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Andreas Hartenfels

fraktionslos 12.11.2025 Sitzungen 18/96

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, in der Tat, wenn sich 75 % der Bevölkerung mehr Elemente der direkten Demokratie wünschen, ist das erst einmal kein Angriff gegen die parlamentarische Demokratie, sondern es ist eine, wie ich finde, sinnvolle Ergänzung der Strukturen, die wir schon haben. Ich möchte daran erinnern, dass wir vor gut zehn Jahren eine Enquete-Kommission hatten, genau mit dieser Überschrift „Direkte Demokratie“, und dass vieles von dem, was diese Enquete-Kommission über mehrere Jahre erarbeitet hat, in vielen Bereichen erst einmal deckungsgleich ist mit dem Antrag der AfD-Fraktion. Insofern ist es, glaube ich, zu kurz gegriffen, Herr Haller, davon zu sprechen, das ist Blendwerk, und man geht nicht in eine inhaltliche Debatte, (Beifall des Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos) weil das letztlich dazu führt, dass die AfD, ohne, dass sie sich anstrengen muss, (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Wir strengen uns aber an!) natürlich immer mehr Zulauf bekommt, gerade auch in der Verbindung mit der Brandmauer, die immer wieder diskutiert wird. Anscheinend ist keine Lernfähigkeit da. Aber ich finde, wir müssen die Debatte führen, Herr Haller. (Beifall des Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos) Wir müssen sie führen, gerade um sie der AfD auch ein Stück weit wegzunehmen. Was meine ich damit, die Debatte zu führen? Wenn wir schon eine Enquete-Kommission vor zehn Jahren hatten, (Zurufe der Abg. Dr. Jan Bollinger und Damian Lohr, AfD: Vor zehn Jahren!) müssen wir uns fragen: Warum ist in diesen zehn Jahren bezogen auf die Landesverfassung eigentlich nichts von dem umgesetzt worden, was diese Enquete-Kommission in ihrem Ergebnispapier formuliert hat? Deswegen habe ich nochmals hineingeschaut. Manchmal macht es wirklich Sinn, nochmals in die Protokolle zu schauen, auch in das Ergebnispapier dieser Enquete-Kommission. Ich zitiere, mit Erlaubnis der Präsidentin. Was hat die Enquete-Kommission vor zehn Jahren empfohlen? Erstens: „Die Zahl der nötigen Unterschriften für ein Volksbegehren wird auf 3 % der Stimmberechtigten gesenkt. Dies entspräche derzeit der Anzahl von rund 100.000 wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern.“ Ist ja interessant. Das ist ziemlich genau das, was die AfD fordert. Ein zweiter Punkt, eine Forderung der Enquete-Kommission, wieder ich zitiere aus dem Forderungskatalog: „Die Eintragungsfrist für die Sammlung der Gewährleistung des Datenschutzes – die freie Sammlung von Unterschriften auch außerhalb von Gemeindeverwaltungen ermöglicht und die Sammlung in einer hohen Schnittmenge mit dem, was die AfD vorgelegt hat. Ein dritter Punkt aus dem Ergebnis und Forderungskatalog dieser EnqueteKommission: „Auch Volksbegehren über Finanzfragen werden grundsätzlich zugelassen. Ausgenommen von Volksbegehren soll nur der Landeshaushalt Auch was die inhaltliche Erweiterung betrifft – dessen, was die Landesverfassung im Moment hergibt –, hat sich damals die Enquete-Kommission klar positioniert. Deswegen ist die Erklärungs- und Bringschuld eigentlich eher auf dieser Seite des Plenums, (Der Redner deutet in Richtung Koalitionsfraktionen) wenn es darum geht, warum in den letzten zehn Jahren die aus meiner Sicht immer noch sinnvollen Forderungen nicht umgesetzt worden sind. Ich finde , wenn die Bürgerinnen und Bürger mit 75 % genau so etwas fordern, ist es zu wenig, von „Blendwerk“ zu sprechen, (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) sondern dann muss man sich dieser Debatte stellen, und man sollte die Debatte zu sich holen. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Da ist die Frage berechtigt, auch in Richtung der Grünen: Warum sind diese Forderungen der Enquete-Kommission in den letzten zehn Jahren nicht umgesetzt worden? Diese Forderungen sind ja noch viele mehr. Also, da wurde noch einiges mehr gefordert. Dass die CDU das in Teilen anders sieht, hat sie damals schon formuliert. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist das Problem! – Vereinzelt Unruhe im Hause) Da wurde eine Debatte formuliert. Aber darüber kann man ja reden. Die Zeit geht weiter. Deswegen wäre es so klug und zielführend und sinnvoll, wenn wir hier über Stärkung von Elementen direkter Demokratie reden würden. Der Verein Mehr Demokratie fordert heute noch, zehn Jahre später, genau diese Elemente, die er auch damals schon in der Anhörung formuliert hat. Er hat auch darauf hingewiesen, Mitte letzten Jahres, der Landtag ist auf der kommunalen Ebene schon tätig geworden, um dort Volksbegehren zu erleichtern und die Quoren abzusenken. Aber auch auf dieser kommunalen Ebene sind wir im Ländervergleich richtig, richtig schlecht. Das wurde im Bürgerbegehrensbericht 2025 vom Verein Mehr Demokratie vorgestellt. Da sind das Saarland und Rheinland-Pfalz mit weitem Abstand das Schlusslicht. Nordrhein-Westfalen oder auch Bayern, das viel gescholtene Bayern, gehen viel mutiger mit dem mündigen Bürger um und haben überhaupt keine Angst davor, und das schon seit vielen, vielen Jahren, wirklich mehr in Richtung Volksbegehren zu gehen, mehr in Richtung Volksinitiativen. Darüber müssten wir wirklich nochmals reden: dass wir den mündigen Bürgern mehr zutrauen und uns keinen Zacken aus der Krone brechen, wenn das Parlament ergänzt wird um Elemente der direkten Demokratie; dass die Menschen auch in Rheinland-Pfalz ein Anrecht darauf haben, dass wir an die Debatte der Enquete-Kommission anknüpfen und schauen, was wir an der einen oder anderen Stelle wirklich an mehr Initiativrecht und auch an mehr Überprüfungsrecht (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) den Menschen in unserem Land zutrauen. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Dr. Herbert Drumm und Martin Louis Schmidt, fraktionslos)

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