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Carl-Bernhard von Heusinger

GRÜNE 12.11.2025 Sitzungen 18/96

Interessant!) und täglich grüßt eine Lex AfD, angefangen von Meldestellen bis hin zum gescheiterten Versuch des Innenministers, AfD-Mitglieder und gegebenenfalls Sympathisanten aus dem öffentlichen Dienst herauszuhalten. Der Gesetzentwurf schränkt die Meinungsfreiheit von Beamten ein. Wer sich wirklich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stellt, hat nichts im Staatsdienst verloren. Allerdings gilt hier leider meistens ein rot-grüner Maßstab, der eben nicht nur Staatsfeinde aussortieren will, sondern alle, die nicht links sind. Dieses Gesetz ist ein Damoklesschwert über jedem Beamten, der legale, aber regierungskritische Haltungen äußert. Beamte, die der Regierung kritisch gegenüberstehen, werden mindestens mittelbar in ihrer Meinungsfreiheit beschränkt, (Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD: Hä?) weil sie ihren willkürlich begründeten Rauswurf fürchten müssen. Verfassungswidrige Äußerungen sollen dazu führen, dass Beamte aus dem Dienstverhältnis entlassen werden. Doch was bedeutet, sich durch „das gesamte Verhalten zu der [fdGO] zu bekennen“? Das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der ausgelegt wird durch rot-grüne Gesinnungswächter. (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD: Das ist nur lächerlich!) Darüber hinaus wird der Betrachtungszeitraum für kritische Äußerungen auf acht Jahre ausgedehnt – acht Jahre. Dadurch werden Äußerungen aus ihrem zeitlichen und politischen Zusammenhang gerissen, sind entstellt und können problemlos gegen den Verfasser verwendet werden. Weiterhin entsteht eine neue Anwaltsindustrie, da künftig externe Rechtsanwälte als Ermittlungsführer der Disziplinarverfahren durch den Dienstherrn bestellt werden, Rechtsanwälte, die unliebsame Beamte aus dem Dienst entfernen können. Fair ist ein solch einseitiges Verfahren nicht. Auch das Denunziantentum wird gefördert, wenn Vorgesetzte unterstellte Beamte beim Dienstherrn melden müssen. Andernfalls kann gegen den Vorgesetzten selbst ein Verfahren eingeleitet werden. Dieses Gesetz verlangt in seiner Konsequenz unbedingte Linientreue und Kadavergehorsam. Beamte, die sich außerhalb der rot-grünen Deutung von verfassungstreuem Handeln in legaler Art und Weise äußern, laufen Gefahr, angeprangert und ihrer beruflichen Existenz beraubt zu werden. Was hier passiert, ist undemokratisch. Der Änderungsantrag ist zwar eine Verbesserung, da die Zulassungsbeschränkung für die Berufung durch das Gericht gestrichen und die Beschränkung der Zulassung auf einzelne Punkte durch den Berufungsführer zugelassen wird, aber ein grundsätzlich falsches Gesetz wird nicht durch kosmetische Verbesserungen brauchbar. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. Danke schön. (Beifall bei der AfD)

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