dem kann ich mich auch aus der Praxiserfahrung, die ich habe, nur anschließen. Ein Punkt, der tatsächlich immer wieder auch Gerichte beschäftigt, ist die Frage der Höhe der anzusetzenden Verwaltungsgebühren. Es gibt bekanntlich die Kostenordnung zum Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz. Dazu hatte ich auch eine Kleine Anfrage gestellt, vor einem Jahr, glaube ich, in der ich wissen wollte, wann die Gebühren angepasst werden. Vielen Dank, Herr Innenminister, das ist zwischenzeitlich auch erfolgt. Ich glaube, im April dieses Jahres wurde die Anlage zur Kostenordnung zum Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz angepasst. Es sind jetzt höhere Verwaltungsgebühren anzusetzen, was sicherlich die Verwaltung auch ein Stück weit in ihrer Kostenstruktur entlastet. Ich glaube, dass jetzt bei der Festsetzung des Beitrags für die Beitreibung rückständiger Rundfunkbeiträge auch eine Erhöhung stattfindet, ist absolut zeitgemäß und entspricht auch dem, was in den Verwaltungen vor sich geht; denn gerade die Rundfunkbeiträge sind so ein Thema, bei dem die Leute, die wir auch mit dem Disziplinarrecht irgendwann kriegen wollen, Reichsbürger usw., gerne dazu übergehen, gerade über die Rundfunkbeiträge ein System lahmzulegen. Insofern, von 25 auf 30 Euro zu gehen, deckt noch nicht die ganzen Kosten, aber es ist immerhin etwas für die Verwaltungsarbeit. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

Protokoll ↗