Dörte Schall
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesverwaltung erhebt eine Vielzahl von qualitativ hochwertigen Daten, die elektronisch verarbeitet werden können und keine sensiblen Informationen enthalten. Diese Daten stellen eine wertvolle Ressource dar, deren transparente und freie Zugänglichkeit als offene Daten einen erheblichen Mehrwert für die Wirtschaft, die Wissenschaft, die Verwaltung und die Gesellschaft generieren können. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir einen verbindlichen Rechtsrahmen für die antragslose Bereitstellung dieser Daten durch die Landesverwaltung und knüpfen an unsere bereits bestehende Open-Data-Strategie an. Insbesondere für die Wirtschaft eröffnen neue Daten neue Chancen und innovative Geschäftsmodelle für technologische Entwicklungen. Die maschinenlesbare Bereitstellung der Daten ist von zentraler Bedeutung. Hier profitieren Wissenschaft und Forschung von der Verfügbarkeit öffentlicher Daten, und die Verwaltung selbst kann durch erleichterten Datenausgleich Effizienzgewinne erzielen. Sozialplanung wird vereinfacht, kommunale Planung wird vereinfacht, und wir wissen, dass freie Daten der Rohstoff sind für unsere neuen Ideen, von Start-up bis zur Grundlagenforschung. Daten fördern Partizipation und Beteiligung an gesellschaftlichen Prozessen. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt im Koalitionsvertrag enthaltene Regelungen um. Die Daten des Landes werden kostenfrei und standardisiert in maschinenlesbarer Form zur Verfügung gestellt, und eine uneingeschränkte Weiterverwendung ist möglich. Zentraler Inhalt des Gesetzes ist die Aufforderung an die Landesbehörden, offene Daten im Rahmen der vorhandenen Ressourcen bereitzustellen. Die Bereitstellung erfolgt entgeltfrei, ohne Registrierungspflicht und ohne Begründung, außer in den geregelten definierten Ausnahmefällen. Jedoch beinhaltet das Gesetz keine Verpflichtung der Kommunen. Sie eröffnet ihnen eine Möglichkeit, die offenen Daten auf freiwilliger Basis zur Verfügung zu stellen, auch um sie selbst besser nutzen zu können. Das Gesetz sieht vor, dass die Daten mit Metadaten versehen werden, die auf der jetzt schon existierenden zentralen Plattform open.rlp.de frei und offen zugänglich veröffentlicht werden. Die Unterstützung der Behörden wird durch ein Kompetenzzentrum gesichert, das offene Daten einrichtet und rechtliche, technische und organisatorische Beratung zur Verfügung stellt. Daneben wird die Landesregierung alle zwei Jahre über die Entwicklung der offenen Datenbereitstellung berichten und auf dieser Grundlage überprüfen, wie sich die offene Datenpolitik auswirkt und weiterentwickelt. Die Einführung des Gesetzes verursacht für die Landesregierung Kosten. Im ersten Jahr 2025 belaufen sie sich auf rund 942.000 Euro und ab dem Jahr 2026 auf 739.000 Euro jährlich. Für die Kommunen, die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger entstehen keine Mehrbelastungen. Ich möchte betonen, dieser Gesetzentwurf stellt ein zukunftsweisendes Instrument dar. Es geht darum, dass wir innovationsfreundlich, modern und transparent vorgehen. Dieser Gesetzentwurf ermöglicht Chancen, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft neu zu entwickeln. Ich freue mich deswegen, wenn Sie dem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung geben und dass wir gemeinsam den Weg finden in ein offenes und digitaleres Land Rheinland-Pfalz. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
