Plenarprotokoll 18/25
09.06.2022 · 242 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (32)SPD (24)CDU (22)GRÜNE (17)FREIE WÄHLER (17)FDP (13)
Sicherheit geben – Messnetz verdichten auf Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und hördengesetzes (POG) Gesetzentwurf der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/3358 –
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
76, 78 Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/3358 – an den Innenausschuss – federführend – und an den RechtsausVierzehnter Energiebericht der Landesregierung Besprechung des Berichts der Landesregierung (Drucksache 18/3247) auf Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Helfergleichstellung umsetzen – Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz stärken! Antrag der Fraktion der CDU
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
107 Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 18/3375 –. 116 Einfach und rechtssicher Feuerwehreinsatzfahrzeuge beschaffen Antrag der Fraktion der AfD
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
118 Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 18/3372 –. 126 Kommunale Bauprojekte sichern – Förderquoten den Preissteigerungen anpassen! Antrag der Fraktion der CDU Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 18/3376 –. 145 Monitoring außereuropäischer Direktinvestitionen in RheinlandPfalz Antrag der Fraktion der AfD Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 18/3368 –. 156 Wasserkraft als grundlastfähige Energie – aus und für RheinlandPfalz Antrag der Fraktion der CDU Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 18/3378 –. 175 Freie Heilfürsorge als Wahlmöglichkeit für Polizei-, Berufsfeuerwehrund Justizvollzugsbeamte in Rheinland-Pfalz einführen Antrag der Fraktion der AfD Mehrheitliche Ablehnung des Antrags der AfD auf Überweisung des Antrags – Drucksache 18/3373 – an den Innenausschuss. 185 Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 18/3373 –. 186 Präsidium: Präsident Hendrik Hering, Vizepräsidentin Astrid Schmitt, Vizepräsident Matthias Lammert. Anwesenheit Regierungstisch: Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und Integration, Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität; Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung, Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Alexander Schweitzer, Minister für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung; Petra Dick-Walther, Staatssekretärin, Fabian Kirsch, Staatssekretär, Randolf Stich, Staatssekretär. Entschuldigt: Abg. Anke Beilstein, CDU, Abg. Horst Gies, CDU, Abg. Jennifer Groß, CDU, Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD, Abg. Patrick Kunz, FREIE WÄHLER, Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD, Abg. Michael Wagner, CDU; Heike Raab, Staatssekretärin, Fedor Ruhose, Staatssekretär, Dr. Stephan Weinberg, Staatssekretär. 25. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 09. Juni 2022 Beginn der Sitzung: 9.30 Uhr
Hendrik Hering
Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie recht herzlich zur 25. Plenarsitzung begrüßen. Zu schriftführenden Abgeordneten berufe ich die Kollegen Florian Maier und Markus Wolf. Herr Maier wird die Redeliste führen. Entschuldigt fehlen heute die Kolleginnen und Kollegen Anke Beilstein, Horst Gies, Jenny Groß, Giorgina Kazungu-Haß, Patrick Kunz, Jaqueline Rauschkolb und Michael Wagner. Seitens der Landesregierung sind Ministerpräsidentin Malu Dreyer ab 14.30 Uhr, Staatsministerin Daniela Schmitt ab 13.30 Uhr, Staatssekretär Andy Becht in der Zeit von 9.30 bis 13.30 Uhr, Staatssekretärin Heike Raab, Staatssekretär Fedor Ruhose und Staatssekretär Dr. Stephan Weinberg entschuldigt. Wir beginnen heute mit Punkt 11 der Tagesordnung mit dem ersten Thema der AKTUELLEN DEBATTE Giftmüllskandal im Rhein-Selz-Park – Landesregierung muss endlich handeln! auf Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/3411 – Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Schönborn.
Ralf Schönborn AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Rhein-Selz-Park ist das aktuell größte Konversionsprojekt in Rheinland-Pfalz. Auch ist es wohl das am schlechtesten funktionierende Projekt; denn während sich die Landesregierung für solche Projekte allzu oft gerne selbst lobt, hat sich der Rhein-SelzPark zu einem wirtschaftlichen Misserfolg entwickelt, welcher gefühlt durch etliche Klageverfahren geprägt ist und dessen wirtschaftliche Zukunft noch immer mehr als ungewiss ist. Ein Projekt, welches Arbeitsplätze und Steuereinnahmen bringen sollte, könnte nun insbesondere für die Kommunen vor Ort zu einer großen Hypothek werden, wenn man die anhängigen Klagen verliert. Bisher wurden diesbezüglich alle anhängigen Gerichtsverfahren verloren, was den Steuerzahler bereits einen sechsstelligen Betrag gekostet hat. Doch wer glaubt, dieser wirtschaftliche Misserfolg sei bereits das Schlimmste, der irrt sich; denn es kommt ein handfester umweltpolitischer Skandal hinzu. (Zurufe von der SPD: Oh! –
Anke Simon SPD
Kommen Sie mal nach Ludwigshafen!) Ein Gutachten, welches wohl bewusst nicht veröffentlicht wurde, der AfD aber vorliegt, spricht explizit von gefährlichen Stoffen in den ca. 1.300 t Bauschutt, die auf dem Gelände offen lagern. (Abg. Michael Frisch, AfD: Hört, hört!) Dabei handelt es sich unter anderem um KMF – das sind künstliche Mineralfasern –, PAK und auch um Asbest. Dieser Schutt mit hochgefährlichen Stoffen liegt dort seit Jahren frei herum. Der Landesregierung ist all dies bekannt. Aus unserer Anfrage ergibt sich, dass ihr das Gutachten vorliegt und sie weiß, dass dort als gefährlich eingestufte Stoffe liegen. Seit Jahren besteht die Gefahr, dass hochproblematische Stoffe dort im Boden versickern oder über den Luftweg in die Umwelt gelangen. Niemanden der Verantwortlichen scheint dies zu interessieren. Niemanden der Kreisverwaltung und niemanden der Landesregierung scheint diese Gefahr für die Umwelt und die Bevölkerung zu interessieren. Im Gegenteil, die Kreisverwaltung Mainz-Bingen, die hier die primäre Zuständigkeit hat, übt sich seit Jahren im Nichtstun. Meine Damen und Herren, in der Antwort auf unsere Anfrage gibt die Landesregierung an, dass sie der Kreisverwaltung im Zuge der Zusammenarbeit zur fachlichen Beratung zur Verfügung steht. Ihre Kontrollfunktion hat sie dabei jedoch in keinster Weise angemessen wahrgenommen. Weiterhin weicht sie der wichtigsten Frage konsequent aus, nämlich wie die Gefahr für die umliegende Bevölkerung durch das Nichtbeseitigen des Bauschutts mit gefährlichen Stoffen bewertet wird. Sie werden allen Grund haben, dieser Frage auszuweichen; denn sollte sich herausstellen, dass eine wesentliche Gefahr besteht – davon ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auszugehen –, (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) dann müssten Sie sich eingestehen, dass Sie Ihrer Kontrollfunktion nicht nachgekommen sind. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frau Eder, wissen Sie, wenn ein normaler Bürger einen Tropfen Öl mit dem Auto auf der Straße verliert, dann ist der Teufel los. Hier lagern, bestätigt durch Gutachten, ca. 1.300 t mit hochbedenklichen Stoffen, und es passiert jahrelang nichts. (Abg. Michael Frisch, AfD: Wahnsinn!) Jetzt, durch den Druck, kommt die Sache langsam in Bewegung, vorher nicht. Frau Eder, uns stellt sich die Frage, wie lange wusste die Landesregierung davon, und warum wurde nicht eingegriffen? Ich bitte Sie, uns heute diese Frage zu beantworten, Frau Eder. Unsere Forderung ist indessen klar: (Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erstens: Der Müll muss schnellstmöglich entsorgt werden, wobei das Land hierbei die Planungsaufsicht übernehmen sollte. (Zuruf von der SPD: Nicht zuständig!) Zweitens: Die durch den Müll entstandenen Belastungen müssen geprüft, und es müssen gegebenenfalls weitere Schritte gegen Umweltschäden ergriffen werden. Drittens: Es muss zu einer lückenlosen Aufarbeitung kommen, wer für die Versäumnisse der Nichtentsorgung in den vergangenen Jahren verantwortlich ist. Das sind wir insbesondere der Bevölkerung vor Ort schuldig. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Rahm.
Andreas Rahm SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die uns vorliegende Aktuelle Debatte der AfD ist erneut ein wunderbares Beispiel dafür, dass es dieser Partei nicht um seriöse Parlamentsarbeit geht, (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der CDU) sondern rein um Effekthascherei. (Abg. Michael Frisch, AfD: Zur Sache!) Die AfD möchte skandalisieren um jeden Preis, Ängste schüren, obwohl das Thema sich längst in Lösung befindet (Unruhe bei der AfD) und die Zuständigkeiten auf Kreisebene klar bekannt sind. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie des Abg. Thomas Barth, CDU) Meine Dame und meine Herren von der AfD, Sie können sich jetzt aufregen, aber Sie enttarnen sich doch allein schon durch Ihr Verhalten selbst. (Abg. Damian Lohr, AfD: Räumen Sie doch einfach mal den Müll weg!) Sie wollen hier einen Landesskandal konstruieren, obwohl die AfD selbst zuvorderst die Kreisverwaltung Mainz-Bingen in die Pflicht nimmt und nicht etwa Mexiko oder das Land Rheinland-Pfalz. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Herr Schönborn, das äußerten Sie vorgestern vor laufender Kamera bei 17.30live. Für diese Selbsterkenntnis, die Sie dort geäußert haben, dass der Kreis Mainz Bingen zuständig ist und nicht das Land, (Abg. Damian Lohr, AfD: Aufsichtspflicht!) hätte es also diese Aktuelle Debatte im Landtag überhaupt nicht gebraucht. (Zuruf des Abg. Ralf Schönborn, AfD) Ich denke, Sie sind meiner Meinung. Schauen Sie vielleicht noch einmal, was Sie im Fernsehen gesagt haben, vor allem vor dem Hintergrund, dass die AfD die mangelnde Zuständigkeit des Landes schon im letzten Umweltausschuss hätte feststellen müssen, meine Damen und Herren. (Zurufe der Abg. Michael Hüttner und Martin Haller, SPD) Auch dort waren Sie vor Ort, aber haben, wie gesagt, wahrscheinlich nicht zugehört. (Abg. Michael Frisch, AfD: Alles Nebelkerzen! Reden Sie mal zur Sache!) Das war wieder eine bemerkenswerte parlamentarische handwerkliche Minderleistung vonseiten der AfD-Fraktion. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie des Abg. Thomas Barth, CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme aber noch einmal zu den Fakten. Wir sprechen von einem ca. 70 ha großen Gelände, das über 40 Jahre – für die meisten von uns wahrscheinlich nicht bekannt – zu einer der größten US-amerikanischen Raketenbasen in Europa ausgebaut wurde. Die meisten Gebäude wurden in den 60er- und 70er-Jahren nach damaligem Stand der Technik errichtet. Nach Aufgabe der Basis durch die amerikanischen Streitkräfte wurde die Fläche als Konversionsgebiet definiert. Bereits im Jahr 2015 kauften die Stadt Nierstein, die Verbandsgemeinde Rhein-Selz und ein privater Investor in einer gemeinsamen Aktion das Gelände der ehemaligen Anderson Barracks, und kurz danach entwickelte sich eine Lokalposse wie aus dem Lehrbuch. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) Zunächst sollte eine Offroad-Strecke entstehen, bei der ein Lokalpolitiker Geld investierte, die jedoch aufgrund von Bürgerwiderstand wegen befürchteter Lärmemissionen gekippt wurde. Dann stiegen als Heilsbringer kuwaitische Investoren ein, die ein Kuwait-Resort ohne gültigen Bebauungsplan errichten wollten. Umgehend begann dieser Investor mit zum Teil ungenehmigten Arbeiten. Hierbei wurde das Problem der bereits genannten, aus heutiger Sicht bekanntermaßen kritischen, unter anderem asbestbelasteten Baustoffe aus Gebäuden, die abgerissen wurden, verursacht. Dieser Bauschutt wurde illegalerweise vor Ort gelagert. Nachdem die Bauverwaltung einen Baustopp verfügte, zogen sich die kuwaitischen Investoren wieder zurück und ließen alles stehen und liegen. Da passt es durchaus ins Bild, dass die AfD nun daherkommt und sich in diese Gemengelage einmischt (Heiterkeit des Abg. Michael Frisch, AfD) und nicht nur einmischt, sondern sogar selbst nach verstecktem Müll vor Ort sucht. (Heiterkeit bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP –
Michael Frisch AfD
Wir kümmern uns halt!) Meine Damen und Herren, die Verantwortlichkeiten sind ganz glasklar geregelt. Zuallererst ist die Kreisverwaltung mit ihrer Abfallwirtschaft und Umweltbehörde zuständig. Auf dieser Ebene muss sichergestellt werden, dass der Verursacher seinen Bauschutt ordnungsgemäß und fachgemäß entsorgt. So schlimm sich die Situation vor Ort auch darstellt, sehen meine Fraktion und ich hier absolut keine Verantwortlichkeiten des Landes. Sie wissen, selbstverständlich standen und stehen die Landesbehörden unterstützend zur Seite. Es gab Ortstermine mit der SGD Süd – Fachbereiche Gewerbeaufsicht, Abfall, Wasserwirtschaft – sowie der Sonderabfall-Management-Gesellschaft. (Zurufe von der AfD) Es gab eine fachliche Beratung zu den Themenbereichen „Arbeitsschutz“, „Immissionsschutz“ und „Abfallrecht“. Im Ergebnis der Fachberatungen wurden die zuständigen Behörden in die Lage versetzt, fachgerechte Entscheidungen zu treffen. – Herr Bollinger, Sie nicken, das freut mich. Sie verstehen es. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Es bleibt noch die Frage an die AfD: Wie sinnvoll ist es, mit reißerischen Überschriften Themen für den Landtag zu konstruieren? Ich habe hier einen Vorschlag zur Lösung Ihres Problems. Wenn Sie sich jetzt endlich dem Umweltschutz annähern – dem Umweltschutz annähern wollen –, verwenden Sie Ihren Elan doch einmal für andere Themen zur Aktuellen Debatte hier im Landtag. (Abg. Damian Lohr, AfD: Das ist doch unsere Sache!) Ich sehe schon als große Überschrift für Ihre nächste Aktuelle Debatte „AfD sieht große Gefahr für die Bevölkerung durch den Klimawandel“. (Abg. Michael Frisch, AfD: Alles Ablenkungsmanöver!) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Hendrik Hering
Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe des Otto-Hahn-Gymnasiums Landau. Herzlich willkommen im rheinland-pfälzischen Landtag! (Beifall im Hause) Des Weiteren begrüße ich Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Landtagsseminars für Lehrerinnen und Lehrer von weiterführenden Schulen in RheinlandPfalz. Seien Sie herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Jetzt hat Abgeordneter Barth für die CDU das Wort.
Thomas Barth CDU
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich hat der Kollege Rahm alles gesagt. Ich möchte noch einmal den einen oder anderen Punkt von vor Ort bestärken. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Fakt ist aber, die AfD macht wieder einmal das, was sie am besten kann: Angst schüren. (Zurufe von der AfD) Wenn es nicht die Flüchtlinge sind, dann ist es eben Giftmüll. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER) Da wird ein Begriff genommen, der in die Angstrhetorik passt. Da wird einem Angst und Bange. Dann machen Sie aus einem kommunalen Lösungsweg ein landespolitisches Problem. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER) Man greift sich an den Kopf und fragt: Herr Grönemeyer, was soll das? (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Was soll das, meine Damen und Herren? Was soll das? Die Gemengelage vor Ort ist sehr komplex. Es ist nach wie vor zunächst einmal ein privatrechtliches und kommunales Thema. Wir dürfen mehrere Dinge nicht außer Acht lassen. Erstens: die Eigentümerfrage. Eigentümer ist nicht der Landkreis, sondern sind Private. Zweitens: die Entsorgungsfrage. Es gibt drei verschiedene Müllsorten dort, nämlich ersten, zweiten und dritten Grades. Müll ersten Grades ist unbedenklich und nahezu vollständig weg. (Zurufe der Abg. Michael Frisch und Iris Nieland, AfD) Für den Müll zweiten und dritten Grades brauchen Sie entsprechende Entsorgungsunternehmen. Ich nenne das Stichwort „Fachkräftemangel“, der sich leider auch da bemerkbar macht. Sie brauchen entsprechende Deponien, die diesen Müll aufnehmen. (Abg. Martin Haller, SPD: Ja!) Ich nenne das Stichwort „Lagerstrategie“. Wo ist die hier im Land RheinlandPfalz und bundesweit? Die vermisse ich ein bisschen. Vor allen Dingen brauchen Sie auch die Infrastruktur, um den Problemmüll zu behandeln, bevor Sie ihn aufnehmen. Wasser und Strom, das wurde alles gekappt, als damals diese Barracks stillgelegt worden sind. Das muss erst wiederhergestellt werden. Dann haben wir drei Zuständigkeiten, die ineinandergreifen. Das scheinen Sie auch nicht zu wissen. Das zeigt, Sie sind lokal überhaupt nicht verortet. Wir haben die untere Abfallbehörde des Landkreises als unmittelbar zuständige Behörde, die obere Abfallbehörde der SGD Süd ist drin und – Herr Rahm hat es gesagt –, die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, SAM, ist dabei. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Die Fachaufsicht hat das Land!) Jetzt halten wir einmal die Fakten fest. In dem Bauschutt haben wir ungefähr 1 bis 2 % schädliche Stoffe, und da reden Sie von Tonnen von Giftmüll. Auch da sage ich, bleibt bitte bei der Wahrheit und schürt keine falsche Angst. (Zurufe von der AfD) Das ist ein Skandal. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Darüber hinaus ist aus dem Gutachten, das Ihnen vorliegen müsste, klar, dass dieser sogenannte Giftmüll – also Asbest, KMF und PAK – (Abg. Michael Frisch, AfD: Sogenannter Giftmüll! Asbest! Herr Kollege!) erst dann eine Gefahr darstellt, wenn er bewegt wird. Das heißt, rein durch Wind und Wasser passiert da nichts, sondern erst wenn er bewegt wird, kommt die Gefahr. Deswegen muss für die Bewegung und das Entsorgen des Mülls diese besondere Anforderung erfüllt und müssen Wasser und Strom gelegt werden. (Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD) Die Lagerung erfolgt derzeit auf befestigtem Grund, auf einem umzäunten, gesicherten Gebiet. Das heißt, vom Grunde her geht vom reinen Liegen keine Gefahr aus. (Abg. Michael Frisch, AfD: Dann kann er ja da liegen bleiben!) Der Müll muss aber natürlich entsorgt werden. Daran sind alle Behörden beteiligt. Es musste ein Sanierungskonzept erarbeitet werden, um den Bauschutt im Rhein-Selz-Park zu entsorgen. Das war Aufgabe des privaten Investors. Dieses Konzept wurde fristgerecht im Oktober 2021 vorgelegt. Dieses Konzept wurde dann von der SGD ebenfalls geprüft, die im November zu ihrer Stellungnahme kam, dass die Entsorgung unter Beachtung des Arbeitsschutzes – Stichworte Wasser, Maske, Vollschutz – durchgeführt werden und in mehreren Schritten erfolgen müsse. Im Februar gab es den Ortstermin mit allen Beteiligten, von dem eben der Kollege Rahm sprach. Da tun Sie gerade so, als würde überhaupt nichts passieren. (Abg. Damian Lohr, AfD: Ja!) Im April 2022 waren die Abfälle der Stufe 1 noch nicht vollständig entsorgt. Es wurde immer noch keine Deponie für den Problemmüll der Stufen 2 und 3 gefunden. Ab Mai sollte die Entsorgung aber stattfinden. Das soll jetzt der Fall sein. Ein Fachingenieur begleitet den Prozess. Auch findet eine dauerhafte Abstimmung zwischen Kreisverwaltung, SGD und SAM statt. Morgen haben wir es noch einmal als Thema im Kreistag Mainz-Bingen. Pia nickt, sie ist auch dabei, Herr Hüttner ist auch dabei. Insofern wird das morgen Thema sein. Wir stellen ganz klar drei Dinge fest: Erstens: Niemand hat negiert, dass das völlig unbedenklicher Müll ist. Zweitens: Untätigkeit sieht anders aus; denn alle Beteiligten sind von Anfang an dabei. (Abg. Michael Frisch, AfD: Stets redlich bemüht!) Die Beschäftigung mit der Thematik ist stets da. Drittens: Sie sagen, das Land muss ins Boot. Das Land ist im Boot. Das Land ist über SGD und SAM längst im Boot, (Zurufe der Abg. Michael Frisch und Damian Lohr, AfD) aber Sie machen, wie gesagt, aus dem kommunalen Thema ein Landesthema und eine Aktuelle Debatte. Ich frage mich schon, was mehr zum Himmel stinkt, der Müll, der dort liegt oder Ihre Aktuelle Debatte, meine Damen und Herren? Das muss man auch einmal offen fragen. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Ein Letztes sei mir als einer von mehreren ehrenamtlichen Ortsbürgermeistern erlaubt hier zu sagen: Das ist ein Lehrstück in Sachen horizontaler Verwaltungskommunikation. Auch da ist die AfD nicht so drin, okay, (Abg. Martin Haller, SPD: Gott sei Dank, Gott sei Dank!) weil Sie an der Stelle keine Verantwortung hat. Da redet man nicht von Wochen, (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Warten Sie mal ab!) sondern von Monaten. Diese horizontale Verwaltungskommunikation, die man auch als ein Mysterium in Deutschland bezeichnen könnte, läuft an dieser Stelle überraschend gut. Daher ist es wichtig, dass man weiter gemeinsam an der Sache dranbleibt. Ich bleibe dabei, das ist ein kommunales Thema. Da gehört es hin. Deswegen wird es morgen im Kreistag besprochen. (Zurufe der Abg. Michael Frisch, AfD, und Michael Hüttner, SPD) Wenn Sie sonst keine Themen haben, dann haben Sie eben keine Themen mehr. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Verantwortungsdiskussion!) Vielen Dank. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Hendrik Hering
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Abgeordnete Schellhammer das Wort. (Abg. Michael Frisch, AfD: Jetzt kommt die Umweltfraktion!)
Pia Schellhammer GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auf Antrag der AfD sprechen wir heute über belasteten Bauschutt auf dem Gelände einer ehemaligen US-Kaserne im Herzen der Verbandsgemeinde Rhein-Selz, ein Thema – das haben wir schon in der Debatte gehört –, das definitiv ein Grund ist, mit der Kreisverwaltung zu sprechen und darauf hinzuwirken, dass endlich, endlich etwas passiert, aber definitiv ein Thema für den Kreistag, (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP sowie vereinzelt bei der CDU –
Michael Frisch AfD
Ist Ihnen unangenehm!) Praktischerweise tagen wir morgen um 15 Uhr in Ingelheim. Meine dortige Fraktion wird mit einer Anfrage das Thema aufgreifen. Diese sachorientierten Fragen helfen bei der Problematik. Was nicht hilft, ist die Skandalisierung, die wir hier wieder seitens der AfD erleben müssen. Das hilft wirklich nicht. Wenn es ein Thema gibt, das wir uns bei der Frage genau anschauen sollten, ist das: Wie kann Konversion so misslingen? Das ist wirklich ein Thema, zu dem ich an der Stelle Fragen stellen würde. Wir haben es schon gehört, die US-Streitkräfte sind 2009 von diesem Gelände abgezogen. Wenn man sich das Gelände anschaut, sieht man, es liegt direkt an einer Bundesstraße unweit von einer Autobahn. Es liegt im Ballungsgebiet Rhein-Main. Es ist wirklich ein Filetstück, mit dem man hervorragende Konversion hätte entwickeln können. Auch ich habe mich damals in meiner ersten Wahlperiode bemüht, (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Stets bemüht!) dass ein Förderprogramm des Landes, nämlich Energie und Konversion, genutzt wird. Seitens der Landesregierung wurde das damals angeboten, aber die Kommunalverantwortlichen vor Ort haben sich geweigert, das zu machen und sich entschieden, dieses Gelände alleine zu entwickeln. Seitdem liegt das Gelände brach. Das muss man einfach sagen. Inzwischen füllen die Geschehnisse und das Versagen rund um den Rhein-Selz-Park ein dickes, dickes Buch. Es ist leider und wirklich sehr, sehr traurig ein Buch über misslungene Konversion. Die Entsorgung dieses Bauschutts ist ein nächstes trauriges Kapitel. Ich bin als regionale Abgeordnete sehr erschüttert, dass dieses Gelände nicht aus den negativen Schlagzeilen herauskommt (Abg. Michal Frisch, AfD: Aha!) und nicht endlich dem Sinn zugeführt werden kann, für eine positive Entwicklung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz zu sorgen und auch nicht für ein Feriendomizil oder lärmende Offroad-Strecke, die geplant ist. Jetzt kommt noch die Ablagerung dieses Bauschutts hinzu. Wir hätten viel mit dieser Fläche machen können, aber das ist auch vor Ort kommunal verantwortlich misslungen. Dorthin aber gehört die Debatte. Deswegen höre ich jetzt an der Stelle auch auf. 13 Jahre nach Abzug der US-Streitkräfte liegt diese Fläche brach. Wir als Grüne fordern, dass dieser Bauschutt endlich entsorgt wird. Wir haben deswegen auch bei der Landrätin nachgefragt. Hier erwarten wir, dass gehandelt wird. Es liegt unserer Meinung nach überhaupt keine Zuständigkeit seitens des Landes vor, nur in beratender Funktion, die die SGD Süd übernimmt. Für uns ist klar, dieser Müll muss endlich weg. Diese Debatte aber gehört definitiv in den Kreistag oder den dortigen VG-Rat. Lassen Sie mich abschließend sagen: Rhein-Selz ist meine Heimat. Wie man eine solche Konversionsfläche derart versemmeln kann, erklärt sich mir absolut nicht. Für die Zukunft der Region wünsche ich mir etwas anderes. Ich wünsche mir, dass diese Fläche nicht mehr mit illegalen Müllablagerungen in den Schlagzeilen erscheint, sondern mit einer positiven Entwicklung für die Region. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP sowie vereinzelt bei der CDU)
Hendrik Hering
Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Weber. (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) So, jetzt kann Herr Weber beginnen.
Marco Weber FDP
Sehr geehrter Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu der derzeitigen Situation im Rhein-Selz-Park wurde in der vergangenen Woche bereits ausführlich im zuständigen Umweltausschuss informiert. Dort hat das Ministerium ausführlich Stellung bezogen. An diese Ausführungen knüpfe ich in der heutigen Plenardebatte an und betone, wie bereits schon während der Ausschusssitzung durch die Landesregierung dargelegt, für die Durchsetzung abfallrechtlicher Überlassungspflichten ist derjenige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger örtlich zuständig, in dessen Bezirk die zu entsorgenden Abfälle anfallen. In diesem konkreten Fall liegt die Zuständigkeit demnach beim Landkreis Mainz-Bingen. Gleichwohl nehmen die Ampelkoalition sowie die Landesregierung mögliche Gesundheitsrisiken für unsere Bürgerinnen und Bürger sehr ernst. Daher gilt Weiteres festzuhalten: Der Rhein-Selz-Park weist im Zuge des mittlerweile abgeschlossenen Konversionsaltlasten-Arbeitsgruppenverfahrens keine nennenswerten Schadstoffgehalte auf. Kollege Barth hat vorhin die Situation ausführlich erklärt. Ein kleiner gemeldeter Teilbereich wurde in diesem Zuge bereits mittels Dekontamination saniert. Die untersuchten kontaminationsverdächtigen Flächen wurden daher als nicht altlastenverdächtige Flächen ermittelt bzw. eingestuft. Für eine weitere Nutzung der Gebäude zu wohnwirtschaftlichen Zwecken erfolgten umfangreiche Sanierungsarbeiten. Hierbei wurden die Gebäude entkernt und die angefallenen Abfälle auf dem Gelände gelagert. Für diese Fälle wurde ein Abfallentsorgungskonzept von der Firma ISM – Immobilien Schadstoffmanagement GmbH Wiesbaden erstellt. Im Rahmen einer Begehung erfolgte eine intensive visuelle Inspektion durch die ISM. Dabei wurden alle abgelagerten Abfälle erfasst und dokumentiert. Bei einer Beprobung und Untersuchung wurden in einigen Proben Asbestfasern nachgewiesen. Es handelt sich um Kleber, mit dem der Bodenbelag mit dem Estrich verbunden war. Der Abfall ist somit gefahrstoffrechtlich als gefährlicher Abfall einzuordnen und zu entsorgen. Die Wege, wie die Entsorgung abläuft, bzw. die Verfahren, die in den letzten Wochen und Monaten dahin gehend entwickelt worden sind, sind heute schon mehrfach dargelegt worden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus diesem Grund hat das zuständige Ministerium den verantwortlichen Landkreis durch verschiedene Hilfestellungen zur Aufklärung der Situation vor Ort unterstützt, beispielsweise mit fachlicher Beratung in den Bereichen Arbeitsschutz, Immissionsschutz und Abfallrecht. Dieses Handeln dämmt die Gesundheitsrisiken vor Ort sowohl für die handelnden Personen als auch die umliegende Bevölkerung vor freigesetzten Mineralfasern ein. Auch die Staatsanwaltschaft Mainz ist bereits damit betraut, ob und inwieweit der Umgang mit den Abfällen möglicherweise strafrechtlich relevant ist. (Abg. Michael Frisch, AfD: Hört, hört!) Die FDP-Landtagsfraktion ist der Landesregierung für die getroffenen Maßnahmen sehr dankbar, ebenso auch der SGD und dem Landkreis und ist optimistisch, dass der zuständige Landkreis die Situation vor Ort vollumfänglich begleitet und im Sinne und zum Schutz aller Beteiligten weiter löst. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das, was die Vorredner genannt haben, dass die Zuständigkeit nicht heute hier beim Landtag liegt und die beteiligten Behörden intensiv auf dem Weg sind, kann man nur begrüßen und unterstützen. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Das Thema ist heute fehl am Platz. Ich muss auch sagen, wenn der AfDFraktion nicht mehr einfällt, als in einer Aktuelle Debatte diese Nichtzuständigkeit im Landtag zu diskutieren, dann muss man schon sagen, dann sind Sie inhaltslos und inhaltsleer. Vielen Dank. (Beifall der FDP, bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU –
Michael Frisch AfD
Das ist schon ein Riesenthema in der Presse gewesen! Das gehört schon hierhin! –
Dr. Jan Bollinger AfD
Angestoßen hat es die AfD-Fraktion im Kreisverband!)
Hendrik Hering
Für die FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Dr. Drumm.
Dr. Herbert Drumm FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ob das Thema in den Landtag gehört oder nicht, es ist da, und wir müssen Stellung nehmen. (Beifall der AfD –
Michael Frisch AfD
Richtig!) Die Beseitigung von Müll, insbesondere wenn es sich um gesundheitsgefährdende Stoffe handelt, hat in Rheinland-Pfalz eine lange und unrühmliche Historie. Parlamentarische Urgesteine in diesem Rund werden sich noch an den SAM-Skandal erinnern, der die Landespolitik über viele Jahre in Atem gehalten hat. Es handelt sich dabei um die Sonderabfallmanagementgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH. In der 13. Legislaturperiode gab es dazu auch einen Untersuchungsausschuss, der sich mit der Konzeption und Tätigkeit der SAM befasste. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Das ist über 20 Jahre her!) Die heutige Aktuelle Debatte ruft diesen Vorgang und den Bericht des Untersuchungsausschusses aus dem Jahr 1998 wieder ins Bewusstsein, in dem ausgesagt wird, dass die Situation im Bereich der Sonderabfallentsorgung geradezu chaotisch bis desaströs gewesen sei. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Na, na, na! Da war ich dabei, so war es jetzt nicht! – Zuruf des Staatsministers Roger Lewentz) Wir sollten annehmen, dass es jetzt in Rheinland-Pfalz des Jahres 2022 besser läuft, aber hat das Land wirklich Lehren aus der Geschichte gezogen? Wir haben mehrfach hören müssen, dass in schlechter Tradition beim Thema „Müll“ der Wille zur Aufklärung oder sogar zur Beseitigung von Sondermüll erst auf erheblichem Druck hin möglich wird, egal wer zuständig ist. Das sollte eigentlich im heutigen Rheinland-Pfalz wesentlich besser sein. Das derzeit größte Konversionsprojekt im Land leidet an vielen Stellen Not. Ein Investor aus Kuwait, der seinen Müll nicht sachgerecht beseitigen, sondern durch syrische Praktikanten und ohne Schutzanzüge – so konnten wir es in der AZ bzw. beim SWR lesen – auf dem Gelände hin und her räumen lässt, schafft kein Vertrauen bei den Menschen rund um Nierstein. (Abg. Michael Frisch, AfD: So ist es!) Im Ausschuss für Umwelt und Forsten haben wir eine Frau Umweltministerin erlebt, die mit den Geschehnissen um eine scheinbar überforderte Frau Landrätin im Kreis Mainz-Bingen nicht glücklich zu sein scheint. Es ist dem Druck von Kommunalpolitikern geschuldet, dass hier nun Bewegung in die Sache kommt. Einmal mehr zeigt sich, dass die Macher vor Ort, die Kommunalpolitiker, die Geschehnisse besser einordnen können als dies in fernen Kreisverwaltungen oder in Ministerien der Fall zu sein scheint. Die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion stimmt dem Niersteiner Bürgermeister Jochen Schmitt, auch ein Freier, zu. Es ist nun wirklich an der Zeit, dass die Abfälle aus der Gemarkung Schwabsburg entfernt werden. Also egal wer die Zuständigen sind, Frau Ministerin, (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist nicht egal!) sehen Sie bitte zu, dass der Dreck wegkommt. (Beifall der FREIEN WÄHLER und der AfD – Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
Dr. Bernhard Braun GRÜNE
Freie Wähler, die Kommunalpartei! – Heiterkeit bei der SPD –
Michael Frisch AfD
Dass Sie das Thema hier lustig finden, das ist ungeheuerlich!)
Hendrik Hering
Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Eder. (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten –
Philipp Fernis FDP
Komisch im Sinne von seltsam! –
Katrin Eder
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst zur Einordnung dieser Debatte auch noch einmal auf die Zuständigkeiten bei der Durchsetzung abfallrechtlicher Überlassungspflichten hinweisen. Es ist stets derjenige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger örtlich zuständig, in dessen Bezirk die zu entsorgenden Abfälle anfallen. Das heißt in diesem Fall, über den wir heute debattieren, ist das der Landkreis Mainz-Bingen und nicht, wie man hier vermuten könnte, das Land Rheinland-Pfalz. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Sehr richtig!) Bei dem sogenannten Rhein-Selz-Park – dazu wurde bereits viel gesagt – handelt es sich um ein ehemaliges Kasernengelände der US-Army. Dazu wurde schon ganz viel gesagt, das kann ich überspringen. Die Liegenschaft wurde zunächst als kontaminationsverdächtige Fläche erfasst und untersucht. Hier wurden bis auf einen kleinen Teilbereich, der mittlerweile bereits mittels Dekontamination saniert wurde, keine nennenswerten Schadstoffgehalte festgestellt. Für eine weitere Nutzung der Gebäude zu wohnwirtschaftlichen Zwecken erfolgten umfangreiche Sanierungsarbeiten. Hierbei wurden die Gebäude entkernt und die anfallenden Abfälle auf dem Gelände gelagert. Für diese Abfälle wurde ein Abfallentsorgungskonzept von der Firma ISM – Immobilien Schadstoffmanagement GmbH Wiesbaden erstellt. Im Rahmen einer Begehung am 7. September 2021 erfolgte eine Inspektion durch die ISM, und alle abgelagerten Abfälle wurden erfasst und dokumentiert. Bei einer Beprobung und Untersuchung wurden in einigen Proben Asbestfasern nachgewiesen, aber gebundene Asbestfasern. Es handelt sich um Kleber, mit dem der Bodenbelag mit dem Estrich verbunden war. Der Abfall ist somit gefahrstoffrechtlich als gefährlicher Abfall einzuordnen und zu entsorgen. Ich betone aber noch einmal: Die Asbestfasern dort sind gebunden, da es sich um ehemaligen Kleber handelt. Der zuständige Landkreis ist im vorliegenden Fall durch die Fachbehörden des Landes unterstützt worden. So gab es Ortstermine mit der SGD, den Fachbereichen Gewerbeaufsicht und Abfall- und Wasserwirtschaft, sowie der SAM. Hierbei und darüber hinaus erfolgte eine fachliche Beratung zu allen Fragestellungen. Im Ergebnis der Fachberatung wurde die zuständige Behörde in die Lage versetzt, durch fachgerechte Entscheidungen entsprechend zu handeln. Wir hatten das Thema – das wurde bereits gesagt – letzte Woche im Umweltausschuss. Ich hatte zugesagt, unmittelbar nach dem Ausschuss bei der SGD erneut nachzufragen, und zwar persönlich. Ich habe mit dem Präsidenten der SGD Süd, Herrn Professor Dr. Kopf, telefoniert. Die SGD hat den aktuellen Sachstand wie folgt mitgeteilt: Nach Informationen der Kreisverwaltung Mainz-Bingen sind die nicht gefährlichen Abfälle, die sogenannte Stufe 1, fast vollständig abgefahren bzw. in Container verladen. Die für die Stufe 2 und 3 nötigen Anträge sind bei der zuständigen SAM gestellt. Die gefährlichen Abfälle werden auf einer Deponie in Hessen abgelagert und somit beseitigt. Zurzeit läuft unter Einbindung der SAM noch das Zuweisungsverfahren über das Regierungspräsidium in Darmstadt. Der Auftrag zur Deponierung der Abfälle ist einer Entsorgungsfachfirma erteilt worden. Der arbeitsschutzrechtlich vorgeschriebene Sanitärcontainer konnte nicht käuflich seitens des Eigentümers erworben werden. Ein diesbezügliches Anmietungsverfahren eines Sanitärcontainers wurde vom Eigentümer eingeleitet. Sobald der Container steht, plant die beauftragte Fachfirma das Verladen der Abfälle in Transportbehältnissen und den Abtransport. Mit einer Bescheidung seitens der SAM rechnet der Landkreis Anfang Juli. Erst dann kann die erste Verbringung zur Deponie durch die Fachfirma erfolgen. Ob und inwieweit der Umgang mit den Abfällen möglicherweise strafrechtlich relevant und wer dafür verantwortlich ist, wird aktuell durch die Staatsanwaltschaft Mainz geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung bleibt abzuwarten. – Jetzt möchte ich am Ende noch eine Bitte äußern. Die Themen „Bauschutt“, „Kreislaufwirtschaft“, „Abfallwirtschaft“ und „Deponieren von Bauschuttabfällen“ scheinen mich politisch ein Stück weit zu verfolgen. Was hier an der einen oder anderen Stelle geäußert wurde, erzeugt bei mir nur noch Kopfschütteln; denn was wir hier zu diesem Themenbereich erleben, ist das Ergebnis von nicht faktenbasierter Politik. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP sowie des Abg. Thomas Barth, CDU) Beim Weg der Bauschuttentsorgung sind in den letzten Jahren die Preise explodiert. Jedes Bauvorhaben wird im Moment, nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern bundesweit, erheblich teurer, weil wir Probleme bei der Deponierung und bei den Kapazitäten haben. Ich habe selbst versucht, einmal in RheinlandPfalz eine Deponie zu bauen und bedauere, dass das nicht fortgeführt wird. Wir haben aber eine Deponiestudie. Das Land Rheinland-Pfalz hat eine Deponiestudie. Wir haben Deponiekapazitäten, aber Ihre Formulierungen wie „Giftmüllskandal“ führen dazu, dass man jedes ordentliche Projekt vor Ort zerredet bekommt und die Leute einem vorwerfen, man würde sie vergiften, was nicht stimmt. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Der beste Weg ist, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger – die machen das mit der Unterstützung der Fachbehörden des Landes ordentlich – die Abfälle vor Ort ordentlich beproben, sortieren und entsprechend ihrer Deponieklasse entsorgen. Der beste Weg wäre eigentlich, dass wir dahin kommen, den Bauschutt wieder aufzubereiten und wieder einzubauen. Das wäre im Sinne einer echten Kreislaufwirtschaft der Weg, den wir gehen müssen. Diese Anlagen werden aber wiederum vor Ort aufgrund von Lärm und Staub bis aufs Blut bekämpft. Dabei können Sie sich sicher sein, dass die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger in diesem Land mit Unterstützung der Fachbehörden des Landes auf dem besten Weg mit diesen Abfällen zum Wohl des Klimas und der Bevölkerung umgehen und es überhaupt nicht angemessen ist, Begrifflichkeiten wie „Giftmüll“ oder sonstige Skandalisierungen in den Mund zu nehmen. (Abg. Damian Lohr, AfD: Was ist das denn sonst?) Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP, bei der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER)
Hendrik Hering
Für die AfD hat Abgeordneter Schönborn das Wort.
Ralf Schönborn AfD
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, Frau Staatsministerin Eder! Herr Barth, zu Ihren Äußerungen: Die Kreisverwaltung und auch Sie sprechen in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage immer davon, dass der Müll nur gefährlich wäre, wenn er bewegt würde. Meine Damen und Herren, das ist aber doch bereits geschehen. Dr. Drumm hat es eben ebenfalls erläutert. Der Müll wurde bewegt, auch das haben wir aufgedeckt und können es belegen. Den Einsatz von mutmaßlichen syrischen Flüchtlingen ohne Schutzausrüstung, ausgestattet mit Praktikantenverträgen, werden wir auch an anderer Stelle noch einmal thematisieren. Herr Rahm, Ihnen möchte ich Folgendes erwidern: In meiner Rede hatte ich betont, dass die primäre Zuständigkeit bei der Kreisverwaltung liegt. Sie müssen schon richtig zuhören, wenn Sachverhalte erläutert werden. Das Gleiche gilt für Sie, Herr Barth. (Abg. Andreas Rahm, SPD: Ich hab ja zugehört! – Weitere Zurufe der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD, und Thomas Barth, CDU) Dass es nicht ausschließlich ein Kreisthema ist, ergibt sich schon daraus, dass gefährliche Abfälle in Rheinland-Pfalz unter anderem der Andienungspflicht an die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, kurz SAM, unterliegen. Diese SAM unterliegt der Fachaufsicht des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität in Rheinland-Pfalz. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Aha!) Wenn eine Kreisverwaltung ihrer Aufgabe nicht nachkommt, dafür Sorge zu tragen, dass der Müll, der dort jahrelang lagert, entsorgt wird, muss eine höhere Instanz dafür sorgen, dass dies geschieht. (Beifall der AfD – Zurufe der Abg. Michael Hüttner, SPD, und Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt nach dieser langen Zeit und nach dem Druck, der aufgebaut wurde, kommt die Sache in Bewegung. Wir als AfD werden an diesem Thema dranbleiben, bis dieser Giftmüll entsorgt ist und die durch den Müll entstandenen Belastungen geprüft, sprich der Boden dort auf Schadstoffe untersucht wurde. (Abg. Michael Frisch, AfD: Sehr gut! – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) So lange werden wir nicht lockerlassen. Vielen Dank. (Beifall der AfD –
Hendrik Hering
Jetzt spricht Abgeordneter Barth für die CDU-Fraktion. (Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD)
Thomas Barth CDU
Herr Schönborn, „jetzt nach dieser langen Zeit“: Ich habe vorhin gesagt, dass das bereits spätestens seit August 2021 ein Thema ist. Punkt 1. Ihre falschen Aussagen werden nicht dadurch wahr, dass Sie sie wiederholen. (Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Falsch bleibt falsch, liebe Kollegen von der AfD. Falsch bleibt falsch. Falsch ist, dass es Giftmüll ist. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Falsch ist, dass sich dort nichts tut. Ich sage es noch einmal: Wenn Sie keine Landesthemen finden, dann haben Sie in diesem Haus nichts, aber auch gar nichts verloren. (Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Das Gift ruht nicht dort im Müll. Das Gift spritzen Sie hier in die politische Debatte, meine Damen und Herren. Das ist ein Fakt. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Hendrik Hering
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist das erste Thema der Aktuellen Debatte beendet. Wir kommen zu Teil – – – (Zurufe des Abg. Michael Frisch, AfD – Glocke des Präsidenten) Wir kommen zum zweiten Thema der AKTUELLEN DEBATTE Berufliche Bildung und Fachkräftesicherung als Schlüsselaufgabe unserer Zeit – Mit solider Ausbildung in eine gute berufliche Zukunft auf Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 18/3410 – Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Wink.
Steven Wink FDP
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gemäß einem Zitat von Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, fehlen im Handwerk in Deutschland mindestens eine Viertel Million qualifizierte Fachkräfte. Jedes Jahr bleiben 15.000 bis 20.000 Ausbildungsplätze, die unsere Betriebe anbieten, unbesetzt. Dies hat vermeintliche Gründe, welche wir als Politik erkennen und aufgreifen müssen. Immer weniger Schulabgänger entscheiden sich für eine Ausbildung. Im Jahr 2020 waren es noch knapp 130.000 neue Ausbildungsverträge im Handwerk. So wenig wie nie zuvor. Immer mehr Studierende, aber auch die demografische Entwicklung Deutschlands und in Rheinland-Pfalz stellen uns vor enorme Hürden, die wir überwinden müssen. Bei diesen Herausforderungen müssen wir zum einen die jungen Menschen, zum anderen aber auch die Eltern erreichen und für uns gewinnen. Viele junge Menschen sehen eine Ausbildung als letzte Option. Das ist sehr schade, weil unser duales System einmalig ist. Viele Eltern raten den Kindern von einer handwerklichen Ausbildung und vermeintlich schmutzigen Jobs ab, auch mit dem Argument, dass sich dort kein Geld verdienen ließe. Zum anderen müssen wir aber auch die Unternehmen gewinnen und ihnen Vertrauen schenken, die im Moment Ambitionen brauchen, um auszubilden. Das Handwerk lebt aber nun einmal von der Ausbildung. Die Zahlen vermitteln ein eindeutiges Signal. Der Fachkräftemangel im Handwerksbereich wird akuter und stellt uns vor Herausforderungen. Kunden warten mehrere Monate auf einen Handwerker, Betriebe geraten aber auch in Minusgeschäfte, weil kein Wachstum zu verzeichnen ist, da die Fachkräfte fehlen. Das Geld bleibt auf der Straße liegen, und es strahlt auch in andere Politikfelder. Der Kollege von der CDU hat eben in seiner Rede auch den Fachkräftemangel erwähnt. Dabei hat das Handwerk mit vielen Facetten einiges zu bieten. Ob das die Änderungsschneiderei um die Ecke ist, der Schornsteinfeger, die Gebäudesanierung, der Augenoptiker oder aber – ganz massiv betroffen – die Bauwirtschaft. Aus diesem Grund stellen wir uns die Fragen: Wie gehen wir noch effektiver und effizienter mit dem Fachkräftemangel um? Welche Schlüsselaufgaben kommen weiter auf uns zu? Wie bewältigen wir die Probleme der Zeit? Dazu gehört in erster Linie auch die Vermittlung der Berufe. Mit 100 verschiedenen Berufen, die erlernt werden können, haben die Jugendlichen teilweise eine große Aufgabe, diese zu überblicken. Auf der anderen Seite – das darf ich hier erwähnen – gehört auch die angestrebte Elternkampagne dazu, um die Eltern hinsichtlich der Vermittlung, des Images der Berufe und der Verdienstmöglichkeiten zu erreichen, die heute in diesem Bereich erheblich sind. Des Weiteren sind die Programme der Berufsinformationsbörse, die Programme „Wirtschaft macht Schule“, aber auch Kampagnen wie das Handwerkscamp, die Feriencamps oder das MAKERSPACE lobenswert zu erwähnen, um nicht nur die Inhalte der Berufe zu vermitteln, sondern auch Frauen für die Berufe zu gewinnen. Viele Handwerksberufe gewinnen immer mehr Frauen dazu, aber es ist wichtig, auch jungen Frauen die Berufe nahezulegen und sie für diese Berufe zu gewinnen. Das ist eines der wesentlichen Ziele, die wir für die Zukunft brauchen. In der Landesregierung und in dieser Ampelkoalition sind wir schon seit Jahren für die Wertschätzung und Förderung des Handwerks auf dem Weg, wenngleich wir wissen, dass es ein langer Weg ist. Zur Steigerung der Wertschätzung – ich darf es noch einmal erwähnen –: Aufstiegsbonus I und Aufstiegsbonus II aus der letzten Legislatur heraus schon, und jetzt haben wir wieder im Haushalt die Erhöhung der Mittel für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Die Programme zur Förderung von Existenzgründung im Bereich des Handwerks: Viele Betriebe stehen auch in der ländlichen Region zur Übernahme an. Wie kann ich einen Betrieb übernehmen? Wie kann ich einen neuen gründen? Kann ich vielleicht etwas zusammenführen? Oder aber auch die Digitalisierungsberater, die gerade im Handwerk wichtig wären: Ob das Architekten oder Innenraumausstatter sind, die viel mehr mit Digitalisierung arbeiten, aber auch der Metallbau. All die soll das Handwerk noch stärker und interessanter machen, gerade auch für junge Menschen. Wichtig wird es für die Zukunft aber auch sein, dass wir Menschen über die lebenslange Aus- und Weiterbildung in ihrem Beruf weiterbilden, andere Menschen vielleicht dazuzugewinnen, sich zu einem solchen Beruf umzuschulen und wir ausländische Fachkräfte mit grenzübergreifenden Kooperationen gewinnen können. Letzteres fokussieren große Unternehmen in RheinlandPfalz bereits und wollen neue Länder entdecken und neue junge Menschen, Frauen und Männer, aus neuen Ländern für die duale Ausbildung hier in Rheinland-Pfalz gewinnen. Dafür bedarf es einer Entbürokratisierung, um solche Kooperationen zu stärken. So steht es auch im Koalitionsvertrag. Mehr dazu in der zweiten Runde. Danke schön. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Hendrik Hering
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Dr. Köbberling.
Dr. Anna Köbberling SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ludwig Erhard hat einmal gesagt, die Hälfte der Wirtschaft besteht aus Psychologie. Jetzt wird dieses Zitat auch anderen Leuten zugeschrieben, unter anderem Alfred Herrhausen, aber wahrscheinlich hätte sich Karl Marx dem auch sehr gut anschließen können. (Abg. Joachim Paul, AfD: Ja, das glaube ich, dass Sie das denken! –
Michael Frisch AfD
Damit kennen Sie sich ja gut aus! – Heiterkeit bei der AfD) Es ist jedenfalls nicht so furchtbar tiefgründig, aber einfach zutreffend. Psychologische Momente spielen natürlich nicht nur bei Kauf- oder Investitionsentscheidungen eine Rolle, sondern auch bei der Berufswahl. Auch die ist sehr stark von Bildern und Images geprägt, aber auch vom Wunsch und Willen der Eltern. Das kann ein Problem werden, nämlich dann, wenn – wie es aktuell der Fall ist – die aktuelle Elterngeneration von ganz anderen Bildern ausgeht und sich ihre Lebenswelt und Lebenserfahrung nicht mehr in der Realität der Unternehmen von heute widerspiegelt. Es hat einen rasanten Wandel von Berufsbildern gegeben. Der Kollege hatte die Zahl bereits genannt, aber ich nenne sie noch einmal. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sagt, es fehlen uns schon jetzt 250.000 Fachkräfte im Handwerk. 125.000 Unternehmen stehen vor einer Betriebsübergabe. Diese Lücke darf nicht zu einer Bremse im Transformationsprozess führen. Dabei leistet nämlich gerade das Handwerk ganz Entscheidendes für den Klimawandel. Es sind die Handwerkerinnen und Handwerker, die bei der Digitalisierung, der Mobilitätswende, der Gebäudedämmung und der Gebäudeautomation helfen. Eigentlich müsste man den jungen Leuten sagen: Wenn Ihr etwas für den Klimaschutz tun wollt, dann geht ins Handwerk. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Das müssen wir erzählen und auch erfahren lassen. Die SPD-Fraktion ist da übrigens in sehr, sehr engem Kontakt auch mit den Handwerkskammern und dem Handwerk insgesamt. Wir werden in der nächsten Woche unsere Fraktionssitzung beim Handwerk abhalten und sind da – wie gesagt – immer wieder in engem Kontakt. Die Ampelfraktionen tun auch einiges, um diesen Bewusstseinswandel bei der Berufswahl zu unterstützen. Wir haben in den Haushalt des Wirtschaftsministeriums, liebe Daniela Schmitt, eine halbe Million Euro für eine Elternkampagne eingestellt, die im Oktober gestartet ist und jetzt erste Früchte trägt. Auch im Bildungsministerium ist mit der MINT-Strategie eine ganz wichtige Aufgabe verortet, liebe Stefanie Hubig. Die Werbung für mathematischtechnisch-naturwissenschaftliche Fächer beginnt bei uns schon in der Kita und zieht sich über die gesamte Bildungskette hin. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Es geht darum, auch Mädchen und junge Frauen für naturwissenschaftlichtechnische Berufe zu begeistern. Dafür haben wir seit 2018 die MINT-Geschäftsstelle, wir haben MINT-Regionen und Lehrerfortbildungen durch diese MINT-Geschäftsstelle. Auch im Ministerium für Arbeit, Soziales, Digitalisierung und Transformation spielt diese Werbung für oder die praktische Erfahrung in handwerklichtechnischen Berufen aber eine Rolle. Lieber Alexander Schweitzer, es ist wirklich ein großer Erfolg, dass es gelingt, ein Aufbaujahr in der Flutregion durchzuführen, was dazu führt, dass junge Leute dort etwas wirklich in höchstem Maße gesellschaftlich Sinnvolles tun, sich aber auch in verschiedenen Berufen ganz praktisch beweisen und ausprobieren können. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Das ist wirklich eine tolle Geschichte, und das ist eine solch tolle Geschichte, dass sie eigentlich Pate stehen könnte, Modell sein könnte für ein bundesweites FSJ im Handwerk, wie es auch von den Kammern gefordert wird. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Es sind aber halt nur 50 % der Wirtschaft Psychologie. Die anderen 50 % sind harte Fakten, und deshalb investieren wir auch in eine hochwertige berufliche Ausbildung. Über 4 Millionen Euro schießen wir jedes Jahr zur überbetrieblichen Ausbildung der Kammern und zur Erneuerung, Modernisierung und zum Neubau von Berufsbildungszentren zu. Wir stärken auch unsere berufsbildenden Schulen. Wir haben in RheinlandPfalz 102 Berufsschulen. Zwölf davon sind bereits digitale berufsbildende Lernzentren, das heißt Vorreiter bei der Digitalisierung von Lehren und Lernen, und, was wichtig ist, sie vernetzen sich mit anderen Berufsschulen, damit auch ein Austausch passieren kann und andere Berufsschulen von diesen Erfahrungen profitieren können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Stärkung der dualen Berufsbildung, insbesondere im Handwerk, ist also eine ganz vordringliche Aufgabe angesichts des Fachkräftemangels, der nicht nur durch den Klimawandel wichtig, sondern auch noch einmal durch den Ukraine-Krieg dringlich geworden ist. Dieser hat natürlich viele Probleme auf dieser Welt noch einmal verschärft, auch dieses Thema. Die Ampelkoalition sieht das Thema und reagiert entsprechend. (Glocke des Präsidenten) – Ich habe einen letzten Satz. Es sind aber auch noch ein paar Aufgaben offen. Wie schon erwähnt wäre das FSJ im Handwerk eine solche, aber möglicherweise auch noch ein besserer Übergang von der Hochschule in eine berufliche Bildung. Eine solide Ausbildung ist also, wie die Überschrift der Aktuellen Debatte gezeigt hat, wirklich ein Grundstock für eine gute berufliche Zukunft. Vielen Dank. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Hendrik Hering
Für die CDU-Fraktion hat Abgeordnete Schneider das Wort.
Petra Schneider CDU
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Seit unserer letzten Debatte zu diesem Thema am 23. September 2021 ist der Bedarf an qualifizierten Fachkräften weiter gestiegen. Schauen Sie bitte einmal in die Wochenzeitung Ihres Wahlkreises. Die Seiten der Stellenanzeigen füllen beinah die halbe Zeitung. Das sind Signale, welche von der Landesregierung dringend wahrgenommen werden müssen. Ich habe mir einmal die Frage gestellt, warum es einen solchen großen Mangel an Fachkräften gibt. Bei Gesprächen mit Berufsschullehrern, Unternehmern und Gewerkschaften haben sich folgende drei Punkte herausgestellt. In den letzten Jahren sind mehr Fachkräfte aus dem Arbeitsleben ausgeschieden, als hinzugekommen sind. Das ist eine Entwicklung, die vor einigen Jahren von Arbeitsmarktexperten vorausgesagt wurde. Somit ist der heutige Fachkräftemangel keine plötzliche Erscheinung, sondern war langfristig abzusehen. (Beifall der CDU, bei der AfD sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER) Die damals SPD-geführte Landesregierung hat versucht, dem entgegenzuwirken und mit einer Reform des Schulsystems die Hauptschule abgeschafft. Doch diese Reform entpuppt sich heute als nicht zielführend, vielmehr als Flop. (Beifall der CDU, bei der AfD sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER) Mit dieser Reform sind viele potenzielle Fachkräfte auf die Hochschullaufbahn abgedrängt worden. Schülerinnen und Schüler quälen sich durch das Abitur; denn ohne Abitur sind sie vermeintlich von der Gesellschaft nicht angesehen. Das ist ein Trend, der mir überhaupt nicht gefällt und bei dem die Landesregierung dringend handeln muss. (Abg. Michael Frisch, AfD: Sehr richtig!) Früher war die Aufteilung des Schulsystems so, dass in Gymnasien und Realschulen geistige und naturwissenschaftliche Fähigkeiten vermittelt wurden. Die Hauptschule war – wie der Name schon sagt – die Schule für die breite Masse der Bevölkerung, wo praxisorientiert unterrichtet wurde. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Heute hat sich dies diametral verändert. Das führt direkt zu meinem zweiten Punkt; denn unserem heutigen Schulsystem fehlt der Praxisbezug. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Das wurde früher in der Hauptschule, im Werks- oder Handarbeitsunterricht vermittelt. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Heute wird in den – – – (Glocke des Präsidenten)
Hendrik Hering
Reden Sie ruhig weiter. Das galt – – –
Petra Schneider CDU
Das fehlt heute in den Lehrplänen gänzlich; denn wenn die Jugendlichen in der Schullaufbahn keinen Kontakt zu den Kernkompetenzen von Fachkräften bekommen, liegt es auf der Hand, dass bei ihnen auch kein Interesse dafür geweckt wird. Vereinzelt werden an Realschulen Pilotprojekte wie das BiGProjekt angeboten. Wir brauchen dringend mehr von solchen Projekten, und vor allem muss in allen Schulreformen ein praxisbezogenes Fach in den Lehrplan aufgenommen werden. Jedes Jahr werden hohe Summen für die Förderung der Hochschulen und Universitäten gezahlt, was auch an dieser Stelle sicherlich richtig und wichtig ist. Gleichzeitig werden aber Berufsschulklassen geschlossen, und die fachliche Ausbildung wird auf wenige Standorte im ganzen Land eingedampft. Die Landesregierung muss dafür sorgen, dass wieder flächendeckend alle Ausbildungsberufe an den Berufsschulen angeboten werden. Mein letzter Punkt bezieht sich auf die gesellschaftliche Anerkennung von Fachkräften. Das war ein wichtiges Anliegen, was an mich während meines Besuchs auf der Ausbildungsmesse Azubispots am vergangenen Freitag in Koblenz herangetragen wurde. Hier besteht Arbeitsbedarf. Die Landesregierung muss sich dafür einsetzen, dass Abitur und Studium nicht der einzige anerkannte Werdegang in der Vita sein dürfen. Es sollte allen klar sein, dass das Handwerk und der Handel goldenen Boden haben. Die vollen Auftragsbücher zeigen, dass der Bedarf da ist und noch langfristig da sein wird. Die Unternehmen tun bereits jetzt eine Menge dafür, mehr Fachkräfte zu gewinnen. So gehen sie auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein und bieten fortschrittliche Arbeitszeitmodelle wie eine Vier-Tage-Woche. Sie locken mit Vorteilen wie kostenlosen E-Bikes, Firmenwagen, Betriebswohnungen, Führerschein usw. und bieten übertarifliche Bezahlungen an. Sie werben mit einer Übernahmegarantie nach der Ausbildung. Das ist alles nicht ausreichend. Jetzt ist es die Aufgabe der Landesregierung, durch mehr Berufskoordinatoren und mehr Berufsinformationstage diese Angebote an die Zielgruppe heranzutragen. Die Corona-Pause in der Berufsfindung muss endlich beendet werden, und sie muss wieder hochfahren, und dies stärker als zuvor. An diesen Stellen muss die Landesregierung ansetzen. Es braucht mehr Engagement, und die Probleme müssen effektiv gelöst werden. Vielen Dank. (Beifall der CDU, bei der AfD sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER)
Hendrik Hering
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordnete Schellhammer.
Pia Schellhammer GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Erzieher oder Schreinerin, Rettungssanitäterin oder Hotelfachmann, Ausbildung oder Studium, die Wahl eines passenden Berufs ist ein ganz entscheidender Punkt im Leben von jungen Menschen; denn Arbeit ist mehr als das Verdienen des täglichen Brots und der Unterkunft, sondern es geht darum, auch eine sinnstiftende Tätigkeit, eine Tätigkeit, die einem Freude macht, zu finden. Deswegen ist Berufsorientierung ein ganz wichtiger Faktor, bei dem wir junge Menschen auf ihrem Weg ins Leben begleiten können. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD) Damit diese wichtige Entscheidung gelingt, gibt es wirklich viele Angebote hier in Rheinland-Pfalz, mit denen wir junge Menschen bei der Berufs- und Studienorientierung unterstützen können. Wir haben in der Debatte gehört, dass es einen erheblichen Fachkräftemangel gibt. Auch in der letzten Woche gab es beispielsweise ein Treffen bei uns in der Region mit der HWK Rheinhessen, bei dem auch wieder bestätigt wurde, wie erheblich der Fachkräftemangel ist und wie sehr er sich auswirkt. Wir haben die Zahlen gehört. Bundesweit fehlen 250.000 Fachkräfte allein im Handwerk. Besonders betroffen sind die Bauindustrie, die Bereiche Sanitär, Heizung und Klima, Elektro, aber auch das Lebensmittelgewerbe wie zum Beispiel Bäcker. Das trifft auch bei uns in der Region so zu. Das sage ich jetzt auch als Grüne aus voller Überzeugung; denn ohne Handwerk werden wir die Zukunftsaufgaben nicht stemmen können, was Klimaschutz, Energie- und Mobilitätswende anbelangt. Das werden wir ohne das Handwerk nicht schaffen, und deswegen ist auch für uns Grüne ganz klar: Wir brauchen Master, aber mindestens genauso dringend brauchen wir den Meister, und deswegen sind Handwerksberufe Berufe der Zukunft. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Die Landesregierung hat den Fachkräftemangel schon längst erkannt und handelt natürlich. Ich habe letztens auch in einer Anfrage abgefragt, was im Bereich der Berufsorientierung für das Handwerk beispielsweise an unseren Schulen angeboten wird. Ich möchte nur eines der vielen Angebote herausgreifen, das ich wirklich gut finde. Beispielsweise auch an Gymnasiastinnen und Gymnasiasten richtet sich ein Programm „Praktisch orientiert“, eine einwöchige Maßnahme in den Bildungszentren der Handwerkskammer. Insgesamt, wenn man sich die Zahlen anschaut, werden diese Maßnahmen der Handwerkskammern im aktuellen Schuljahr im ganzen Land 137 Realschulen plus, 74 Gymnasien und 31 Integrierten Gesamtschulen zuteil. Das sind zwei Drittel aller Schulen dieser Schulart. Das zeigt, dass diese Berufsorientierung wirklich gut in unseren Schulen ankommt und wir hier auch für das Handwerk, für die Berufsorientierung, werben und die Landesregierung hier hervorragende Arbeit macht. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP –
Michael Frisch AfD
Funktioniert das?) Wir haben eben von Kollegin Schneider die Begründung gehört, die Abschaffung der Hauptschule hätte etwas damit zu tun. Ich fühle mich ein bisschen wie bei „Zurück in die Vergangenheit“. Atomkraft, Hauptschule, das sind alles keine zielführenden Debatten an der Stelle, die die CDU da anstößt. (Abg. Michael Frisch, AfD: Aber zielführend ist der Fachkräftemangel!) Wenn man sich doch anschaut: Wir haben zurückgehende Schülerinnen- und Schülerzahlen. Das hat nicht die Landesregierung verursacht, sondern das ist einfach eine Situation, und wir haben darüber hinaus noch viele Personen der geburtenstarken Jahrgänge, die jetzt natürlich in den Ruhestand gehen. Was aber hilft? Es hilft nicht, jetzt über die Hauptschule zu jammern oder das als Begründung heranzuziehen. Wir brauchen erstens mehr Frauen im Berufsleben. Zweitens brauchen wir weiterhin starke Weiterbildungsstrukturen, um auch berufliche Weiterbildung und einen Wechsel innerhalb der eigenen beruflichen Phase zu ermöglichen. Drittens brauchen wir dringend – das hat auch die Große Koalition auf Bundesebene nicht hinbekommen – ein modernes Einwanderungsgesetz, weil wir es allein durch die abgehenden Schuljahrgänge nicht schaffen werden. Wir brauchen viertens auch hier natürlich weiterhin eine gute Berufsorientierung. Die bieten wir für unsere jungen Menschen an, und mit diesen Mitteln werden wir sowohl hier im Land als auch auf Bundesebene dem Fachkräftemangel begegnen. Das sind Diskussionen, die in die Zukunft führen, und so schaffen wir es auch, unsere Wirtschaft hier zu stärken. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Hendrik Hering
Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Schmidt. (Abg. Michael Frisch, AfD: Warum haben wir denn die Probleme, wenn Ihr alles richtig macht? Da kann irgendwas nicht stimmen! – Unruhe im Hause) – Herr Frisch, lassen Sie doch wenigstens Ihren eigenen Fraktionskollegen reden. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Philipp Fernis, FDP, und Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER – Unruhe im Hause)
Martin Louis Schmidt AfD
Herr Präsident, ich habe da Geduld, aber jetzt muss ich erst einmal warten, bis die SPD auch Ruhe gibt.
Hendrik Hering
Bitte fangen Sie an, Herr Schmidt.
Martin Louis Schmidt AfD
Herr Präsident, werte Kollegen! In der Tat sind die berufliche Bildung und Fachkräftesicherung eine Schlüsselaufgabe unserer Zeit. Leider ist es sowohl um die berufliche Bildung als auch um die Fachkräftesicherung überhaupt nicht gut bestellt. Das besorgt die AfD-Fraktion sehr, und zwar seit Jahren. (Abg. Benedikt Oster, SPD: So lange gibt es Euch doch gar nicht!) Deshalb haben wir in diesem Bereich seit unserem Einzug in den Landtag im März 2016 eine Vielzahl an parlamentarischen Initiativen gestartet. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Wenn Sie ehrlich sind, dann müssen Sie zum Beispiel zugeben, dass die Erhöhung des Aufstiegsbonus I von 1.000 Euro auf 2.000 Euro von uns angestoßen wurde. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ah!) Wir waren es, die mit der Großen Anfrage „Hürden für kostenfreie Meisterausbildung“ im März 2019 eine Entwicklung in Gang gesetzt haben, die dann im Januar 2020 zur Verdopplung führte. (Beifall der AfD – Zuruf von der SPD: Da lachen ja die Hühner!) Noch immer bleibt aber eine Lücke von 750 Euro bestehen. Es ist das erklärte Ziel meiner Fraktion, dass Meisterausbildung und Aufstiegsfortbildung endlich in allen Bereichen kostenfrei sind. Deshalb haben wir in den vergangenen Haushaltsberatungen den Antrag gestellt, unter dem Haushaltstitel 08 02 681 03 eine halbe Million Euro zusätzlich zu veranschlagen. Damit hätte der Aufstiegsbonus I von 2.000 Euro auf 2.750 Euro angehoben werden können, und die Lücke wäre geschlossen gewesen. (Abg. Michael Frisch, AfD: So ist es!) Leider haben alle anderen Fraktionen, auch die FDP, diesen Antrag abgelehnt. Das ist traurig und widersprüchlich zugleich. Erst vor wenigen Tagen übernahm die SPD-Abgeordnete Elke Barth im Hessischen Landtag unsere Forderung. Ich zitiere aus der Hessenschau: (Abg. Marco Weber, FDP: Ui, ui, ui! – Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) „Machen Sie den Meister kostenfrei.“ Dann zeichnet die Genossin aus unserem Nachbarbundesland ein düsteres Bild. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Ich zitiere: „Denn ohne eine stabile Situation im Handwerk stirbt unser Mittelstand.“ (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Hört, hört!) Wie wahr. Dazu muss man wissen, dass die berufliche Bildung in einem Konkurrenzverhältnis zur akademischen Bildung steht. Während bei der Meisterausbildung also weiterhin eine finanzielle Lücke zu beklagen ist, will die Ampel – also auch die FDP – noch in dieser Legislaturperiode die Zweitstudiengebühren abschaffen. Das hat Wissenschaftsminister Hoch erst vorgestern im Ausschuss bekräftigt. Damit wird die berufliche Bildung weiter geschwächt. Zudem priorisiert die Landesregierung unverdrossen die Öffnung der Hochschulen für möglichst viele Studenten. Ich halte fest: Die FDP meint zwar, die Bedeutung der beruflichen Bildung und der Fachkräftesicherung zu erkennen, sie trägt aber in der rot-grün dominierten Landesregierung die falschen Entscheidungen mit. Ihr fehlt der bildungspolitische Kompass, um die dringend notwendige Bildungswende in Gang zu setzen; (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ei, ei, ei! –
Dr. Jan Bollinger AfD
So ist es!) der CDU bisher übrigens auch, wenngleich Ihr heutiger Redebeitrag möglicherweise eine erfreuliche erste Einsicht markiert und die Möglichkeit für eine bessere Bildungspolitik für die Zukunft eröffnet, Frau Kollegin Schneider. Wie aber können wir mit einer soliden Ausbildung eine gute Zukunft gestalten? Oder anders gesagt: Wie soll die dringend notwendige Bildungswende aussehen? Erstens: An den berufsbildenden Schulen fehlen Lehrer. Quereinsteiger mit Mangelfächern sollen deshalb aus unserer Sicht für das vergleichsweise schlecht bezahlte zweijährige Referendariat eine monatliche Zulage in Höhe von 600 Euro erhalten, wenn sie aus der Wirtschaft in den Lehrberuf wechseln. Wir beantragen deshalb seit Jahren bei den Haushaltsberatungen ein Sonderbudget für Referendare an berufsbildenden Schulen, jedoch scheinen der Ampel 144.000 Euro pro Jahr für diese Aufgabe zu viel Geld zu sein. (Abg. Sven Teuber, SPD: Für was? Für was?) Zweitens wollen wir die hohen Studentenzahlen verringern. Studenten sollen die Möglichkeit erhalten, umfassend über einen Wechsel in eine berufliche Ausbildung bzw. in ein duales Studium beraten zu werden. Laut Auskunft der Landesregierung fördert sie allerdings keine diesbezüglichen Projekte. Auch das muss sich ändern; denn wir brauchen qualitativ hochwertige Menschen in der dualen Ausbildung. Für diese Projekte haben wir bei den jüngsten Haushaltsberatungen 140.000 Euro beantragt. Auch das wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Der Grundstein für eine solide Ausbildung wird allerdings schon viel früher gelegt, nämlich in der Schullaufbahn unserer Kinder und Jugendlichen. Deshalb wiederhole ich hier gerne unser zentrales bildungspolitisches Plädoyer: Die Abschaffung der Hauptschule war ein schwerer Fehler, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Das stimmt doch gar nicht! Die Eltern haben ihre Kinder nicht mehr angemeldet!) und die Realschule plus ist krachend gescheitert. Um nun die Voraussetzungen für eine neuerliche leistungsstarke Realschule zu schaffen, (Abg. Michael Hüttner, SPD: Volksschule! –
Benedikt Oster SPD
Die Eltern haben die Kinder nicht mehr angemeldet! So war es!) ist eine Strukturreform mit der Wiederherstellung eines dreigliedrigen Schulsystems unerlässlich. Dabei soll nicht die Hauptschule wieder eingeführt werden. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ich war auf der Hauptschule!) Vielmehr geht es um eine Differenzierung der Realschule plus in eine Realschule sowie eine Handwerks- und Gewerbeschule. Beide Schulformen sollen eng mit Handwerk, Gewerbe und Industrie zusammenarbeiten, um auf diese Weise dem Fachkräftemangel zu begegnen. (Zuruf des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist das Fundament, (Glocke des Präsidenten) auf dem berufliche Bildung und Fachkräftesicherung nachhaltig gelingen können. Vielen Dank. Mehr in der zweiten Runde. (Beifall der AfD –
Hendrik Hering
Für die FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Schwab.
Helge Schwab FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn ich mit Freunden aus dem benachbarten Ausland im Gespräch bin, kommen wir oft auch auf das Thema „Berufliche Bildung“. Immer dann loben meine Freunde unser doch recht einmaliges duales Ausbildungssystem. Eine Bekannte aus Großbritannien, die ein angesehenes Kaufhaus in einer ostenglischen Stadt führte, schwärmt heute noch geradezu über unser System der Theorie und Praxis. Sie bedauert es, dass in ihrem Land die Lehre nicht einen solch hohen Stellenwert hat und sie für ihr Personal oftmals noch zusätzliche Schulungen zusätzlich einkaufen musste. Ich weiß, was sie meint; denn auch ich saß auf einer Schulbank in Harrogate. Ich kenne die Unterschiede. Ich persönlich gebe jungen Menschen immer den Rat, dass sie ihre Zukunft im Beruf durch eine Lehre beginnen sollen. Wer eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, dem stehen alle Wege offen. Meine Damen und Herren, überall wird unser Ausbildungssystem wertgeschätzt, nur hier im eigenen Land wurde über die letzten Jahrzehnte alles daran gesetzt, dass der gute Ruf der Ausbildung, die hervorragende Qualität einer Lehre, in unserer Gesellschaft nichts mehr zu zählen scheinen. (Beifall der FREIEN WÄHLER –
Kathrin Anklam-Trapp SPD
Ein Hoch auf die duale Ausbildung! –
Martin Haller SPD
Die letzten Jahrzehnte! Was bedeutet denn „die letzten Jahrzehnte“? Über was für einen Zeitraum reden wir denn jetzt? Das würde mich mal interessieren!) – Darf ich weitermachen? Sie dürfen dann nachher. (Abg. Martin Haller, SPD: Selbstverständlich!) – Alles gut. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Das war eine Zwischenfrage! – Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD – Glocke des Präsidenten)
Hendrik Hering
Herr Schwab hat das Wort. (Unruhe bei der AfD)
Helge Schwab FREIE WÄHLER
Oftmals ist zu hören, das Kind muss studieren. Nur wer ein Studium hat, ist gesellschaftlich anerkannt. Insofern kehren Sie jetzt mit der Aktuellen Debatte die Scherben zusammen, die Sie zuvor selbst mit produziert haben. (Beifall der FREIEN WÄHLER und der AfD) Die Hörsäle quellen über, derweil Handwerker händeringend nach qualifizierten Lehrlingen suchen. Viele Lehrstellen bleiben auch nach Ausbildungsbeginn immer noch vakant. Der Fehler der vergangenen Jahrzehnte rächt sich jetzt bitterlich. Wenn Sie bei sich zu Hause einen Handwerker beauftragen wollen oder müssen – – – (Zurufe der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD, und Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Frau Anklam-Trapp, ich bin mir nicht so ganz sicher, aber ich gebe Ihnen etwas mit auf den Weg. (Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Ja, geben Sie mir mal was auf den Weg!) – Ja. Unsere Kinder in der Schule, die lernen was. (Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Das finde ich gut!) Da steht: Ich bin ich, und Du bist Du, und wenn ich rede, hörst Du zu. – (Heiterkeit und Beifall der FREIEN WÄHLER, der CDU, der AfD und vereinzelt bei der FDP und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD – Zurufe von der AfD: Versenkt! Zuhören! – Glocke des Präsidenten) Es geht noch weiter, vielleicht hilft Ihnen das dann: (Weitere Zurufe der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD, und Michael Frisch, AfD) Wenn Du sprichst, dann bin ich still, weil ich Dich verstehen will. – (Beifall und Heiterkeit der FREIEN WÄHLER, der CDU und der AfD – Unruhe im Hause)
Hendrik Hering
Liebe Kolleginnen und Kollegen! (Glocke des Präsidenten) Erstens: Der Lärmpegel ist zu hoch, und es ist auch nicht Aufgabe des Redners, das Verhalten von Abgeordneten zu kommentieren. Bitte reden Sie weiter. (Zurufe von CDU und AfD: Och! –
Michael Frisch AfD
Das ist Aufgabe des Präsidenten! –
Damian Lohr AfD
Nur wenn SPD-Abgeordnete reinrufen! – Unruhe der AfD – Glocke des Präsidenten)
Hendrik Hering
Sie dürfen weitermachen, Herr Schwab.
Helge Schwab FREIE WÄHLER
Super. Die Hörsäle quellen über, derweil Handwerker händeringend nach qualifizierten Lehrlingen suchen. Viele Lehrstellen bleiben auch nach Ausbildungsbeginn immer noch vakant, so, wie ich es sagte. (Anhaltend Unruhe im Hause) Wenn Sie bei sich zu Hause einen Handwerker beauftragen wollen oder müssen: Handwerk hat goldenen Boden und vor allen Dingen volle Terminbücher, aber dafür kaum ausreichend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es ist also nie zu spät, eine richtige Einsicht zu haben. Werben wir also gemeinsam für die Ausbildung. Wertschätzen wir die Lehre in Handwerk und Handel ebenso wie bei Banken und Versicherungen. Dann finden Sie auch Ihre Handwerker in fünf Jahren. Dazu fordern wir Freie Wähler von Anbeginn, dass schulartübergreifend auch Schnuppertage in Berufen verpflichtend sind. So können schon während der Schulzeit Einblicke in die Berufsfelder gegeben werden. So können Ausbilder und Auszubildende frühzeitig Kontakte knüpfen. So gewinnen beide Seiten. Schüler, denn sie gewinnen Einblicke in eine mögliche berufliche Zukunft, und Ausbilder, denn sie gewinnen Personal mit Zukunft. Die Handwerkskammern haben bereits erkannt, dass es oftmals verzweifelte Studenten in Hörsälen gibt, die mit ihrer Entscheidung eines Studiums unzufrieden sind, und werben dafür, mit der eigenen Hände Arbeit am beruflichen Erfolg zu arbeiten. Es war noch nie so lukrativ wie heute, eine Lehre zu beginnen und den Meister anzustreben. Weiteres in der zweiten Runde. Danke schön. (Beifall der FREIEN WÄHLER, der AfD und vereinzelt bei der CDU)
Hendrik Hering
Wir dürfen weitere Gäste begrüßen. Das sind Schülerinnen und Schüler des Raiffeisen-Campus, die 8. Jahrgangsstufe. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Jetzt hat für die Landesregierung Staatsministerin Schmitt das Wort.
Daniela Schmitt
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Werben und wertschätzen wir die duale Ausbildung. Ich will den Satz noch einmal aufgreifen, weil ich glaube, dass die Debatte eben das nicht an allen Stellen getan hat. Meine Damen und Herren, die wirtschaftspolitische Diskussion ist geprägt von den Folgen der Pandemie, von den Folgen des Kriegs in der Ukraine, den Störungen in den Lieferketten und den sprunghaft angestiegenen Energieund Rohstoffkosten. Unternehmensbefragungen wie zum Beispiel die DIHK Konjunkturumfrage im Frühsommer 2022 zeigen aber, dass nach den Energieund Rohstoffkosten der Fachkräftemangel als zweitgrößtes Geschäftsrisiko eingeschätzt wird. Dies gilt ganz besonders für die Bauwirtschaft, die Bereiche Verkehr und Logistik, aber auch für den medizinischen, pflegerischen und erzieherischen Bereich. Deswegen will ich es noch einmal in aller Deutlichkeit klarmachen: Treiber des Fachkräftemangels ist die Demografie. Nach der Vorausberechnung des Statistischen Landesamts schrumpft die Altersgruppe der Personen im erwerbsfähigen Alter mittelfristig deutlich stärker als die Gesamtbevölkerung. Bis 2040 ist in Rheinland-Pfalz mit einer Verringerung der Bevölkerung im Alter von 20 bis 65 Jahren um weitere 15 % zu rechnen. Meine Damen und Herren, dies macht deutlich, dass wir flankierend handeln müssen. Zum einen brauchen wir Zuwanderung. In den vergangenen Jahren, das möchte ich auch noch einmal klar betonen, sind viele Menschen aus Mittel- und Osteuropa auf den deutschen Arbeitsmarkt gekommen und leisten hier einen großen Beitrag. In diesen Ländern ist die demografische Entwicklung aber teilweise noch gravierender als in Deutschland. Daher müssen wir die Bemühungen verstärken, auch Fachkräfte aus anderen Ländern für uns zu gewinnen. Tun wir dies nicht, werden wir erleben, dass immer öfter auch Standort- und Investitionsentscheidungen von Unternehmen mangels Fachkräften gegen den Standort Deutschland getroffen werden. Das muss uns in aller Deutlichkeit hellhörig stimmen. Daher ist es so wichtig, dass die Bundesregierung das Einwanderungsrecht modernisieren wird, und auch die Landesregierung will das Einwanderungsrecht weiterentwickeln hin zu einem übersichtlichen, kriteriengeleiteten System. Insbesondere die vereinfachte Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen ist uns ein ganz, ganz wichtiges Anliegen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
Christian Baldauf CDU
20 Jahre Umsetzung!) Grundsätzlich muss die Zuwanderung nach Rheinland-Pfalz und in die Bundesrepublik nach klaren und nachfrageorientierten Kriterien möglich sein. Für Menschen, die bei uns Asyl oder subsidiären Schutz genießen, muss der sogenannte Spurwechsel möglich sein. Lassen Sie mich aber noch einmal zwei Punkte aufgreifen, die aus meiner Sicht genauso wichtig sind. Das eine ist das Thema der Willkommenskultur in den Regionen, aber auch in den Unternehmen. Das zweite sind Beratungs- und Begleitungsprogramme, insbesondere auch über die Welcome Center der Kammern, um Fachkräfte in Rheinland-Pfalz zu finden und zu binden. Dafür sind wir außerordentlich dankbar. Meine Damen und Herren, im gleichen Maße, wie wir uns um Fachkräfte aus dem Ausland bemühen, setzen wir auf die berufliche Bildung der Menschen jeden Alters in unserem Land. Gerade das duale Berufsbildungssystem ist hierzu geeignet. Die duale Ausbildung, um die wir oftmals in anderen Ländern beneidet werden, ist ein hervorragendes Fundament für unser durchlässiges und vielseitiges Bildungssystem, das so viele Möglichkeiten eröffnet. Die duale Fortbildung zum Bachelor- oder Master-Professional ist beispielsweise ein sehr gutes Sprungbrett in Führungsaufgaben oder aber auch in eine unternehmerische Selbstständigkeit, und sie ist auch ein Schlüssel zur Gleichwertigkeit mit der akademischen Bildung. Meine Damen und Herren, eingangs habe ich davon berichtet, dass der Fachkräftemangel insbesondere in der Bauwirtschaft sowie im Bereich Verkehr und Logistik auf die Geschäftsaussichten drückt. In beiden Bereichen ist die duale Berufsausbildung als Instrument der Fachkräftesicherung besonders wichtig. Der Fachkräftebedarf gerade in der Bauwirtschaft wird immens zunehmen, wenn wir die Ziele der Energiewende einhalten wollen. Ohne energetische Sanierung von Gebäuden, neue Windräder und Energiespeicher wird das nicht funktionieren. Dafür brauchen wir die Bauwirtschaft und die darin enthaltenen Gewerke des Bauhandwerks. Hier fehlen aber heute schon insbesondere Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung. Besonders betroffen sind hier der Tiefbau, die Bauplanung und -überwachung sowie die Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik. Das sind alles Bereiche, in denen die Digitalisierung die Arbeit beschleunigt, aber auch bereichert. Diese technologischen Entwicklungen machen die Berufe zum Teil noch einmal viel, viel attraktiver, auch für Frauen. Das will ich an der Stelle noch einmal betonen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Daher ist es mir ein ganz persönliches Anliegen, die Wertigkeit und Wichtigkeit der dualen Berufsbildung, aber auch ihre Modernität und die Zukunftsaussichten vor allem jungen Menschen klarzumachen. Deswegen unterstützen wir zusammen mit den Kammern die außerschulische Berufsorientierung. Wir haben vielfältige Instrumente und Möglichkeiten. Ich will exemplarisch die Berufsorientierungsmobile der Handwerkskammer der Pfalz oder auch das MAKERSPACE der Handwerkskammer Rheinhessen nennen, gleichzeitig auch die Aufrufe für außerschulische Berufsorientierung, das Stichwort der Feriencamps. Diese exemplarisch genannten Maßnahmen sind in unsere Handwerkspolitik in Rheinland-Pfalz und in die Fachkräftestrategie für Rheinland-Pfalz 2022 bis 2026 eingebettet. Meine Damen und Herren, unser gemeinsames Ziel heißt, mehr Fachkräfte für Rheinland-Pfalz und damit bessere Standortbedingungen für die heutigen, aber auch für die künftigen Arbeitgeber in unserem Land. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Wink.
Steven Wink FDP
Werter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte das eine oder andere, das wir in der Debatte gehört haben, noch einmal aufgreifen. Vorhin wurde ein zusätzliches Schulfach gefordert. Es gibt schon viele Lösungen. Während der Corona-Pandemie gab es zum Beispiel auch digitale Pratika. Im Handwerk ist das ein bisschen schwierig, aber das war in der Umsetzung erfolgreich. Es gibt in der Schule ein Fach, zum Beispiel in einer IGS, das sich „Arbeitslehre“ nennt. Das ist ein Wahlpflichtfach. Da wird vieles im Bereich des Handwerks getan. Weitere Fächer noch irgendwie hineinzudrücken, sehe ich momentan nicht als sinnvoll an. Wichtig ist, dass wir Studienabbrecher gewinnen, die zum Beispiel eine Umschulung machen oder in die Ausbildung gehen können. Mich erschüttert aber, mich erschüttert zutiefst, dass mit einer dualen Ausbildung, wie wir sie in Deutschland haben, per se der Hauptschulabschluss in Verbindung gebracht wird; (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dass nur ein Hauptschüler einen handwerklichen Beruf erlernen kann und weil wir die Hauptschule abgeschafft haben, wir Fachkräftemangel im Handwerk haben. Diese Denkweise ist so etwas von absurd. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt Abiturienten, die in einen Handwerksberuf gehen, weil man auch im Handwerk ein duales Studium machen kann. Es gibt aber auch Hauptschüler, die heute in irgendwelchen Unternehmen Vertriebsleiter sind, die sich eben in den letzten Jahren umentwickelt haben. Ich selbst habe auch einmal einen handwerklichen Beruf gelernt, so wie der eine oder andere hier. Ich habe Realschule gemacht und bin dann eigentlich auch für eine solche duale Ausbildung überqualifiziert. Ich finde es ein Stück weit absurd, den Beruf per se mit dem Handwerk – – – (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) – Doch, genau das haben Sie getan. Wir haben einen Fachkräftemangel, und die Abschaffung der Hauptschule war ein riesiger Fehler, weil wir deswegen einen Fachkräftemangel haben. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Ich finde es nicht richtig, diese Verbindung herzustellen. Wir haben im Handwerk eine breite Palette, bei der für jedes Talent etwas dabei ist. Die Ministerin hat das eben schon angesprochen. (Glocke des Präsidenten) – Ja, jetzt komme ich nicht mehr weiter. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Ich darf aber sagen, dass die FDP-Fraktion keine Hilfe der AfD-Fraktion gebraucht hat, um die Wertschätzung des Handwerks zu erkennen und es gleichzustellen. Ich sage zum Abschluss nur noch einmal: Ein Meister ist genauso viel wert wie ein Master. Danke schön. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Für die SPD-Fraktion hat Abgeordnete Dr. Köbberling noch einmal das Wort.
Dr. Anna Köbberling SPD
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung kann die Folgen gesellschaftlicher Entwicklungen mit viel Glück und guten politischen Maßnahmen abmildern, aber sie kann natürlich diese Entwicklung nicht aufhalten. Dazu zählt natürlich der demografische Wandel, und, liebe Petra Schneider, dazu zählen auch die Entwicklungen, die zur Abschaffung der Hauptschule geführt haben; denn natürlich war das keine Entscheidung mal eben am grünen Tisch, sondern das war eine Abstimmung der Eltern und der Schülerinnen und Schüler mit den Füßen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Aber die hatte Gründe!) – Natürlich hatte sie Gründe. Deshalb ist Ihre neue Politik oder Ihr Vorhaben, so etwas mit einer Handwerks- und Gewerbeschule als neue Restschule wieder einzuführen, genau der falsche Weg. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Mich haben hier im Plenum dieselben Dinge aufgebracht wie den Kollegen Steven Wink, nämlich dass Sie wieder eine Dreigliedrigkeit haben wollen, von der sozusagen jeder Bildungsgang einer bestimmten weiteren Bildung zugeordnet ist. Sie haben dann als Letztes die Handwerks- und Gewerbeschule als Restschule für die, die dann bitte ins Handwerk gehen sollen. Das ist genau der falsche Weg. Wir müssen das Gegenteil tun. Wir müssen eine Durchlässigkeit unserer Schulabschlüsse und unserer gesamten Bildungsgänge haben, und wir müssen vor allem das Handwerk für Abiturienten attraktiv machen. Wir müssen klarmachen, das ist eine hochqualifizierte Ausbildung, die einem Hochschulstudium ebenbürtig ist. Das ist wichtig. Wir müssen übrigens eine Durchlässigkeit in beide Richtungen haben. Das ist auch wichtig. Wir müssen auch einen Weg für die finden – ich glaube schon, dass wir da gemeinsam mit den Hochschulen und den Handwerkskammern noch einmal an Konzepten arbeiten können –, die bemerken, dass ein Hochschulstudium doch zu theorielastig ist, um sie stärker zu motivieren, den Weg zurück in eine duale Ausbildung zu finden, weil die eben gleichwertig ist. Was heißt zurück? Zurück ist das falsche Wort. Da müssen wir ein anderes Wording finden. (Abg. Michael Frisch, AfD: Haben wir doch gefordert!) Das ist doch das Ziel unserer ganzen Bildungspolitik. Jetzt noch ein Wort zur CDU. Sie hatten in den Haushaltsberatungen angekündigt, dass Sie innovative Ansätze zur Behebung des Fachkräftemangels in der dualen Ausbildung vorschlagen möchten. Wir warten bis heute auf diese innovativen Ansätze. Wir haben Ihnen im Laufe dieser Plenardebatte ein ganzes Paket von Maßnahmen genannt, die bereits gefahren werden. (Glocke des Präsidenten) Das reicht von den Feriencamps über die Elternkampagne, die MINT-Förderung, den ovalen Tisch usw. usw., aber wir warten noch auf die innovativen Ansätze von Ihrer Seite, die geeignet sind, diese demografische Entwicklung ein Stück weit aufzuhalten. Danke schön. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)
Hendrik Hering
Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordnete Schneider.
Petra Schneider CDU
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns alle einig, wir haben erkannt, es besteht ein großer Bedarf, nein, es besteht ein Mangel an Fachkräften. Dass wir da zusammen an einem Konzept arbeiten, ist keine Frage. Es geht auch nicht um die Einführung einer Restschule, sondern es geht darum, die Menschen durch mehr praxisbezogene Maßnahmen, Berufskoordinatoren und verschiedene Ergänzungen, die wir eingebracht haben, in die Praxis zu führen. Es ist wohl so, dass da auf jeden Fall Luft nach oben ist; denn sonst wären wir nicht an der Stelle, an der wir heute hier stehen. Danke schön. (Beifall der CDU und bei der AfD)
Hendrik Hering
Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Schmidt.
Martin Louis Schmidt AfD
Herr Präsident, werte Kollegen! Noch ein paar Anmerkungen zur Fachkräftesicherung. Wir brauchen mehr Handwerker und Fachkräfte im Baubereich, mehr Erzieher und selbstverständlich auch mehr qualifiziertes Pflegepersonal. Einen weiteren wichtigen Lösungsansatz zu den bereits genannten nennt Professor Hans Peter Klein. Er schreibt dazu auf dem Bildungsportal News4teachers – ich zitiere –: „Zusammen mit der Deutschen Wirtschaft, den Handwerkerund Fachkräfteverbänden muss sofort ein Bewerbungsprogramm in den Schulen und der Öffentlichkeit gestartet werden, dass dem dualen berufsbildenden System eindeutig den Vorrang einräumt.“ Dem dualen berufsbildenden System eindeutig den Vorrang einräumen, sehen wir als AfD in der jetzigen Situation als notwendig an. Liebe Kollegen von der FDP, geschätzter Herr Kollege Wink, wenn Ihnen jenseits von Sonntagsreden die Fachkräftesicherung und die berufliche Bildung wirklich Herzensanliegen sind, dann greifen Sie diesen Lösungsansatz von Professor Klein auf. (Heiterkeit des Abg. Steven Wink, FDP) Sie müssen dann aber auch auf jede Menge Ärger mit Ihren rot-grünen Kollegen gefasst sein, die sich mit aller Macht an ihre fatalen Überakademisierungstendenzenträumereien klammern. Wir habe heute wieder gehört, dass das bedauerlicherweise so ist. (Zuruf von der SPD: Dann haben Sie nicht richtig zugehört!) Zum Schluss noch einige andere Aspekte, die nicht aus dem Blick geraten dürfen. Eine dauerhafte, zuverlässige Fachkräftesicherung ist ohne eine schrittweise Verbesserung der sich seit Langem abzeichnenden desaströsen demografischen Lage nicht möglich. Dafür, dass es so weit gekommen ist, tragen alle anderen in diesem Hause vertretenen Parteien die Verantwortung; (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Außer Ihr! Lachhaft!) denn das ist keine ganz neue Entwicklung, sondern diese Misere hat sich seit Langem abgezeichnet, und da hätte man reagieren müssen. Das einseitige Setzen auf eine Zuwanderungslösung, über Migration in nennenswertem Ausmaß, ist keine Lösung des Problems, zumal es sich sehr oft um eine Zuwanderung in die Sozialsysteme handelt, die kaum Fachkräfte hervorbringt. Jedenfalls ist das bislang der Fall. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Der redet einen Mist! – Unruhe bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Noch etwas anderes: In einigen Berufsbereichen benötigen wir zwar, wie von allen Rednern zu Recht betont, dringend gut ausgebildetes Personal. Es wird aber ebenso Bereiche geben, in denen perspektivisch immer weniger Menschen als Arbeitskräfte eingesetzt werden, Stichworte „Digitalisierung“ und „Künstliche Intelligenz“. Das hat die Frau Ministerin eben schon angedeutet. (Vizepräsidentin Astrid Schmitt übernimmt den Vorsitz) Die AfD-Fraktion sieht in diesen Zukunftstechnologien gerade im Zusammenhang mit dem Thema „Fachkräftemangel“ (Glocke der Präsidentin) – ich komme langsam zum Ende – große Chancen. (Unruhe bei der SPD) Das mit Blick nach Kaiserslautern auf das dortige Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz auch und gerade für unser Bundesland. (Glocke der Präsidentin) Deshalb muss alles getan werden, um den Forschungsstandort RheinlandPfalz für die Zukunft so fit wie möglich zu machen. Danke sehr. (Beifall der AfD)
Astrid Schmitt
Gibt es weitere Wortmeldungen? – Kollege Schwab von der Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht noch einmal.
Helge Schwab FREIE WÄHLER
Frau Präsidentin, werte Kollegen! Ja, es war noch nie so lukrativ wie heute, eine Lehre zu beginnen oder den Meister anzustreben. Eine Vielzahl spannender Berufe wartet ebenso auf die jungen Menschen wie gut florierende Unternehmen warten, die einen Nachfolger suchen. Insofern ist es an der Zeit, dass nicht nur in Sonntagsreden der Meister wieder wertgeschätzt wird, sondern auch im richtigen Leben. Ein Meister trägt Verantwortung, wenn er ein Unternehmen führt. Dies nicht nur für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch für deren Familien. Zudem gilt es zu betonen, dass eine Ausbildung nicht ein Studium ausschließt. Im Gegenteil, viele Unternehmen bieten ihren Lehrlingen schon ein berufsbegleitendes Studium an, qualifizieren also direkt fort und binden die Fachkräfte so an ihre Unternehmen. Rheinland-Pfalz, wir machen’s einfach. Machen wir es einfach. Wertschätzen wir Ausbildung und Studium gleichermaßen. Schreiben wir nicht vor, wer welchen Weg einzuschlagen hat, sondern stärken wir die Stärken eines jeden Einzelnen. Es geht uns Freien Wählern nicht darum, Akademiker und Nichtakademiker gegeneinander auszuspielen. Wir wollen, dass sich beide Gruppen auf Augenhöhe begegnen. Berufliche Bildung und Fachkräftesicherung sind eine Schlüsselaufgabe unserer Zeit. Helfen Sie künftig, dass Personal von Handwerk, Handel ebenso wie von Banken und Versicherungen mit solider Ausbildung in eine gute berufliche Zukunft starten kann. Wir werden Sie dabei unterstützen. Danke schön. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
Astrid Schmitt
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit kommen wir zum dritten Thema der AKTUELLEN DEBATTE Treibstoffablässe in Rheinland-Pfalz: Sicherheit geben – Messnetz verdichten auf Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/3412 – Für die FREIEN WÄHLER spricht Fraktionsvorsitzender Dr. Streit.
Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zahlen des Luftfahrt-Bundesamts: – 21. Mai 2022: 30 t Kerosin über der Vulkaneifel (Daun, Gerolstein und Cochem) – 2. März 2022: 80 t Kerosin über dem Pfälzerwald – 14. September 2021: 12 t Kerosin über dem Pfälzerwald – 3. September 2021: 18 t Kerosin über dem Pfälzerwald – 19. Juni 2021: 55 t über dem Hunsrück und der Eifel – Ende März 2021: 64,5 t über dem westlichen Rheinland-Pfalz, also der Eifel Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind Auszüge aus den Treibstoffablässen über Rheinland-Pfalz, die uns Bedenken geben sollten. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität verfügt über eine aufschlussreiche Liste von Fragen und Antworten zum Thema „Fuel Dumping“, also zum Kerosinablass. Dort auf der Seite sind zu den Kerosinablässen in Deutschland und Rheinland-Pfalz für die Jahre 2016, 2017 und 2018 folgende Tonnen aufgeschlüsselt: – 2018: 156 t über Rheinland-Pfalz – 2017: 279 t über Rheinland-Pfalz – 2016: 128 t über Rheinland-Pfalz Im letzten Jahr betraf von all dem, was über der Bundesrepublik abgelassen wurde, 30 % Rheinland-Pfalz. Was sagen uns diese Zahlen? Ganz einfach, dass Rheinland-Pfalz überdurchschnittlich von Kerosinablässen betroffen ist und demnach im Umgang mit diesem Problem überdurchschnittlich gut ausgerüstet sein sollte. Welche Antworten aber gibt es aus dem Umweltministerium auf diese alarmierenden Zahlen? Auch dort ein Blick auf die Seite mit den Fragen und baut werden?“ heißt es dort – ich zitiere –: „Zusätzliche mobile Messungen erscheinen vor dem Hintergrund der Größenordnung des Überflug- und Abnicht zielführend.“ Es heißt aber auch weiter – ich zitiere –: „Sinnvoller ist der bisher praktizierte Ansatz in Rheinland-Pfalz: Das mögliche Ablassgebiet großräumig mit Messpunkten und empfindlichen Detektoren auszustatten.“ Genau das ist der Punkt, auf den ich heute hinaus will. Meine sehr geehrten Damen und Herren, betrachtet man sich die erwähnten Messpunkte in Rheinland-Pfalz auf einer Landkarte, so sieht man eine dichte Reihe am Rhein, noch einen Punkt in Trier, aber es wird auch ganz deutlich, dass die Landesregierung hinsichtlich der Dichte des Meßnetzes gelinde gesagt sehr, sehr sparsam ist. Über Eifel, Mosel, Hunsrück bis zum Rhein hin klafft ein großes Loch. Selbst die über die Pfalz verstreuten Messpunkte – die drei Messpunkte – wirken einsam gegenüber den Messstellen, die es in den Städten gibt. Da ist es auch kein Wunder, dass die Studie des Umweltbundesamts zu Kerosinablässen zu dem Ergebnis kommt, Fuel Dumping sei im Großen und Ganzen unproblematisch, wenn da, wo kürzlich 80 t Kerosin auf die Erde regneten, (Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die kommen gar nicht unten an!) keine Infrastruktur vorhanden ist, die die tatsächliche Belastung des Bodens und der Luft messen könnte. Rheinland-Pfalz ist überproportional von Treibstoffablässen betroffen. Dementsprechend hat die Landesregierung gegenüber den Bürgern die Verpflichtung, überproportional vorsichtig mit diesem Sachverhalt umzugehen. Wir werden sicherlich künftig nicht verhindern können, dass Flugzeuge nach dem Start Kerosin ablassen, um ihr Landegewicht zu verringern, doch eine klare Datenbasis zu den Kerosinablässen schafft Sicherheit und Vertrauen in der Bevölkerung. Wenn sie schon aufgrund ihrer Wohnlage unfreiwillig zu dem zweifelhaften Vergnügen kommen, tonnenweise mit Sprit bedacht zu werden, so sollte ihnen doch zumindest zugesichert werden, und zwar nicht nur im Rahmen einer Studie, dass für sie vor Ort faktisch und messbar keine Gefahr durch die Kerosinbelastung besteht. Das ist nicht zu viel verlangt. Sehr geehrte Frau Eder, versetzen Sie sich doch einmal in die Lage der Betroffenen. (Heiterkeit des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
Josef Winkler GRÜNE
Betroffenheit von was denn?) Mir macht es Sorgen, dass Unmengen von Kerosin über Rheinland-Pfalz abgelassen werden. Unbedenklich finde ich das nicht. Zu wissenschaftlichen Studien gehört eben auch, (Glocke der Präsidentin) dass sie auf einer ausreichenden Datengrundlage aufbauen. Dazu muss das Messnetz in unserem Land spürbar verdichtet werden. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
Astrid Schmitt
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Nico Steinbach. (Der Abgeordnete tritt mit einem Tablet-PC an das Redepult)
Nico Steinbach SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, wenn Sie gestatten, verzichte ich als umweltpolitischer Sprecher auf Papier und versuche es das erste Mal digital. (Vereinzelt Beifall im Hause – Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin! Wir sind als SPD-Fraktion sehr dankbar für das Thema, dankbar deswegen, weil es eines unserer Schwerpunktthemen in der letzten Legislaturperiode war. Ich erinnere an die Initiativen unseres ehemaligen Fraktionsvorsitzenden Alexander Schweitzer, der dieses Thema, insbesondere den Kerosinablass über der Pfalz, aber auch über ganz Rheinland-Pfalz, des Öfteren in dieses Haus gebracht hat, und daran, dass dies im Jahr 2017 in eine Anhörung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses mündete, in der das Thema sehr tiefgründig – ich durfte mir das gestern Abend noch einmal anschauen – mit Fachleuten aus allen Sparten behandelt wurde. Wir wissen, das ist mit Sicherheit nichts, was man sich wünscht. Wir wissen, es ist ein Notverfahren im Bereich der Luftfahrt, nämlich ein Notverfahren, welches zum Einsatz kommt, wenn Leib und Leben zu schützen sind, um wieder sicher landen zu können. In der Regel sind es Langstreckenflugzeuge, die einfach ein höheres Start- als Landegewicht haben. Kurzum, sie sind zu schwer, um mit voller Betankung wieder sicher zu landen, und lassen deswegen Treibstoff ab. Das sind dann leider oft sehr viele Tonnen, wenn dies direkt nach dem Start geschehen muss. Warum ist das oft so? Das können technische Defekte sein, das können aber auch medizinische Notfälle sein, die zum Umkehren oder Notlanden zwingen. Das haben die Piloten damals sehr eindrücklich vorgetragen. Leider sind wir in Rheinland-Pfalz davon vielleicht stärker betroffen als andere Regionen, einmal wegen der Nähe zum Flughafen Frankfurt, aber auch wegen der militärischen Flughäfen. Vergessen darf man aber auch nicht, dass wir in der Nachbarschaft viele Flughäfen haben: Luxemburg und Köln seien jetzt einmal aus meiner Heimatperspektive benannt. Deswegen sind wir froh und zumindest etwas glücklich, dass damals in dieses Thema Bewegung hineinkam. Mittlerweile sind die Meldeketten und die Informationen öffentlich zugänglich. Beim Luftfahrt-Bundesamt können die Daten nahezu tagesaktuell abgerufen werden. Das ist insbesondere wichtig, um das, was sich die Bürger wünschen, messen zu können: ob das, was oben abgelassen wird, auch unten ankommt. Diese Ergebnisse wurden in einen neuen Bericht, in einem neuen Gutachten, welches unsere damalige Umweltministerin in der Umweltministerkonferenz auf Initiative von Rheinland-Pfalz veranlasst hat, Ende 2020 veröffentlicht. Die Veröffentlichung ist auf der einen Seite eine Art Beruhigung, wenn man sagt, das allerallermeiste kann gar nicht zu Boden kommen, weil in der Höhe und aufgrund der chemischen Prozesse, die dort in der Luft stattfinden, das Kerosin durch die Verdunstung und den Wärmeeintrag oben in der Atmosphäre zerlegt, in CO und Wasser aufgespalten wird. Das ist aber wie gesagt das allerallermeiste, und deswegen ist es gut, die Beruhigung zu haben, dass hoffentlich wenig bis nichts unten ankommt. (Zuruf des Abg. Thomas Weiner, CDU) Diese Empfehlungen, die dort gegeben wurden, haben im Ergebnis gebracht, dass es weitere entsprechende Anregungen für die Ablassereignisse gab, nämlich zur Flughöhe und eben auch das Begehr, dass es alternierende Gebiete gibt, damit nicht immer dieselbe Region betroffen ist. Wenn ich zu Alexander Schweitzer schaue, wird er als Pfälzer mit Sicherheit zustimmen, dass es eben nicht immer die Pfalz sein muss, (Staatsminister Alexander Schweitzer: So ist es!) wo dann die tonnenschweren Ablässe sind. (Staatsminister Alexander Schweitzer: Auch das Saarland!) – Auch das Saarland. Das gilt auch für die Saarländer. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Viele Menschen haben deswegen begründete Sorgen mit Blick auf dieses Verfahren. Das ist für uns total nachvollziehbar, und wir nehmen diese Sorgen auch sehr, sehr ernst. Wir wissen, das Land hat ein Messstellennetz, welches die Lufthygiene nach EU-Vorgaben entsprechend misst und prüft. Dabei ist ein modernes und nach wissenschaftlichen Aspekten über alle Regionen verteiltes Messnetz notwendig, um Informationen zur tatsächlichen Belastung mit Schadstoffen in unserer Luft zu dokumentieren. Das sind neun Messstellen für Kohlenwasserstoff und 24 Messstellen für Benzol. Wir sind auch beruhigt, dass die Messergebnisse an diesen Messstellen unter den geltenden Grenzwerten liegen. Trotz dieser beruhigenden Ergebnisse bieten die Messstellen der Bevölkerung neben der erwähnten wissenschaftlichen und hoheitlichen Begründung auch eine praktische Sicherheit durch eine ständige Überwachung unserer Luft und müssen deshalb stets aktuelle und flächendeckende Ergebnisse liefern. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Astrid Schmitt
Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Marcus Klein.
Marcus Klein CDU
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben uns schon mehrfach über dieses Thema unterhalten und darüber gesprochen, auch auf Antrag der CDU-Fraktion, weil es die Menschen beschäftigt. Ich will zu Beginn der Debatte nochmals sagen, was für mich das eigentliche Leitmotiv dieser Großdebatte ist: Wir wollen nicht, dass Rheinland-Pfalz das Kerosinverklappungsgebiet Nr. 1 in Deutschland ist. (Beifall der CDU, der FREIEN WÄHLER und bei der AfD) Wir wollen es tatsächlich nicht, und ich will auch nicht – wir wollen nicht –, dass es als solches verstanden und öffentlich wahrgenommen wird. Viele Bürgerinnen und Bürger unseres Landes sind beunruhigt, wenn sie ständig hören und lesen, dass Rheinland-Pfalz überproportional und immer wieder von diesem Fuel Dumping betroffen ist, wohlgemerkt vom Treibstoffschnellablass, so ist der korrekte Terminus, der nicht primär – da möchte ich dem Kollegen Steinbach widersprechen – mit unseren Flughäfen zusammenhängt, auch nicht mit den militärischen Standorten, sondern mit Flughäfen, die weit abseits von Rheinland-Pfalz liegen. Es sind oft große Frachtmaschinen von Luxemburg über Frankfurt – das haben Sie richtig erwähnt – bis hin nach Belgien, die über unserem Bundesland den Luftraum nutzen, um Kerosin abzulassen. Betroffen sind immer wieder, aber nicht ausschließlich, die Eifel, der Hunsrück, die Westpfalz, der Pfälzerwald, allesamt Regionen, bei denen außer Frage steht, dass sie wahrlich ihren Anteil an den Belastungen, beispielsweise durch die TRA Lauter und die Stützpunkte, ohnehin schon tragen. Meine Damen und Herren, um die besonderen Belastungen nochmals zu verdeutlichen – Kollege Streit hat schon Zahlen genannt –: In den letzten zwölf Monaten, und das wohlgemerkt auch trotz vermindertem Flugverkehr durch Corona, gab es laut der Seite des Luftfahrt-Bundesamts 30 Vorfälle, davon zwölf unter Beteiligung von Rheinland-Pfalz. Im jetzt laufenden Jahr waren es zwölf Vorfälle, vier über Rheinland-Pfalz, also ein Drittel. Auch die Tonnage hat der Kollege Streit vorhin richtig genannt. Da fällt auf, dass es bei uns oft Ereignisse im hohen zweistelligen Bereich sind: 50, 60, auch 80 t abgelassener Treibstoff bei einem Ereignis. Ich will natürlich auch sagen – das ist richtig –, es gibt belastbare, seriöse Studien, dass daraus tatsächlich keine höheren Belastungen, höhere Grenzwerte am Boden entstehen, aber es sind eben berechnete Studien. Persönlich glaube ich das – ich vertraue der Wissenschaft –, aber es bleibt eine Verunsicherung bei der Bevölkerung, es bleibt ein mulmiges Gefühl, und es bleibt auch die Tatsache, dass es nicht werbewirksam für eine Urlaubsregion ist, wenn man googelt und darüber lesen kann, dass da regelmäßig Kerosin abgelassen wird. (Beifall der CDU, bei den FREIEN WÄHLERN sowie des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD) Deswegen verstehe ich nicht, warum wir den Menschen nicht zumindest dadurch die Ängste nehmen, dass man den Studien und wissenschaftlichen Berechnungen noch ein engmaschiges Messnetz an die Seite stellt, das die Ereignisse überwacht. Da haben Sie, liebe Landesregierung, Ihre Hausaufgaben in den letzten Jahren nicht gemacht. (Beifall bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) In den hauptsächlich betroffenen Regionen von Rheinland-Pfalz gibt es nur drei Messstationen – drei, keine neun –, und das ist Pfälzerwald-Hortenkopf, Hunsrück-Leisel und Westpfalz-Dunzweiler. Drei Stück. (Zuruf des Abg. Nico Steinbach, SPD) So erfreulich es ist, dass es dort, an diesen drei Stationen, keine höheren Messwerte gibt, – – – (Zurufe von der SPD: Ach so, ah!) – Das stimmt! Das stimmt! Transparenz ist gefragt, und die schafft man nur mit einer engmaschigen Kontrolle und mehr Messnetzen, und da sind Sie in der Verantwortung. (Beifall der CDU) Das sagt die CDU-Fraktion übrigens schon seit vielen Jahren, und das ist richtig. Ich habe mir gerade noch einmal die Anhörung herausgesucht, weil die Kollegin das eben auch gesagt hat. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da wird Kollege Schweitzer auch in erfreulicher Klarheit in der RHEINPFALZ zitiert, dass er es für zwingend notwendig erachte, dass man den Studien auch eine engmaschige Messung folgen lasse. Der Südpfälzer erhofft sich so eine höhere Glaubwürdigkeit, als wenn nur Berechnungen und Simulationen herangezogen werden. – Herr Schweitzer, da hatten Sie ganz recht, das sehen wir genauso. Wo ist aber die Ampel bei diesem Thema? – 2021 antwortet die Landesregierung, Frau Schmitt, auf Anfrage, dass es ein Schreiben ihres Vorgängers an den Bundesverkehrsminister in der Angelegenheit gegeben habe – der Name ist eben auch gefallen, es war Herr Scheuer – und es dazu keine klaren Auskünfte vom Bund gegeben habe. Frau Schmitt, Ihr Vorgänger, Herr Wissing, ist aber doch jetzt selbst Bundesverkehrsminister. Was hat er denn in den letzten Monaten zu dem Thema gemacht? Was hat er gemacht? – Ich habe nichts gesehen und nichts gelesen. Es hieß einmal: Wissing will’s wissen. – Jetzt heißt es wohl: Wissing, was interessiert mich mein Geschwätz von gestern? (Beifall der CDU – Glocke der Präsidentin) Auch im ehemals SPD- und heute grün-geführten Umweltministerium sieht es nicht besser aus. Ich frage Sie: Wo sind Ihre Initiativen gegenüber dem Bund, gegenüber den Luftfahrtunternehmen? – Es gibt sie nicht. Ihre Ampel blinkt nicht mal bei diesem Thema, sie ist total ausgefallen. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Andreas Hartenfels.
Andreas Hartenfels GRÜNE
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss es gleich am Anfang meiner Rede noch einmal deutlich herausstellen. Herr Streit, es ärgert mich einfach, dass Sie wieder die Ängste in der Bevölkerung schüren und die CDU auch noch beispringt, auch vor dem Hintergrund dessen, was wir in den letzten Jahren wissenschaftlich wissen. Ich bin seit vielen Jahren an diesem Thema dran. Ich sage von diesem Pult aus für meine gesamte Fraktion, wir können davon ausgehen, dass keine gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung durch die Ablässe stattfindet. Das ist der wissenschaftliche Erkenntnisstand, den wir aktuell haben. Ich möchte dazu noch einmal einen Blick in die Historie werfen; denn Sie sind noch nicht so lange im Landtag. Mitte des letzten Jahrzehnts wurde zu Recht das Thema aufgegriffen, dass Ablässe vor allen Dingen auch über dem Pfälzerwald, auch über meiner Region, stattfinden. Deswegen haben wir im Umweltausschuss 2017 eine Anhörung durchgeführt mit allen Fachexperten, die wir zu dieser Zeit hatten. Damals haben uns sowohl das Umweltbundesamt als auch das Landesamt für Umwelt – ich glaube nicht, dass dies pseudowissenschaftliche Fachinstitute sind, sondern Fachinstitute mit Hand und Fuß – gesagt, nach unserem Erkenntnisstand sind eine gesundheitliche Gefährdung und eine Umweltgefährdung nicht zu erwarten, es ist nicht davon auszugehen. Alles, was wir dazu wissen, deutet darauf hin und belegt das. Trotzdem hat die damalige Umweltministerin Frau Höfken gesagt, wir wollen das noch einmal prüfen lassen. Sie hat eine Bundesratsinitiative gestartet, noch einmal mit der Aufforderung an den Bund, dass das Umweltbundesamt noch einmal eine Metastudie, eine weltweite Abfrage, macht: Gibt es vielleicht irgendwelche Hinweise, die übersehen worden sind, oder gibt es neuere Erkenntnisse, die über diese Fachanhörung hinausgehen? Das alles hat stattgefunden. Der Bund hat das dann auch beauftragt, er hat diese Sorgen ernst genommen. Das Umweltbundesamt hat 2019 seine Studie veröffentlicht, und erneut wurde belegt, wissenschaftlich belegt, dass keine gesundheitliche Gefährdung und auch keine Umweltgefährdung im Sinne von Bodenbelastungen zu erwarten sind. Alles, was wir wissen, spricht dagegen. Trotzdem hat auch wiederum Frau Höfken gesagt, wir richten noch einmal Messstellen in dem Bereich der Ablassregionen ein – sie wurden gerade benannt –, und zwar hochmoderne, feinsensorische Messstellen für die Kohlenwasserstoffe, die im Minutentakt die Daten abfragen können. Das haben wir im letzten halben Jahr in den Fachausschüssen rauf und runter diskutiert, aber ich hatte bei Ihrer Rede den Eindruck, Sie von den FREIEN WÄHLERN waren in diesen Fachausschüssen gar nicht da. Wir haben es auch mit den Fachleuten von unserem Landesamt diskutiert. Sie haben gesagt, auch jetzt, nach fast dreijähriger Erfahrung mit diesen Messstationen – Sie haben die Ereignisse im März und im Mai aufgezählt – wurde an den Messstellen noch einmal genau nachgeschaut, vor dem Ablass, während des Ablasses und nach dem Ablass, ob es irgendwelche Peaks gibt. Wir können jetzt im Minutentakt die Daten abfragen. Also, da rutscht uns auch nichts mehr durch, aber es wurden keine Peaks festgestellt. Deswegen halte ich es für grob fahrlässig, obwohl wir intensiv über mehrere Jahre, und zwar mehrmals, die Wissenschaft abgefragt haben und die Wissenschaft gesagt hat, nein, da unten kommen keine gesundheitsgefährdenden Mengen an Kerosin an. Es kommen keine an. Das sind die Aussagen, die wir bisher haben, und wir haben auch noch die Überprüfungen mit den Messstellen. Ich muss Ihnen als Abgeordneter eigentlich nicht erklären, dass es vor diesem Hintergrund keinen Sinn macht, dann noch ein Messstellennetz auszuweisen, wenn wir nichts messen können, was gesundheitsgefährdend ist. Wir werden bald wieder Haushaltsberatungen haben, und ich bin eigentlich in dem Thema sehr gut drin und weiß, wie begrenzt die Mittel sind. Wenn Sie weitere Messstellen einrichten, kostet das nicht nur Geld, das uns an anderer Stelle fehlt, sondern Sie brauchen auch das Personal, das die Stellen überwacht, die Ergebnisse zusammenfasst und aufbereitet, Ergebnisse, die uns keinen Schritt weiterbringen. Wenn es uns um das Verringern von Kohlenwasserstoff geht, müssen wir den Blick von der Pfalz oder vom Hunsrück abwenden. Dann müssen wir den Blick auf die Städte richten. Da haben wir nämlich Kohlenwasserstoff-Probleme, und zwar in erheblichen Mengen. Da sitzen auch die Messstationen, die uns dort – ganz im Gegensatz zu den anderen Messstationen – tagtäglich die Ablässe aus unseren Benzinmotoren, Dieselmotoren bei den Betankungen dokumentieren. Dort haben wir gewaltige Mengen von Kohlenwasserstoffen, und dort könnten wir mit einer zukunftsfähigen Verkehrspolitik etwas tun. Stichwort „Warum fahren wir immer noch mit Dieselbussen?“ Das gehört längst der Vergangenheit an. Wir brauchen E-Busse, wir brauchen die Brennstoffzelle. Das sind doch die Fragestellungen, die uns im Umweltbereich weiterbringen, und dafür brauchen wir auch die Finanzkraft und die Haushaltsmittel. Das muss an dieser Stelle endlich noch einmal klar gesagt werden, (Glocke der Präsidentin) damit diese Phantomdebatte endlich aufhört. Wir haben uns intensivst in den Fachausschüssen und auch in diesem Parlament um dieses Thema gekümmert, und wir können wirklich ruhigen Gewissens sagen, eine gesundheitliche Gefährdung ist durch diese Ablässe nicht gegeben. Alles Weitere in der zweiten Runde. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion der AfD spricht Abgeordnete Nieland.
Iris Nieland AfD
Frau Präsidentin, vielen Dank! – Sehr geehrte Kollegen! Treibstoffablässe in Rheinland-Pfalz sind auf Antrag der FREIEN WÄHLER das Thema der heutigen Aktuellen Debatte. Tatsächlich ist dieses Thema allerdings daueraktuell. Dieses Jahr gab es bereits zwei Kerosinablässe über Rheinland-Pfalz, letztes Jahr waren es acht, und seit Langem trägt Rheinland-Pfalz die Hauptlast der Kerosinablässe in Deutschland. Die Sorge, die Verunsicherung vieler Menschen ist sehr groß, und so haben wir uns immer wieder auch auf Antrag der AfD damit beschäftigt. Bereits in der letzten Wahlperiode gab es mehrere Aktuelle Debatten zum Thema, eine Anhörung von Fachexperten und sogar einen vom Landtag beschlossenen Antrag. In dieser Wahlperiode gab es bereits einen Berichtsantrag meiner Fraktion und eine Kleine Anfrage zu dem Thema. Die Anfrage beschäftigt sich mit dem Nachweis von Kerosinrückständen im Grundwasser. Die Antwort der Landesregierung steht leider dazu noch aus; wir dürfen gespannt sein. Der Beschluss des Landtags von 2018 beinhaltete einige richtige Punkte, denen wir inhaltlich zugestimmt haben. Das betraf auch die Forderung nach einer Neuregelung der Informationspflichten und die Forderung nach schnellen Meldeketten. Der Sinn der schnellen Meldeketten wird allerdings oft missverstanden. Es ist nicht allein entscheidend, dass die Bevölkerung über einen gerade stattfindenden Kerosinablass informiert wird; denn was sollen die Menschen konkret machen? Sollen sie einen Regenschirm aufspannen? – Nein, das hilft wohl nicht. Der Sinn der schnellen Meldekette wäre, das Landesumweltamt zu informieren, damit es seinerseits mobile Messstationen an die mutmaßlich betroffenen Orte schickt. So hätte man endlich eine bessere Erfassung der Gefahren. Das wird aber bis heute nicht für notwendig gehalten. Wir als AfD-Fraktion sind allerdings überzeugt, dass für die Kerosinerfassung eine mobile Messstation besser wäre als fünf stationäre. Dabei verkennen wir nicht, dass in der Summe die Belastung der Bevölkerung in den Kerosinablasszonen durch Benzol und durch Kohlenwasserstoffe geringer als in städtischen Ballungsgebieten ist. Auch wissen wir, dass keine medizinischen oder toxischen Vorfälle nachgewiesen wurden, die sich auf Kerosinablässe zurückführen lassen. Meine Damen und Herren, der bereits erwähnte Landtagsbeschluss von 2018 hatte aber immerhin 2021 Nachwirkungen in den Koalitionsverträgen der Landesampel und der Bundesampel. Heute ist darum auch eine gute Gelegenheit für die Landesregierung darzulegen, welche Fortschritte sie denn bei der Umsetzung ihrer Koalitionsbeschlüsse zum Kerosinablass zu vermelden hat. Zur Erinnerung: Der Koalitionsvertrag der Landesregierung sieht folgende Regelungen vor: Die minimale Flughöhe für den Kerosinablass soll von 6.000 Fuß auf 10.000 Fuß angehoben werden. Außerdem sollen nicht immer wieder die gleichen Zonen vom Kerosinablass betroffen werden. Darum sollten alternierende Lufträume hierfür ausgewiesen werden. Frau Ministerin Eder, welche Fortschritte konnten Sie bei diesen beiden Punkten erreichen? Auch die Bundesregierung wiederum hatte sich vorgenommen, für Transparenz bei Ablässen von Kerosin zu sorgen und Möglichkeiten der Vermeidung zu entwickeln. Auch hier stellt sich wiederum die Frage, welche Fortschritte es gibt. Tatsächlich ließen sich wohl fast alle Kerosinablässe vermeiden. Ja, ein Kerosinablass wird immer nur im Notfall vorgenommen; er ist aber nicht unbedingt das beste Mittel im Notfall, und er ist auch nicht das einzige Mittel. Flugzeuge können auch im Notfall normalerweise durchaus mit Überlast landen. Nach einer Landung mit Überlast wird allerdings ein zeitaufwendiger extra Sicherheits-Check des Flugzeugs vorgesehen, und die Fluggesellschaften wollen dies aus Kostengründen natürlich vermeiden. So sprühen die Großraumjets jetzt Tonnen, Tausende Liter Kerosin, in Richtung Erde. Ich zitiere die Landesregierung auf ihrer Internetseite: „Saubere Luft ist ein unverzichtbares Gut, das für die menschliche Gesundheit und für unsere Vordergrund steht dabei zunächst der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, die als Immissionen auf den Menschen, Liebe Landesregierung, ich fordere Sie auf, beenden Sie endlich Ihre Politik der schönen Worte. Lassen Sie Taten folgen. Setzen Sie sich mit den Sorgen der Bürger auseinander. Wir tun das. Wir nehmen uns dieser Befürchtungen an, ob es Kerosin ist oder Bauschutt. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Astrid Schmitt
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich dem nächsten Redner das Wort gebe, freue ich mich, dass wir weitere Gäste bei uns begrüßen dürfen. Bei uns sind Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 43, das ist Neustadt an der Weinstraße. Seien Sie uns ganz herzlich im Landtag von Rheinland-Pfalz willkommen! (Beifall im Hause) Jetzt spricht Abgeordneter Marco Weber für die Fraktion der FDP.
Marco Weber FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich komme aus der Landwirtschaft, und es gibt Themen, die sind, je nachdem, schwierig fachlich in der Öffentlichkeit zu erklären bzw. auch inhaltlich zu untermauern und dementsprechend der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Wir haben in der letzten Legislaturperiode schon intensiv über das Thema „Kerosinablass“ in den einzelnen Ausschüssen, aber auch an dieser Stelle im Plenum diskutiert sowie über die Frage, welche weiteren Wege wir gehen können, um der Bevölkerung in Rheinland-Pfalz die Sicherheit zu geben, dass wir politisch handeln bzw. wir das Thema auch ernst nehmen. Die Vorredner haben schon gewisse Dinge angesprochen, die wir in der letzten Legislaturperiode entwickelt haben, bzw. sie haben Einrichtungen genannt, die wir umgesetzt haben, um diesem Thema nachzugehen. Kollege Streit hat eindrucksvoll die Tonnenzahlen in den letzten zwei Jahren erwähnt. Was ich in diesem Zusammenhang bemerkenswert fand, war der Beitrag der CDU, in dem Rheinland-Pfalz als „Verklappungsland von Kerosin“ betitelt wurde. Ich glaube, das ist der falsche Ort bzw. die falsche Bezeichnung, so mit dem Thema umzugehen. Ich glaube, wir haben nicht nur in RheinlandPfalz, nicht nur in Deutschland, sondern europaweit die Aufgabe, uns mit dem Thema „Kerosinablass“ zu beschäftigen, und wir haben ein paar Dinge voranzutreiben, die uns bei diesem Thema weiterbringen. Wir haben zum einen die Flugsicherheit weiterhin zu thematisieren, damit die Flugzeuge überhaupt nicht mehr in die Situation kommen, diesen Kerosinablass zu tätigen. Wir haben weiterhin die Aufgabe, technische Innovationen und technische Neuerungen bei den Flugzeugen so in Europa zu begleiten, dass dies nicht mehr notwendig ist. Auch haben wir die Herausforderung, vielleicht auch europaweit zu thematisieren, wie wir der Bevölkerung die Sicherheit geben können, dass wir die Kerosinablässe nachweislich aufarbeiten. Die Anhörung in der letzten Legislaturperiode hat ergeben, dass es keine Gesundheitsgefährdung hier in Rheinland-Pfalz, in Deutschland und in Europa gibt. Dann müssen wir darüber reden, wie wir künftig mit Messstellen umgehen. Wir haben in der letzten Legislaturperiode gewisse Dinge auf den Weg gebracht. Wenn man die Analyse schematisch betreibt, wie Kollege Streit das getan hat, dann fällt schon auf, dass es gewisse Regionen gibt, in denen keine Messstelle ist. Ich fand es gut, dass Kollege Hartenfels beschrieben hat, wie das Ministerium herangegangen ist und mit welcher Begründung das Messstellennetz so aufgebaut worden ist, wie es aufgebaut worden ist. Die Begründung kann man nachvollziehen. Ich glaube, wenn wir aber in Rheinland-Pfalz, in Deutschland und europaweit dieses Thema wirklich weiter voranbringen wollen, dann müssen wir uns auch mit dem Thema der Messstellen auseinandersetzen. Bei der Anhörung haben wir gewisse Dinge auf den Weg gebracht und auch dort gehört, dass man vielleicht mit mobilen Messstellen gerade dorthin fahren könnte, wo aktuell das Thema eines Kerosinablasses stattgefunden hat. Ich bitte darum, die politische Diskussion nicht nur auf Rheinland-Pfalz bezogen zu führen, sondern dies als eine Europaaufgabe anzusehen und den Weg in der politischen Diskussion kreativ weiter voranzuschreiten, auch in Bezug auf die Ministerien, auf Landes-, Bundes- und Europaebene, die Qualität der Messstellen zu erhöhen und damit der Bevölkerung eine Sicherheit und eine Gewissheit zu geben, dass auch in Rheinland-Pfalz, in nicht dicht besiedelten Räumen, unten nichts ankommt. Vielen Dank. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER)
Astrid Schmitt
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich Schülerinnen und Schüler der 9. Jahrgangsstufe und der 11. Jahrgangsstufe, Leistungskurs Sozialkunde, des Kurfürst-Balduin-Gymnasiums aus Münstermaifeld. Herzlich willkommen im Landtag! (Beifall im Hause) Auch begrüße ich Schülerinnen und Schüler der 9. Jahrgangsstufe der Realschule plus aus Bobenheim-Roxheim. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen! (Beifall im Hause) Jetzt spricht für die Landesregierung Staatsministerin Eder.
Katrin Eder
Meine Damen, meine Herren! Es ist jetzt wirklich schon vieles gesagt worden. Warum Rheinland-Pfalz? Bis letztes Jahr war ich zehn Jahre lang stellvertretende Vorsitzende der Frankfurter Fluglärmkommission. (Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Das hat etwas damit zu tun, dass Rheinland-Pfalz in unterschiedlichen Bereichen auf unterschiedliche Art und Weise unter den Auswirkungen des Frankfurter Flughafens leidet. Das muss man an der einen oder anderen Stelle sagen. Hinzu kommt der militärische Flugverkehr. Beim Kerosinablass haben wir noch dazu die Situation, dass darüber der Pilot entscheidet. Der Fluglotse weist zu. Das alles unterliegt der ICAO und den Betriebsanweisungen der DFS. Ich kann Ihnen versichern, ich habe die letzten zehn Jahre viel Zeit damit verbracht, mich zu bemühen, das Luftverkehrsrecht, die ICAO-Anweisungen und die Betriebsanweisungen der Deutschen Flugsicherung ändern zu wollen. Das ist ein Brett, das sehr, sehr dick ist. (Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Insofern muss man sagen, dass das rheinland-pfälzische Umweltministerium in der Vergangenheit in diesem Bereich viel getan hat. Ich war Herrn Hartenfels dankbar dafür, dass er das noch einmal so deutlich ausgeführt hat. Es wird anhand der EU-Luftqualitätsrichtlinie gemessen. Es besteht das ZIMEN-Netzwerk. Es wurde ausgeführt, es gibt neun Messstandorte für Kohlenwasserstoffe und 22 Messstellen für Benzol. Auch kann man tagesaktuell und minutengenau – dauergenau im Prinzip – auf luft.rlp.de alle Messstationen abrufen und die Werte einsehen. Es herrscht hier volle Transparenz. Wir sehen hier – Herr Hartenfels hat auch dies ausgeführt –, dass die Städte in Rheinland-Pfalz aufgrund unterschiedlicher Dinge das Problem sind. Nichtsdestotrotz wurden auch aufgrund des Kerosinablasses Messstationen im ländlichen Bereich aufgenommen – im Hunsrück und im Pfälzerwald –, um zu schauen, wie sich das Kerosin hier auswirkt. Das Land hat in der Vergangenheit auch veranlasst, dass das Umweltbundesamt extra zu diesem Thema eine eigene Studie erstellt mit einem eigenen Kapitel, in dem sich für Rheinland-Pfalz genau angeschaut wird, wie die Situationen sind, welche Flugbewegungen und welche Windrichtungen wir haben und wie sich das entwickelt. Diese Studie hatte zwei Punkte zum Ergebnis, die einzigen, die noch möglich sind: Wir heben die Flughöhe an, oder die Gebiete, in denen der Kerosinablass erfolgt, alternieren. Das ist aber leider kein Thema, das wir hier in RheinlandPfalz lösen können. Sie haben das gesagt, das liegt erneut in der Hand des Luftverkehrsrechts. Wir haben viele Aspekte in Bezug auf den Frankfurter Flughafen, die wir gerne ins Luftverkehrsrecht einspeisen würden. Sie können sich darauf verlassen, dass wir mit Sicherheit auch diese Punkte im Hinblick auf den Kerosinablass einspielen, wenn das Luftverkehrsrecht geändert wird, um zu zeigen, dass wir die Befürchtungen ernst nehmen und sagen, es muss geschaut werden, wie differenziert alterniert wird und wie die Flughöhen angehoben werden. Wir nehmen das ernst. Das liegt in einem Rechtsbereich, der so schwierig zu verändern ist, weil er internationalen Restriktionen unterliegt. Es ist wirklich bereits viel gemacht worden. Nichtsdestotrotz nehmen wir das ernst und bleiben hier weiter am Ball. Ich kann Ihnen aber sagen, das ist ein dickes Brett, das wir gemeinsam bohren. Es gibt hier überhaupt kein „Ich will mehr“, „Die wollen gar nicht“ und „Die nehmen das nicht ernst“, sondern ich glaube, alle miteinander und gemeinsam nehmen wir diese Befürchtungen ernst. Wir messen und werden uns weiter auf Bundesebene dafür einsetzen, dass hier die Regelungen verändert werden. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
Astrid Schmitt
Gibt es weitere Wortmeldungen? – Ich erteile Herrn Dr. Streit das Wort für die FREIEN WÄHLER.
Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich für die sachliche Debatte bedanken. Ja, ich kenne die Studie und auch das Fazit, das darin gezogen wird. Dort heißt es, es gibt keine kritischen Umweltauswirkungen. Das heißt aber umgekehrt, es gibt Umweltauswirkungen. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach herrje!) Wenn ich bei mir im Wahlkreis Menschen – also Landwirte, lieber Marco Weber – höre, die sagen, auf meiner Miete sammeln sich auf den Folien Ölfilme, oder Jäger sagen, im Wald sind auf den Biotopen und auf den Wasserflächen Ölfilme, dann kann ich dem nichts entgegensetzen. Entgegensetzen kann man aber schon etwas, wenn man nämlich Modellberechnungen, (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) an die ich glaube, die aber immer unter bestimmten Voraussetzungen vorgenommen werden, jeweils hinterfragt. Das müssen wir; denn das eine ist die Wissenschaft und sind ihre Annahmen, das andere ist die Realität. Wir brauchen erstens die fünf Punkte, wir brauchen mehr Messstellen. Zweitens müssen wir uns auch dafür einsetzen, dass kein Kerosinablass mehr stattfindet, Frau Eder; denn Flugzeuge können auch unter Volllast landen. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es kostet eben nur etwas mehr Geld für die Fluggesellschaften. Drittens ist die Summationswirkung sehr wichtig. Es kann nicht sein, dass man sagt, über bestimmten Gegenden lassen wir nichts ab, aber es wird dann über der Eifel, dem Hunsrück, dem Westerwald und der Pfalz abgelassen. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Gleichzeitig sind in der Eifel und im Hunsrück keine Messstellen. Viertens ist sehr wichtig: Die Mindestflughöhe beträgt heute 6.000 Fuß. Sie muss für den Kerosinablass über 10.000 Fuß festgesetzt werden. Frau Eder, auch das ist eine Aufgabe, die Sie bitte mitnehmen. Fünftens sage ich, (Glocke der Präsidentin) wir brauchen ein Gebührensystem. Derjenige, der Kerosin ablässt, muss dafür auch zahlen. Dieses Geld ist dann für den Umweltschutz einzusetzen. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU)
Astrid Schmitt
Für die SPD-Fraktion hat noch einmal Abgeordneter Nico Steinbach das Wort.
Nico Steinbach SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Streit, wir kommen aus demselben Kreis. Ich glaube, daher muss man noch einmal unterscheiden, was zivile Luftfahrt und was militärische Luftfahrt ist. Wir haben uns heute in der Diskussion auf die zivile verständigt. Ich würde einmal behaupten, dass das mit diesen Filmen militärisch geprägt ist. Nichtsdestotrotz ist das ein Thema, das will ich damit nicht wegwischen. Mir ist aber wichtig, ich habe eben gesagt – das eint die in der Tat sachliche Debatte –, dass es uns allen hier um unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger und unsere Umwelt geht. Das ist richtig und gut so. Ich will in der Debatte aber nicht untergehen lassen, dass die Ampelkoalitionen sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene dieses Thema in den Koalitionsvertrag aufgenommen haben. Das gehört zur Debatte. Es kommt nicht von ungefähr, sondern ist auch Ergebnis der Debatte insbesondere der letzten Legislatur. sorgen und Möglichkeiten der Vermeidung entwickeln.“ Noch wichtiger ist mir, den Bundeskoalitionsvertrag zu zitieren, weil in ihm sehr konkrete Dinge stehen. Wir haben seitens des Landes weiterhin gefordert, dass der Bund tätig werden muss. Das scheint hoffentlich zu kommen. Rheinland-Pfalz ist vom Fuel Dumping nämlich in besonderem Maße betroffen. Vor allem über der Pfalz und dem Biosphärenreservat Pfälzerwald wurde häufig Kerosin abgelassen. Um den Umwelt- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten, sind vorsorgende Maßnahmen zwingend erforderlich. Auf Dringen des Landes Rheinland-Pfalz wurde das Umweltbundesamt mit der Erstellung einer umfassenden wissenschaftlichen Bewertung beauftragt, die kürzlich vorgelegt wurde. Ich habe eben schon daraus zitiert. Darin werden konkrete Vorschläge unterbreitet, wie die flugverkehrsrechtlichen Anweisungen überarbeitet werden sollen. (Glocke der Präsidentin) Das sind nämlich zum einen die alternierenden Lufträume, die ich eben erwähnt habe, aber auch die Erhöhung der Flughöhe von 6.000 auf 10.000 Fuß. Mein Vorredner hat es angesprochen. Das wird hoffentlich so kommen. Vielen Dank. Die Zeit ist abgelaufen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Astrid Schmitt
Für die CDU-Fraktion spricht noch einmal Abgeordneter Klein.
Marcus Klein CDU
Danke, Frau Präsidentin. – Auch ich stelle eine große Übereinstimmung fest. Es wäre auch schlimm, wenn wir uns bei dem Thema nicht einig wären, dass der Schutz der Bevölkerung unseres schönen Bundeslandes an erster Stelle steht. Herr Hartenfels, wenn Sie den Vergleich ziehen zwischen einem Bus, der durch die Stadt fährt, und 80 t Kerosin, die vom Himmel regnen, (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vom Himmel regnet ist doch nicht richtig!) dann ist das schon ein riesiger Unterschied in der Wahrnehmung der Bevölkerung. Es ist nicht so, dass wir hier Ängste schüren, sondern diese Ängste sind da. (Zurufe der Abg. Daniel Köbler und Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mich wundert es, dass Sie sie nicht so mitbekommen, da Sie schließlich auch in unserer Region, in der Westpfalz, wohnen. Dort ist das schon immer ein riesiges Thema, (Zuruf des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wenn in der Zeitung zu lesen ist, dass wieder ein solches Ereignis stattgefunden hat. Ich möchte noch einmal sagen, da Sie jetzt im Bund und im Land in der Verantwortung sind, ist es Ihre Aufgabe, in Europa, beim Bund und an allen Stellen, die Sie genannt haben – bei der Flugsicherung, bei den Luftfahrtunternehmen –, darauf hinzuwirken, dass Fuel Dumping über unseren Köpfen auf ein Minimum beschränkt wird. (Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Auch wenn es ein dickes Brett ist, dürfen dabei auch wirtschaftliche Interessen und ersparte Wartungskosten nicht vor den Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger stehen. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Antikapitalismus!) Deswegen haben wir schon vor vier Jahren an gleicher Stelle bzw. im anderen Plenarsaal, aber im rheinland-pfälzischen Landtag folgende Punkte gefordert, die ich Ihnen jetzt noch einmal in Erinnerung rufen will, nämlich alles zu tun, dass die Zahl der Ablässe und Ablassmengen über unserem Bundesland reduziert werden, die Zusammensetzung der Flugzeugtreibstoffe klären zu lassen und die Messstationen konkret darauf auszurichten, dass sie das messen können und es zusammen mit dem Bund und den anderen Bundesländern ein engmaschiges Netz an Messstationen gibt – ich denke, das ist einer der Hauptpunkte, um für Transparenz und Klarheit zu sorgen – sowie die Fluggesellschaften zu verpflichten, eine Gebühr zu bezahlen, wenn sie Fuel Dumping betreiben, (Glocke der Präsidentin) um finanzielle Anreize zu sichern. Zuletzt haben wir noch gefordert, in jedem Einzelfall eine amtliche Untersuchung der Ursachen anzustreben. Das wären Dinge, die Transparenz und Klarheit schaffen und bei der Bevölkerung Ängste nehmen. Das sollten wir gemeinsam angehen. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht noch einmal Abgeordneter Hartenfels.
Andreas Hartenfels GRÜNE
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, in der Tat, ich komme aus der Region, lebe vor den Toren Ramsteins und kenne auch die Diskussion in der Bevölkerung. Deswegen haben wir uns zu Recht, damals stark auf Initiative von Herrn Schweitzer, des Themas angenommen. (Abg. Marcus Klein, CDU: Habe ich doch zitiert!) Deswegen haben wir die Untersuchung gemacht. Deswegen habe ich den wissenschaftlichen Kenntnisstand hier auch immer so klar und deutlich formuliert, weil wir jetzt tatsächlich in der Lage sind zu sagen, wir haben keine Gesundheitsgefährdung, die sich aus dem Ablass von Kerosin ergeben könnte. Wo wir aber sehr viel Kohlenwasserstoffe haben, und zwar um ein Vielfaches – das ist messtechnisch belegt –, ist in Mainz, in Trier und in Ludwigshafen. Dort sind die Menschen von Kohlenwasserstoffen in einem viel, viel erheblicherem Ausmaß, und zwar täglich von morgens bis abends, betroffen. Ich weiß nicht, ob Sie an einer Hauptverkehrsstraße in Mainz wohnen; denn ansonsten wären Sie vielleicht auch bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass diese Menschen Entlastung brauchen (Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) von den Schadstoffen, vom Lärm. Das sind die Gesundheitsgefährdungen, die tagtäglich stattfinden. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Dahin sollten wir die Prioritäten in dem Sinne lenken, wo wir auch wirklich relevante Schadstoffmengen reduzieren können. Das ist mir ein Anliegen. Ein zweites Anliegen ist mir auch wichtig. Es erscheint immer so, als würden die Pilotinnen und Piloten aus Lust und Laune Kerosin ablassen. (Zuruf von den FREIEN WÄHLERN) – Ja, ja, es wird Kerosin verklappt. Mit einem solchen Begriff kann man eigentlich nicht viel drastischer auf den Kopf stellen, was die Realität ist. (Abg. Michael Frisch, AfD: Der Grund ist doch entscheidend!) 3 Millionen Flugbewegungen in Deutschland und 20 bis 30 Ablässe. Das bewegt sich im Promillebereich. Ich will mich hier einmal ganz demonstrativ schützend vor die Pilotinnen und Piloten stellen. Bei 20 bis 30 Notlagen ist es gut angelegt, dann in die nahegelegene Region zu fliegen und den Ablass zu vollziehen. Wenn nur eine Bruchlandung auf dem Frankfurter Flughafen wegen einer Überladung passiert, (Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja! – Zuruf der Abg. Ellen Demuth, CDU) wenn nur eine Bruchlandung passiert, dann sind hier wieder die gleichen Akteure zuallererst an diesem Podium und fragen: Ha, wie konnte das passieren? Was habt ihr als Politik unterlassen und nicht getan? (Glocke der Präsidentin) Ich will noch einmal deutlich machen, es sind Notlagen, sie werden von den Pilotinnen und Piloten, glaube ich, sehr verantwortungsbewusst umgesetzt. Das zeigen einfach die Zahlen: 3 Millionen zu 20 bis 30 Ablässen. Wir sollten den Druck auf die Pilotinnen und Piloten nicht noch mehr erhöhen, sich im Zweifel gegen die Gesundheit ihrer Fahrgäste und Fluggäste zu entscheiden. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion der AfD spricht noch einmal Abgeordnete Nieland.
Iris Nieland AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Eine interessante, eine differenzierte Diskussion. Vielen Dank, dass Sie meine Argumente, meine Rede so gut aufgenommen haben. Ich habe alles wiedergefunden in Ihren Repliken. Frau Ministerin Eder, Sie verweisen auf luftverkehrsrechtliche Richtlinien, auf die internationalen Richtlinien. Also sind Sie nicht zuständig, aber Sie gehören einer Landesregierung an, die das im Landeskoalitionsvertrag formuliert hat. Herr Hartenfels bagatellisiert, Sie haben sich des Themas angenommen, folglich müssen Sie nichts tun, so verstehe ich das. Sie erklären also hier den Kerosinablass als unbedenklich. So verstehe ich das. Mit den Ängsten der Bevölkerung kann man aber nur sachgerecht umgehen, wenn man sie mit Fakten überzeugen kann. Deswegen fordern wir ganz klar mehr Messstellen. Das ist im Handlungsbereich der Landesregierung. Hier kann die Landesregierung effektiv tätig werden, ohne darauf zu verweisen, dass andere oder andere Ebenen zuständig wären. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion der FDP spricht noch einmal Abgeordneter Marco Weber.
Marco Weber FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich fand auch, das war eine sachliche Diskussion zu diesem Thema. Ich glaube auch, dass diese Diskussion uns zusammen mit dem Bericht der Ministerin weiterbringen wird, was den Kerosinablass anbelangt. Ich möchte aber noch einmal hervorheben, dass, wenn Kerosin abgelassen wird, auch wenn es in Rheinland-Pfalz passiert und es nicht gemessen wird, es trotzdem irgendwo hingeht. Es ist ein Umweltthema. (Abg. Ellen Demuth, CDU: Sehr richtig!) Ich bitte einfach, diese Umweltthemen nicht nur landespolitisch zu diskutieren, genauso wie Energiethemen nicht nur landespolitisch oder nur bundespolitisch zu diskutieren, sondern diese Themen europapolitisch zu diskutieren. Wenn dann die Forschung und die Entwicklung dahin gehen, dass die Flugzeuge sicher landen können, ohne Kerosin abzulassen, dann, glaube ich, hat uns die Diskussion heute einen Mehrwert gebracht. Diese Innovationspolitik wird vonseiten unserer Landesregierung weiter gefördert. Wenn wir dann noch die eine oder andere mobile Messstelle bekommen, (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dann haben wir auch, sage ich einmal, das Lebensgefühl unserer Bevölkerung weiter nach vorne gebracht. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP sowie vereinzelt bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Astrid Schmitt
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Debatte ist beendet. Damit sind wir insgesamt am Ende der Aktuellen Debatte angelangt. Wir treten damit in die Mittagspause ein. Ich schlage Ihnen vor, dass wir uns um 12.45 Uhr zur Fortsetzung treffen. Gut, bis später. Unterbrechung der Sitzung: 11.52 Uhr Wiederbeginn der Sitzung: 12.46 Uhr
Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie nach der Mittagspause wieder hier recht herzlich vollzählig begrüßen. Wir gehen weiter in der Tagesordnung mit Punkt 12: zes (POG) Gesetzentwurf der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/3358 – Erste Beratung Die Grundredezeit beträgt 5 Minuten je Fraktion. Die FREIEN WÄHLER haben 1 zusätzliche Minute. Für die Begründung des Gesetzentwurfs darf ich dem Abgeordneten Stephan Wefelscheid für die Fraktion der FREIEN WÄHLER das Wort erteilen.
Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der wichtigste Mann ist da, der Herr Innenminister, worüber ich mich sehr freue, weil es in seinem Haus später zu bewerten ist. (Vereinzelt Heiterkeit und Beifall im Hause – Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD) Was haben die Stadt Bernkastel-Kues und die Ortsgemeinde Lieser gemeinsam? – Beide wollten im Herbst feiern. Die einen wollten einen Festumzug zum Weinfest machen, die anderen ein Weinfest durchführen. Beide Feste wurden abgesagt. Bernkastel-Kues war die Auflage, 6.000 sogenannte Mannheimer Gitter aufzustellen, zu hoch. Im SWR sagte der Bürgermeister von Bernkastel-Kues, Wolfgang Port – mit Ihrer Erlaubnis würde ich gerne zitieren, Herr Präsident –: – – (Der Redner dreht sich zum Präsidenten um) – Das schlage ich gleich auf die Redezeit auf; ich würde gerne zitieren.
Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER
– Danke schön. (Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU) – – Die Auflage, die wir zurzeit im Bereich von Veranstaltungen haben, die schlagen dem Fass teilweise den Boden aus. – Dessen lokaler Kollege vom Kulturbüro, Michael Denzer, ergänzt im SWR – ich zitiere –: Die Behördenleiter von Feuerwehr und Ordnungsämtern wurden alle stark in die Pflicht genommen. Wenn sie eine Unterschrift darunter setzen, haben sie Angst, sie stehen mit einem Fuß im Gefängnis. – So die beiden Verantwortlichen vor Ort. Warum ging das früher, warum geht das heute nicht mehr? Meine Damen und Herren, das wissen Sie wahrscheinlich besser als ich; denn Sie waren am Gesetzgebungsverfahren größtenteils beteiligt. In der letzten Legislatur wurde der neue § 26 POG eingeführt: Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel. Von der Gesetzessystematik her so aufgebaut, dass zunächst einmal eine Regelung für Veranstaltungen ab 5.000 Personen eingeführt wurde. Es gibt eine Meldepflicht, ab wann diese Veranstaltung anzumelden ist, und welche Sicherheitsauflagen dann erteilt werden können oder sogar müssen. Das hängt ein Stück weit dann davon ab, wie hoch die zu erwartende Teilnehmerzahl sein soll. Für Großveranstaltungen gelten dann andere Regelungen als für Veranstaltungen unter einer Grenze von 15.000 Personen zeitgleich. Schaut man sich § 26 Abs. 5 an, so bleibt der in der Gesetzessystematik, zumindest zunächst, indem er die Grenze von 5.000 für die Auflage von sicherheitsbehördlichen Anordnungen vorsieht. Dieser § 26 Abs. 5 hat allerdings einen Satz 2, wonach die Regelungen, die für Veranstaltungen ab 5.000 Personen gelten sollen, analog zu gelten haben. Darunter fallen alle Veranstaltungen, ich sage einmal, ab drei Personen-Veranstaltungen kann man sagen, beim Vereinsrecht wären es sieben, dann hoch bis 5.000. Dann ist das analog anzuwenden. Verkürzte Anmeldefrist, aber insgesamt muss dann von den Ordnungsbehörden abgewogen werden, wie die Risiken einer Veranstaltung ausfallen und ob man an der Stelle Sicherheitsauflagen erteilen soll oder eben nicht. Meine Damen und Herren, schauen wir uns einmal an, wie die Gesetzesbegründung aus dem Jahr 2020 damals war. Da wurde ausgeführt, dass die Regelung des § 26 POG insbesondere vor dem Hintergrund terroristischer Gefahrenlagen und veranstaltungstypischer Gefährdungen eingeführt wird. Aus meiner Sicht ist das absolut nachvollziehbar. Ab 5.000 kann ich das auch definitiv unterschreiben. Kommen 5.000 Menschen zusammen, ist es richtig und sinnvoll, solche Regelungen einzuführen. Bei kleineren Veranstaltungen allerdings unter 5.000, die im Einzelfall vielleicht noch gar nicht anzeigepflichtig wären, scheint dieser präventive Aspekt aus meiner Sicht eine abgestufte Rolle zu spielen, was dabei zu berücksichtigen gilt. Sicherheit und Ordnung müssen zwar umfassend gewährleistet sein, jedoch in eine angemessene Relation zur Organisation und Durchführung von kleineren Veranstaltungen gebracht werden, sodass diese – wie jetzt an der Mosel – dann am Ende nicht faktisch unmöglich werden. Meine Damen und Herren, deswegen ist es aus unserer Sicht auch sicherheitspolitisch vertretbar, dass man für die Regelung eine Art Untergrenze einführt, dass man sagt, man nimmt aus dem Regelungsbereich Veranstaltungen von, wie wir vorschlagen, bis zu 1.500 gleichzeitig teilnehmenden Personen heraus. Dann fällt man bei diesen Veranstaltungen auch nicht in die Gesetzlosigkeit; denn wir haben dann den Zustand, wie er früher auch war. Es gibt den Auffangtatbestand des § 9 POG. Mit dem wurde jahrelang gearbeitet. Ich habe selbst noch meine Klausuren im Jurastudium unter § 9 POG in solchen Situationen geschrieben. (Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Damit lässt sich arbeiten, damit kann der Jurist arbeiten, und damit wurde auch in der Vergangenheit aus meiner Sicht gut gearbeitet. Ob es am Ende des Tages dann 1.500 Personen oder 1.000 Personen als Untergrenze sein sollen, ist jetzt ein aus der Luft gegriffenes Gefühl. (Heiterkeit des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe Ortsbürgermeister gefragt: Wo seht ihr für eure Kirmesveranstaltungen, für eure Ballett-Tanzveranstaltungen und andere Dinge die Personenzahlen? (Beifall des Abg. Dirk Herber, CDU) Es können auch 1.000 sein. Ich glaube, im weiteren Gesetzgebungsverfahren müssten wir uns überlegen, vielleicht mit einer Expertenanhörung, die man drüber legt, wo die Zahlen liegen können. Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass jetzt in der Folge nicht nur von Ihnen kommt, warum das alles nicht geht. Ich würde mich dann natürlich auch freuen, wenn die, die nach mir ans Rednerpult treten, dann auch erklären, wie man alternativ, wenn man das ablehnt, dann das Problem löst. Herr Präsident, wir würden die Überweisung an den Innenausschuss und Rechtsausschuss beantragen. Danke schön. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und des Abg. Marcus Klein, CDU)
Matthias Lammert
Vielen Dank. Da es sich um einen Gesetzentwurf handelt, wird er ohnehin überwiesen. Jetzt darf ich für die SPD-Fraktion Kollegin Nina Klinkel das Wort erteilen.
Nina Klinkel SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Das vorletzte Wochenende war in meiner Heimatstadt Nieder-Olm – ich nehme an, Sie kennen alle Nieder-Olm; (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Von den vielen Festen her!) für die, die es nicht tun: 10.200 Einwohner, im Herzen von Rheinhessen gelegen – ein ziemlich feierlastiges Wochenende. Das lag daran, dass wir nach zwei Jahren Pandemiepause endlich wieder unser traditionelles Straßenfest begehen konnten. Das ist bei uns ein Fest der Vereine. Das ist keine Großveranstaltung. Da kommen rund 1.200 Besucher auf den Festplatz zwischen den Kirchen, besuchen ihre Vereine und feiern, wie man das in Rheinhessen so macht. Weil wir keine Großveranstaltung sind, müssen wir kein Sicherheitskonzept haben, auch nicht von der Behörde vorgegeben. Was wir aber haben, ist einen Beigeordneter, in dessen Geschäftsbereich die Heimatfeste fallen, der sehr sicherheitsorientiert ist und für all unsere größeren Feste ein Sicherheitskonzept in Auftrag gegeben hat, völlig unabhängig vom POG und seiner Novelle übrigens, nämlich vor dem Hintergrund, dass ihm bewusst ist, dass er als Veranstalter für die Veranstaltung verantwortlich ist und aufgrund der Verkehrssicherungspflicht alle Maßnahmen zu ergreifen hat, um die Teilnehmenden vor der Gefahr zu schützen. Wir haben also gefeiert, so wie die Bischemer ihre Kerb gefeiert haben, lieber Patric, so wie die Oppenheimer, liebe Kathrin, ihre Kerb gefeiert haben, wie die Binger und die Alzeyer und die Ingelheimer ihre Rotweinfeste feiern. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Wir auch! –
Benedikt Oster SPD
Wir auch! – Abg. Sven Teuber: In Trier das Altstadtfest!) – An der Mosel wird offenbar auch noch gefeiert. Das liegt nicht daran, dass wir in Rheinhessen sicherer feiern als die anderen oder besser, also zumindest nicht ordnungsrechtlich, aber es liegt bei all diesen Fragen, die Sie skizziert haben – Herr Wefelscheid, Sie haben den ausgefallenen Umzug thematisiert –, wenn beispielsweise ein Umzug bei einem Weinfest ausfällt, weil die Gefahr für die Zuschauerinnen und Zuschauer, unter die Räder zu kommen, zu hoch ist und keine Maßnahmen ergriffen werden können, die das verhindern, dann an dieser Tatsache und nicht an der Norm des § 26 POG, also an der Gefahrenabwehr. Das war vorher schon so, und das ist jetzt auch noch so. Sie haben angesprochen, was das POG regelt. Ich will das gar nicht wiederholen. Sie wissen es alle: Sicherheitskonzept bei Großveranstaltungen, bei den kleinen aber nicht, nur dann, wenn es die Ordnungsbehörde für angebracht hält. Bei kleineren Veranstaltungen muss die Ordnungsbehörde diesen Ermessensspielraum auch haben; denn sie sind vor Ort und können die Gefahrenlage vor Ort abschätzen. Wenn aus dem Kann des Sicherheitskonzepts jetzt ein Muss gemacht wird, dann muss das mit der Behörde vor Ort geregelt werden, oder, überspitzt gesagt, wenn aus dem Sankt Martinsumzug eine Gefahrenlage skizziert wird wie bei einem Hells Angels-Rockerkonzert, dann muss doch der Austausch mit der Behörde gesucht werden. Übrigens wäre es dann auch sinnvoll, das einmal auf Verwaltungsebene zu tun; denn ich glaube, kein kommunalpolitisch Verantwortlicher hätte das einfach so im Raum stehen lassen, wenn so etwas passiert, der hätte zumindest nachgehakt. Wir können Ihre Anpassungen zum POG daher nicht teilen; denn die Problematik liegt nicht in der Natur der Norm begründet. Durch Ihre Ergänzung von § 26 Abs. 5 Satz 2 um die generelle Ausnahme der ordnungsbehördlichen Vorgaben bei einer Untergrenze von 1.500 Personen nehmen Sie der Behörde auch die Möglichkeit, beispielsweise bei einem Rockkonzert mit Rechten, zu dem 1.490 Personen erwartet werden – wir sind uns in diesem Hause alle, fast alle, vielleicht einig, dass das ein besonderes Sicherheitsrisiko ist –, ein Sicherheitskonzept zu verlangen. Sie sprachen § 9 POG in Ihrer Rede an. Der fordert jedoch eine konkrete Gefahr. Im Planungsstadium kann ich diese konkrete Gefahr noch gar nicht benennen. Ergebnis ist also die von mir skizzierte Regelungslücke für die Veranstaltung, die durch den § 26 POG aufgegriffen wird. (Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) – Das können Sie vielleicht gleich noch einmal sagen. Dann höre ich Sie vielleicht auch besser. Ich habe es gerade nicht verstanden. Daher ist das POG kein Todesstoß für die kleineren Veranstaltungen. Es füllt eine Schutzlücke und erhöht die Sicherheit bei den öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel. Danke schön. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Für die CDU-Fraktion darf ich dem Kollegen Dirk Herber das Wort erteilen.
Dirk Herber CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen der FREIEN WÄHLER, Chapeau, ohne Zweifel, Sie haben es pressemäßig gut vorbereitet. (Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) So darf ich den Kollegen Wefelscheid aus den MRN-News vom 13. Mai dieses Jahres dramatisch zitieren: Nicht erst seit der Expertenanhörung – Sie haben die Wirtschaftsexperten gemeint – dürfte bekannt sein, dass der neue § 26 Abs. 5 POG der Todesstoß für die ohnehin schon durch die Corona gebeutelte Veranstaltungsbranche sein wird. – Die heroische Abwehr dieses Todesurteils (Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) wird dann von den FREIEN WÄHLERN in einen Gesetzestext gegossen und umfasst – Achtung Trommelwirbel – vier Worte und eine Zahl: (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Ist doch geil! – Vereinzelt Heiterkeit im Hause) „In § 26 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1“ sollen „nach dem Wort ,voraussichtlich‘ die Worte ,mehr als 1 500 Personen und‘ eingefügt“ werden. Ich war nie ein guter Lateinschüler, aber bei dem Antrag ist mir direkt Horaz „Ars Poetica“ eingefallen: Es kreisen die Berge, und geboren wird eine lächerliche Steinlaus, Maus, eine lächerliche Maus. – (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN – Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Gesetze müssen immer evaluiert und auf ihren Wert hin überprüft werden. Ja, nach der Änderung des POG im Jahr 2020 gab es bis vor Kurzem keine Veranstaltungen, bei denen ein Handeln nach der Gefahrenvorsorge und der Gefahrenabwehr bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel erforderlich gewesen wäre. Wir als Gesetzgeber müssen mit den Rahmenbedingungen dafür sorgen, dass unsere Bürger in ausgleichender Weise einerseits vor Gefahren geschützt werden und andererseits ihre Freiheit nicht über Gebühr belastet wird. Glauben Sie mir, wenn einer in der Feierfreiheit kaum eine Einschränkung akzeptiert, dann sind es mir Pälzer. (Beifall der CDU) Aus diesem Grund lohnt es sich tatsächlich, das Gesetz genauer anzuschauen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Fahrzeuge als Waffe genutzt in Menschenmengen rasend, vor 2016 nicht vorstellbar. Die geschehenen schrecklichen Taten kennen Sie alle. Unwetter, wenn es in Strömen regnet, wenn es donnert und kracht, reagieren viele Menschen irrational und panisch. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Ja!) Das sind jetzt nur zwei Beispiele, die sich auch mit den besten Vorbereitungen nur begrenzt beherrschen lassen werden. Der Blick auf die Sicherheitskonzeption für Veranstaltungen hat sich schon in den Jahren vor Corona deutlich professionalisiert, alles in Fortschreibung durch kritische Ereignisse wie zum Beispiel die Loveparade im Jahr 2010, aber auch terroristische Anschläge und Bedrohungen. Corona hat sogar dazu geführt, dass Sicherheitskonzepte um das Element der gesundheitlichen Sicherheit erweitert werden mussten. Das war alles vor dem § 26 POG in seiner jetzigen Form. Ich habe in meinem Dorf ein Fest mit regelmäßig gleichzeitig 3.500 Besucherinnen und Besuchern in einer umschlossenen Hofreite und eine Kerbe mit etwa 1.000 Besuchern. 2014 schon, als ich Ortsvorsteher wurde, haben wir mit unseren Ausschankstellen gemeinsam ein Sicherheitskonzept aufgestellt, um unseren Besuchern größtmögliche Sicherheit bei gleichzeitig größtmöglicher Feierfreiheit zu bieten. Dieses Konzept schreiben wir stetig fort in einer Gefahrenbewertung. Auch dieses Jahr feiern wir unser Fest, ohne Mehrkosten und ohne Einschränkungen. Bei unserem kleinen Fest hat die Gefahreneinschätzung ergeben, wir brauchen gar kein Sicherheitskonzept. Das war vor dem § 26 so und ist auch heute noch so. Genauso ist es in § 26 POG formuliert: Die örtliche Ordnungsbehörde kann bei einer Veranstaltung, an der weniger als 15.000 gleichzeitig und 30.000 insgesamt teilnehmen, die Vorlage eines Sicherheitskonzepts verlangen. Sie kann es verlangen. Es ist also die örtliche Ordnungsbehörde, die eine Gefahrenbewertung durchführen muss, anhand derer sie dann feststellt, ob ein Sicherheitskonzept vorgelegt werden muss. Wir werden uns trotz bester Überlegungen und trotz intensivster gefahrenabwehrender Maßnahmen niemals gegen alle gefährlichen Eventualitäten des Lebens schützen können, aber ich wage an der Stelle auch zu behaupten, dass es keine Rechtsprechung geben kann, die eine Verkehrssicherungspflichtverletzung, ein Organisationsverschulden oder ein schuldhaftes Verwaltungshandeln feststellen wird, wenn eine Veranstaltung im Vorfeld nach bestem Wissen und Gewissen und unter Abwägung aller erforderlichen oder auch nicht erforderlichen Maßnahmen überprüft wurde und es dennoch zu einem – was wir alle nicht wollen – schädigendem Ereignis kommt. Veranstaltungsplanung und Gefahrenprognose dürfen also ruhig etwas mutig sein, sie dürfen nur nicht übermütig sein; denn so ganz ohne Mut wird unser Leben um einiges ärmer. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, hier müssen wir den Hebel ansetzen. Wir müssen den kleinen Veranstaltern, den Vereinen, unseren Ortschaften die Angst vor der Verantwortung eines Sicherheitskonzepts nehmen. Sicherlich kann dies über eine Änderung des Paragrafen im Gesetz erfolgen – hier werden wir gerne den weiteren Verlauf konstruktiv kritisch begleiten –, aber die örtlichen Ordnungsbehörden und sicherlich auch die Kreisordnungsbehörden wurden und werden von der ADD in der Interpretation dieses Gesetzes einfach zu sehr alleine gelassen. 115 Seiten Anwendungshinweise des Innenministeriums haben nicht ausgereicht, um die Unsicherheit der Planer vor Ort auszuräumen. (Glocke des Präsidenten) Das hätte man bemerken sollen. Hier hätte man frühzeitig entgegensteuern müssen. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Für dieses Gesetz lassen wir im Innenausschuss noch einmal die Berge kreisen, damit wir dann einen Löwen gebären. Wenn wir diese Vorgehensweise wählen, gehe ich davon aus, dass wir der Angst der Veranstalter, unserer kleinen Gemeinden und unserer kleinen Vereine am ehesten begegnen können, damit wir unsere Feste in Zukunft wieder mit einer gesunden Portion Mut feiern können. (Beifall der CDU sowie der Abg. Lisa-Marie Jeckel und Helge Schwab, FREIE WÄHLER)
Matthias Lammert
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Abgeordneten von Heusinger das Wort.
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das POG wurde im Jahr 2020 hinsichtlich der Gefahrenvorsorge und der Gefahrenabwehr bei Veranstaltungen unter freiem Himmel in § 26 modifiziert. Jetzt, zwei Jahre später, können wir endlich wieder auf Veranstaltungen gehen. Ich war vor zwei Wochen auf dem tollen Rheinland-Pfalz-Tag bei schönstem Wetter und tollen Angeboten. Ich habe den Regen nicht mitbekommen. Ich möchte mich noch einmal ganz herzlich bei der Landesregierung für dieses tolle Fest bedanken. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Gott sei Dank finden wieder – wir haben es gehört – viele kleinere Veranstaltungen statt: Kirmessen, Weinfeste und Open-Air-Konzerte. Liebe FREIE WÄHLER, mit Ihrem Gesetzentwurf meinen Sie, dass kleine Veranstaltungen kaum stattfinden können, weil die Sicherheitsvorgaben zu hoch seien. Das im Jahr 2020 geänderte Polizei- und Ordnungsbehördengesetz bringt Änderungen für bestimmte Veranstaltungen mit sich. Es verlangt, dass für die Sicherheit von Großveranstaltungen – wir haben es gehört – ein Sicherheitskonzept vorgelegt wird und es einen Ordnungsdienst bzw. Wachpersonen gibt. Wir sprechen hier über Veranstaltungen mit einer Größenordnung von über 15.000 zeitgleich teilnehmenden Personen bzw. 30.000 tagtäglich teilnehmenden Personen. Veranstaltungen mit weniger Teilnehmenden müssen diese Vorgaben nicht erfüllen. Im POG wurde die Möglichkeit geschaffen, dass örtliche Ordnungsbehörden bei kleinen Veranstaltungen die Erstellung eines Sicherheitskonzepts und das Vorhandensein eines Ordnungsdienstes bzw. von Wachpersonen verlangen können – das haben wir auch schon gehört –, aber eben nicht müssen. Die FREIEN WÄHLER schlagen nun vor, dass Veranstaltungen, an denen weniger als 15.000 Personen teilnehmen, die ordnungsbehördlichen Vorgaben eines Sicherheitskonzepts und eines Ordnungsdienstes nicht erfüllen müssen. Als Begründung führen Sie an, dass die derzeitige Regelung die Durchführung kleinerer lokaler Veranstaltungen organisatorisch und wirtschaftlich erschwert. Ich muss sagen, was ich eben in der Begründung gehört habe, dass die terroristische Gefahr bei kleineren Veranstaltungen nicht gegeben sei, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Die Größe der Veranstaltung hat für die Gefahr, die von außen, zum Beispiel von Terroristen hervorgeht, überhaupt keine Bedeutung. (Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Sie haben es selbst gesagt, Herr Kollege Wefelscheid, Sie haben diese Zahl aus der Luft gegriffen. Sie haben selbst auch gesagt, Sie wissen, Sie waren nicht bei dem Gesetzgebungsverfahren dabei. Sie tun so, als ob die Frage des Schwellenwerts in dem Gesetzgebungsverfahren überhaupt keine Rolle gespielt hat, aber es wäre für Sie ein Klacks gewesen, einmal online zu recherchieren. Ich habe das auch getan. Ich war bei dem Gesetzgebungsverfahren auch nicht dabei. Hätten Sie dies getan, dann hätten Sie eben auch gesehen, dass die Frage der Größe der Veranstaltung für die Vorlage von Sicherheitskonzepten nicht alleine maßgeblich sein kann. Lesen Sie noch einmal die schriftliche Stellungnahme von Professor Zöller zu dem Gesetzentwurf. Dort steht – ich zitiere mit Erlaubnis –: „Andererseits dürfte es zweifellos zahlreiche Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von deutlich weniger als 5.000 Personen geben, bei denen typischerweise massive Sorgen hinsichtlich Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen, etwa Biker-Treffen mit 50 Teilnehmern oder Sport-, Kleinkunstund Kulturveranstaltungen mit lediglich einigen hundert Zuschauerplätzen, aber Veranstaltungsorten mit schwierigen Gegebenheiten in Bezug auf Fluchtund Rettungswege, fehlenden Ausgleichsflächen bei Überfüllung oder eingeschränkten An- und Abreisemöglichkeiten.“ Ihr Gesetzentwurf greift daher viel zu kurz. Sie können nicht davon ausgehen, dass jede kleine Veranstaltung sicher und ohne eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung durchzuführen ist. Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, das POG wurde im September 2020 novelliert. Dies geschah inmitten der CoronaPandemie, die immer noch nicht überwunden ist. Veranstaltungen, selbst unter freiem Himmel, durften lange nicht bzw. nur mit Einschränkungen stattfinden. Die neuen Regeln zu den Veranstaltungen im POG sind somit kaum praxiserprobt. Nach und nach geschieht das nun, und wenn Kommunen jetzt damit Probleme haben, wird ihnen bei der Umsetzung geholfen. Einem solchen Boulevard-Gesetzentwurf können wir aber bestimmt nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)
Matthias Lammert
Bevor wir in der Reihenfolge fortfahren, gibt es eine Kurzintervention des Abgeordneten Wefelscheid. Sie haben 2 Minuten.
Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER
Vielen Dank, Herr Präsident. – Es ist das erste Mal, dass ich davon Gebrauch mache, weil ich mich normalerweise nicht provozieren lasse, aber Herr Kollege, das war nichts. Das wissen Sie auch. (Heiterkeit der FREIEN WÄHLER – Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn man Gesetze verabschiedet, werden sie von Zeit zu Zeit evaluiert. Das größte Evaluationsgremium, das es gibt, ist nun einmal das Parlament. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn ein Gesetz eingeführt ist und in der Praxis Probleme auftauchen, ist es ein völlig normales Verfahren, dass man an einem Gesetz nachjustiert. Etwas anderes ist es hier nicht. Mir zu unterstellen, ich hätte es nicht gelesen, ist an der Stelle einfach nur arm, weil ich genau darauf hingewiesen habe, dass ich die Begründung gelesen habe. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU – Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Insofern: Sorry, das war nichts.
Matthias Lammert
Zur Erwiderung darf ich dem Kollegen von Heusinger vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort erteilen. Sie haben ebenfalls maximal 2 Minuten.
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
Lieber Kollege Wefelscheid, schön, dass ich Sie provozieren konnte. Sie haben vorhin in Ihrer Rede mitgeteilt, dass Sie die Gesetzesbegründung gelesen haben. Das ist richtig. Ich habe aus dem Gutachten von Professor Zöller zitiert. Das hatten Sie nicht gesagt. Im Übrigen haben Sie auch gesagt, dass die Veranstaltungsgröße, die Sie jetzt gerade hier thematisieren, offenbar falsch gewählt war, aber der Gesetzgeber hat vor zwei Jahren darüber nachgedacht. Zu Ihrem ersten Punkt, nämlich zu dem Punkt, dass Gesetze von Zeit zu Zeit – – (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Evaluiert!) – – evaluiert werden – danke für die Hilfe –. Sie können aber doch nicht ein Gesetz evaluieren, das quasi erst seit drei Monaten in der Anhörung ist, weil davor Corona-Pandemie war. Dann warten Sie doch einmal, dann diskutieren wir das. Das habe ich übrigens auch vermisst. Dann diskutieren wir das gerne im Innenausschuss. Wir hatten vor einer Woche Innenausschuss. Dann lassen Sie sich doch einmal vom Innenminister im Innenausschuss berichten, statt hier einen Gesetzentwurf vorzulegen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER)
Matthias Lammert
Wir fahren in der Beratung fort. Ich darf dem Abgeordneten Peter Stuhlfauth von der AfD-Fraktion das Wort erteilen.
Peter Stuhlfauth AfD
Sehr geehrter Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Polizeihauptkommissar a. D. ist der im Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER thematisierte § 26 POG für mich nicht nur von theoretischer Bedeutung, sondern auch mit praktischer Erfahrung verbunden. Die Aufgabe der Gefahrenabwehr verpflichtet die Polizeibehörden, von der Allgemeinheit oder dem Einzelnen drohende Gefahren abzuwehren bzw. Störungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu beseitigen. Leider ist festzustellen, dass die Sicherheit und Gefahrenvorsorge bei größeren öffentlichen Veranstaltungen in den vergangenen Jahren und im Jahr 2016 zunehmend an Bedeutung gewonnen haben. Die Gefahr, die von Einzeltätern oder extremistischen Gruppierungen für große öffentliche Veranstaltungen ausgeht, lässt sich nicht verleugnen. Bei jeder Veranstaltung ist das im Bewusstsein aller Polizeibeamten. Es ist daher aus polizeilicher Sicht richtig und erforderlich, sich bei der Überarbeitung des POG mit der Frage zu beschäftigen, wie Großveranstaltungen künftig besser geschützt werden und potenzielle Störer präventiv erkannt werden können. In der aktuellen Fassung des § 26 POG verpflichtet dieser den Veranstalter bei größeren Veranstaltungen zu deren Anmeldung innerhalb einer bestimmten Frist. Weiter wird in § 26 POG, abhängig von der Veranstaltungsgröße, die Vorlage eines Sicherheitskonzepts verlangt. Auffallend ist, dass die aktuelle Fassung von § 26 POG derzeit keinen Ausnahmetatbestand für kleine Veranstaltungen mit deutlich reduziertem Besucheraufkommen kennt. Der vorliegende Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER greift diese vollumfängliche Regelung nun auf und ergänzt sie um einen Ausnahmetatbestand, der Veranstaltungen künftig mit einer erwarteten gleichzeitigen Besucherzahl von weniger als 1.500 Personen von der Pflicht der Vorlage eines Sicherheitskonzepts und den damit verbundenen Fristen befreit. Als AfD sehen wir hier ebenfalls Handlungs- und Verbesserungsbedarf. Feste und Veranstaltungen sind wichtige Bestandteile für die Gemeinschaft, das soziale Leben, den Austausch und die Gemeinden selbst. Gerade im ländlichen Raum sind Weinfeste, Schützenfeste und die Dorfkirmes Veranstaltungen, die nur in wenigen Fällen größere Zahlen an Besuchern aus dem Umland anziehen, aber für die jeweilige Gemeinde sehr wichtig und identitätsstiftend sind. Da jedoch auch diese kleineren Veranstaltungen in den Regelungsbereich des § 26 POG fallen, können die geforderten Auflagen die Ausrichtung solcher kleinen Feste erheblich erschweren oder vor allem aus finanzieller Sicht untragbar machen. Insofern kann die hier beantragte Gesetzesänderung einen wichtigen Beitrag leisten, die bestehende bürokratische Hürde zu reduzieren. Allerdings ist die vorgeschlagene Änderung aus unserer Sicht nicht der ideale Weg, in der vorliegenden Fassung Veranstaltungen unter 1.500 Besuchern gleichzeitig von bestimmten Auflagen des § 26 POG zu befreien. Darüber hinaus trägt der Änderungsvorschlag auch solchen Veranstaltungen keinerlei Rechnung, deren Besucherzahlen deutlich unter den veranschlagten 1.500 Personen liegen, von denen aber ein deutlich erhöhtes Risiko für eine sicherheitstechnisch relevante Einsatzlage ausgehen könnte. Gleiches gilt aber auch für Veranstaltungen mit 2.000 oder 3.000 Besuchern, die bisher immer problemlos verlaufen sind. Aus unserer Sicht greift der Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER also zu kurz. Sinnvoller wäre es gewesen, neben der bereits gestellten Forderung mit starren Grenzen eine Klausel zu ergänzen, die den örtlichen Sicherheitsbehörden bei Veranstaltungen einen Ermessensspielraum einräumt. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Ist doch jetzt schon der Fall!) – Ja, ich komme noch dazu. Nachdem sie auch für diese kleineren Veranstaltungen die Erstellung und Umsetzung eines Sicherheitskonzepts unter Einstellung eines Sicherheitsdienstes anordnen kann, sollte die Behörde dies nach Prüfung der Anmeldung für erforderlich halten; denn oft kennen die örtlichen Sicherheitsbehörden die üblichen Veranstalter und ihre potenziellen Störer vor Ort und wissen ganz genau, wo das Gefahrenpotenzial höher liegt, als es durchschnittlich der Fall wäre. Zum Ermessensspielraum will ich sagen, es soll nicht so sein, dass die Verantwortung auf den kleinen Ortsbürgermeister abgeschoben wird und dieser dann die Entscheidung treffen soll. Es muss also eine klare Regelung her. Daher stimmen wir auch einer Überweisung an den zuständigen Innenausschuss und an den Rechtsausschuss zur weiteren Erörterung zu. Danke. (Beifall der AfD – Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD)
Matthias Lammert
Ich darf dem Kollegen Fernis, Fraktionsvorsitzender der FDP, das Wort erteilen.
Philipp Fernis FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzesantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER thematisiert eine Problemlage, die auch uns immer wieder berichtet wird, weil es offensichtlich bei der Anwendung des § 26 POG, der vor zwei Jahren zu einem Zeitpunkt, zu dem die Veranstaltungswirtschaft durch die Corona-Pandemie kaum tätig war und er insofern zunächst einmal kaum Anwendungsbeispiele hatte, jetzt in der Praxis zur Anwendung kommt und es vor Ort zu Schwierigkeiten kommt. Gleichzeitig muss man zunächst einmal konstatieren, dass keine grundlegend neue Rechtslage, insbesondere für Veranstaltungen, die keine Großveranstaltungen im Sinne der Vorschrift sind, geschaffen wurde. Man hat nur in der Vergangenheit die entsprechenden Regelungen über andere rechtliche Regelungsmechanismen vorgenommen. § 9 POG ist genannt worden. In der Regel war das Steuerungsinstrument in der Praxis aber das Gaststättenrecht, weil man für entsprechende Veranstaltungen, für eine entsprechende Ausschankgenehmigung, die nach § 12 Gaststättengesetz mit Nebenbestimmungen versehen werden kann, die komplette sicherheitsrechtliche Abwicklung über das Gaststättenrecht gemacht hat. Das war nun aber außerhalb der Regelungssphäre dessen, was das Gaststättenrecht eigentlich möchte. Insofern war es sinnvoll, dass man gesagt hat, wir nehmen das Thema einmal dorthin, wo es hingehört, nämlich ins Gefahrenabwehrrecht. Es gibt leider alle die in dieser Debatte schon genannten Beispiele dafür, was bei Veranstaltungen alles passieren kann – ich füge hinzu –, ein Stück weit unabhängig von der Größe einer Veranstaltung. Der Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz, der leider von diesem schrecklichen terroristischen Einzeltäter attackiert wurde, war keiner der größeren Weihnachtsmärkte in Berlin. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) – Das war ein islamistischer Einzeltäter. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Dieser Weihnachtsmarkt, der attackiert wurde, war keine Großveranstaltung. Andere Beispiele: Die Loveparade war eine Großveranstaltung, bei der es leider zu diesem tragischen Unglück gekommen ist, was in der justiziellen Aufarbeitung Staatsanwaltschaften und Gerichte annähernd zehn Jahre beschäftigt hat. Also ja, es kann Risiken geben, und deswegen ist der Weg, der im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz gewählt wurde, meiner Überzeugung nach auch der grundsätzlich richtige, weil man die Verantwortung auf die Ebene verlagert hat, wo man vor Ort die Begebenheiten kennt, wo man vor Ort mit all den Traditionsfesten Erfahrungen hat und weiß, wo es vielleicht einmal Schwierigkeiten gab, wo es in der Regel keine Schwierigkeiten gibt, und einschätzen kann, ob vor Ort Risiken bestehen, denen man Rechnung tragen soll. Nun habe ich ein gewisses Verständnis für kommunal Verantwortliche, die in einer gewissen Unsicherheit versuchen, sich auf die sichere Seite zu stellen und zu sagen, na ja, je mehr wir da an Auflagen machen, umso mehr sichern wir uns selbst ab. Gleichzeitig glaube ich, dass wir dieser Haltung mit dem, was auch in dieser Debatte angeklungen ist, ein Stück weit etwas entgegensetzen müssen. Dieser Haltung müssen wir entgegensetzen, dass es ein risikoloses Leben – dazu gehört eben auch das gemeinsame Feiern – nicht gibt. Deswegen ist der Weg, den das Innenministerium – der Minister wird sicherlich dazu ausführen – eingeschlagen hat, noch einmal den Dialog mit denen, die in der Verantwortung sind, zu suchen, darauf hinzuweisen und noch einmal zu erläutern, wie sich die Rechtslage entwickelt hat und wie überschaubar für Veranstaltungen, die keine Großveranstaltungen sind, in Wahrheit die materiellrechtliche Änderung durch § 26 POG ist, (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) in den Dialog zu treten und zu sagen: Am Ende eines sorgfältigen Abwägungsprozesses kann selbstverständlich stehen, dass es bei traditionellen Volksfesten, einer Dorfkirmes, all diesen Weinfesten, die das Leben hier in Rheinland-Pfalz – egal ob an der Mosel, in Rheinhessen oder an der Nahe – prägen, bei denen wir gleichzeitig seit vielen Jahren wissen, dass das Veranstaltungen sind, die eingeübt und etabliert sind – da gab es auch mal einen Zwischenfall, bei dem vielleicht ein Krankenwagen durch musste, das klappt alles –, natürlich keinen Anlass gibt, das Ermessen dahin gehend auszuüben, dass man sagt, na ja, wir glauben, hier aber doch abstrakt Gefahren zu sehen, die uns dazu zwingen, ein Sicherheitskonzept zu fordern. Ich glaube, es ist ein Appell, der von dieser Debatte dann aber auch ganz klar in Richtung der kommunalen Familie ausgehen sollte, dass zur kommunalen Verantwortung ein Stück weit dann auch der Mut gehört zu sagen, ja, das ist Erfahrung, die wir hier haben, und auf Grundlage dieser Erfahrung können wir so weitermachen wie bisher. Wenn es da vor Ort dann Probleme gibt, dann ist es primär eine Frage der Kommunalpolitik, auch mit der Kommunalverwaltung das Gespräch zu suchen und zu sagen, Leute, bei allem Verständnis, aber hier bei uns vor Ort hat sich nichts grundlegend geändert. Es hat sich auch nichts grundlegend an der Rechtslage geändert, und deswegen wollen wir, dass wir gemeinsam so weiterfeiern können, wie wir es in der Vergangenheit auch genossen haben, mit noch ein bisschen mehr Genuss, weil es nach der Corona-Pandemie endlich wieder möglich ist. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Für die Landesregierung darf ich Staatsminister Roger Lewentz das Wort erteilen.
Roger Lewentz
Verehrter Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zunächst einmal will ich vorausschicken: Ich finde es falsch, wenn man über ernsthafte Argumentationen, wie vom Kollegen von Heusinger vorgetragen, vor dem Hintergrund der Dinge, die wir heute beschreiben, lacht; denn wir beschreiben heute eine Situation, die sich seit 2015 vollständig verändert hat. 2015, ich will die Stichworte noch einmal nennen, Charlie Hebdo, das war der erste Anschlag in Frankreich, ein zweiter folgte in Paris. In Brüssel und in Belgien gab es zwei Anschläge, und dann hat sich dies fortgesetzt. Der Breitscheidplatz ist eben genannt worden. Wir haben erleben müssen, dass Menschen als Einzeltäter oder mit einem terroristischen Gruppenhintergrund unterwegs gewesen sind, dass sie als Einzeltäter mit einem Messer, einem Beil oder mit anderen Möglichkeiten auf Bürgerinnen und Bürger – in der Eisenbahn, auf Veranstaltungen – losgegangen sind, dass man mit dem Auto Menschen attackiert hat. Wir haben das leider in Trier erleben müssen. Wir haben es jetzt wieder in Berlin sehen müssen, und wir haben auch erlebt, dass ein Pkw auf einem Karnevalsumzug zu vielen Verletzten geführt hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor diesem Hintergrund sage ich Ihnen, und ich freue mich, dass die Mehrheit des Hohen Hauses das genauso empfindet: Wir fühlen uns der Sicherheit und der Verantwortung für unsere Bürgerinnen und Bürger verpflichtet. Liebe Kollegen von den FREIEN WÄHLERN, ich will Ihnen auch sagen, mit dieser Gesetzesänderung – so muss ich das interpretieren – soll den kommunalen Ordnungsbehörden – ich war selbst Ortsbürgermeister und weiß, dass die kommunalen Ordnungsbehörden die Hauptverwaltungen sind – das Instrument entzogen werden, vom Veranstalter einer kleinen Veranstaltung mit voraussichtlich weniger als 1.500 Besucherinnen und Besuchern ein Sicherheitskonzept und die Einrichtung eines Ordnungsdienstes zu verlangen. Das halte ich für völlig falsch, und ich glaube auch nicht, dass dieses Hohe Haus pauschal diese Verantwortung übernehmen kann bzw. wir Veranstalter pauschal in einem Sicherheitsgefühl wägen dürfen; denn die würden alle sagen, der Landtag hat festgestellt, bis 1.000, bis 1.500, wo auch immer die Grenze ist, kann nichts passieren. (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Ganz im Gegenteil. Auch dort ist die Gefahr leider latent vorhanden. Wenn man sich dann von einigen wenigen Kommunen, das sage ich ganz bewusst – von Eventmanagern will ich mir in dieser Frage gar nichts sagen lassen, das ist deren Beruf, die wollen Geld verdienen, wir sind für die Innere Sicherheit zuständig –, sagen lassen sollte, wir können keine Veranstaltung durchführen, dann haben wir alle, 101 Abgeordnete und die Regierung, spätestens am Pfingstwochenende erlebt, dass die große Masse Veranstaltungen durchführen kann und auch auf der Basis der jetzigen gesetzlichen Regelung Veranstaltungen durchführt. Ich habe jedenfalls in meinem Kalender enorm viele kleine und mittlere Feste stehen gehabt. Dass wir natürlich alle aus guten Gründen sehr intensiv zum Nürburgring geschaut haben, wo wieder 90.000 junge Menschen zusammen waren, aus der Frage heraus, wie denn die Wetterentwicklung ist, und aus der Frage heraus – in beidem habe ich leider eine ganz eigene Erfahrung –, gibt es dort auch Bedrohungen, wenn so viele Menschen zusammenkommen. Das will ich an der Stelle einfach noch einmal als besondere rheinland-pfälzische Situation über Pfingsten nennen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich halte eine pauschale Ausnahme in der Frage der Inneren Sicherheit für völlig falsch, und ich will an der Stelle noch einmal sagen: Muss der Veranstalter für jede öffentliche Veranstaltung unter freiem Himmel ein Sicherheitskonzept vorlegen? Nein, ganz eindeutig nein. Eine grundsätzliche Verpflichtung, eine grundsätzliche Pflicht des Veranstalters zur Vorlage eines Sicherheitskonzepts besteht nur bei Großveranstaltungen. Die 15.000er- und 30.000er-Grenzen sind schon genannt worden. Ich habe eben den Nürburgring genannt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe einmal mit der Oberbürgermeisterin von Bad Kreuznach entscheiden müssen, den Jahrmarkt zu räumen, weil es eine Bombendrohung gab, und wir konnten dieses Telefongespräch bis in eine Telefonzelle im Libanon zurückverfolgen. Diese Dinge sind leider real, die können passieren. Sie sollen nicht passieren, und sie werden Gott sei Dank auch bei der Masse unserer Veranstaltungen nicht passieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das POG regelt auch Folgendes ganz eindeutig: Bei kleineren Veranstaltungen ist diese Pflicht eben nicht vorgesehen. Es ist nicht zwingend erforderlich. Hier kann die Ordnungsbehörde die Vorlage eines Sicherheitskonzepts verlangen, soweit dies nach der Art der Veranstaltung erforderlich erscheint. Ob der Veranstalter ein Sicherheitskonzept vorzulegen hat, entscheidet die Ordnungsbehörde im Einzelfall, somit nach pflichtgemäßem – das ist ihre Aufgabe – Ermessen. Nach der gesetzlichen Zielvorstellung kann ein Sicherheitskonzept erforderlich sein, wenn konkrete Umstände vorliegen, die geeignet sind, die Sicherheit der Veranstaltung zu beeinträchtigen. Selbstverständlich wird die örtliche Polizeibehörde in Verbindung mit den Polizeibehörden insgesamt da auch beratend zur Seite stehen. Das ist selbstverständlich. Im Gesetz, in § 26 Abs. 5 Satz 3 POG, gibt es auch beispielhafte Kriterien, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial begründen können. Hierzu gehören zum Beispiel die Zusammensetzung der Besuchergruppen, das Veranstaltungsgelände oder Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden. Ich darf Ihnen sagen, wir haben ziemlich viele Fußballveranstaltungen mit weniger als 1.000 oder 1.500 Besucherinnen und Besuchern, bei denen wir aus guten Gründen mit dem Veranstalter eine sehr intensive Sicherheitseinschätzung vornehmen müssen. Das ist keine Frage der Anzahl der Besucherinnen und Besucher, sondern des Gefährdungspotenzials, das davon ausgeht. Deswegen halte ich unsere heutige Rechtslage – leider auch aus den Ereignissen seit 2015 fortfolgende – für sehr begründet und sehr vernünftig. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe eben das Ereignis gestern in Berlin genannt. Natürlich müssen wir auch immer wieder mit diesen denkbaren Ereignissen rechnen. Deswegen kann und werde ich einer zuständigen Ordnungsbehörde dieses im Einzelfall pflichtgemäße Ermessen und die damit verbundenen Entscheidungen nicht abnehmen. Ich glaube, die Regelungen sind gut. Herr Fernis, was Sie gesagt haben, ist vollkommen richtig. Wir haben jetzt noch einmal am 6. Juli – wenn notwendig auch darüber hinaus – Veranstaltungen mit Kommunen und Veranstaltern, um die zu beraten und ihnen noch einmal Fragen zu beantworten. Das ist eine Selbstverständlichkeit, weil wir auch Verständnis wecken wollen für das, was dem Gesetz inneliegt. Das ist für mich eine richtige Herangehensweise. Ich halte es für grob fahrlässig, den Kommunen dieses Instrument zu nehmen. Man würde – davon bin ich überzeugt – den Kommunen einen Bärendienst erweisen. Ich würde mich so freuen, wenn ich als Innenminister hier irgendwann hingehen und sagen könnte, diese Einschränkungen scheinen uns nicht mehr notwendig zu sein. Diesen Zeitpunkt sehe ich allerdings nicht. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Matthias Lammert
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Dann wären wir am Ende der Debatte. Der Vorschlag lautet, den Gesetzentwurf der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/3358 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Ich sehe keine Gegenrede. – Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 13 der Tagesordnung: Vierzehnter Energiebericht der Landesregierung Besprechung des Berichts der Landesregierung (Drucksache 18/3247) auf Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Es wurde für die Fraktionen eine Grundredezeit von 5 Minuten verabredet. Für die SPD-Fraktion darf ich dem Kollegen Patric Müller das Wort erteilen. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Guter Mann!)
Patric Müller SPD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zum Zeitraum des vorliegenden 14. Energieberichts – im Rahmen des gesetzlichen Auftrags der Landesregierung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit – , nämlich zu den Jahren 2018 bis 2019, stelle ich zunächst fest, dass das zumindest vor meiner Zeit hier im Plenum war. Umso intensiver habe ich mir die hierin befindlichen Zahlen, welche sich an den Vorgängerberichten aus den Jahren 2007 bis 2019 orientieren, sowie die Erweiterung um das Kapitel „Versorgungssicherheit durch Flexibilisierung des Energieversorgungssystems“ in ihrer Bilanz etwas genauer betrachtet, ebenso das neu gefasste, unter 3.8 zu findende Kapitel mit dem Titel „Gesamtwirtschaftliche und -gesellschaftliche Effekte der Energiewende“, welches die Beiträge zu den Themenpunkten „Finanzielle Vorteile“, „Bürgerenergiegenossenschaften“ und die „Rolle der Kommunen“ beinhaltet. Im sogenannten Factsheet weist der Bericht für beide Jahre in seinen Daten im Verhältnis Verbrauch zu Erzeugung einen hieraus stammenden ErneuerbareEnergien-Anlagen-Anteil in Höhe von rund 51 % aus. Größten Anteil hierbei hatte die Windenergie, gefolgt von der Solarenergie. Diese Energieformen tragen mit vielen weiteren verlässlich zur gesamten regenerativen Stromerzeugung bei, welche aus rund 212.500 errichteten Anlagen stammt. Diese Zahl der errichteten Anlagen wurde, zum Vergleich, in den Jahren 2020 und im ersten Halbjahr 2021 bereits deutlich überschritten, und die installierte Leistung wurde somit zwangsläufig um ein Vielfaches erhöht. Beide Kurven verlaufen demnach stetig nach oben. Mit einem Anteil von 75 % bezogen auf den Stromverbrauch des Landes hat die rheinland-pfälzische Stromerzeugung im Jahr 2019 einen neuen Rekordwert erreicht. Dieser Verbrauch hat sich in den letzten zehn Jahren kaum verändert und lag durchschnittlich bei 29 Terrawattstunden. Jetzt ein abstrakter Vergleich: Dies entspricht der 24-fachen Leistung des Blitzes aus dem Hollywoodklassiker „Zurück in die Zukunft“. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD sowie des Abg. CarlBernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Doch zurück zur Gegenwart. Dieser Wert des Stromverbrauchs konnte durch den Anteil der erneuerbaren Energieträger mit rund 40 % gedeckt werden. Windenergie und Photovoltaik haben heute in Rheinland-Pfalz einen Anteil von über 81 % an der regenerativ erzeugten Strommenge und von fast 94 % an der installierten regenerativen Stromerzeugungsleistung. Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird auch in den kommenden Jahren wesentlich durch den Ausbau der Windenergie und der Photovoltaik getragen werden. Zur eingangs erwähnten Stromversorgungssicherheit ist festzustellen, dass Rheinland-Pfalz im bundesweiten Vergleich regelmäßig in der Spitzengruppe liegt und in den zurückliegenden zehn Jahren sogar siebenmal die Spitzenposition einnahm. Eine effiziente und weitestgehend vollständige Integration erneuerbarer Energien in sichere Versorgungsstrukturen erfordert die Flexibilisierung des gesamten Energiesystems. Mit der Energiespeicherung steht hierfür eine weitere technische Option zur Verfügung, die bereits heute in sehr unterschiedlichen Anwendungsfeldern genutzt wird. So hat zum Beispiel in den zurückliegenden Jahren der Einsatz von PVBatteriesystemen zur Erhöhung der Eigenstromversorgungsquote insbesondere in privaten Haushalten an Bedeutung gewonnen, Tendenz steigend. Mit dem dynamischen Ausbau der erneuerbaren Energien öffnen sich zudem Chancen für Handwerk, Industrie, Kommunen und Zivilgesellschaft. Die Energiewende braucht außerdem engagierte Menschen, die Bürgerenergiegenossenschaften voranbringen, um ihren eigenen Strom oder ihre Wärme direkt vor Ort zu erzeugen, zu verbrauchen oder auch zu verkaufen. Mit dieser Umsetzung stärken sie die regionale Wertschöpfung und die Akzeptanz der Energiewende. Hierfür haben sie bisher über 80 Millionen Euro in die verschiedensten Projekte investiert. Die Kommunen sind ebenso ein Schlüsselakteur für eine erfolgreiche Energiewende. Sie haben enormen Einfluss auf die Umsetzung von Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen. Von der Planung klimaneutraler Baugebiete bis zum eigenen Liegenschaftsenergiecontrolling, beides wird seit Jahren durch die entsprechenden Landesprogramme und durch Beratung der Energieagentur unterstützt. (Glocke des Präsidenten) Mittel- und langfristig soll kommunales Energiemanagement daher zum Standard der rheinland-pfälzischen Gemeinden werden. Meine Damen und Herren, das waren jetzt knapp 3 von 260 Seiten. Ich empfehle allen, das Gesamtwerk zu lesen. Es lohnt sich. Die Fraktion der SPD nimmt den 14. Energiebericht dankend zur Kenntnis und freut sich bereits heute auf den im zweijährigen Turnus zu erstellenden 15. Bericht, welcher im Ergebnis eine weitere Steigerung im Hinblick auf das Erreichen unserer ambitionierten Klimaziele haben wird. Deshalb das Schlusszitat aus dem vorhin erwähnten Film: Wir sehen uns in der Zukunft. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD)
Matthias Lammert
Für die CDU-Fraktion darf ich dem Kollegen Dr. Matthias Reuber das Wort erteilen.
Dr. Matthias Reuber CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der 14. Energiebericht der Landesregierung gibt einen umfassenden Überblick über die Ziele und die Umsetzung der Energiepolitik in Rheinland-Pfalz und liefert darüber hinaus zahlreiche Daten zur Entwicklung von Energieerzeugung und Verbrauch. Als großer Freund von Statistiken möchte ich meine Rede daher gerne mit einigen Zahlen beginnen und den Fokus auf die Entwicklung des Stromertrags von Photovoltaikanlagen auf Liegenschaften des Landes legen. Von 2011 bis 2019 stieg der jährliche Stromertrag durch PV-Anlagen auf LBB-Liegenschaften und Hochschulen um 17,5 %. Im gleichen Zeitraum stieg der jährliche Stromertrag durch PV-Anlagen in ganz Deutschland um 126 %. (Abg. Martin Brandl, CDU: Hört, hört! –
Christof Reichert CDU
Peinliche Zahlen!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: 17,5 % Liegenschaften des Landes, 126 % in ganz Deutschland, Rheinland-Pfalz übrigens in einer ähnlichen Größenordnung. Während sich die Kapazitäten also in Deutschland innerhalb von acht Jahren mehr als verdoppelt haben, passiert auf den Liegenschaften des Landes so gut wie nichts. (Beifall der CDU) Wenn man Ihnen hier manchmal zuhört, könnte man meinen, Sie hätten die erneuerbaren Energien erfunden. Ihre tatsächliche Leistung ist aber maximal mangelhaft. Werden Sie endlich Ihrer Verantwortung und Vorbildfunktion gerecht, und sorgen Sie dafür, dass auf jeder geeigneten Liegenschaft des Landes Strom aus Sonnenenergie produziert wird. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Bei der eben angesprochenen, doch recht dürftigen Bilanz ein Kapitel mit dem Titel „Das Land als Vorbild“ in den Energiebericht aufzunehmen, grenzt an Hohn (Heiterkeit des Abg. Gerd Schreiner, CDU) und zeigt, wie planlos das Land beim Ausbau der erneuerbaren Energien auf den Liegenschaften im Eigenverantwortungsbereich über Jahre hinweg agiert hat und weiterhin agiert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein deutlicher Ausbau von erneuerbaren Energien ist für die Zukunft unseres Energieversorgungssystems elementar. Darüber sind sich glücklicherweise in diesem Haus so gut wie alle einig. Aus vielen guten Gründen wollen wir von fossilen Energieträgern unabhängig werden. Dies stellt uns aber auch vor eine Vielzahl an Herausforderungen, denen wir mit kreativen Ideen und Innovationen entgegentreten müssen. Sicher das Smart Metering als Preissignal für netzdienliches Verhalten und eine damit verbundene Optimierung des eigenen Stromverbrauchsprofils, der Ausbau von kurz- und mittelfristigen Speicherkapazitäten, der Ausbau der Nutzung des Imports von grünem Wasserstoff, ohne dabei in zu große Abhängigkeiten zu geraten, und ganz allgemein die Forschung im Bereich der erneuerbaren Energien zum Schaffen neuer Innovationen. All das sind wichtige Bausteine der Energiewende, zu denen man jeweils eine eigene Rede halten könnte. Viele weitere Punkte habe ich gerade noch gar nicht angesprochen. Auf einen Punkt möchte ich aber noch einmal genauer eingehen. Wie eben angedeutet kann die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien sehr volatil sein. Wir haben Schwankungen im Tagesverlauf, im Saisonverlauf. Dadurch steigt dann die Gefahr eines flächendeckenden Blackouts. Das darf man nicht unterschätzen. In diesem Fall, um dann die Stromversorgung wiederherstellen zu können, benötigen wir schwarzstartfähige Kraftwerke. Dazu zählt unter anderem auch die Wasserkraft. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Sehr gut!) Wir werden darüber heute zu einem späteren Zeitpunkt noch reden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich würde dann gerne auch einmal ein paar Sachargumente hören, warum wir in Rheinland-Pfalz keine kleinen Wasserkraftanlagen brauchen. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) – Herr Haller, ich bin gespannt auf die Argumente. Es reicht nicht aus, nur bei den Zwischenrufen, wie gestern auch, immer nur auf den geringen Beitrag der Wasserkraft in Rheinland-Pfalz einzugehen. Mit diesem Argument könnte man vor Ort jede einzelne Windkraftanlage, jede einzelne PV-Anlage boykottieren, (Abg. Martin Haller, SPD: Deswegen führen wir jetzt diese Debatte!) weil alles nur einen kleinen Beitrag leistet. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: So ist es! –
Martin Haller SPD
Wie oft im Leben eine Rechenaufgabe!) Immerhin ist der Staatssekretär schon einen Schritt weiter und hat im letzten Ausschuss gesagt: Bei den erneuerbaren Energien darf es kein Oder mehr geben, sondern nur noch ein Und. – Auch wenn er das leider noch nicht im Bezug zur Wasserkraft eingesehen hat, aber daran arbeiten wir noch. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Nico Steinbach, SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, der 14. Energiebericht zeigt uns ganz klar auf, wie die nächsten Schritte zum Erreichen der Klimaziele aussehen und welche Aufgaben in den kommenden Jahren auf uns zukommen. Die Herausforderungen sind groß, aber – da sind sich auch die Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft einig – der Weg hin zu erneuerbaren Energien ist aus einer Vielzahl an Gründen alternativlos. Als CDU-Fraktion werden wir die Energiepolitik der Landesregierung weiterhin kritisch, aber auch konstruktiv mit eigenen Ideen und Anträgen begleiten. Vielen Dank. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN)
Matthias Lammert
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darf ich dem Kollegen Andreas Hartenfels das Wort erteilen.
Andreas Hartenfels GRÜNE
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, der 14. Energiebericht gibt uns einen breiten Überblick über die verschiedenen Aktivitäten, die das Land in den vergangenen Jahren entfaltet hat, bezogen auf die Datenbasis von 2018 und 2019. Aufgrund der vielen Kapitel – Herr Müller ist schon darauf eingegangen – ist es schwierig, die über 200 Seiten komplett abzubilden. Deshalb habe ich mich bewusst auf einen Bereich konzentriert, der auch noch sehr, sehr schwierig in der Umsetzung ist. Ich glaube, es geht auch darum, noch einmal auf die Punkte hinzuweisen, bei denen wir als Gesellschaft besonders gefordert sind, weiter an den Lösungen zu arbeiten. Im Strombereich, das hat Herr Müller schon aufgezeigt, sind die Zahlenwerte sehr, sehr gut. Da waren wir in der Vergangenheit sehr erfolgreich. Die Gesellschaft hat sich auch ein Stück weit stark darauf fokussiert. Wir haben inzwischen bei dem selbst produzierten Strom über 50 % Erneuerbare. Wir haben es geschafft – was mir in diesem Zusammenhang auch immer wieder sehr, sehr wichtig ist –, die Eigenerzeugung beim eigenproduzierten Strom im Vergleich zum importierten Strom inzwischen auf 75 % zu steigern – das war zur Jahrtausendwende noch völlig anders – und insofern sehr viel für die Wertschöpfung gemacht. Wir arbeiten weiter daran, dass wir in RheinlandPfalz nicht mehr etwa 3 Milliarden Euro in den Einkauf fossiler Energien investieren müssen. Ein ganz, ganz sensibler und schwieriger Bereich ist der Wärmebereich. Den habe ich einmal bewusst herausgegriffen. Auch hier sprechen die Zahlen leider eine Sprache, dass wir noch viele Hausaufgaben zu machen haben. Bezogen auf den Bruttoprimärenergieverbrauch in Rheinland-Pfalz macht der Wärmebereich 60 % aus, der Verkehrsbereich macht 25 % aus. Da haben wir als Land relativ wenig Einfluss, um strukturelle Veränderungen auslösen zu können. Ich habe mich darüber gefreut, dass das EU-Parlament jetzt das Aus fossiler Verbrenner im Pkw-Bereich für 2035 entschieden hat. Das sind natürlich Grundsatzentscheidungen, die wir brauchen, damit wir wegkommen von den Fossilen, und dann bleiben noch 15 % beim Bruttoenergieendverbrauch im Strombereich. Insofern ist der Wärmebereich ganz entscheidend. Aktuell haben wir im Wärmebereich vor allen Dingen Gas, insbesondere Gas in Rheinland-Pfalz, und Öl, und leider nach wie vor nur 11 % erneuerbare Energien. Das muss uns natürlich als Gesellschaft aufrütteln, dass wir in diesem Bereich deutlich schneller und besser vorankommen. Ich weiß, der kommt in der Presse nicht so gut herüber wie die erneuerbaren Energien, wie der Ausbau, das lässt sich in Zahlen besser dokumentieren. Der Wärmebereich ist aufgrund des Querschnittsthemas sehr, sehr viel schwieriger, aber umso wichtiger, auch gerade in einem Land wie Rheinland-Pfalz. Wichtige Weichenstellungen, um dort Strukturveränderungen hinzubekommen, hat der Bund jetzt zum Glück angepackt. Ich will daran erinnern: Wir müssen vor allem den Strom konkurrenzfähiger machen. Insofern ist es gut, dass die Erneuerbare-Energien-Umlage in einer ersten Stufe zum Jahresanfang und jetzt zum Sommer auf der Stromrechnung der Verbraucherinnen und Verbraucher gänzlich verschwindet. Das ist eine wichtige strukturpolitische Entscheidung. Wenn wir uns dem Wärmebereich im Sinne der erneuerbaren Energien zuwenden wollen, ist die CO -Bepreisung unverzichtbar gewesen. Es ist gut, dass wir sie haben. Es ist gut, dass die Steigerungen darin mit eingepreist sind, aber die sind natürlich noch nicht zu Ende gedacht. Der Bereich ist aber auch ungeheuer wichtig, damit wir den Wärmebereich im Sinne der Sektorenkopplung mit dem Strom und mit dem Verkehrsbereich weiter nach vorne bringen. Da müssen wir uns ehrlich machen, und es ist auch wichtig, dass wir erkennen, dass wir diese strukturpolitischen Veränderungen jetzt auf Bundesebene angestoßen haben. Ich hoffe, dass da noch weitere folgen werden. Anders ist – um im Bild zu bleiben – dieser schwere Tanker des Wärmebereichs nicht auf ein anderes Gleis oder in eine andere Richtung zu lenken. Ich habe die Sektorenkopplung angesprochen. Diese 11 % sind noch viel zu wenig. Deswegen haben wir im Land Rheinland-Pfalz im Rahmen unserer Möglichkeiten 2017 das sogenannte Wärmewendepaket auf den Weg gebracht. Acht Handlungsfelder haben wir skizziert, weil wir gesagt haben, dass es wichtig ist, die Landesfördermittel ganz konzentriert über diese acht Handlungsfelder in diesen Bereich hineinzulenken. Ein Handlungsfeld ist aus meiner Sicht in diesem Bereich besonders wichtig. Das ist die Wärmewende im Quartier, das sind die Nahwärmekonzepte. Das sind also zum einen die Sektorkopplungselemente, die uns wichtig sind, aber zum anderen auch – – – Wir sind vor allen Dingen in Rheinland-Pfalz im ländlichen Raum unterwegs. Viele von meinen Kolleginnen und Kollegen hier sind kommunalpolitische Vertreterinnen und Vertreter. Wenn ich an meine Ortsgemeinden denke, 98 an der Zahl im Landkreis Kusel, wir haben die Wärmewende vergangenes Jahr zu einem Schwerpunkt des Landkreises gemacht. Inzwischen erstellen neun Ortsgemeinden, zum Beispiel auch aufgrund der guten Fördersituation von Bund und Land, Nahwärmekonzepte, Quartierskonzepte und versuchen insbesondere die Ortskerne in dem Bereich zukunftsfest zu machen, nicht nur, was den Klimaschutz betrifft, nicht nur, was die Energiewende betrifft, sondern – da spricht meine kommunalpolitische Seele – auch im Sinne einer guten Daseinsvorsorge. Ich will natürlich auch Ortskerne haben, die zukunftsfähig aufgestellt sind. Da werden wir insbesondere im Wärmebereich über solche Quartierskonzepte reden müssen; da werden wir über Nahwärmekonzepte reden müssen. So viel an dieser Stelle im Rahmen von 5 Minuten. Wie gesagt, bewusst einmal ein Bereich, in dem wir noch wahnsinnig Hausaufgaben zu machen haben. Wenn wir die Klimaneutralität – davon sind wir überzeugt – (Glocke des Präsidenten) bis 2035, 2040 erreichen wollen, dann muss diese Baustelle weiterhin intensiv bearbeitet werden. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD)
Matthias Lammert
Für die AfD-Fraktion darf ich dem Kollegen Ralf Schönborn das Wort erteilen.
Ralf Schönborn AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir begrüßen es, dass uns die Landesregierung einen ausführlichen Energiebericht für Rheinland-Pfalz mit vielen interessanten Informationen vorlegt. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass die energiepolitischen Kompetenzen der Landesregierung in unserem föderalen System eher gering sind und für viele Bereiche darum auch landesspezifische Informationen fehlen. Das hat zumindest unsere Große Anfrage „Stabile Stromversorgung in RheinlandPfalz“ erneut offenbart. So gibt es insbesondere keine landesspezifischen Daten zur Dauer und Häufigkeit von Stromausfällen. Das hängt natürlich damit zusammen, dass es zuerst einmal Aufgabe der Netzbetreiber ist, für Versorgungssicherheit zu sorgen, und dass diese dabei nicht unter Aufsicht des Landes, (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Viel weniger als in Frankreich! Viel weniger als in Frankreich, Herr Schönborn!) sondern unter Aufsicht der Bundesnetzagentur stehen, was umgekehrt heißt, dass die Landesregierung im aktuellen Energiebericht die schönsten grünen Ziele formulieren kann, ohne sich einen Deut um die Versorgungssicherheit kümmern zu müssen; denn dafür sind andere zuständig. Von dieser Möglichkeit hat die Landesregierung dann auch ausführlich Gebrauch gemacht. Bereits gestern habe ich ausgeführt, alle Zahlen, Daten und Fakten sprechen dagegen, dass Rheinland-Pfalz bis 2040 klimaneutral sein wird. Meine Damen und Herren, es finden sich aber noch allerhand andere Ungereimtheiten, Widersprüchlichkeiten und Fragezeichen bei den im Energiebericht dargelegten energiepolitischen Zielen der Landesregierung. So heißt es zum Beispiel – Zitat, Seite 8 –: „Der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Rheinland-Pfalz steigert unsere Eigenversorgung“. Tatsächlich aber sind die Stromimporte Deutschlands von 2010 bis 2021 um 20,4 % gestiegen, und das sogar bei im Wesentlichen unverändertem Stromverbrauch über die vergangene Dekade. Etwas verschämt heißt es darum auch später im Energiebericht – Zitat –: „Der Ausbau der Verbindungen zu unseren europäischen Nachbarn wird verstärkt, um Versorgungssicherheit über die Staatsgrenzen zu ermöglichen.“ (Abg. Michael Frisch, AfD: Hört, hört! – Heiterkeit des Abg. Michael Frisch, AfD) Dabei ist die Formulierung „über die Staatsgrenzen“ eine, die verschleiert, dass Deutschland aufgrund des hohen Anteils erneuerbarer Energien viel mehr auf den internationalen Netzausbau angewiesen ist als unsere Nachbarn, und zwar sowohl für seine Versorgungssicherheit als auch für seine Netzstabilität. Trotz dieser Auslandsabhängigkeit in der Stromversorgung, die die Landesregierung selbst im Energiebericht eingesteht, formuliert sie das Ziel – wohlgemerkt des Landes Rheinland-Pfalz –, dass Frankreich und Belgien ihre grenznahen Kernkraftwerke abschalten. Ich fasse zusammen: Die Landesregierung unterminiert ihre eigene Energiepolitik, die ihrerseits im Widerspruch zu den eigenen energiepolitischen Zielen steht. Meine Damen und Herren, zurück zu den grünen Illusionen. Hier ein weiteres Zitat aus dem Energiebericht auf Seite 8: „Der Ausbau der Erneuerbaren Ener- (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr richtig!) Tatsächlich wird aber nicht nur der Anteil der Erneuerbaren am primären Energieverbrauch vollkommen überschätzt. Herr Braun, gestern habe ich das ausgeführt, er beträgt lediglich 14 %. Tatsächlich war er zuletzt trotz weiteren Ausbaus rückläufig. 2021 ging die Stromerzeugung aus Windkraft wetterbedingt in Deutschland um 13,3 % zurück. Bundesklimaminister Habeck setzt jetzt vor allem wieder auf Kohleverstromung. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Geht nicht der Bericht über eine andere Zeit!) Hier ein weiteres Zitat aus dem Energiebericht der Landesregierung: „Der entwicklungen an den Weltmärkten.“ Tatsächlich ersetzen wir aber nur den Einfluss volatiler Preisentwicklungen an den Weltmärkten durch noch viel stärker schwankende Preisentwicklungen an den europäischen Strombörsen. Die haben wiederum ihre Ursache in der schwankenden Stromproduktion von Windkraftwerken und Photovoltaikanlagen. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, Sie sehen, der energiepolitische Ansatz der Landesregierung ist völlig verfehlt. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist nicht im öffentlichen Interesse, da er die gesicherte Kraftwerksleistung nicht erhöht. Eine entsprechende Gesetzesnovelle werden wir darum ablehnen. Ich sagte das gestern schon. Die Nettoausbauziele von jährlich 500 MW Photovoltaik und jährlich 500 MW Windkraft für Rheinland-Pfalz sind abzulehnen. Auch das habe ich gestern schon erläutert. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Zuständigkeit für die Genehmigung von Windkraftwerken sollte bürgernah bei den Kreisverwaltungen bleiben. Die Mindestabstände zu Wohnbebauungen dürfen nicht vermindert werden. (Beifall der AfD) Ich war entsetzt, als ich letzten Mittwoch im Klimaschutzausschuss vernommen habe, dass durch die Teilfortschreibung des LEP 7 % der Landesfläche betroffen sind. Natur und Landschaft, die nun durch den Windkraftausbau gefährdet werden. (Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Gute Energie!) Meine Damen und Herren, (Glocke des Präsidenten) trotz großer Differenzen unterstützen wir die Landesregierung – ich komme zum Schluss – aber bei einigen Einzelpunkten. So muss die Stromerzeugung aus Biogas tatsächlich besser an die Schwankungen von Stromverbrauch und Stromproduktion angepasst werden, und natürlich unterstützen wir den Einsatz nachhaltigen Baumaterials, insbesondere natürlich den von heimischem Holz. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Wir fahren in der Debatte fort. Ich darf für die FDP-Fraktion dem Kollegen Marco Weber das Wort erteilen. (Unruhe im Hause) Das Wort hat Kollege Marco Weber.
Marco Weber FDP
Danke schön. – Sehr geehrter Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Federführend an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität einen recht herzlichen Dank für den Energiebericht 2018/2019, den wir heute kommentieren und debattieren dürfen. Unsere gemeinsamen Klimaziele sind klar im Koalitionsvertrag verankert, allen voran die landesweite vollständige Klimaneutralität im Korridor von 2035 bis 2040. Anknüpfend an die gestrige Aktuelle Debatte der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verdeutlicht auch dieser Bericht die Wichtigkeit einer sicheren und klimaneutralen Energieversorgung mit planbaren und bezahlbaren Kosten. Dabei liegt unser besonderer Fokus auf dem Ausbau der erneuerbaren Energien, der Energieeinsparung bzw. -effizienz, der landesweiten Energieberatung, der Verknüpfung intelligenter Stromnetze und Speichersysteme sowie der Bürgerbeteiligung mit einer entsprechenden Akzeptanz. Die Gestaltung der Mobilitätswende in Verbindung mit einer Energieeffizienzsteigerung führt über eine optimale Verknüpfung der Verkehrsmittel und den Umstieg auf innovative, aus regenerativ erzeugten energiegespeisten Antrieben sowie die Weiterentwicklung der Technologien für energieeffiziente Verkehrsabläufe bis hin zu automatisierten Fahrweisen. Nachhaltige Mobilitätslösungen, beispielsweise Carsharing, ermöglichen vielfältige Angebote, und auch die geplante Weiterentwicklung im SPNV und bei den regionalen Busverkehren wirkt sich auf die Erreichbarkeit von touristischen Zielen mit energieeffizienten öffentlichen Verkehrsmitteln positiv aus. Auch die Sektorenkopplung spielt für unser Land eine entscheidende Rolle. So soll der Ausbau hocheffizienter, flexibel regelbarer grüner Kraft-WärmeKopplung in Verbindung mit Speicher- und Regelkraftwerken auf der Grundlage von Batterien – Power-to-X, Wärmespeicher, Pumpspeicher oder auch Bioenergieanlagen – zum Erhalt der Versorgungssicherheit forciert werden. Viele Modellprojekte zur technischen Entwicklung und Markteinführung von intelligenten Netzstrukturen und Speichertechnologien haben sich bereits in unserem Land etabliert. Im Forschungsvorhaben Smart Country im Eifelkreis Bitburg-Prüm wird beispielsweise mit intelligenter Netztechnik, einem Speicher auf Basis von Biogas und innovativen Betriebsmitteln erarbeitet, wie Energieversorgung besonders im ländlichen Raum gestaltet werden kann. Der landwirtschaftlichen Biogaserzeugung kommt gerade auch in RheinlandPfalz eine Schlüsselrolle unter den Bioenergieträgern zu. Daher sollen Biogas als fester Bestandteil des Energiemixes in Rheinland-Pfalz auch über 2030 hinaus erhalten bleiben und die Biogasanlagenbetreiber weiterhin mit dem Zukunftscheck „Biogas“ unterstützt werden. Kurz zur Holzenergie. Ich bin dankbar, dass Kollege Hartenfels gerade das Thema „Wärme“, „Wärme im Quartier“ bzw. auch „Wärme im ländlichen Raum“ thematisiert und in den Vordergrund seines Beitrags gestellt hat. Im Jahr 2020 wurden durch Landesforsten Rheinland-Pfalz insgesamt ca. 350.000 Festmeter Energieholz verkauft, überwiegend an Endverbraucher. Rund 4 % des Energieholzes wurden als Hackschnitzel aufgearbeitet. Der Rest wurde als Waldholz vermarktet. 60 % entfielen auf die Baumart Buche, 14 % auf die Eiche, 16 % auf Nadelholz, wie zum Beispiel Fichte, und 10 % auf sonstige Laubbaumarten. Die Holzenergieberatung leistet hier mit wertvollen Beiträgen, wie beispielsweise den Ratgeber „Effizient heizen mit Holz und Sonne“, erhebliche Aufklärungsarbeit. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben Regionen in RheinlandPfalz, in denen kleine Quartiere, kleine Ortsgemeinden schon mit vielen Projekten die Wärmewende angefangen haben bzw. schon tief in ihnen stecken. Gerade mit Genossenschaftssystemen wurde in diesen kleinen Orten im ländlichen Raum in Rheinland-Pfalz Pionierarbeit geleistet. Dies gilt es auch heute noch einmal zu erwähnen bzw. künftige Projekte sollten vielleicht in größerem Umfang weiterhin von uns unterstützt werden. Ein dynamischer Ausbau der erneuerbaren Energien, die Sanierung von Gebäuden, das Marktanreizprogramm für Wärmepumpen oder auch Effizienztechnologien, die Energiewende schafft bereits heute Tausende von zukunftsfähigen und hochqualifizierten Arbeitsplätzen in Wirtschaft, Industrie und Handwerk. Darauf gilt es weiter aufzubauen, aber auch die politischen Rahmenbedingungen müssen transparent hergestellt werden. (Beifall bei der FDP und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir vonseiten der FDP-Fraktion sehen die Jahre 2018 und 2019 sehr positiv als Grundlage für den nächsten Energiebericht 2020 und 2021, dem wir positiv entgegensehen. Beim nächsten Energiebericht können wir dann die Erfolgsstory der erneuerbaren Energien in Rheinland-Pfalz hier weiter debattieren. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER darf ich Kollegen Dr. Herbert Drumm das Wort erteilen.
Dr. Herbert Drumm FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Fast immer letzter Redner zu einem Thema zu sein, hat Vor- und Nachteile. Man kann einerseits auf die Beiträge der anderen eingehen; denn nach einem kommt nur noch die Landesregierung zu Wort. Andererseits wurde in der Regel schon fünfmal alles gesagt und keiner hört mehr bei einer weiteren Wiederholung zu. Erlauben Sie mir daher, dass ich des Öfteren, wie auch jetzt, in grundlegende Überlegungen abweiche. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie haben ihn nicht gelesen! Stimmt’s?) Der 14. Energiebericht der Landesregierung, für den ich Frau Ministerin Eder und ihrem Ministerium ausdrücklich danke, ist ein umfangreiches Werk, das mit vielen Kennzahlen den Zustand der rheinland-pfälzischen Energiewende darstellt. Er bezieht sich naturgemäß weitestgehend auf zurückliegende Jahre und kann daher auch die Folgen des Ukraine-Kriegs nicht beinhalten. Dennoch lässt sich daraus vieles für die Zukunft ableiten, und darauf will ich mich konzentrieren. Der Bericht zeigt meines Erachtens auf, dass wir eine nachhaltige und bezahlbare Energiewende, eine nachhaltige und bezahlbare Energiepolitik brauchen. Diese steht auf drei Säulen: eine nachhaltige und bezahlbare Energieerzeugung, eine nachhaltige Energienutzung und ein nachhaltiges Energiemanagement. Diese drei Teile müssen stets als Gesamtbild betrachtet und auch von den Menschen unseres Landes mitgetragen werden. Nur dann kann die Energiewende wirklich erfolgreich sein. Dabei sind die Inhalte durchaus zeitabhängig und wandelbar. Über die erste Säule wurde schon viel gesprochen. Dazu gehören in allererster Linie die erneuerbaren Energien, in der Zukunft auch die Fusionstechnologie, aber auch, wie ich gestern schon betonte, für eine Übergangszeit der verlängerte Betrieb der noch am Netz befindlichen drei deutschen Atomkraftwerke. Die nachhaltige Energienutzung im privaten und auch im industriellen Bereich ist auf einem guten Weg, begünstigt durch die sprunghafte Energieverteuerung. Fast alle Menschen unseres Landes haben sich darauf eingestellt, dass sich in unserem Konsum- und Produktionsverhalten etwas ändern muss, aber soziale Härten müssen unbedingt verhindert werden, wenn die Energiewende gelingen soll, worüber gestern ausführlich diskutiert wurde. Die dritte Säule, das nachhaltige Energiemanagement, möchte ich am Thema „Mobilität“ kurz erläutern. Mehr E-Autos und E-Busse, mehr Nutzer des ÖPNV, neue Nahverkehrspläne, so sie denn kommen, all das hat seine Berechtigung. Wichtiger ist jedoch, dass wir uns vor Augen halten, das Prinzip „Mobilität“ muss neu gedacht werden. Dabei spielt Carsharing, wie vorhin schon angedeutet wurde und wie es zum Beispiel im Energiebericht erwähnt wird, eine wichtige Rolle. In Zukunft gilt das auch für autonomes Fahren. Dies darf aber nicht singulär betrachtet werden, sondern als Bestandteil einer digitalisierten Mobilitätszukunft. Wenn ich von A nach B kommen will, darf perspektivisch nicht mehr der Fahrplan des Zuges oder des Busses ausschlaggebend sein, sondern kleine, jederzeit abrufbare Angebote vor Ort, die jetzt und hier verfügbar und zum Beispiel über das Smartphone gebucht werden können. Mehr noch, genossenschaftliche Carsharing-Autos, die mit ihren Batterien Teil einer integrierten Ladeinfrastruktur sind, sogenannte Micro Smart Grids, wie am intermodalen Knotenbahnhof Berlin-Südkreuz, Drohnen und Roboter, die in der Logistik für die allseits bekannte letzte Meile zum Einsatz kommen, oder auch straßenfähige Triebwagen, wie sie aktuell in München und Frankfurt erprobt werden. All das und noch vieles mehr wird unsere digital geprägte Mobilitätszukunft bestimmen. (Vizepräsidentin Astrid Schmitt übernimmt den Vorsitz) Dieses Energiemanagement verbindet die drei Säulen und zeigt, wie wichtig es ist, die Energiewende in Gänze zu gestalten. Danke schön. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
Astrid Schmitt
Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Katrin Eder.
Katrin Eder
Herr Präsident, meine Damen und Herren! (Zuruf aus dem Hause: Frau Präsidentin!) – Oh, Entschuldigung. Frau Präsidentin! Sorry, das ist mir sehr unangenehm. Mit ca. 11 Milliarden kWh hat die regenerative Stromerzeugung im Jahr 2019 einen neuen Rekordwert erreicht. Das entspricht in etwa, um es greifbarer zu machen, dem Stromverbrauch von privaten Haushalten, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz. In Rheinland-Pfalz wurde somit mehr als jede zweite Kilowattstunde Strom – 51,3 % – aus erneuerbaren Energien gewonnen. Das geht aus dem 14. Energiebericht hervor, der den bereits erreichten Stand der Umsetzung der Energiewende für die Jahre 2018/2019 in diesem Land darstellt. Der Ausbau der regenerativen Stromerzeugung wird in Rheinland-Pfalz insbesondere durch die Windenergie und die Photovoltaik getragen. So betrug 2019 der Anteil der Windenergie an der rheinland-pfälzischen Stromerzeugung ca. 32 %, gefolgt von der Photovoltaik mit einem Anteil von ca. 9,6 %. Die Stromerzeugung der Zukunft setzt sich aus vielen Energieträgern zusammen, die dezentral erzeugt werden. Wichtigster Schwerpunkt der rheinlandpfälzischen Energiepolitik liegt dabei sicherlich auf der Windenergie und der Photovoltaik, aber auch Energie aus Bioabfällen wollen wir künftig stärker nutzen. Hinzu kommen Energieeinsparungen und -effizienz sowie der Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft. Ergänzend zu den bundesgesetzlichen Neuregelungen beispielsweise im Osterpaket des BMWK unterstützt die Landesregierung aktiv den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien. Hierzu zählen – wir hatten das gestern alles schon –: – das Landessolargesetz mit der Pflicht zur Installation der PV-Anlagen auf Gewerbeneubauten und den gewerbezugehörigen Parkplätzen ab dem 1. Januar 2023 – ich habe gestern bereits angekündigt, dass die Verordnung noch vor der Sommerpause kommt –, – die im Dezember 2021 novellierte Landesverordnung über Gebote für Solaranlagen auf Ackerland- oder Grünlandflächen mit einer Anhebung des Volumens der PV-Freiflächenvorhaben im Land von 50 auf 200 MW/Jahr und der Aufnahme ertragsschwacher Ackerlandflächen in benachteiligten Gebieten in die Verordnung sowie – der aktuelle Verordnungsentwurf des Ministerrats zur Änderung des Kapitels „Erneuerbare Energien“ im LEP IV, der bestätigt, was bundesweit noch Zukunftsmusik und umstritten ist, nämlich das 2-%-Ziel Landesfläche für die Windenergie zu sichern. Letzteren Grundsatz ergänzen wir um ein regionales landesweites Monitoring der Flächenbereitstellung und damit der Ausbauentwicklung der Windenergie. Beim Repowering lockern wir zudem mit der Reduzierung der Mindestabstände die Bremse. Auch in der Landesverwaltung tragen wir zur Energiewende bei. Landesforsten – dies war der Pilot der Landesregierung – hat sich das Ziel gesetzt, die bilanzielle Klimaneutralität bereits im Jahr 2025 zu erreichen, und investiert in PV-Anlagen, Holz-Solar-Carports, neue Heizungsanlagen und E-Fahrzeuge, versucht also alles, was im Energiebericht Thema ist und schon angesprochen wurde, einmal durchzuexerzieren. Mit der Energieagentur und der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz stehen Unternehmen, Kommunen und privaten Haushalten bereits breite Angebote zur Beratung zur Verfügung. Sie erhalten zielgruppenspezifische Informationen und kompetente Erstberatungsmöglichkeiten zu Energieeffizienz und Energieeinsparung, die vor dem Hintergrund der fossilen Energiekrise weiter Bedeutung gewinnen werden. Zum Energiebericht haben viele Ressorts – Wirtschaft, Bildung, Wissenschaft, Finanzen, Inneres –, das Statistische Landesamt und die Energieagentur beigetragen. Damit tragen wir dem Fakt Rechnung – Sie haben vorhin schon viele Bereiche zitiert –, dass die Energiewende eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist; denn der Krieg in der Ukraine zeigt uns einmal mehr, wie wichtig es ist, unsere Energieversorgungssysteme schneller als bisher umzubauen und unabhängig von den Importen fossiler Energieträger zu sein. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Astrid Schmitt
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bericht ist mit seiner Besprechung erledigt. Wir kommen zu Punkt 14 der Tagesordnung: Helfergleichstellung umsetzen – Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz stärken! Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/3375 – Vereinbart wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten. Die CDU-Fraktion hat 8 Minuten. Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Junk.
Dennis Junk CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! RheinlandPfalz ist schon immer ein Land gewesen, in dem das ehrenamtliche Engagement, die Unterstützung und das Einbringen vor Ort, stark ausgeprägt ist. Die Helferinnen und Helfer stehen immer bereit, wenn ihre Hilfe erforderlich ist. Sie helfen, wo sie können, auch in Bereichen, die nicht zu ihren ureigensten Aufgaben gehören, wie wir es beim Aufbau und Betrieb der Test- und Impfzentren nochmals in besonderer Weise erleben durften. (Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Ohne die vielen freiwilligen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in unseren freiwilligen Feuerwehren, beim THW, beim Deutschen Roten Kreuz, bei den Maltesern, beim DLRG, beim Arbeiter-Samariter-Bund oder auch bei den Johannitern könnten wir im Brand- und Katastrophenschutz, Bevölkerungsschutz sowie Rettungsdienst unsere Aufgaben nicht erledigen und folglich das Sicherheits- und Schutzniveau nicht aufrechterhalten. Wir wären ziemlich aufgeschmissen. Sie alle sind Tag und Nacht im Einsatz und bringen sich selbst in Gefahr, um Menschen, Leib und Leben, Hab und Gut zu retten. Insofern gilt jedem Einzelnen unser aller Dank, unsere Wertschätzung und Anerkennung; denn sie leisten Großartiges. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN) Doch, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind uns sicherlich in der Sache einig, nur mit Lippenbekenntnissen ist es am Ende des Tages nicht getan. Wir müssen immer wieder auf Entwicklungen reagieren und aus den Erfahrungen lernen. So haben wir gerade in der Pandemie und der schlimmen Flutkatastrophe im vergangenen Jahr einmal mehr festgestellt, dass wir bei der Helfergleichstellung einen großen Nachholbedarf haben. Die DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt hat dies im vergangenen Dezember so beschrieben – ich zitiere –: „Es kann nicht sein, dass die Freiwilligen von THW und Feuerwehr anders behandelt werden als diejenigen, die in einer Notlage zum Beispiel Betreuungsund Sanitätsdienst leisten oder medizinische Hilfe erbringen.“ Das sehen wir als CDU-Fraktion ganz genauso. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Wir wollen daher nun die sogenannte Helfergleichstellung angehen. Das heißt, wir wollen alle Hilfsorganisationen, auch außerhalb des Katastrophenschutzes, gleichbehandeln und damit unsere ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz stärken. Ziel der Politik unseres Landes sollte sein, dass die Hilfsorganisationen endlich aus der Bittstellerrolle herauskommen. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Was ist bei der Helfergleichstellung konkret zu regeln? Erstens: die Freistellung vom Arbeitsplatz. Zweitens: die Erstattung des Verdienstausfalls an den Arbeitgeber. Drittens: Schadens- und Aufwendungsersatz. Viertens: finanzielle Beteiligung an den Kosten für die Aus- und Fortbildung sowie die persönliche Schutzausrüstung. Das alles ist für die Feuerwehren und Einsätze im Katastrophenschutz klar geregelt. Damit ist sichergestellt, dass niemand aufgrund seines Dienstes in der Feuerwehr oder im Katastrophenschutz einen beruflichen Nachteil erfährt. Für alle anderen Hilfsorganisationen und Einsätze außerhalb des Katastrophenschutzes gelten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen bis dato allerdings noch nicht. Das bedeutet, es besteht keine Freistellungsverpflichtung des Arbeitgebers. Stattdessen sind sie auf den guten Willen des Arbeitgebers angewiesen. Auch wenn dies dankenswerterweise in den meisten Fällen bis dato gut funktioniert, kommt es natürlich hin und wieder zu Diskussionen, in der Regel natürlich lange Zeit später, wenn die Einsätze vorbei sind. Hierzu wollen wir eine klare gesetzliche Regelung (Beifall der CDU) im Sinne der Ehrenamtlichen, der Arbeitgeber, aber auch der Hilfsorganisationen; denn es sollte, wenn etwas passiert, eigentlich egal sein, welche Organisation nun in welcher Form hilft. Man muss sagen, zum Gelingen eines Einsatzes gehören immer alle Beteiligten, nicht nur diejenigen, die vorne in der ersten Reihe stehen. Es sollte immer nur um die Rettung der Menschen und der Bevölkerung gehen, die entsprechend notwendige einsatztaktisch beste Ausstattung sowie den Schutz der Helferinnen und Helfer. Andere Bundesländer haben es uns bereits vorgemacht. Wir sollten jetzt alle auch in Rheinland-Pfalz nachziehen. (Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Bei der Ausarbeitung der Helfergleichstellung sind ohne jeden Zweifel viele Aspekte zu berücksichtigen. Es geht auch um Eingriffe in Grundrechte. Insofern wollen wir uns für diesen Schritt die notwendige Zeit nehmen. Wir wollen gemeinsam mit den Fraktionen ein Zeichen an unsere freiwilligen Helferinnen und Helfer senden, dass wir als Parlament auch in dieser wichtigen Frage gemeinsam zum Ergebnis kommen, ganz im Sinne der vielen ehrenamtlichen Akteure vor Ort. Wir fordern daher die Landesregierung auf, erstens einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Helfergleichstellung für die Hilfsorganisationen zu erarbeiten, zweitens dabei sowohl die Hilfsorganisationen als auch die Fraktionen im Plenum zu beteiligen, drittens die HiK-Konzepte verbindlich umzusetzen und gezielte Förderprogramme aufzulegen, viertens – ich habe das schon mehrfach in den Ausschüssen thematisiert – den im LBKG festgeschriebenen Beirat endlich mit Leben zu erfüllen und ihn auch einmal einzuberufen, zu konstituieren und tagen zu lassen (Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER –
Gordon Schnieder CDU
Jawohl!) und fünftens zu prüfen, inwieweit die Aus- und Fortbildungseinrichtungen der Hilfsorganisationen in der Ausbildung finanziell gestärkt werden können. Dafür bitte ich um Ihrer aller Unterstützung. Setzen wir heute gemeinsam ein wichtiges Signal für unsere Ehrenamtlichen und zur Stärkung des Ehrenamts vor Ort. (Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER)
Astrid Schmitt
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Heike Scharfenberger.
Heike Scharfenberger SPD
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch ich will mit dem Dank an die Ehrenamtlichen beginnen. Das Ehrenamt hat in Rheinland-Pfalz einen hohen Stellenwert. Ich möchte daher für die SPD-Fraktion die Gelegenheit nutzen, mich bei allen zu bedanken, die freiwillig nach hohen Qualitätsstandards in Notsituationen helfen und dabei auch bereit sind, ihre Gesundheit und sogar ihr Leben für uns alle, für die Gesellschaft, zu riskieren. Hierfür gebührt jedem Einzelnen Dank, Anerkennung und wertschätzender Respekt. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Insbesondere die vielen ehrenamtlich im Rettungsdienst engagierten Bürgerinnen und Bürger, die dort schwierige, riskante und auch lebensgefährliche Aufgaben zu meistern haben, leisten mit ihrem Einsatz einen unverzichtbaren Beitrag. Sie bilden neben den Feuerwehren, dem Technischen Hilfswerk und der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft gemeinsam das Kernstück der zivilen Gefahrenabwehr im Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz. In den letzten Jahren wurde uns allen schmerzlich bewusst, wie wichtig ihr Einsatz ist, sei es zum Beispiel in der Corona-Krise oder der verheerenden Flutkatastrophe. Gerade beim Ahr-Hochwasser hat sich gezeigt, dass die vorhandenen Strukturen überprüft und Vorsorgekonzepte weiterentwickelt werden müssen. Deshalb haben wir gemeinsam entschieden, eine Enquete-Kommission einzusetzen. Hier beschäftigen wir uns seit Oktober 2021 intensiv mit den damit zusammenhängenden Themen und tauschen uns intensiv mit Fachleuten und der Praxis aus. Diese Stellungnahmen werden wir sorgfältig auswerten und dann daraus unsere Schlussfolgerungen ziehen. Ein Zwischenbericht zum Katastrophenschutz wird demnächst erarbeitet. Ich würde es sehr begrüßen, wenn wir einen gemeinsamen Zwischenbericht hinbekommen würden. Hier jetzt aber etwas über das Knie zu brechen oder vorwegzunehmen, wie es der Antrag der CDU vorsieht, ergibt meiner Meinung nach keinen Sinn. Meine Damen und Herren, der vorliegende etwas kryptisch formulierte Antrag der CDU enthält alles, was die CDU-Fraktion auszeichnet, leider im negativen Sinne. Nach einer wild zusammengeschriebenen Einleitung, die gänzlich einseitig formuliert ist und durch Verschweigen elementarer Punkte glänzt, folgen Forderungen, die eine Unterstützung ausschließen. Zunächst fordern Sie nach Ihren Ausführungen die Landesregierung zum Entwurf eines Gesetzes auf. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, da läuft Ihnen die Fraktion der FREIEN WÄHLER deutlich den Rang ab. Auch wenn wir die Gesetzentwürfe der FREIEN WÄHLER inhaltlich häufig nicht unterstützen können, es zeugt von Fleiß, solche Entwürfe vorzulegen und nicht andere dazu aufzufordern. Die nächste Forderung bezieht sich auf die Beteiligung bei einem solchen Gesetzentwurf, und bei diesem Punkt drängt sich mir die Aussage auf, liebe CDU, Sie sind doch nicht erst seit gestern im Landtag und wissen doch, wie Gesetzgebungsverfahren ablaufen und wie dort die Beteiligung ist. Dann komme ich zu Ihrer Forderung, die dem ganzen Antrag zugrunde liegt, nämlich eine Helfergleichstellung. Diese wurde bereits bei der Novellierung des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes eingeführt. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Eben nicht! Sie haben ja noch nicht einmal den Antrag gelesen! – Zuruf von der CDU: Wo denn?) Liebe CDU, Sie haben damals mitgestimmt. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Nein, lesen Sie einmal den Antrag!) – Doch! Nach der Neuregelung des § 18 LBKG – – (Weitere Zurufe von der CDU) – Zuhören! – – gelten für die Helfer in anderen Hilfsorganisationen und über die Verweisung auf § 20 Satz 3 LBKG für die Helfer im Katastrophenschutz die Regelungen für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige entsprechend, soweit die organisationseigenen Regelungen nichts Abweichendes bestimmen. Dies gilt insbesondere für die neue Freistellungs- und Verdienstausfallregelung (§ 13) sowie die Bestimmungen über den Ersatz der notwendigen Auslagen. Es braucht Ihre Forderung also nicht. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Lassen Sie mich daher zusammenfassend noch zwei Anmerkungen zu Ihrem Antrag machen. Er läuft ins Leere, weil wir uns gerade in der EnqueteKommission intensiv mit dem Thema beschäftigen, womit Ihr Antrag nur als populistisch zu bewerten ist. Ihre Forderung nach Helfergleichstellung ist bereits im LBKG erfüllt, sodass es auch hier Ihres Antrags nicht bedarf. Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Astrid Schmitt
Zu einer Kurzintervention erteile ich dem Abgeordneten Schnieder das Wort.
Gordon Schnieder CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kollegin Scharfenberger, genau das ist es: Wir wollen aus der Bittstellerrolle heraus. Sie haben es damals bei der Novellierung des LBKG noch nicht einmal geschafft, dass Sie schon in der Anhörung die „Weiße Schiene“ überhaupt gefragt hätten, sondern sie haben sich selbst eingebracht, dass sie eine Stellungnahme abgeben konnten. Wir haben damals eine interne Anhörung gemacht, und genau das war der Punkt, dass sie sagen, wir wollen aus der Bittstellerrolle heraus. Wir dürfen das, aber wir müssen immer fragen: Kriegen wir es? Wir müssen die Arbeitgeberfreistellung bekommen, und aus dieser Rolle wollen wir heraus. Deswegen passen die §§ 18, 19 oder 20 eben nicht, sondern wir wollen die Änderung. Wir wollen die Gleichstellung, und genau aus dem Grund müssen wir heraus. Deswegen ist es nicht so, wie Sie es behauptet haben, dass das alles schon geregelt ist, sondern wir brauchen diese Änderung. Andere Bundesländer sind da weiter und sind cleverer. Deswegen, gehen Sie den Schritt mit. Danke. (Beifall der CDU)
Astrid Schmitt
Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, – – (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Ja, vielleicht will sie ja antworten!) – Nein, sie hat mir signalisiert, dass sie das nicht möchte. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) – Herr Schreiner, die Sitzungsleitung liegt bei mir und nicht bei Ihnen. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Das bleibt jedem selbst überlassen!) – – liebe Kolleginnen und Kollegen, freue ich mich, dass wir weitere Gäste im Landtag begrüßen dürfen, und zwar sind das Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe der IGS Grünstadt. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Wir freuen uns außerdem über Schülerinnen und Schüler der 11. und 12. Jahrgangsstufe der Leistungskurse Sozialkunde des Siebenpfeifer-Gymnasiums aus Kusel. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Weiterhin dürfen wir die Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe der Realschule plus aus Cochem bei uns begrüßen. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen! (Beifall im Hause) Nun spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordneter von Heusinger.
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich sagen, die Hilfsorganisationen in Rheinland-Pfalz leisten eine großartige Arbeit. Das zeigen sie jeden Tag, insbesondere auch bei Großereignissen oder Großkatastrophen wie der furchtbaren Katastrophe im Ahrtal. In jeder Hinsicht verdienen diese Hilfsorganisationen Respekt und Anerkennung. Ohne sie geht es nicht, und wir schließen uns ausdrücklich dem Dank und dem Respekt gegenüber allen Ehrenamtlichen an. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Der Antrag der CDU zielt darauf ab, die Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen gleichzustellen. Im Kern fordert die CDU, dass Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen vom Arbeitgeber freigestellt werden sollen für ihren ehrenamtlichen Einsatz. Zunächst ist es so, dass Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen nach § 2 Abs. 6 und 7 LBKG bereits freigestellt werden können, und zwar nach den gleichen Bedingungen wie Angehörige der freiwilligen Feuerwehr. Die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt sowohl für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige als auch für Helferinnen und Helfer in Hilfsorganisationen haben wir durch das Brand- und Katastrophenschutzgesetz 2020 deutlich verbessert. In Partnerschaftsvereinbarungen zwischen Kommunen und Arbeitgebern kann vereinbart werden, dass Ehrenamtliche der Feuerwehr und der Hilfsorganisationen ohne Bedenken freigestellt werden können. Als Land haben wir dadurch das Spannungsverhältnis zwischen Haupttätigkeit und Ehrenamt im LBKG gelockert und somit eine bessere Situation für alle Ehrenamtlichen geschaffen. Auch in § 18 Abs. 1 Satz 2 steht Entsprechendes. Ich bin nicht Ihrer Meinung, dass für Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen dieselben Regelungen gelten wie für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige. Daher bin ich der Meinung, der Antrag, den Sie hier stellen, ist obsolet, weil es bereits geregelt ist. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Und Sie sind Jurist, oder?) Da Sie in Ihrem Antrag auch die Verdienstausfälle von Arbeitgebenden ansprechen: Viele Arbeitgebende zahlen den Beschäftigten ihren Lohn fort, wenn diese ihr Ehrenamt, zum Beispiel als Ersthelferin oder Ersthelfer, während der Hauptarbeit wahrnehmen, und stellen die Lohnkosten nicht den kommunalen Aufgabenträgern in Rechnung. Das zeigt, dass die Wirtschaft versteht, dass der Einsatz von Helferinnen und Helfern der Hilfsorganisationen für die Allgemeinheit ist. Der gleiche Betrieb, der freistellt, kann selbst von einem Notfall betroffen und damit auf die Hilfe der Hilfsorganisationen angewiesen sein. Ein Punkt, den Sie auch noch erwähnen, betrifft die Kosten der Hilfsorganisationen. Diese sollen zeitnah erstattet werden. Das passiert bereits. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, schauen Sie bitte in § 35 Abs. 1 LBKG. Dort steht, dass auf Antrag der Hilfsorganisationen deren Kosten von den kommunalen Aufgabenträgern erstattet werden, und zwar für angeordnete und genehmigte Einsätze, Übungen und sonstige Veranstaltungen. Liebe CDU, zum Schluss möchte ich auch noch einmal auf die EnqueteKommission eingehen. Die Enquete-Kommission haben wir gemeinsam beschlossen, um aus der Katastrophe im Ahrtal zu lernen und Zukunftsstrategien zu entwickeln. In dieser Enquete-Kommission wurde über das HiK-Konzept gesprochen. Es wurde über Versicherungs- und Haftungsfragen und über das Ehrenamt geredet. Es ist die Absicht der Enquete-Kommission, in einem gemeinsamen Bericht zum Schluss die Ziele festzulegen und zu sagen, was zu tun ist. Sie nehmen jedoch hier einen kleinen Bereich heraus. Warten Sie doch auf die Ergebnisse der Enquete-Kommission, und dann können wir diese gemeinsam beschließen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Zurufe von der CDU)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion der AfD hat Abgeordneter Dr. Bollinger das Wort.
Dr. Jan Bollinger AfD
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Unsere Hilfsorganisationen und Helfer haben gerade im Zusammenhang mit der Bewältigung der Flutkatastrophe im Ahrtal Tag und Nacht herausragende Arbeit geleistet, ohne an ihre eigene Gesundheit und an ihre eigenen persönlichen Bedürfnisse zu denken. Unter beträchtlichem persönlichem Risiko retteten sie verletzte Menschen, befreiten Menschen aus Häusern und von Dächern und waren rund um die Uhr im Einsatz. Deshalb möchte ich an dieser Stelle gegenüber allen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Helfern und Einsatzkräften unseren tief empfundenen Dank und Respekt aussprechen. (Beifall der AfD) Schaut man sich die Situation im Ahrtal an, wie sie sich bis heute entwickelt hat, so muss unzweifelhaft anerkannt werden, dass die Helfer vor Ort Großartiges geleistet haben, aber auch, dass noch viele Aufbauarbeiten erbracht werden müssen, um den vorherigen Zustand wieder herzustellen. Beim Wiederaufbau ihrer zerstörten Heimat haben die Einsatz- und Hilfskräfte und die Menschen vor Ort über die galoppierende Inflation und die horrenden Energiepreise hinaus mit Schwierigkeiten und Missständen in der Katastrophenregion zu kämpfen. Bürokratische Hürden bei Anträgen, Genehmigungen, Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Kostenregelungen sind ein großes Problem bei der Organisation des Wiederaufbaus im Ahrtal für Hilfsorganisationen und Betroffene. Wie wir aus den Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen meiner Fraktion wissen, sind die zur Unterstützung der Flutopfer bereitgestellten Milliardenhilfsgelder für Privathaushalte und Unternehmen erst zum kleinsten Teil überhaupt beantragt, bei den Unternehmen nur zum kleinsten Teil bewilligt und davon nur zum kleinsten Teil wieder ausgezahlt worden. Kein Wunder, dass sich viele Menschen im Ahrtal von der Politik im Stich gelassen fühlen. Wir fordern die Landesregierung auf, sich für eine wirksame Beschleunigung der Prozesse und den Abbau bürokratischer Hürden einzusetzen. Meine Damen und Herren, seit Monaten ringt der Untersuchungsausschuss mit der Frage der Verantwortung für die Toten des Ahrtals, und bald ebenso lange befasst sich unsere Enquete-Kommission mit der Verarbeitung getroffener Erkenntnisse (Unruhe im Hause) und dem Ziel, Missstände zu beseitigen, die Prävention in den gefährdeten Gebieten, die Optimierung der Organisation der Einsatz- und Hilfskräfte und die Novellierung bestehender Gesetze. Meine Damen und Herren, es dürfte inzwischen kein Zweifel mehr daran bestehen, dass unser Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz einer Korrektur bedarf. Die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten insbesondere hinsichtlich der Übernahme der Einsatzleitung bei Großschadenslagen müssen dringend konkretisiert und definiert werden, und im Zuge der Novellierung des LBKG sollten wir auch die von der CDU angesprochenen Punkte aufgreifen; denn aus unserer Sicht ist das LBKG genau das Gesetz, in dem erweiterte Regelungen für die ehrenamtlichen Helfer und Hilfsorganisationen rechtssicher und klar verständlich abgefasst werden müssen. Schließlich regelt der zweite und der dritte Abschnitt des LBKG bereits jetzt die Rechtsstellung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte. Ein zusätzliches und neu aufgesetztes Gesetz, wie es die CDU in ihrem Antrag fordert, würde jedoch dem Bedürfnis zuwiderlaufen, die bereits jetzt herrschende Bürokratie und in Teilen sehr interpretationsfähige Rechtslage zu entzerren. Nach unserer Auffassung müsste ein neu zu schaffendes Gesetz zunächst die Defizite und ungeregelten Lücken der aktuell gültigen Fassung des LBKG identifizieren, sie kompensieren und dann um die geforderten Regelungen erweitert werden. Anschließend wäre dieses Gesetz aber auch bei der Novellierung des LBKG zu berücksichtigen und in Zukunft in enger Abstimmung mit dem LBKG auf dem aktuellen Stand zu halten, was aus unserer Sicht keine Sinnhaftigkeit ergibt, da es unnötige Zusatzaufgaben mit sich bringt. Meine Damen und Herren, das kann in einem solch wichtigen Bereich wie dem Katastrophenschutz nicht unser Anspruch sein und auch nicht die Zielsetzung effizienter Politik. Wir sehen die Bedürfnisse und Schwierigkeiten unserer Hilfsorganisationen und nehmen sie auch sehr ernst; wir sind aber weiter der Auffassung, dass wir gemeinsam mit ausgereiften und wohlüberlegten Konzepten den Organisationen auf politischer und rechtlicher Ebene entgegenkommen müssen. Deshalb muss die Politik, wenn sie dieses diffizile Thema angeht, eine Reform mit Substanz durchführen, die alle Elemente des Katastrophenschutzes berücksichtigt und die bei rechtlichen Fragen die relevanten Informationen aus einer Hand liefert. Nur aus purem Aktionismus heraus neue Gesetze zu verlangen, wird die aktuelle Rechtslage nicht vereinfachen, sondern noch komplexer gestalten, als sie jetzt schon vorhanden ist. Um dem aktuellen Regelungsbedürfnis, insbesondere auch den Wünschen und Forderungen der Hilfsorganisationen, entgegenzukommen, können wir uns eine Übergangslösung vorstellen, bis die Novellierung des LBKG abgeschlossen ist, etwa in Form einer zeitlich befristeten Rechtsverordnung. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das war’s!) Ein zusätzliches Gesetz, wie es uns hier vorgeschlagen wird, lehnen wir jedoch ab. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion der FDP spricht Fraktionsvorsitzender Philipp Fernis.
Philipp Fernis FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Welche bedeutende Rolle in unserer Gesellschaft unsere ehrenamtlich arbeitenden Hilfsorganisationen spielen, haben wir in den letzten Jahren in einem Maße erfahren, das wir uns, glaube ich, alle nicht gewünscht hätten, weil diese Strukturen, diese Institutionen, gefordert waren wie selten zuvor. Egal, ob es unsere Impfzentren in der Corona-Pandemie oder die schrecklichen Ereignisse im Ahrtal waren, ganz aktuell und immer wieder sind unsere Helferinnen und Helfer Tag und Nacht im Einsatz, zum Beispiel die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, wenn jetzt die Schwimmsaison wieder beginnt. Ohne dieses Ehrenamt wäre es gar nicht vorstellbar, dass wir unseren Rettungsdienst bereitstellen. Etwa bei den Volksfesten, die jetzt wieder stattfinden können, arbeiten sie alle im Hintergrund und sind da, wann immer sie gebraucht werden. Dieses Engagement, welches zu einem sehr begrenzten Teil auf hauptberuflichen, auf hauptamtlichen Kräften ruht, aber vor allen Dingen auf Menschen, die ihre Freizeit dort einbringen, die sich für die Gesellschaft einsetzen, die sich für uns alle einsetzen, verdient unseren besonderen Respekt, es verdient unsere besondere Anerkennung, und die muss an dieser Stelle immer im Mittelpunkt einer solchen Debatte stehen. Gleichzeitig ist nun von der CDU-Fraktion ein Antrag eingebracht worden – die Kritik haben wir zu Recht schon gehört –, der vergleichsweise diffus ist, weil darin aufgefordert wird, ein Gesetzgebungsverfahren in die Wege zu leiten, ohne ganz konkret zu sagen, was denn das Ziel dieses Gesetzgebungsverfahrens ist; denn natürlich gibt es ein Stück weit auch strukturelle Unterschiede zwischen öffentlich-rechtlich organisierten Strukturen, wie den freiwilligen Feuerwehren und dem Technischen Hilfswerk – das ist eine Bundesanstalt –, und Rettungsdienst-Hilfsorganisationen, die in Form entsprechender Vereine organisiert sind. Es gibt eine gut eingeübte Zusammenarbeit zwischen den rheinland-pfälzischen Trägern der Aufgabe des Katastrophenschutzes und diesen Hilfsorganisationen. Auch gibt es einen gesetzlichen Regelungsrahmen. Ja, wir werden uns die Frage im Hinblick auf die angesprochenen Punkte stellen müssen, gerade was das Verhältnis zu Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern angeht: Wie können und müssen wir möglicherweise diese Dinge so weiterentwickeln, dass dieses Engagement auch in den Hilfsorganisationen erleichtert wird? Nur, um all diese Dinge zu machen und uns mit all diesen Fragen auseinanderzusetzen, haben wir eine Enquete-Kommission eingesetzt. Diese soll sich – maßgeblich natürlich geprägt durch die Flutkatastrophe im Ahrtal, was aber insbesondere auch durch die Länge des Einsatzes auch für unsere Hilfsorganisationen ein besonderer Einsatz war – alle diese Strukturen und all diese gesetzlichen Regelungen miteinander anschauen. Wir haben über § 18 LBKG schon Regelungen, die Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz den Feuerwehrangehörigen weitgehend gleichstellen, allerdings auch unter Berücksichtigung der internen Strukturen der Hilfsorganisationen. Die Sinnhaftigkeit, da jetzt einfach punktuell einzugreifen und zu sagen, wir legen darüber jetzt einmal eine gesetzliche Novelle, deren Zielsetzung, wie gesagt, nicht ganz klar ist, während gleichzeitig eine Enquete-Kommission daran arbeitet, diese Gesamtstruktur von Hilfe und Katastrophenschutz im Land einmal stärker zu beleuchten und sich auch genau mit der Frage zu beschäftigen, ob wir richtig aufgestellt und die Strukturen zukunftsfest und optimal sind, erschließt sich uns an dieser Stelle nicht. Deswegen können die Freien Demokraten diesen Antrag an der Stelle nicht mittragen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Astrid Schmitt
Wer spricht für die Fraktion der FREIEN WÄHLER? – Herr Dr. Streit. – Abgeordneter Dr. Streit, Sie haben das Wort.
Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren, was wären wir in Deutschland, was wären wir in Rheinland-Pfalz ohne unsere engagierten ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer? – Aufgeschmissen wären wir. Jede Krise führt uns das immer wieder vor Augen, ob das die Zeit der Flüchtlinge vor einigen Jahren oder die Einsätze im Zusammenhang mit der CoronaPandemie waren. Das gilt erst recht jetzt, nach den unzähligen Helferstunden im Zusammenhang mit der letztjährigen Flutkatastrophe im Rheinland. Alle Menschen, die jederzeit bereitstehen, wenn andere in Not sind und Hilfe brauchen, verdienen unsere Anerkennung und unseren Dank. Das haben heute alle Fraktionen zum Ausdruck gebracht. Es sind die Helfer, die bei schweren Verkehrsunfällen auf der Autobahn, bei Starkregen, Schnee oder Sturm Menschen retten. Sie sind es, die bei größeren Zugunglücken schnell verfügbar sind und unterstützen. Sie sind es, die – egal ob Sturm, Flut oder Stromausfall – immer zur Stelle sind. Dann dürfen wir auch nicht fragen, wo denn die gesetzliche Regelung im LBKG ist, wenn damals schon bei der Aufstellung des LBKG die Frage im Raume stand, wie wir alle Hilfsorganisationen – auch diejenigen jenseits von Feuerwehr und THW und vor allen Dingen die „Weiße Schiene“ – unterstützen. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: So ist es!) Wenn wir einmal ehrlich sind, ist es vonseiten des Staates weder möglich noch bezahlbar, für jede Krisensituation hauptamtliche Kräfte vorzuhalten. Deshalb sind diese Hilfsorganisationen für uns so wichtig. Wir müssen die Arbeit der Helfer gerade in der heutigen Zeit stärken. Ich sehe mit Bedauern auf die Aussetzung der Wehrpflicht, die auch dazu geführt hat, dass sich immer weniger Menschen den Hilfsorganisationen zuwenden. Die ehrenamtliche Arbeit ist heute auch nicht mehr selbstverständlich. Dazu gehört nämlich die soziale Sicherung aller Helfer. Wenn diese nicht stattfindet, dann fragen sich viele: Warum soll ich überhaupt einstehen? Im Moment ist es so, dass abgesehen von Feuerwehreinsätzen und vom Katastrophenfall keine Ansprüche auf Freistellung und Lohnfortzahlung bestehen. Die Einsätze unterhalb dieser Schwelle sind nicht nur freiwillig und ehrenamtlich, nein, sie kosten die Helfer sogar etwas. Wenn dann im Nachhinein, wie eben formuliert wurde, um Ersatz gebettelt werden muss, dann entspricht das nicht dem Respekt und der Anerkennung, die wir diesen Helfern geben wollen. Meine Damen und Herren, wir sind uns alle einig, es darf nicht sein, dass hier eine Ungleichbehandlung stattfindet. Natürlich kann man sich die Frage stellen: Warten wir jetzt die Enquete-Kommission ab? Ich habe aber jetzt schon wie oft die Frage gestellt bekommen: Wie lange dauert denn die EnqueteKommission noch? Wir haben uns ein großes Pensum vorgenommen. Leider sind wir nicht in einem Jahr – in diesem Jahr – fertig. Die Ereignisse der Flutkatastrophe jähren sich am 14. Juli, und wir werden erst im nächsten Jahr zu Ergebnissen kommen, auch wenn in diesem Jahr Zwischenberichte geschrieben werden. Da es damals schon im Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen worden ist, sehe ich es als erlaubt, die Frage heute zu stellen. Ich unterstütze die Kolleginnen und Kollegen der CDU. (Beifall bei der CDU) Klare Regelungen gibt es schon in anderen Bundesländern, in Bayern die Artikel 16 und 17 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes. Vielleicht müssen wir einfach den Namen unseres LBKG ändern und erweitern, nämlich um den Bevölkerungsschutz (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und das, was jenseits dessen, was Bundesaufgabe ist, stattfindet; denn die Menschen, die vor Ort gebraucht werden, leben hier in Rheinland-Pfalz. Wir müssen ihnen helfen, wenn sie unseren Bürgerinnen und Bürgern zu Hilfe kommen, und das zu jeder Tages- und Nachtzeit. (Zuruf des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was ich hier anmahnen darf, ist die Frage, weshalb der Landesbeirat für Brand- und Katastrophenschutz gemäß § 7 Abs. 1 LBKG nicht regelmäßig zusammentrat und ein im Jahr 1981 eingeführtes beratendes Gremium erst einmal, und zwar 1985, getagt hat. Das lässt natürlich auch Fragen offen. Was die Übernahme von Aus- und Fortbildungskosten angeht, muss Folgendes gelten: Grundsätzlich sollen Mitarbeiter ehrenamtliche Tätigkeiten in ihrer Freizeit ausüben. Das ist ganz klar. Einsätze und Lehrgänge finden aber nicht immer außerhalb der Arbeitszeit statt. (Glocke der Präsidentin) Deshalb müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter für ehrenamtliche Tätigkeiten nur dann freistellen, wenn dies im öffentlichen Interesse ist. Für alle anderen Dinge gilt es hier zu beraten, wie wir die Helfer (Glocke der Präsidentin) und auch die Arbeitgeber unterstützen können. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU)
Astrid Schmitt
Für die Landesregierung erteile ich Staatssekretär Stich das Wort.
Randolf Stich
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Redezeit ist kurz. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Ich will aber trotzdem probieren, auf die ganzen Punkte im Einzelnen einzugehen. Eigentlich haben es die Vorredner – Frau Abgeordnete Scharfenberger und Herr von Heusinger – im Grundsätzlichen schon gesagt: Für Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen, die gegenüber dem kommunalen Aufgabenträger in die allgemeine Hilfe und in den Katastrophenschutz eingebunden sind und sich somit bereit erklärt haben, gilt gemäß der Verweisungskette § 18 Abs. 1 Satz 2 und § 20 Satz 2 LBKG die Regelung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige entsprechend, soweit – da gibt es in der Tat eine Einschränkung – die organisationseigenen Regelungen nichts Abweichendes bestimmen. (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Warum gibt es diese Einschränkung? – Die Helfer sind aufgrund des Vereinsrechts eingebunden. Sie wirken auf dieser Grundlage bei der jeweiligen Hilfsorganisation mit. Dementsprechend gibt es eine unmittelbare Rechtsbeziehung nur zu der jeweiligen Hilfsorganisation. Deswegen muss der vereinsrechtlichen Regelung auf der Grundlage der Vereinsautonomie der Vorrang eingeräumt werden. Sofern aber das Vereinsrecht nichts Abweichendes bestimmt – das ist der Regelfall – sind die Helferinnen und Helfer in der allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz – jetzt kommen die entscheidenden Punkte – erstens für die Dauer von Einsätzen, Übungen und Lehrgängen oder sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde freigestellt. Das ist § 13 Abs. 3 Satz 2, der entsprechend gilt. Zweitens – § 13 Abs. 2 Satz 3 –: Ihnen wird ihr Entgelt fortgezahlt. § 13 Abs. 7 – zum Dritten –: Sie erhalten, sofern sie selbstständig sind, Verdienstausfall. Viertens – § 13 Abs. 9 Nr. 3 –: Sie bekommen Schadensersatz, wenn sie in Ausübung des Dienstes private Sachen beschädigt bekommen. Zum Fünften – das ist § 13 Abs. 8 Satz 1 – haben sie auch einen Anspruch auf Ersatz ihrer notwendigen Auslagen. Das sind zum Beispiel Fahrtkosten, Kosten für die Reinigung der Dienstkleidung und Ähnliches. Dann, last but not least, zum Sechsten – § 13 Abs. 9 Nr. 1 –: Auch die Dienstkleidung wird den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Zur Kostenregelung: Das LBKG sieht hier eine eindeutige Kostenregelung vor. Wir haben hier den § 35 Satz 1 und 2. Danach tragen die privaten Hilfsorganisationen die Kosten, die ihnen durch ihre Mitwirkung im Rahmen des LBKG entstehen. Die kommunalen Aufgabenträger – jetzt kommt es –, bei denen man mitgewirkt hat in der allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz, erstatten aber den privaten Hilfsorganisationen auf Antrag die Kosten, die diesen bei den angeordneten und genehmigten Einsätzen, Übungen und sonstigen Veranstaltungen entstanden sind. Die Höhe der Entschädigungsleistung richtet sich dementsprechend aber auch nach der Höhe der Regelung für die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen. Insofern ist auch eine gesetzlich klare Abrechnungsstelle geregelt. Zum HiK-Konzept muss man sagen, das HiK-Konzept soll natürlich nur nach einer entsprechenden Abstimmung mit den Kommunen verbindlich erklärt werden. Ich glaube, es ist entscheidend, dass man da erst einmal die Frage der Enquete-Kommission abwartet und dann auch noch einmal mit den Kommunen reden sollte. Zum Landesbeirat: Dieser hat sicher deshalb lange nicht getagt, weil der Gesetzgeber im ersten Verfahren, beim alten LBKG, ein großes Gremium geschaffen hatte, das eigentlich nicht handlungsfähig war. Mit der LBKGNovelle ist das jetzt zurückgeführt worden. Er soll in Abstimmung mit den Verbänden und den Stellen noch in diesem Jahr tagen. Dann komme ich zur Förderung des Landes: Seit dem Jahr 2007 fördert das Land die Fahrzeugbeschaffung der kommunalen Aufgabenträger und beim Katastrophenschutz im Bereich des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes. Im Jahr 2021 – nur einmal als Beispiel herausgenommen – haben die Aufgabenträger beispielsweise insgesamt 817.400 Euro für die Beschaffung von insgesamt 22 Fahrzeugen im Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienst erhalten. Dementsprechend kann man das Fazit ziehen, dass die Regelungslücken, die dem Antrag zugrunde liegen, so nicht bestehen. Die Frage der verbindlichen Vorgabe des HiK-Konzepts stellt sich aber auch für die Frage anderer verbindlicher Vorgaben. Das haben wir in der Enquete-Kommission besprochen. Natürlich muss das im Kontext gesehen und sollte vor allem nicht ohne die Beteiligung der Kommunen beantwortet werden. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Astrid Schmitt
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU. Wer diesem Antrag – Drucksache 18/3375 – seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Eine. Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der AfD gegen die Stimmen der CDU und der FREIEN WÄHLER abgelehnt. Damit haben wir diesen Tagesordnungspunkt abgeschlossen. Ich komme zu Punkt 15 der Tagesordnung: Einfach und rechtssicher Feuerwehreinsatzfahrzeuge beschaffen Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/3372 – Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Bollinger.
Dr. Jan Bollinger AfD
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben eben schon ausführlich unsere ehrenamtlichen und hauptamtlichen Helfer und Katastrophenschützer gewürdigt, aber man kann es nicht oft genug sagen: Ehrenamtliche Helfer sind eine unverzichtbare Stütze für unseren Bevölkerungsschutz. (Beifall der AfD) Gerade auch unsere freiwilligen Feuerwehren in Rheinland-Pfalz leisten einen hervorragenden Dienst an der Gesellschaft und sind ein Vorbild an persönlicher Opferbereitschaft und Pflichtbewusstsein. Deshalb möchte ich an dieser Stelle auch im Namen meiner Fraktion allen Feuerwehrangehörigen unseren Dank und unseren Respekt aussprechen. In Rheinland-Pfalz verfügen wir derzeit noch über 2.250 freiwillige Feuerwehren mit rund 50.000 aktiven Feuerwehrkameraden. Ihr Dienst ist eine unverzichtbare Daseinsvorsorge für alle Menschen in Rheinland-Pfalz. Wir alle verlassen uns darauf, dass bei einem Unfall, einem Brand, einer Naturkatastrophe die Feuerwehren innerhalb kürzester Zeit vor Ort sind und die Lage bereinigen. Meine Damen und Herren, im Interesse aller Bürger muss es uns daher ein Anliegen sein, optimale Rahmenbedingungen für unsere Feuerwehren zu schaffen und ihre Einsatzwertigkeit zu steigern. Dabei haben unsere Feuerwehren mit zunehmend schwierigen Umfeldbedingungen zu kämpfen. Neben der Gewinnung von Nachwuchskräften, Engpässen bei Weiterbildung der LFKA und zunehmenden Angriffen auf Feuerwehrleute sprechen wir hier von Aufwand und Kosten für die Neubeschaffung von Feuerwehreinsatzfahrzeugen. In Rheinland-Pfalz ist eine solche Neubeschaffung mit einem erheblichen Zeitund Verwaltungsaufwand für unsere Ehrenamtlichen verbunden, die sich mit komplizierten Beschaffungsverfahren beschäftigen müssen. Eine bessere Unterstützung und Entlastung des Ehrenamts durch hauptamtliche Kräfte ist eine einhellige Empfehlung aller Experten in unserer Enquete-Kommission „Katastrophenvorsorge“. Die Feuerwehreinsatzfahrzeuge haben sich in den vergangenen Jahren außerdem zunehmend zu hochtechnischen Werkzeugen zur Menschenrettung, Brandbekämpfung und technischen Hilfe entwickelt, deren Beschaffung entsprechend auch mit höheren Kosten verbunden ist. Die Anschaffungskosten für die Feuerwehreinsatzfahrzeuge sind daher für viele Kommunen als Kostenträger oft nur noch schwer zu stemmen. Vor diesem Hintergrund fordert unser Landesfeuerwehrverband in seinem jüngsten Positionspapier zu den aus der Flutkatastrophe an der Ahr zu ziehenden Konsequenzen eine landesweite zentralisierte Neubeschaffung von Feuerwehreinsatzfahrzeugen. In anderen Bundesländern, wie Niedersachsen, Hessen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und SchleswigHolstein, werden derartige Landesbeschaffungen von Feuerwehreinsatzfahrzeugen schon durchgeführt und haben nachweislich Beschaffungskosten und eingesetzten Zeitaufwand signifikant reduziert. Bei einem Pilotprojekt zur Anschaffung von LF 10-Löschgruppenfahrzeugen und HLF 10-Hilfsleistungslöschfahrzeugen in Schleswig-Holstein, welches Anfang 2021 begann und Ende 2022 abgeschlossen wird, wurden 41 Feuerwehreinsatzfahrzeuge von 41 Kommunen in Auftrag gegeben und sollen im zweiten Halbjahr dieses Jahres schon ausgeliefert werden. Durch die Sammelbestellung konnten fast 20 % an Kosten eingespart werden. So konnte man von einem Listenpreis von fast 400.000 Euro bei LF 10 und HLF 10 auf einen Durchschnittspreis bei der Sammelbestellung von 314.000 Euro kommen und so teilweise fast 100.000 Euro einsparen. Es gab auch durch die Einbindung von feuerwehrtechnischen Experten Zeitersparnisse und rechtliche Sicherheit im Vergabeprozess. Dabei haben die feuerwehrtechnischen Fachleute mit der Ausstattung nach dem Baukastenprinzip für den notwendigen Spielraum gesorgt, damit die Feuerwehreinsatzfahrzeuge je nach Schwerpunkt ihres Standorts ausgerüstet werden können, was durch die Erstellung von mehreren Schwerpunktmodulen geschah. Im Innenausschuss wurde das Thema auf Antrag unserer Fraktion besprochen. Hier hat Staatssekretär Stich für die Landesregierung auf mögliche kartellrechtliche Probleme hingewiesen. Wir halten es für fraglich, ob unser Land Rheinland-Pfalz auf einen kartellrechtlich kritischen Anteil am Beschaffungsmarkt von über 15 % kommen könnte, zumal das Bundeskartellamt bei den zentralen Beschaffungen teils deutlich größerer Bundesländer, wie Bayern, Hessen und Niedersachsen, bislang keine Bedenken angemeldet hat. Gleichwohl fordern wir in unserem Antrag, die rechtlichen Rahmenbedingungen der zentralisierten Beschaffung von Feuerwehreinsatzfahrzeugen zu prüfen, damit wir kartellrechtliche Bedenken ausräumen können und hier auf der sicheren Seite sind. Auf der Basis und bei positivem Ergebnis einer solchen Prüfung fordern wir in unserem Antrag, ein Pilotprojekt zur zentralisierten Beschaffung von Feuerwehreinsatzfahrzeugen analog zu Schleswig-Holstein für unser Land Rheinland-Pfalz aufzusetzen. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, ja!) Meine Damen und Herren, mit einer zentralen Beschaffung von Feuerwehreinsatzfahrzeugen können wir unsere freiwilligen Feuerwehren administrativ und finanziell signifikant entlasten, die Zeit unserer ehrenamtlichen Helfer für ihre eigentlichen Aufgaben schonen und die Einsatzwertigkeit unserer freiwilligen Feuerwehren in Rheinland-Pfalz steigern, um unsere Bürger noch besser vor Katastrophen zu schützen. Dafür bitten wir um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall der AfD –
Astrid Schmitt
Für die Koalitionsfraktionen hat Abgeordneter von Heusinger das Wort.
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Feuerwehr in Rheinland-Pfalz bildet das Rückgrat für den Brand- und Katastrophenschutz. Weit mehr als die Hälfte der insgesamt etwa 68.000 Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner in Rheinland-Pfalz arbeitet ehrenamtlich. Hierbei zeigt sich die Doppelfunktion der Feuerwehr. Sie ist sowohl Sicherheitsgarant für die Menschen und die Umwelt als auch Bindeglied zwischen Bürgerinnen und Bürgern und dem Gemeinwesen und damit ein unentbehrlicher Teil der Gesellschaft. Die AfD fordert jetzt in ihrem Antrag zu prüfen, ob Feuerwehreinsatzfahrzeuge zentral beschafft werden können nach dem Vorbild von Schleswig-Holstein. Wir haben die Landesbeschaffung von Feuerwehreinsatzfahrzeugen bereits im vergangenen Innenausschuss thematisiert. Warum die AfD den Antrag jetzt erneut stellt, erschließt sich mir nicht. Sie haben die Antwort doch eigentlich schon bekommen. Die gemeinsame Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, die von Landesfeuerwehrverband und Gemeinde- und Städtebund vor sehr vielen Jahren initiiert wurde, fiel vor über 20 Jahren der Insolvenz zum Opfer. Es war weder wirtschaftlich, noch sparsamer, Feuerwehrfahrzeuge zentral einzukaufen. Rheinland-Pfalz geht hier deswegen seinen eigenen Weg. Das Land unterstützt ein interkommunales Beschaffungsmodell, bei dem die Kommunen bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und die ADD sowie die Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie kooperieren und bei den Themen „Bedarfsermittlung“ und „Technik“ beraten. Der Verweis der AfD nach Schleswig-Holstein geht vollkommen fehl; denn dort erfüllen die Kommunen die Aufgaben des Katastrophenschutzes nach Weisung. Das bedeutet, in Schleswig-Holstein ist das Land verpflichtet, den Katastrophenschutz auszurüsten. In Rheinland-Pfalz bekanntlich und im letzten Jahr immer wieder wiederholt ist das anders. Der Katastrophenschutz ist bei uns Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Das bedeutet aber nicht, dass das Land die Feuerwehr nicht fördert, wie Sie in Ihrem Antrag suggerieren. Das ist mitnichten so. Die Förderung der Feuerwehr ist eine Daueraufgabe des Landes, und sie wird sehr, sehr ernst genommen. Die Feuerwehr wird vom Land personell, finanziell und technisch unterstützt. Lassen Sie mich dies gerne noch ausführen: Wir haben seit dem Jahr 2011 45,4 Millionen Euro in Feuerwehrhäuser und Feuerwehrwachen investiert, 78,8 Millionen Euro stellt das Land für die Beschaffung von großen Feuerwehrfahrzeugen zur Verfügung und 22,5 Millionen Euro für kleine Feuerwehrfahrzeuge. Im Jahr 2021 betrug das Budget für Feuerwehrfahrzeuge, Geräte und Ausstattung sowie für Feuerwehrhäuser und Feuerwachen 14,9 Millionen Euro, nicht hinzu gezählt sind die 500.000 Euro aus dem Sonderförderprogramm zum Erwerb von Rollcontainern für Unwetter- und Starkregenereignisse. Ich verweise an dieser Stelle gerne auf meine Kleine Anfrage – Drucksache 18/1760 –, aus der klar hervorgeht, mit wie vielen Millionen Euro das Land die Feuerwehr fördert. In die Ausstattung der Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie werden wir 1,35 Millionen investieren, ebenso werden wir in die Nachwuchsgewinnung bei der Feuerwehr investieren. Hierfür haben wir uns eingesetzt. Weil die Feuerwehr von der Unterstützung der Freiwilligen lebt, muss die Nachwuchsgewinnung aktiv angegangen werden. Im Haushaltsjahr 2021 haben wir als Land das Freiwillige Soziale Jahr, das FSJ, sowie die Nachwuchsförderung institutionalisiert. Das bedeutet, dass man nicht mehr von Jahr zu Jahr bangen muss, ob das FSJ und der Nachwuchs bei der Feuerwehr gefördert werden. Es ist nun sozusagen in Stein gemeißelt. Das ist sehr, sehr gut so, meine Damen und Herren. Des Weiteren wird eine Ehrenamtsstudie kommen. Wir als Ampelfraktionen haben im Haushalt 375.000 Euro dafür eingestellt. Wie gesagt, die AfD will die zentrale Beschaffung, die schon vor Jahren gescheitert ist. Unser System, das eine Zusammenarbeit zwischen ADD, Gemeinden und Kreisen sowie der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzakademie ist, funktioniert. Diese Zusammenarbeit funktioniert gut. Es gibt keine Notwendigkeit für die Zustimmung zu Ihrem Antrag. Deswegen werden wir diesen auch ablehnen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie bei der SPD)
Astrid Schmitt
Werte Kolleginnen und Kollegen, bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, freue ich mich, dass wir zu diesem Tagesordnungspunkt die Alterskameradschaft der Feuerwehren im Landkreis Neuwied bei uns begrüßen dürfen. Seien Sie uns herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Junk.
Dennis Junk CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe vorhin, glaube ich, ausführlich im Rahmen des Helferantrags meine Wertschätzung gegenüber den Feuerwehren mitgeteilt. Ich bin ein Mann der Feuerwehr. Auch meine Vorredner haben schon gesagt, dass wir am Donnerstag bereits intensiv über das Thema im Innenausschuss gesprochen und gehört haben, dass es eine Initiative in der Vergangenheit gegeben hat, die leider nicht den gewünschten Erfolg, muss man sagen, gebracht hat; denn insgesamt, muss ich sagen, kann man dem Gedanken schon etwas Positives abgewinnen. Ich will aus eigener Erfahrung erzählen, dass wir im Jahr 2017 – da gab es noch einmal eine neue Initiative über den Gemeinde- und Städtebund und die Kommunalberatung – dieses Thema noch einmal aufgreifen wollten. Es gab eine große Abfrage. Wir wollten HLF 10 beschaffen. Leider waren es nur zwei Verbandsgemeinden, nämlich Wittlich-Land und Trier-Land, die ein solches Fahrzeug beschaffen wollten, nicht die 41, die man sich vielleicht bei uns gewünscht hätte. Wir haben das dann mit der Kommunalberatung und Trier-Land gemacht, aber im Endeffekt, muss man aus der Erfahrung sagen, hat es nicht den gewünschten Effekt gebracht. Im Gegenteil, man muss auch erwähnen, dass wir gerade beim HLF 10 durch die unterschiedliche Förderung, die vom Land bezahlt wird, erleben, dass oftmals ein HLF 20 aufgrund der höheren Förderquote sogar billiger in der Beschaffung ist als ein HLF 10, was eigentlich in der Sache nicht der Fall sein dürfte. Das müssen wir alles bei der Entwicklung berücksichtigen. Ein Vorteil der zentralen Beschaffung besteht ohne Zweifel darin, dass die Kommunen verwaltungsmäßig entlastet werden. Auf der anderen Seite muss beim Personal auf Landesebene nachgebessert werden. Spezialisiertes Personal kann sicherlich rechtssicher ausschreiben. Auf der anderen Seite geht aber die Individualität der Kommunen, der Einfluss vor Ort verloren, auch wenn man vielleicht Module noch frei wählen könnte. Wir alle wissen, dass die Beschaffung eines neuen Fahrzeugs für jede Wehr etwas ganz Besonderes ist. Gerade in kleineren Wehren, die in der Regel nur ein Fahrzeug vorhalten, muss man sagen, dass viele Feuerwehrkameradinnen und -kameraden vielleicht nur eine Neubeschaffung in ihrer Laufzeit erleben. Ich war persönlich häufig dabei. Es ist ein sehr emotionaler Vorgang, in den viel Engagement und Herzblut gesteckt wird. Jeder will die neueste Technik und die speziellen Anforderungen seiner Kommune berücksichtigt haben. Oftmals bringen sich auch die Fördervereine ein und bieten sogar Kostenübernahme für Sonderwünsche an. Insofern ist das aus meiner Sicht eine Sache, bei der wir uns fragen müssen, auf was wir kurzfristig den Fokus lenken. Ich bin der Auffassung, dass wir den Fokus, auch aus den Erfahrungen, die wir in der Enquete-Kommission und in den letzten Wochen und Monaten gemacht haben, auf die grundsätzliche Ausstattung der Fahrzeuge und deren Förderung legen sollten. Dann können wir am Ende auch noch einmal über die Beschaffungsfragen gerne diskutieren. Ich hatte es bereits mehrfach in den Sitzungen angedeutet, wir müssen uns die Frage stellen, ob wir überhaupt noch im Detail die richtigen Fahrzeuge fördern und beschaffen. Was ist beispielsweise mit der Förderung eines Gelenkmastfahrzeugs der Stadt Bad Dürkheim, die schon seit 20 Jahren ein solches Fahrzeug vorgehalten hat und das sich bewährt hat? Was ist mit der Förderung eines watfähigen Wechselladers im Eifelkreis Bitburg-Prüm, der aufgrund der Erfahrungen der Flutereignisse 2018 und 2021 von dort beschafft werden soll? Wir konnten das diese Woche im Volksfreund lesen: Das Land hat sich bei einem Fahrzeug von 350.000 Euro nicht bereit erklärt, 60.000 Euro Förderung zu übernehmen. Jetzt schauen wir uns einmal die Diskrepanz an. Das sind knapp 20 %. Das sind die Dinge, die wir, glaube ich, diskutieren sollten und nicht, ob wir andere Dinge zentral beschaffen. (Beifall der CDU und vereinzelt bei den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das sind nur zwei Beispiele, die aus meiner Sicht wesentlich dringlicher sind. Wir müssen uns fragen: Was brauchen wir? In der Enquete-Kommission sind wir demnächst am Ende. Ich bin gespannt, was wir dann in drei Monaten alles an Dingen konkret auf den Weg bringen, wenn wir uns überall so einig sind. Insofern müssen wir diese Frage klären und uns dann der Beschaffung widmen. Vor dem Hintergrund, was ich eingangs gesagt habe, sollten wir uns vielleicht auch kleinere Schritte vornehmen: Wie sieht das mit Musterausschreibungen aus? Jede Firma hat andere Anforderungen zu bewerkstelligen. Es gibt unterschiedliche Ausschreibungsplattformen. Sollten wir vielleicht nicht in einem ersten Schritt die Beschaffung der Fahrgestelle besser nur zentral angehen? Das dürfte nämlich erfahrungsgemäß bei den Feuerwehren zu den wenigsten Diskussionen und den verhältnismäßig größten Vorteilen führen. (Glocke der Präsidentin) Gleichzeitig bleibt die Individualität des jeweiligen Fahrzeugaufbaus noch bei der Kommune und der Wehr vor Ort vorhanden. Insofern konzentrieren wir uns auf das Wesentliche, gehen dann Step by Step vor. Wir lehnen den Antrag in der vorliegenden Form ab. (Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER)
Astrid Schmitt
Wer spricht für die Fraktion der FREIEN WÄHLER? – Abgeordneter Dr. Streit. Bitte schön.
Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Man muss sich immer zwei Fragen stellen. Die erste Frage, die man sich stellen muss: Wer ist überhaupt zuständig? Die zweite Frage: Was sind die Folgen, wenn man daran etwas ändert? (Zuruf des Abg. Hans Jürgen Noss, SPD) Die erste Antwort: Zuständig für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen sind die Kommunen und nicht das Land. Die zweite Antwort: Bevor man also eine Landesbeschaffungsstelle, hier eine zentrale Ausschreibung und Beschaffung, ausführen könnte, müssten alle kommunalen Entscheidungsgremien einer Übertragung ihrer Kompetenzen an das Land zustimmen und der zeitliche Rahmen und die finanzielle Abwicklung auf einen eng begrenzten Zeitkorridor aller beteiligten Kommunen abgestimmt werden. (Staatsminister Roger Lewentz: Viel Vergnügen!) Folge: Die Ausschreibungshöhen, die dann kumuliert werden, erreichen Werte, die eine europaweite Ausschreibung erforderlich machen. Dazu kann ich nur sagen: Keine Alternative für Deutschland. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Des Weiteren wären Geschäfte des Landes mit den Kommunen dann im nächsten Jahr umsatzsteuerpflichtig. Das macht den Vorteil der Sammelausschreibung mit einem Schlag zunichte. Jetzt einmal aus der Praxis: Was ist denn die größte Motivation für die Mannschaft? Wenn man sich das Fahrzeug selbst zusammenstellen und selbst festlegen kann, wo im Rahmen der DIN-Normen was auf dem Auto noch verpackt wird. Ich habe ein Beispiel aus dem Eifelkreis. Dort liegt Waxweiler unten im Tal. Die sind auch für einen Autobahnabschnitt zuständig. Das Schlimmste für sie war immer: Wenn sie mit Martinshorn und Blaulicht starteten, fuhren sie in den Berg hinein und mussten dann das Martinshorn ausschalten, weil alle sie überholten, weil sie einfach zu langsam waren. Dort war also das leistungsstärkere Fahrzeug gewünscht. Das bringt dann auch die entsprechende Motivation. So ist das auch zurzeit bei uns. Dort ist die Frage, watfähige 26-Tonner werden gefördert, 32 nicht. Es wäre dann die richtige Maßnahme, dieses Fahrzeug nach den Erfahrungen des letzten Jahres in die Förderung mit aufzunehmen. Dort, wo einheitliche Fahrzeuge gebraucht werden, wie bei den Leiterfahrzeugen, mag eine Sammelbestellung vor Ort sinnvoll sein. Das ist im Bereich Trier im Jahr 2018 mit der Bestellung von zehn individuell konfigurierten Leiterfahrzeugen geschehen und hat gezeigt, die Kompetenz vor Ort besteht, und dazu braucht man nicht wieder eine Beschaffungsstelle beim Land zu generieren. Hier könnten weitere koordinierende, beratende Funktionen gepaart mit Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten für einen zielgerichteten Ausstattungsund Beschaffungsprozess sorgen. Die Freien Wähler glauben weiterhin daran, dass die Entscheidung über Materialbeschaffung sehr gut vor Ort in den Kommunen gewährleistet ist. Verbesserungswürdig ist sicherlich angesichts enorm gestiegener Fahrzeugbeschaffungskosten das Förderszenario, welches das letzte Mal am 1. Januar 2021 angepasst wurde. (Beifall des Abg. Marcus Klein, CDU – Heiterkeit im Hause – Zuruf des Staatsministers Roger Lewentz)
Astrid Schmitt
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die AfD-Fraktion hat sich noch einmal Dr. Bollinger zu Wort gemeldet. – Abgeordneter Dr. Bollinger, Sie haben noch 1,5 Minuten.
Dr. Jan Bollinger AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Kollege von Heusinger, Ihr Verweis auf die rechtliche Situation in Schleswig-Holstein geht insofern fehl, als dass auch in Bayern der Katastrophenschutz kommunale Pflichtaufgabe ist und auch dort zentrale Landesbeschaffungen durchgeführt werden. Das zeigt also, es geht, wenn der Wille da ist, die kommunale Ebene zu unterstützen. Herr Dr. Streit, ich glaube, ich habe eben darauf hingewiesen – Sie müssen auch zuhören –, dass das Projekt in Schleswig-Holstein eine Modularisierung vorgesehen hat, um genau die Brücke und Kompromisse zwischen der individuellen Anpassung der Feuerwehren und gleichzeitig den administrativen Entlastungen – ich habe es eben geschildert, ich glaube, das ist etwas, das sich hören lassen kann – von an die 100.000 Euro bei einem Preis von 400.000 Euro zu schaffen. Es sind einige Kollegen in der Enquete-Kommission, auch Herr Junk, und es war eine zentrale Empfehlung der Enquete-Kommission, das Ehrenamt durch hauptamtliche Unterstützung zu entlasten. Herr Junk, Sie sprachen gerade davon, dass man in Rheinland-Pfalz keine 40 Feuerwehren zusammenbekommen hätte. Für ein Pilotprojekt – wohl bemerkt, ein Pilotprojekt – auf Landesebene bei 2.250 Feuerwehren könnte man gut auf diese 40 Feuerwehren kommen. Das sollte es wert sein, unsere Feuerwehren besser zu unterstützen. Danke sehr. (Beifall der AfD)
Astrid Schmitt
Für die Landesregierung erteile ich Staatssekretär Stich das Wort.
Randolf Stich
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ja, zentrale Beschaffung ist zweifelsohne eine gute Sache. Es ist auch nicht so, dass das Land das Instrument nicht nutzen würde. Betrachten wir einmal das Jahr 2018. Wir wissen noch, damals waren die Unwetterereignisse. Danach wurde von meinem Minister eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Die Arbeitsgruppe hat hier für die acht Leitstellenbereiche zentrale Fahrzeuge konfiguriert, die das Land jedem Leitstellenbereich zur Verfügung stellt, und die werden gerade zentral ausgeschrieben, genauso wie Abrollbehälter Starkregen, Bambi Buckets für Hubschrauber und Ähnliches. Natürlich machen wir eine Landesbeschaffung, aber in den Bereichen, in denen wir die Vorgaben entsprechend selbst so stellen können, dass die Ausschreibung nach diesen Bedingungen durchgeführt wird. Ich glaube, das ist auch das Problem, das wir immer sehen müssen, das sich auch in der Vergangenheit gestellt hat. Betrachten wir einmal die Situation in der Historie in Rheinland-Pfalz, in der das mit landeseinheitlichen Beschaffungen schon einmal probiert worden ist. Damals gab es den Gemeindeund Städtebund genauso wie den Landesfeuerwehrverband, die die gemeinsamen Einrichtungen FKom und Landesfeuerwehrzweckverband gegründet haben. Sie wollten zentrale Beschaffungen durchführen und konnten die an sie gestellten Erwartungen nicht erfüllen mit dem Ergebnis, dass beide Einrichtungen Insolvenz anmelden mussten. Die Erfahrung mit den kommunalen Aufgabenträgern war es auch, dass es sich als schwer umsetzbar darstellt – das ist heute auch schon verschiedentlich angesprochen worden –, die notwendige Homogenität der Fahrzeuge zu erreichen, die Voraussetzung für eine zentrale Beschaffung ist. Das war übrigens auch eine Erfahrung des Landes Brandenburg vor mehr als zehn Jahren, dass vor dem Hintergrund der durch die zentralen Beschaffungen erzielbaren Einsparungseffekte mangels einer Homogenität keine nennenswerten Einsparungspotenziale erschlossen werden konnten. Jetzt gibt es noch eine zusätzliche Problemlage, die sich aktuell stellt. Wir kennen alle die Schwierigkeiten mit der Umsatzsteuerpflicht. Wir konnten die Prüfung in der kurzen Zeit nicht abschließen, aber es ist zumindest nicht ausgeschlossen, dass bei einer zentralen Beschaffung durch die Landesebene diese Umsatzsteuerpflicht mit dem Ergebnis zuschlägt, dass selbst potenzielle Preisnachlässe durch die Umsatzsteuerpflicht komplett aufgefressen würden. Auch das müsste man in der Tat einmal sehr vertieft prüfen. Wir haben aber natürlich auch in Rheinland-Pfalz Verfahren, die gerade mit den Kommunen gemeinsam so besprochen worden sind. Im Jahr 2012 ist vom Innenministerium die Projektarbeitsgruppe „Zukunftsfähige Feuerwehrstrukturen in Rheinland-Pfalz“ einberufen worden. Der haben der Gemeinde- und Städtebund, der Landkreistag, der Städtetag, der Landesfeuerwehrverband, die ADD, die LFKA und natürlich auch die Unfallkasse angehört. Projektleitend war das Ministerium mit eingebunden. Dort wurde auch das Thema der Sammelbeschaffung von Fahrzeugen intensiv besprochen. Damals wurde ein Prozedere vereinbart, das auf der Grundlage des Vier-Phasen-Modells des Gemeinde- und Städtebunds entwickelt worden ist, in dem die kommunalen Aufgabenträger schwerpunktmäßig interkommunale Zusammenarbeit durchführen, in das aber auch das Land eingebunden ist, die ADD bei der Bedarfsermittlung und die LFKA bei der technischen Ausführung, was gerade deswegen Sinn macht, weil die LFKA die Fahrzeuge beim Hersteller abnimmt. Beispielhaft ist im Antrag das Land Schleswig-Holstein genannt worden. Man muss noch einmal eines wissen: In Schleswig-Holstein übernehmen die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben des Katastrophenschutzes als Pflichtaufgabe nach Weisung. Das heißt, sie erfüllen ihre Aufgaben im Rahmen der Auftragsangelegenheiten. Damit ist das Land Schleswig-Holstein schlicht und einfach verpflichtet, entsprechende Einrichtungen für den Katastrophenschutz und Katastrophenschutzeinheiten aufzustellen, auszurüsten, auszubilden und zu unterhalten. Daher kann und muss Schleswig-Holstein bei der zentralen Fahrzeugbeschaffung die Beschaffung durchführen, kann aber einheitliche Standards festlegen, die es ermöglichen, auf der Grundlage dieser einheitlichen Rahmenparameter gute zentrale Beschaffungen durchzuführen, weil dadurch die erforderliche Homogenität der Fahrzeuge gegeben ist. Dass die Situation in Rheinland-Pfalz eine andere ist, haben wir in der Enquete-Kommission jetzt mehr als einmal besprochen, und auf der anderen Seite Sammelbeschaffungen, wie es eben auch mehrfach genannt worden ist, durch die Aufgabenträger ohne Weiteres möglich und begrüßenswert sind, steht auch außer Frage. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Astrid Schmitt
Werte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/3372 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt. Wir kommen zu Punkt 16 der Tagesordnung: Kommunale Bauprojekte sichern – Förderquoten den Preissteigerungen anpassen! Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/3376 – Es wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Die CDU hat 8 Minuten und die FREIEN WÄHLER haben 6 Minuten. Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Junk.
Dennis Junk CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Fast jeder von uns ist in kommunalen Gremien engagiert, sei es im Kreistag, im Stadt-, im Verbandsgemeinde- oder im Ortsgemeinderat. Wir sind also eigentlich alle nah dran und bekommen die vielfältigen Herausforderungen unserer Kommunen Tag für Tag hautnah mit. Dort erleben wir gerade aktuell eine sehr schwierige Situation. Die Kosten für Maßnahmen und Projekte explodieren. Wie viele Privathaushalte sind auch die Kommunen von den explodierenden Preissteigerungen, allem voran im Baubereich, massiv betroffen. Die jüngsten Erfahrungen zeigen, dass die Ausschreibungsergebnisse teils exorbitant von den kalkulierten Kosten abweichen. Eine Nachbewilligung der Förderung wird vom Land regelmäßig abgelehnt. Doch das Land darf die Kommunen mit den immensen Mehrbelastungen nicht alleine stehen lassen. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Deswegen ist unser Ziel: Das Land soll sich an den entstehenden Mehrkosten beteiligen, damit die Maßnahmen und Projekte entsprechend umgesetzt werden können; denn vor Ort wird Zukunft gestaltet. Ein paar Beispiele aus der Praxis vor Ort: In Wittlich entstehen momentan beim Schwimmbadneubau Mehrkosten von 50 %. In absoluten Zahlen sind das fast 10 Millionen Euro, die gerechnet werden. In der Verbandsgemeinde Daun haben sich bereits bei der Ausschreibung der ersten vier Gewerke eines Feuerwehrgerätehauses in Meisburg Mehrkosten von fast 100.000 Euro oder umgerechnet 40 % ergeben. In der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues sind die Kosten für eine Radwegeverbindung von Mühlheim in Richtung Rohrbach – eine kleinere Maßnahme – um 38 % gestiegen. Alle Mehrkosten bleiben aktuell alleine an den Kommunen bzw. den Menschen vor Ort hängen. Nur drei kleine Beispiele aus meiner Heimatregion. Es gibt viele weitere Beispiele in nahezu allen Städten und Gemeinden, nicht nur in RheinlandPfalz, sondern in ganz Deutschland. (Abg. Marcus Klein, CDU: So ist es!) Dabei sind es eben alle Bereiche, alle Ebenen und nahezu auch alle Maßnahmen, die betroffen sind, egal ob in der Kita – wir haben in den vergangenen Monaten schon viel über die Kitas gesprochen –, in der Schule, bei Sportstätten oder bei den Feuerwehrhäusern. Es betrifft alle Bereiche. Das zeigt die zugespitzte Lage. Da müssen wir jetzt handeln, und wir müssen jetzt unterstützen. Sehr geehrte Damen und Herren, die Kommunen haben teilweise bereits jahrelang für die Umsetzung von Maßnahmen und Projekten gekämpft. Nun, nachdem man sich eigentlich gefreut hat, eine Förderung bewilligt wurde und man gefühlt nur noch einen Schritt weit von der Einweihung entfernt war, stehen vielerorts die Maßnahmen angesichts der massiven Mehrkosten wieder komplett infrage. In dieser schwierigen Situation, ich betone es noch einmal, darf das Land die Kommunen nicht im Regen stehen lassen. Starke Schultern müssen mehr tragen; (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) denn jede Investition, die vor Ort geleistet wird, betrifft die Zukunft unserer Städte und Gemeinden. Gerade deshalb müssen wir jetzt die Umsetzung der kommunalen Maßnahmen und Projekte sicherstellen, und dafür müssen wir die Förderquoten den Preissteigerungen anpassen. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Dabei geht es um mehrere Schritte. Bei marktunüblichen Preissteigerungen, wie wir sie jetzt gerade erleben, müssen wir jetzt, aber auch für die Zukunft Vorsorge treffen. Erstens: Wir müssen jede Förderrichtlinie anpassen. Zweitens: Sofern pauschalierte Kostenrichtwerte zugrunde gelegt werden, müssen wir auch die sogenannte Festbetragsfinanzierung nachträglich anpassen und die Differenz nachbewilligen. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: So ist das!) Drittens: Wenn keine Kostenrichtwerte vorhanden sind, dann müssen wir die zum Zeitpunkt der Ausschreibung verursachten Mehrbelastungen mit dem gleichen Satz nachbewilligen, mit dem die Ursprungsmaßnahme bewilligt worden ist. (Beifall der CDU, der FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Michael Frisch, AfD) Aus unserer Sicht ist das eine faire Lastenverteilung zwischen den Kommunen und dem Land. Damit helfen wir unseren Kommunen, ihre Projekte in dieser schwierigen Phase tatsächlich umzusetzen. Deshalb sind wir auch als CDU-Fraktion bereit, selbstverständlich bei Bedarf die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. (Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was ist denn, wenn es billiger wird?) Die vom Innenministerium kürzlich genannte Option ist da keine Lösung im Sinne der Kommunen. Es hieß, Kommunen könnten Zuwendungen erst einmal nicht in Anspruch nehmen und stattdessen in einem Folgejahr einen neuen Antrag mit einer aktuellen Kostenschätzung stellen. Eben wurde es hereingerufen: Wenn die Kosten niedriger werden. – Dann wird das bei der Schlussverwendung eben entsprechend angepasst. Das ist eine gängige Praxis, und wenn man sich ein bisschen auskennt, dann weiß man das auch. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Jawohl!) Bei dem, was das Innenministerium aber vorgeschlagen hat – die Sachen zu schieben, der Fördersatz bleibt gleich –, muss ich mich ganz ehrlich fragen, ob das eigentlich unser Ernst sein kann; denn wenn jede Kommune nach diesem Vorschlag vorgeht, bauen wir also – ich sage es einmal überspitzt – gar nichts mehr in diesem Jahr. Das kann auch nicht im Sinne des Landes sein. Was machen wir, wenn die Kosten weiter steigen und im nächsten Jahr wieder die gleiche Thematik vorliegt? Weiter schieben? Welche Auswirkungen hat das auf die Wirtschaft? Was passiert mit dem Investitionsstau? Schließlich muss man auch sagen, die Maßnahmen, die jetzt vor Ort bewilligt wurden, sind ja keine Maßnahmen, bei denen das Land der Überzeugung war, dass sie Quatsch sind, sondern der Überzeugung, dass es notwendig ist, und deswegen waren es anerkannte Maßnahmen, die auch durchgeführt werden sollten. Deshalb sage ich das hier auch in aller Offenheit: Wir sehen diese Frage und die Diskussion heute als gesamtgesellschaftliche Verantwortung, dass wir genau jetzt handeln. Abgesehen davon, dass das ganze bürokratische Verfahren neu durchlaufen werden muss und sich die Maßnahmenumsetzung deutlich verzögert, muss man sagen, beißt sich am Ende des Tages, wenn wir das Verfahren ansetzen, die Katze selbst in den Schwanz. Richtig ist es, jetzt die Förderungen und die entsprechenden Fristen anzupassen. Das Land muss die Kommunen so stellen, wie sie sowieso gestellt worden wären, wenn sie die Maßnahmen jetzt oder aber im kommenden Jahr stellen würden. Damit würden die zusätzlichen Belastungen – ich habe es schon erwähnt – gerecht nach der prozentualen Förderung zwischen Land und Kommune aufgeteilt. (Beifall der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER) Lassen Sie mich abschließend noch zwei Punkte hervorheben, die wir bei der ganzen Diskussion auch nicht vergessen sollten. Erstens: Der überwiegende Anteil der Mehrkosten verbleibt trotzdem bei den Kommunen. Zweitens: Die Kreditzinsen haben sich von Ende des letzten Jahres bis heute mehr als verdreifacht. Ich habe ein Beispiel, bei dem sie von 0,7 % im Herbst oder Winter auf 2,6 % aktuell gestiegen sind, Tendenz steigend. Damit steigt neben den Mehrkosten auch der Kapitaldienst der jeweiligen Kommunen. Das heißt, es bleibt noch weniger in der Kasse, und es wird noch teurer. (Glocke der Präsidentin) Insofern ist der vorgeschlagene Weg eine pragmatische Lösung. Wir fordern nicht mehr, sondern im Grunde genommen nur das, was einem mit gesundem Menschenverstand jetzt zustehen würde. Deshalb bitte ich herzlich um Zustimmung. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion der SPD erteile ich das Wort dem Abgeordneten Hans Jürgen Noss.
Hans Jürgen Noss SPD
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zunächst einmal eine Feststellung am Anfang. Das Land hat die Kommunen noch nie im Regen stehen lassen. Weshalb also jetzt da Barrieren aufbauen, die wirklich nicht dazu geeignet sind, gemeinsame Wege zu gehen? (Abg. Christian Baldauf, CDU: Hat der Verfassungsgerichtshof ja auch so gesehen!) Daher gesehen muss man klar sagen: Das Land hat seine Verpflichtungen gegenüber den Kommunen stets erfüllt. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP – Heiterkeit im Hause – Zurufe von der CDU sowie der Abg. Michael Frisch und Joachim Paul, AfD) Dass Sie jetzt so herzhaft lachen, macht nur eines deutlich, nämlich dass Sie sich mit der Materie noch nie richtig beschäftigt haben. Auf der Tagesordnung des Juni-Plenums finden sich nun etliche Punkte, die im engeren oder weiteren Sinn die dramatische Preisentwicklung darstellen. Bei den täglichen Einkäufen – sei es im Supermarkt, sei es an der Tankstelle –, bei Gas- oder Öllieferungen sowie bei Baumaterialien, überall sind exorbitante Preissteigerungen zu verzeichnen. Eine schon seit vielen Jahren nicht mehr dagewesene Inflationsrate von 8 % macht dies mehr als deutlich. Verantwortlich sind hierfür in erster Linie die Corona-Pandemie, der Krieg in der Ukraine, nicht funktionierende Lieferketten und dadurch natürlich fehlende Baumaterialien sowie die Energiekrise. Die Baubranche im privaten wie auch im öffentlichen Bereich ist hiervon besonders betroffen. Unsere Kommunen stehen bei Bauvorhaben oft vor großen Problemen. Ständig steigende Preise, die nicht mehr kalkulierbar sind, sowie erheblich verlängerte Bauzeiten durch verzögerte Lieferungen der fehlenden Baumaterialien sind hierfür meist verantwortlich. Als Konsequenz hieraus fordert die CDU in ihrem Antrag – ich zitiere –: „Um die Realisierung kommunaler Investitionsprojekte nicht zu gefährden und zur Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen müssen die Richtlinien der verschiedenen Förderprogramme der einzelnen Ressorts der Landesregierung kurzfristig angepasst werden.“ Herr Junk hat vorhin bereits ein wahres Füllhorn von Dingen dargestellt, wie man dies am besten machen könnte, wobei immer eines die Überschrift trägt: Das Land soll bezahlen. – So kann man keine vernünftige Partnerschaft pflegen. Ich glaube nicht, dass das der richtige Weg ist, um das Ganze deutlich zu machen. Die Lösungen, die uns die CDU in ihrem Antrag präsentiert – fast identisch mit den von Ihnen, Herr Junk –, sind in der Form, wie sie aufgezeigt werden, nicht oder zumindest kurzfristig nicht umsetzbar. Es ist auch immer ein etwas gewagter Weg, wenn man in eine offene Diskussion hineingeht und bereits ein Füllhorn von Forderungen hat, die man stellt. Zunächst sollte man mit dem Partner, der auf der anderen Seite sitzt, einmal vernünftig reden, wie der die Dinge sieht. Dann ist es manchmal einfacher, einen vernünftigen Weg zu finden. Die Lösungen sind, wie gesagt, nicht umsetzbar. Wir haben erst vor wenigen Monaten den Haushalt für 2022 beschlossen und werden in diesem Jahr auch noch den Haushalt für 2023 beschließen. Speziell im Haushalt für 2022 sind die zur Verfügung stehenden Mittel bereits festgelegt. Sie sind mit festen Projekten verbunden. Eine Erhöhung der Mittel für einzelne dieser Projekte würde automatisch dazu führen, dass andere Bauvorhaben geschoben werden müssten. Wie üblich hat die CDU bezüglich der Kosten, die kurzfristig entstehen würden, wiederum keine Gegenfinanzierung aufgezeigt. Abgesehen davon möchte ich auch sagen, wenn die Zinsen und die Kosten für die Kommunen steigen, steigen sie in gleichem Umfang auch für das Land. Wir haben da keine besondere Stellung, sondern das ist beides gleichmäßig. Wenn sie steigen, steigen sie bei beiden. Das muss man sich ebenfalls vergegenwärtigen. Unabhängig davon muss festgestellt werden, dass die Teuerungsraten bei Bauprojekten bisher schon erheblich angestiegen sind und sich zum jetzigen Zeitpunkt auch noch kein Ende dieser Situation erkennen lässt. Herr Junk, Sie möchten, dass das Land stärker einsteigt. Sie haben auch schon Ideen geäußert. Ich möchte allerdings sagen, Schüsse aus der Hüfte sind für die Problemlösung nicht geeignet. Um für diese bestehende Gesamtproblematik Lösungen zu finden, bedarf es gemeinsamer Anstrengungen und Gespräche zwischen dem Land und den Kommunen, wobei im Ergebnis sowohl die Interessen des Landes als auch die der Kommunen Berücksichtigung finden sollten. In diesem Zusammenhang möchte ich nur der Ordnung halber auch darauf hinweisen, dass das Land in den letzten Jahren ganz erhebliche Mittel für die Kommunen zur Verfügung gestellt hat. So ist beispielsweise der kommunale Finanzausgleich seit 2014 um ca. 1,3 Milliarden Euro angestiegen. Dieser Anstieg wird sich durch die Neuregulierung des KFA nochmals deutlich erhöhen, (Glocke der Präsidentin) wobei ich auch auf die anstehende Übernahme der Hälfte der bestehenden Liquiditätskredite hinweisen möchte. So sichert man die Investitionsfähigkeit der Kommunen. Nur fordern, ohne einen realistischen Finanzierungsvorschlag zu machen, ist einfach zu kurz gesprungen und sollte sich auch für eine Oppositionspartei verbieten. (Glocke der Präsidentin) Der schnelle Lösungsweg, wie ihn die CDU hier anbietet, ist nicht zielführend. Daher werden wir diesen Antrag natürlich ablehnen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Astrid Schmitt
Zu einer Kurzintervention hat sich Abgeordneter Dennis Junk gemeldet.
Dennis Junk CDU
Frau Präsidentin, lieber Herr Kollege Noss! Es ist immer interessant. Wenn man, wie eben bei der Helfergleichstellung, einen Antrag einbringt, bei dem man sagt, dass wir gemeinsam mit allen Partnern eine Lösung erarbeiten wollen, dann wird gesagt, die CDU-Fraktion macht gar keine Vorschläge. Jetzt machen wir hier konkrete Vorschläge, auch keine außergewöhnlichen Vorschläge, sondern wir greifen doch eigentlich nur den Vorschlag auf, der aus dem Innenministerium an die Kommunen herangetragen wird: (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Stellt das Projekt für dieses Jahr zurück, lasst die Förderung laufen, stellt nächstes Jahr mit höheren kalkulierten Kosten die Anträge, und dann dürft ihr sicherlich auch davon ausgehen, dass die Maßnahmen nächstes Jahr bewilligt werden. Wenn das nächstes Jahr möglich sein wird, dann muss es eigentlich aus meiner Sicht auch dieses Jahr möglich sein. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Insofern ist es nicht so, wie Sie gesagt haben, dass die CDU fordert, wir sollen alle Mehrkosten übernehmen. Selbstverständlich haben Sie vollkommen recht, dass die Mehrkosten auch beim Land liegen. Ich habe vorgeschlagen, dass nur diese Bewilligungssumme, wenn der Förderantrag jetzt gestellt wird, dann auch zur Verfügung gestellt wird. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nach einem halben Jahr wieder!) Deshalb ist das nur eine Sache, bei der sich der Landtag insgesamt und alle Fraktionen einen Ruck geben müssen. Ministerin Ahnen hat beispielsweise selbst vorgeschlagen, dass die Fördersätze bei der sozialen Wohnraumförderung angepasst werden. Wenn sie da angepasst werden können, dann frage ich mich, warum sie bei den kommunalen Projekten nicht angepasst werden können. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN)
Matthias Lammert
Zur Erwiderung der Kollege Noss.
Hans Jürgen Noss SPD
Mir war von Anfang an klar, dass Sie trotz des weiten Wegs das Podium hier noch einmal aufsuchen werden. Nun, es ist klar festzustellen, dass wir uns selbstverständlich freuen, wenn Sie Vorschläge machen. Das ist allerdings nur selten der Fall, und die Vorschläge, die Sie machen, sind meistens auf Kosten Dritter, nämlich auf Kosten des Landes. Wenn wir die Problematik angehen – das ist ein riesiges Werk, das nicht einfach zu bewältigen sein wird –, dann wollen wir, dass wir das auf gleicher Ebene, auf gleicher Bühne machen. Dann heißt es nicht, Land komm, du musst, sondern dann heißt es, wir müssen. Nur so lässt sich eine gedeihliche Partnerschaft, wie wir sie mit den Kommunen seit Jahren pflegen, auch weiterhin fortsetzen. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir irgendwo gemeinsam einen Modus finden. Herr Junk, vielen Dank für Ihre Information. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Vereinzelt Heiterkeit im Hause)
Matthias Lammert
Gut. – Damit fahren wir in der Debatte fort. Ich darf für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Kollegin Dr. Lea Heidbreder das Wort erteilen.
Dr. Lea Heidbreder GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Spätestens seit der Corona-Pandemie kennen wir Lieferengpässe, kennen wir Verzögerungen bei Beschaffung und Logistik, und nun wirkt der völkerrechtswidrige Angriff auf die Ukraine als regelrechter Brandbeschleuniger. Schwachstellen wie die Abhängigkeit unserer Wirtschaft von internationalen Lieferketten und fossilen Brennstoffen zeigen sich besonders deutlich auf unseren Baustellen im Land. Dabei sind es oft nicht nur die Baustoffe wie Rundholz oder Beton, die uns im Land fehlen, sondern manchmal auch die kleinen Bauteile wie Schrauben, die wochenlang auf sich warten lassen und die Prozesse verzögern. Dies spüren viele Betriebe, das Handwerk, die Verbraucherinnen und Verbraucher, und das spüren natürlich auch unsere Kommunen vor Ort. Aufgrund vielseitiger Probleme stauen sich die Aufträge, es kommt zu empfindlichen Verzögerungen und teilweise zu enormen Preissteigerungen. Dabei brauchen wir gerade jetzt so dringend einen Modernisierungs- und Sanierungsschub im Land, wie die immer weiter ansteigende Klimaerhitzung verdeutlicht. Die Folgen von Rekordhitzewellen, Dürren, Starkregenkatastrophen zeigen uns, dass unser öffentlicher Gebäudebestand klimaneutral umgebaut werden muss, trotz oder gerade aufgrund von Krieg und Inflation. Im Land und in unseren Kommunen gibt es unzählige veraltete Heizungsanlagen, schlecht gedämmte Fenster und unzureichende Energieversorgungssysteme, welche die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern festigen und die Unterhaltskosten dauerhaft steigen lassen. Die Ampelkoalition hat genau das erkannt und unterstützt deshalb die Kommunen mit zahlreichen Maßnahmen, mit dem Klimabündnis Bauen oder mit dem Klimapakt bei der klimaangepassten Modernisierung kommunaler Liegenschaften. Unseren Kommunen steht eine Vielzahl von Fördertöpfen auf EU-Ebene, auf Bundesebene, auf Landesebene zur Verfügung. Wir wollen, dass sie diese Mittel möglichst zielführend, möglichst effektiv abrufen können und einsetzen. Deshalb werden wir unser vorhandenes Beratungsangebot noch weiter verbessern und sie dabei unterstützen, Bundes- und EU-Fördermittel noch stärker in Anspruch zu nehmen. Dabei gehen unsere Vorschläge wesentlich weiter als die einfache Erhöhung von Fördermittelansätzen für die Kommunen, wie es der CDU-Antrag vorschlägt. Allein schon die Annahme, man müsse einfach mehr Steuergelder in das System einbringen, um alle Probleme der Baukostensteigerungen bei den kommunalen Bauten abzustellen, ist entweder naiv oder zeigt, wie weit die CDU von diesem Thema weg ist. Die CDU möchte in ihrem Antrag einer komplexen Herausforderung mit dem Gießkannenprinzip begegnen, Steuergelder regelrecht ausschütten und dabei zusehen, wie in zwei, wie in drei Jahren das gleiche Problem wieder auftritt. Das ist kein nachhaltiges Vorgehen. Statt wie die CDU Symptome zu bekämpfen, gehen wir die Ursachen an. Wir wollen die unabhängige, klimaneutrale Transformation mit der Energieund Wärmewende im Land voranbringen. Nur durch den dezentralen Ausbau der erneuerbaren Energien und mehr Energieeffizienz senken wir mittelfristig auch die Herstellungs-, Transport- und Baukosten im Land und im Bund. Die Digitalisierung im Bereich des öffentlichen Bauens soll in der gesamten Wertschöpfungskette – Planung, Bau und Betrieb von Gebäuden – weiter vorangetrieben werden. Damit beschleunigen und vereinfachen wir die Verfahren und reduzieren die Kosten. Möglichkeiten der Einführung von Preisgleitklauseln in öffentlichen Verträgen können geprüft werden, um frühzeitig mögliche Kostensteigerungen aufgrund von komplexen Verfahrensprozessen einzuplanen. Das Bauordnungsrecht wollen wir orientiert an der Musterbauordnung an ökologischen Standards und modernen Sicherheitsanforderungen fortentwickeln, um bundesweit weitgehend einheitliche Anforderungen an das Bauen sicherzustellen. Dies spart Kosten und Zeit. Ich möchte zudem noch einmal ausdrücklich für eine stärkere Verwendung von regionalen Recyclingbaustoffen bei öffentlichen Vergaben werben. Wir sparen damit CO , Wasser und Energie und müssen keine umfangreichen Verzögerungen in Kauf nehmen, sondern nutzen Produkte, die vorhanden sind, statt auf neue zu warten. Herr Junk, Sie haben es angesprochen: Zukunft gestalten. – Genau darum geht es. Damit gehen wir die Probleme von der Wurzel her an und kümmern uns nicht nur um Symptome, die uns in zwei bis drei Jahren wieder einholen. Wir lehnen Ihren Antrag ab. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP –
Hans Jürgen Noss SPD
Sehr gut! – Zuruf des Abg. Christof Reichert, CDU)
Matthias Lammert
Für die AfD-Fraktion hat Fraktionsvorsitzender Frisch das Wort.
Michael Frisch AfD
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht ein Gespenst um in Europa, das Gespenst der Inflation. (Zuruf von der SPD: Ach!) Längst tot geglaubt, feiert es fröhliche Urständ. Wer heute an die Preisanzeige der Zapfsäule blickt, auf den Kassenbon im Supermarkt schaut oder seine letzte Stromkostenabrechnung prüft, der braucht starke Nerven und tiefe Taschen. Die dramatische Geldentwertung, die wir zurzeit erleben, sie ist symptomatisch und alarmierend zugleich. Sie frisst Gehälter und Privatvermögen auf und geht auch an den öffentlichen Haushalten nicht spurlos vorbei. Der Antrag der CDU-Fraktion, die rheinland-pfälzischen Kommunen bei inflationären Baukosten zu entlasten, ist insofern nachvollziehbar und unterstützenswert. Kreise und Städte brauchen Planungssicherheit und finanzielle Absicherung, damit sie in die öffentliche Infrastruktur und somit in die Zukunft unseres Landes investieren können. Drastische Preissteigerungen, die bei größeren Projekten in die Millionen gehen können, ohne dass eine entsprechende Anpassung der Fördermittel stattfindet, werden zunehmend zu einem Problem. In meiner Heimatstadt Trier war kürzlich beim Bau einer Kita allein für die Gewerke Holzbau, Fenster und Dacharbeiten eine Kostenfortschreibung in Höhe von 1,34 Millionen Euro oder 48 % erforderlich. Zweifellos hat sich diese Inflationsproblematik durch den Krieg in der Ukraine noch einmal spürbar verschärft. Sie war allerdings schon vorher deutlich wahrnehmbar. An ihren Ursachen sind die politischen Verantwortungsträger unseres Landes keineswegs unschuldig. So haben die teils unverhältnismäßigen, teils unsinnigen und jedenfalls wenig effektiven Corona-Maßnahmen der Großen Koalition maßgeblich dazu beigetragen, die Preisspirale anzuheizen. (Zuruf des Abg. Philipp Fernis, FDP) Hinzu kommt eine immer stärkere finanzielle Verflechtung Deutschlands mit den hochverschuldeten Staaten im Süden Europas. Targetsalden und Gemeinschaftsschulden sind das katastrophale, auf uns allen lastende Erbe der Merkel-Ära, das von Ursula von der Leyen in Brüssel mit Vehemenz fortgeführt wird. Es waren CDU-Politiker, angefangen bei Helmut Kohl, die mit dem Euro die Axt an die Währungsstabilität Deutschlands gelegt haben. Nun treten Gelbe, Grüne und Rote in Berlin dieses fragwürdige Erbe dankbar an und machen die Eurozone endgültig zum Schuldenmeister und Inflationsvorreiter in der Welt (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ach du liebes bisschen!) mit verheerenden Folgen für unsere Bevölkerung. Schon heute ist Deutschland Abgabenprimus und Steuerweltmeister. Die Kosten für Lebensmittel, Energie und Mobilität sind in diesem Jahr sprichwörtlich durch die Decke gegangen. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Der Euro ist schuld!) Anstatt aber die arbeitende Bevölkerung nachhaltig steuerlich zu entlasten, ergreift die Bundesregierung eine undurchdachte Notfallmaßnahme nach der anderen und verteilt um, was sie den Bürgern durch eine falsche Politik zuvor abgenommen hat. Als ob das noch nicht genug wäre, treibt man in Brüssel, Berlin und auch hier in Mainz die Energiewende mit dogmatischem Eifer voran. Der vorzeitige Ausstieg aus der Kohleverstromung und die Absage an eine klima- und umweltfreundliche Kernenergie 2.0 kommen die Bürger teuer zu stehen. Im Mai betrug die Inflationsrate im Bereich Energie unglaubliche 38 %. Dabei ist Energieerzeugung durch die sogenannten Erneuerbaren mangels fehlender Speicher nicht grundlastfähig und fordert daher teure Doppelstrukturen. Das ist weder eine nachhaltige noch eine umweltfreundliche Politik, und sie wird die Inflation weiter anheizen, unter der nicht wir als gut bezahlte Abgeordnete leiden, sondern die große Mehrheit und eben auch die Kommunen unseres Landes. Von der in großen Teilen hausgemachten Inflation kann sich die CDU nicht freisprechen. Insofern ist es zwar schön, aber auch ein Stück weit scheinheilig, wenn sie heute einen Antrag zur Unterstützung der Kommunen angesichts jener inflationären Verwerfungen stellt, die sie selbst politisch mit zu verantworten hat. Wenn wir als AfD-Fraktion diesem Ansinnen dennoch zustimmen, dann deshalb, weil es auch uns um eine Entlastung der kommunalen Haushalte geht. Eine solche Entlastung ist grundsätzlich richtig und notwendig, weil unsere Landkreise und kreisfreien Städte bereits durch die Corona-Politik schwer getroffen wurden und Investitionen in die öffentliche Versorgung und Infrastruktur oberste Priorität haben. Wir müssen unseren Kommunen zur Seite stehen, damit die Menschen in Rheinland-Pfalz auch in Zukunft eine positive Lebensperspektive haben. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD – Der Abg. Philipp Fernis, FDP, geht zum Redepult)
Matthias Lammert
Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER darf ich dem Kollegen Helge Schwab das Wort erteilen. (Zuruf von den FREIEN WÄHLERN: Die FDP hat sich zuerst gemeldet!) – Ach, Entschuldigung, sorry. Genau. Zunächst der Fraktionsvorsitzende der FDP. Sorry, er hatte sich kurz gemeldet. Abgeordneter Fernis zuerst dann.
Philipp Fernis FDP
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Frisch, eines ist bemerkenswert, auch nach den Jahren, die ich mit Ihnen hier erlebe: (Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER –
Michael Frisch AfD
Können Sie auch anders anfangen?) – Das kann ich durchaus, habe ich heute mehrfach getan. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Er will es nicht!) Wenn es Ihnen gelingt, bei einer Debatte über die Kosten kommunaler Bauprojekte Ihren verfassungsfeindlichen Hass auf die europäische Einigung (Abg. Michael Frisch, AfD: Was? – Unruhe bei der AfD) hier einfach mal wieder rauszulassen, dann ist das selbst für Ihre Verhältnisse bemerkenswert. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Thomas Barth, CDU – Anhaltend Unruhe bei der AfD –
Dr. Jan Bollinger AfD
Das ist aber Schwachsinn!) Deswegen will ich Ihnen in aller Klarheit sagen, warum all das, was Sie über die Europäische Union hier wieder einmal losgelassen haben, verfassungsfeindlich ist; denn dafür muss man noch nicht einmal tief ins Grundgesetz reinschauen. Unser Grundgesetz beginnt mit den Worten: (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Absurd!) Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen hat das deutsche Volk sich dieses Grundgesetz gegeben in seiner Verantwortung, in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen. – Das war nicht wortwörtlich, weil ich hier frei spreche, aber da steht sie schon drin, (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Aber vereintes Europa heißt doch nicht EU!) die verfassungsrechtliche Verpflichtung Deutschlands als Glied in einem vereinten Europa. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Was heißt das denn?) Wenn Sie dann meinen, Sie könnten hier Zusammenhänge herstellen, die nun wirklich an dieser Stelle in keiner Art und Weise bestehen, (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Sie beschreiben sich gerade selber! Das ist ja haarsträubend!) zwischen einer Situation, die nun inzwischen über zehn Jahre zurückliegt, mit erheblichen Schwierigkeiten in der Euro- und Finanzkrise, und einer heutigen Inflation, die getrieben ist durch einen verbrecherischen Angriffskrieg eines russischen Diktators, (Abg. Matthias Joa, fraktionslos: Starke Vereinfachung! Starke Vereinfachung! Das glauben Sie doch selber nicht!) von dem sich Ihre Bundestagsfraktion bis zum heutigen Tag nicht klar distanziert hat, und der Kosten kommunaler Bauprojekte, dann ist das selbst für Ihre Verhältnisse ziemlich merkwürdig. (Beifall der FDP, der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei den FREIEN WÄHLERN – Weitere Zurufe des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Wir haben eine Baukostensteigerung im maßgeblichen Bereich von in etwa 15 % auf Jahressicht. Die belastet jedweden Bauherren in Deutschland, jeden Menschen, der im Moment versucht, ein Gebäude zu bauen. Der belastet natürlich auch unsere Kommunen. (Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD) Dann ist es allerdings ein bisschen merkwürdig, wenn seitens der CDUFraktion der Eindruck erweckt wird, das Land würde darauf nicht reagieren. Das Land hat die Schulbaurichtlinie angepasst, das Land, die Finanzministerin hat – das ist sogar schon angesprochen worden in der Debatte – in Aussicht gestellt, dass man die Fördersätze für den sozialen Wohnungsbau anpasst, und das Land ist nun gerade dabei – wir stehen doch kurz vor einem neuen Haushaltsverfahren –, auch den kommunalen Finanzausgleich neu zu regeln. Natürlich wird man sich in der neuen Haushaltsperiode auch das Zuschusswesen ansehen müssen. Wenn wir allerdings in einer Phase mit extrem angestiegenen Baupreisen und einer hohen Unsicherheit anfangen, ungedeckte Schecks auszustellen, weil wir einfach auf Landesseite sagen, na ja, gut, im laufenden Haushalt, ohne Vorschlag der Gegenfinanzierung, ohne Nachtragshaushalt, ohne all die Instrumente, die dann erforderlich wären, passen wir jetzt mal die Fördersätze einfach für alle anderen kommunal geförderten Maßnahmen an, dann ist das doch kein überzeugendes Konzept. Dann ist es doch wesentlich überzeugender, wenn die Landesregierung sagt: Na ja, vielleicht ist es zum jetzigen Zeitpunkt, in einer Phase, in der wir es mit einer Überhitzung, mit Materialmangel, mit gestörten Lieferketten zu tun haben – übrigens alles Dinge, die wir, zumindest was die Lieferketten, was das Material angeht, in den Griff bekommen werden; denn das ist das Schöne an unseren offenen Märkten, dass natürlich wieder Anbieter auf die Märkte kommen werden, dass sich gerade auch der Stau, was China angeht, auflöst usw.; es wird auch Entspannung geben, zumindest was den Materialmarkt und die Materialflüsse angeht –, doch sinnvoll, einmal eine Baumaßnahme ein Stück zurückzustellen, die jetzt vielleicht nicht zwingend zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich ist, statt das Signal zu senden, die Kostensteigerungen spielen für uns an dieser Stelle überhaupt keine Rolle, weil genug Geld da ist – ohne dass Sie sagen, wo es herkommt. Das ist aber die übliche Methode bei der CDU-Fraktion hier im Haus, einfach zu sagen, das Land möge eins zu eins diese Kostensteigerungen übernehmen. Der Ansatz, der hier gewählt wurde, zu sagen, in bestimmten Bereichen reagieren wir sofort, alles Weitere überlassen wir einfach einmal dem Haushaltsverfahren und den kommenden Jahren, ist doch der sinnigste Ansatz, den man hier wählen kann. Ich verstehe den Aktionismus, aber sinnvoll ist er an dieser Stelle nicht. Deshalb findet der Antrag auch nicht die Zustimmung der Freien Demokraten. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Es folgt eine Kurzintervention des Abgeordneten Frisch von der AfD-Fraktion.
Michael Frisch AfD
Lieber Herr Kollege Fernis, wir sind schon einiges von Ihnen gewohnt, aber es war wirklich grotesk, aus der Ablehnung der Europäischen Union eine Verfassungsfeindlichkeit zu konstruieren, und das von einem Juristen. Das ist schon mehr als weit hergeholt. Die Väter unserer Verfassung hatten mit dem Begriff „Vereintes Europa“ ein Europa der Vaterländer im Sinn, (Beifall der AfD) aber doch niemals einen zentralistischen europäischen Bundesstaat, wie ihn jetzt Teile der Politik auch in Deutschland betreiben. Das hier miteinander zu vermischen, ist dermaßen daneben, dass ich mir jeden weiteren Kommentar erspare. Schon gar nicht haben die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes an die Einführung des Euro gedacht, an eine gemeinsame Schuldenpolitik oder an die Geldmengenausweitung der EZB. (Beifall der AfD) Das sind natürlich wesentliche Ursachen für die Inflation. Das habe ich mit meiner Rede hier dargestellt. Das zu negieren, heißt im Grunde genommen, wesentliche Fakten der aktuellen Entwicklung schlichtweg zu leugnen. (Zuruf des Abg. Philipp Fernis, FDP) Eine Ursache für die Inflation ist eben die Politik der EU und der EZB. Dann haben wir die Energiepolitik – das habe ich dargestellt –, wir haben die Corona-Politik, und wir haben dann natürlich auch den Krieg in der Ukraine. Es gibt aber keinen renommierten Wirtschafts- und Finanzwissenschaftler, der behaupten würde, dass alleine der Krieg Ursache für diese Inflation wäre. Insofern erzählen Sie hier absolute Märchen, Herr Fernis, und das von der FDP, die immer den Anspruch hatte, eine Partei einer soliden Wirtschaftsund Finanzpolitik zu sein. Davon haben Sie sich gerade eben verabschiedet. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Ist eine Erwiderung gewünscht? – Dann darf ich Kollegen Fernis zur Erwiderung das Wort erteilen.
Philipp Fernis FDP
Verehrter Herr Kollege Frisch! Gerade in dieser Zeit, in der die Friedensordnung in Europa erschüttert wird, in der die Friedensordnung erschüttert wird, (Abg. Joachim Paul, AfD: Kommen Sie mal zu Fakten!) darauf zu antworten, Herr Paul – das gebe ich gerne noch einmal wieder, damit es sicher im Protokoll steht –, kommen Sie mal zu Fakten, wenn Sie also bestreiten möchten, dass derzeit die Friedensordnung in Europa unter Druck ist, (Abg. Joachim Paul, AfD: Bestreite ich nicht, aber – – –) gestört ist und von einem Angriffskrieg erschüttert wird und Sie in dieser Zeit hier wieder einmal von sich geben, dass die Europäische Union, die die Antwort auf den Schrecken des Zweiten Weltkriegs ist, in dieser Art so ein Fehler ist, dann entlarven Sie sich doch selbst. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Die Europäischen Union ist als Antwort darauf gemacht worden, wie wir bis 1945 Konflikte in Europa gelöst haben, nämlich auf den Schlachtfeldern. In einer Zeit, in der sich ein russischer Diktator anschickt, diese Methode der Auseinandersetzung wieder einzuführen, haben Sie für die Europäische Union nichts anderes übrig als kleingeistiges Herumreiten an Kritik an ihren Institutionen. (Zurufe von der AfD) Ja, die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank war die Antwort auf eine krisenhafte Situation. Wenn Sie sich die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland, aber auch und gerade in den Ländern Südeuropas der Jahre 2010 bis 2020 vor den Störungen durch die Corona-Pandemie anschauen, dann war das doch eine Antwort, die sehr erfolgreich war. Schauen Sie sich doch einmal die Schuldenentwicklung in Deutschland, aber auch und gerade in den problematischen südeuropäischen Staaten an. Das war doch eine erfolgreiche Politik. Die jetzt nach Krisen mit der Corona-Pandemie und einer kriegerischen Auseinandersetzung zu negieren, die nun wirklich externe Schocks sind, wie man sie sich schlimmer kaum vorstellen kann, zeugt von einer ideologischen Verbohrtheit bei der Ablehnung der europäischen Einigung, (Glocke des Präsidenten) die wirklich nur bedingt erträglich ist. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Wir fahren fort. Jetzt erteile ich dem Kollegen von den FREIEN WÄHLERN Helge Schwab das Wort.
Helge Schwab FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! „Kommunale Bauprojekte sichern – Förderquoten den Preissteigerungen anpassen!“, glaube ich, ist das Thema. Die auskömmliche Finanzausstattung der rheinlandpfälzischen Kommunen ist die wichtigste Aufgabe der Landesregierung im System der staatlichen Gliederung von Zuständigkeiten und Aufgaben. Mit Ihrer Erlaubnis würde ich gerne zitieren: Das Land ließ die Kommunen noch nie im Regen stehen. – An dieser Stelle sind die Entscheidungen des VGH zur Verfassungswidrigkeit der bisherigen Finanzierung zu nennen. (Beifall der FREIEN WÄHLER und der CDU) So viel zu Ihrem Eingangsstatement, Herr Noss, und dessen Wahrheitsgehalt. Mit dem Antrag auf eine angepasste Finanzierung kommunaler Bauprojekte und Baumaßnahmen wird vor dem Hintergrund der aktuellen Preissteigerungen im Bausektor eine Teillösung von den Kolleginnen und Kollegen der CDU angestrebt. Die Ursache des bisherigen Rückstaus bei den kommunalen Investitionen wird dadurch jedoch leider noch nicht behoben. Wieder einmal sind wir bei den ungeklärten Finanzierungsproblemen, die auch mit langwierigen Ausschreibungs-, Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren von der ersten Idee eines Projekts bis zur Umsetzung zusammenhängen. Wenn zwischen Anmeldung, Prüfung und vorläufiger Aufnahme in ein Bauprogramm mit entsprechender Landesförderung Jahre vergehen, sind Kostensteigerungen völlig normal. Zu Anfang meiner Tätigkeit als Bürgermeister einer kleinen Ortsgemeinde rechneten wir mit Steigerungen von 3 bis 5 % pro Jahr. Heutige Baupreissteigerungen erscheinen unkalkulierbar. 10 bis 15 %, ja, teilweise schon 25 % pro Jahr muss man rechnen, wenn man die derzeitigen Energiekosten mit berücksichtigt. Das sind die Tatsachen, die dem kommunalen Bauherrn mehr als Bauchschmerzen bereiten. Bei finanzschwachen Kommunen kommt dann die Frage der haushaltsrechtlichen Genehmigung, die von der Erhöhung der Realsteuer abhängt, oder die Prüfung durch das Finanzministerium nach § 18 Abs. 2 LFAG. Hat man dann eine Endbewilligung vorliegen, dann fängt das zweite Kapitel dieser scheinbar endlosen Geschichte an. Ausschreibung der Planung und der technischen Ausführung, dann die Suche nach geeigneten Unternehmen, die die Maßnahme im vorgesehenen Förderzeitraum umsetzen können, vorausgesetzt, das Baumaterial ist verfügbar, weitere Unwägbarkeiten bedingt durch Kostensteigerungen aufgrund gestörter Lieferketten inklusive. Bei großen Projekten gibt es noch einen Zwischenschritt, den ich fast vergessen hätte. Man sucht zuerst ein Büro, das die Ausschreibung für die geeigneten Architekten durchführt. Nachdem der Architekt gefunden ist, kommt die meist europaweite Ausschreibung des Projekts. Seit einem Monat schwebt auch noch das Damoklesschwert der steigenden Kreditzinsen über allem. Wie sieht die Lösung der Regierung aus? Schaffen Sie es, die Verfahren zu vereinfachen und unsere Kommunen dabei wirklich verlässlich zu unterstützen? – Unsere Bürgerinnen und Bürger zahlen ihre Steuern in unseren Kommunen, in denen sie leben. Sie haben ein Anrecht darauf, im ganzen Land zumindest ähnliche Bedingungen vorzufinden. Es liegt an uns, wie wir die meist kleinen Kommunen finanziell ausstatten, um gleichwertige Lebensbedingungen zu schaffen. Das Land soll nicht für Fehler haften müssen, die auf kommunaler Ebene passieren. Darum geht es nicht. Es geht um die der Marktsituation geschuldeten und nicht von den Kommunen verursachten Mehrbelastungen, die mit demselben prozentualen Fördersatz zu bewilligen sind, wie die ursprüngliche Maßnahme bewilligt wurde. Es geht darum, unsere Kommunen in die Lage zu versetzen, ohne Angst der Überschuldung wieder bauen zu können. Selbstverständlich stimmen wir diesem Antrag zu. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU)
Matthias Lammert
Für die Landesregierung darf ich Staatssekretär Stich das Wort erteilen.
Randolf Stich
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Vielleicht einmal eines vorneweg, weil immer wieder das Urteil des Verfassungsgerichtshofs zitiert wird. Man sollte es auch einmal lesen. Darin steht ganz klar – das hat der Präsident auch in der mündlichen Verhandlung sehr deutlich gesagt –, dass der Verfassungsgerichtshof die Systematik und definitiv nicht die Höhe des kommunalen Finanzausgleichs kritisiert hat. Wer das Urteil liest, wird auch den Satz finden, dass das auch zu einer höheren oder niedrigeren Dotierung des KFA führen kann. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Wenn man also das Urteil anführt, bitte so, dass das im Endeffekt dem Geiste des Verfassungsgerichtshofs entspricht. Jetzt aber zum vorliegenden Antrag. Er beschreibt Probleme, die sich aus der Baukostensteigerung ergeben; Probleme, die nicht alleine die Kommunen, sondern auch die Wirtschaft, die Privatpersonen, aber auch das Land treffen. Es handelt sich hier aber auch nicht um die Kürzung von Zuschüssen, wie es im Antrag heißt, sondern es geht um Risiken, die jedem Bauprojekt, sei es privater oder staatlicher Natur, natürlich innewohnen. Das Problem tritt aufgrund verschiedenster Faktoren in den vielen Förderprogrammen in ganz unterschiedlicher Weise und unterschiedlicher Intensität auf und kann je nach Fallgestaltung im Moment auch nur teilweise abgefangen werden. Eines ist mir aber wichtig, nämlich klarzustellen, dass viele Richtwerte, auf deren Basis die Fördersummen im Moment ermittelt werden, regelmäßig angepasst werden. Das ist insbesondere in dem im Antrag besonders hervorgehobenen Bereich des Schulbaus der Fall. Bei der Anpassung der Kostenrichtwerte wird der Baupreisindex für die Bauwirtschaft des Statistischen Bundesamts jeweils für die dritte Vierteljahresausgabe vom August zugrunde gelegt, damit dieser Index rechtzeitig zu Beginn des Jahres umgesetzt werden kann. Jetzt etwas ganz interessantes: Vergleicht man den Aufwuchs dieses Kostenrichtwerts für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 1. Januar 2022 mit den entsprechenden Werten des Statistischen Bundesamts vom jeweils dritten Quartal 2017 und 2021, (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) dann ergibt sich lediglich eine Differenz von ca. 0,44 Prozentpunkten. Ich glaube, das muss man schlichtweg und einfach einmal sehen, wenn man immer sagt, das Land würde nicht aktiv, da bestehe eine Handlungsnotwendigkeit und das führe dazu, dass die kommunalen Bauprojekte chronisch unterfinanziert seien. Dann ist es aber auch so, dass wir in der Zwischenzeit Kostenobergrenzen beispielsweise im Rahmen der Städtebauförderung – um ein Beispiel aus dem Innenministerium zu erwähnen – für die Herstellung oder Änderung von örtlichen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und ebenerdigen Stellplätzen sowohl im Jahr 2019 als auch im Jahr 2021 angepasst haben und die nächste Anpassung im Moment schon wieder in Vorbereitung ist. Bei den meisten Förderverfahren gibt es zudem durch die Bewilligungsbehörden die Möglichkeit, dass die Kommunen veraltete und betragsmäßig überholte Kostenkalkulationen vor der Bewilligung noch einmal überarbeiten und so in die Lage versetzt werden, aktuelle Steigerungen direkt vor der Bewilligung zu kompensieren. Ich glaube, auch das ist bis jetzt noch nicht erwähnt worden. In der Städtebauförderung gibt es zudem noch im Rahmen von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen die Möglichkeit, natürlich auch Einzelmaßnahmen zu verändern. Die Kommune kann dann auch innerhalb der Gesamtmaßnahme auf eine Baukostensteigerung reagieren und diese Entwicklung im Rahmen dieses Antrags kompensieren. So haben wir schon mit einer Reihe von Maßnahmen versucht, diesen Baukostensteigerungen Rechnung zu tragen. Ich möchte an der Stelle auch einmal erwähnen, dass das Land hier teilweise mit sehr, sehr hohen Förderquoten arbeitet. Wenn ich noch einmal den Bereich des MdI nehme, sind wir in der Städtebauförderung mit 80 oder teilweise sogar 90 % nicht bei der Seltenheit der Fälle, die wir genehmigen. Auch jenseits der klassischen Förderung tut das Land sehr viel, um die Kommunen zu unterstützen. Ich darf noch einmal den oft zitierten kommunalen Finanzausgleich erwähnen, der, was immer gerne unerwähnt bleibt, von 2013 bis jetzt eine Steigerung von über 1 Milliarde Euro erfahren hat. Im aktuellen Entwurf, der sich gerade in der Anhörung befindet, ist eine weitere Steigerung von 275 Millionen Euro vorgesehen. Hinzu kommt die hälftige Übernahme der Altschulden. Ich glaube, das zeigt noch einmal sehr deutlich, dass das Land hier aktiv ist. Der Lösungsansatz im Antrag ist hingegen einseitig. Er fordert, dass das Land die Mehrkosten übernimmt und die gesamten Risiken der Kostenentwicklung abfangen soll. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Ich sage ganz klar, einen Vollkaskorundumschutz kann es an der Stelle natürlich nicht geben. Das übersteigt auch die Leistungsfähigkeit des Landes. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Ihr wollt nur nix!) Das heißt, auch das Land muss natürlich mit entsprechend begrenzten Ressourcen auskommen. Deswegen wird es im Endeffekt nur so gehen, dass wir prüfen, ob im Rahmen der Förderverfahren gegebenenfalls weniger Maßnahmen gefördert werden. Das ist aber eine Sache, die wir auch noch einmal mit den kommunalen Spitzenverbänden absprechen wollen, um zu sehen, ob das dem Willen der Kommunen entspricht. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Matthias Lammert
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit kämen wir zur Abstimmung über diesen Antrag. Ausschussüberweisung ist nicht gewünscht? (Zuruf aus dem Hause: Nein!) Dann kommen wir zur direkten Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/3376 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER abgelehnt. Wir kommen zu Punkt 17 der Tagesordnung: Monitoring außereuropäischer Direktinvestitionen in Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/3368 – Die Grundredezeit je Fraktion beträgt 5 Minuten. Wer spricht für die antragstellende Fraktion? – Der Abgeordnete Paul für die AfD-Fraktion.
Joachim Paul AfD
Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! China nennt seine Spitzenuniversitäten „Söhne der nationalen Verteidigung“. In dieser Bezeichnung spiegelt sich Anspruch und Strategie wider, Wissenschaft und Technologie in den Dienst eines wachsenden industriell-militärischen Komplexes zu stellen. Jüngst untersuchte das Rechercheteam „Follow the Money“ deutsch-chinesische Kooperationsprojekte an unseren Hochschulen. Mindestens 349 Veröffentlichungen, die aus der Kooperation zwischen deutschen Forschern und chinesischen Militärforschern resultierten, dienten schlussendlich der sogenannten Volksbefreiungsarmee. Diese eigentlichen Zwecke blieben vor den Augen unserer Hochschulen oft genug im Dunkeln. Die Expertin Kirsten Tatlow, Autorin des Buchs „China’s Quest for Foreign Technology“ warnt, die Naivität europäischer Regierungen sei besorgniserregend. Eine umfassende und sorgfältige Prüfung sei nötig. – Das ist die eine Säule des strategischen Technologietransfers. Die andere ist der Aufkauf deutscher Weltmarktführer, sogenannter Hidden Champions. In der Beantwortung meiner Kleiner Anfrage „Chinesische Direktinvestitionen in Rheinland-Pfalz“ spricht die Landesregierung davon – ich zitiere aus der Beantwortung meiner Anfrage –, dass „seit einigen Jahren ein zunehmend strategisches Vorgehen chinesischer Investoren im Einklang mit stellen ist“. Diese Industriepolitik dient, so China hochoffiziell, der militärisch-zivilen Fusion. Chinesische Unternehmen sind eng an den Militär- und Sicherheitsapparat angebunden. Ein Beispiel: der 5G-Monopolist Huawei. Im Jahr 2018 verzeichnete die Bundesbank in Rheinland-Pfalz Direktinvestments im Volumen von 77 Millionen Euro, und im Folgejahr von 48 Millionen Euro. Gerade über die letzten Jahre ist ein stetiger Anstieg dieser Investments zu verzeichnen. In der Finanzwirtschaft gilt Deutschland als Chinas M&A-Target-Nation Nr. 1. Doch China ist eben kein Handelspartner wie andere auch. Dort gilt für ausländische Investoren noch immer der Zwang zum Joint Venture mit chinesischen Partnern. Das geistige Eigentum unserer Investoren ist nach wie vor nur unzureichend geschützt. Hier ein notwendiger Blick zurück: Im Jahr 2016 kauften chinesische Investoren den Robotik-Hersteller KUKA in Augsburg. Damit nahm die Debatte über strategische Investitionen Chinas in Schlüsseltechnologien zum ersten Mal Fahrt auf. Sie ist bis heute aktuell, nicht nur weil die KUKA-Konzernleitung mittels eines sogenannten Squeeze-out Aktionäre systematisch verdrängte und das Unternehmen von der Börse nahm, sondern auch, weil heimische Innovationen im Hinblick auf die Standortsicherung sehr schützenswert sind. Ja, wir müssen sie hüten wie unsere Augäpfel. Die Gründung einer landeseigenen Innovationsagentur ist übrigens mittelbar ein Resultat dieser Erkenntnis. In der eher wirtschaftsliberalen Schweiz diskutiert man aktuell eine „Lex China“, die den Verkauf von Unternehmen, die sicherheitsrelevant sind, verbieten soll. Wir sind der Überzeugung, dass bereits in der Erfassung und Dokumentation erheblich mehr getan werden muss, um diese strategischen Investitionen zu beleuchten, einen Technologieabfluss zum Nachteil unseres Landes zu antizipieren und in letzter Konsequenz zu verhindern. Das geht nur mit einer ausdifferenzierten und ausreichenden Datenlage. Die Mittel und Maßnahmen, die bestehen, halten wir hingegen für nicht ausreichend. Die Antworten auf drei Anfragen, insbesondere auf die Kleine Anfrage „Nicht genehmigte ausländische Direktinvestitionen in Rheinland-Pfalz“ zeigten nämlich, dass auf der Landesebene nur unzureichende Kenntnisse oder Informationen vorliegen. Diese Informationslücke gilt es nun zu schließen. Wir beantragen deshalb die Installierung eines landesweiten Monitoringverfahrens, um ausländische, vor allem außereuropäische Direktinvestitionen in Rheinland-Pfalz systematisch zu erfassen. (Beifall der AfD) In einem zweiten Schritt muss ein landesweites Register aufgebaut werden, das diese nachhaltig dokumentiert. Wir halten die Prüfungs- und Monitoringprozesse auf Bundes- und vor allem auf EU-Ebene für zu grobmaschig und nicht mehr zeitgemäß. Deutschland ist weder mit Malta noch mit Portugal zu vergleichen. Unsere heimische Wirtschaftsstruktur, schwerpunktmäßig bestehend aus kleinen und mittelständischen Unternehmen, benötigt eine Erfassungskomponente auf Landesebene; denn die schiere Zahl der Weltmarktführer, unsere Hidden Champions, erfordert eine zügige, zeitkritische und zielsichere Erfassung, die robusten Standortinteressen dient. Das Land bzw. der Bund kann von einer landesweiten Erfassung durchaus profitieren. Kein Land der Welt beheimatet so viele Hidden Champions – 16 pro 1 Million Einwohner – wie unser Deutschland, über 1.300 insgesamt. (Glocke des Präsidenten) – Ich komme zum letzten Satz. Das ist Verpflichtung. Es ist auch Verpflichtung, genauer hinzuschauen, ob nicht ein Technologieabfluss zulasten unseres Standorts stattfindet. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Für die Koalitionsfraktionen darf ich Kollegen Steven Wink das Wort erteilen. Sie haben 5 Minuten.
Steven Wink FDP
Geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann den Kern Ihres Antrags grundsätzlich nachvollziehen. Uns ist allerdings nicht ganz schlüssig, warum auf Landesebene eine weitere Struktur geschaffen werden soll, wenn auf Bundes- und EU-Ebene ein weitreichender Rahmen für die Überprüfung von Direktinvestitionen vorliegt. Zu diesem Rahmen gehören zum Beispiel der Artikel 5 oder der Artikel 6 der Verordnung (EU) 2019/542 der Europäischen Kommission aus dem März 2019, die Informationsaustausch etc. mit verkürzten Fristen vorsieht. Ebenso können Faktoren wie zum Beispiel die Frage, ob eine ausländische Direktinvestition die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung voraussichtlich beeinträchtigt, in Betracht gezogen werden. Wir wissen, Deutschland ist ein attraktiver Wirtschaftsstandort – auch Sie hatten es in Ihrer Rede gesagt –; denn mit einem Bruttoinlandsprodukt von 3,57 Billionen Euro im Jahr 2021 belegen wir weltweit den 4. Platz und sind zusammen mit China, den Vereinigten Staaten und Japan eine der größten Volkswirtschaften. Deutschland als wirtschaftlicher Motor ist für ausländische Staaten interessant, und es erscheint ihnen als durchaus attraktiv, sich einen Platz in der deutschen Industrie zu sichern. Wie auch Sie in Ihrem Antrag bereits hervorgehoben haben, sticht die Volksrepublik China besonders hervor, wenn es um Direktinvestitionen in der deutschen Wirtschaft geht. Hier besteht aufgrund diverser Interessen wie zum Beispiel einer mutmaßlichen Einflussnahme ein erhöhter Input. Das ist uns durchaus bewusst. Deshalb dürfen wir nochmals auf die EU-Verordnung aus dem März 2019 hinweisen, die aus unserer Sicht einen ausreichenden Rahmen und Schutzmechanismus für das Monitoring ausländischer Direktinvestitionen bietet. Darüber hinaus wurde die Verordnung im Jahr 2020 auf Bundesebene durchgesetzt. Somit haben wir einen weiteren Schritt, der die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Monitorings verspricht. Ein paar Beispiele: Wir haben eine Verschärfung des Prüfungsmaßstabs für Investitionen. Bisher galt die tatsächliche Gefährdung durch eine Direktinvestition. Nun gilt die voraussichtliche Beeinträchtigung. Das heißt, wir haben eine Präventionskontrolle, die dazu geführt hat, dass wir erhöhte Prüfungszahlen hatten und erhöhte Prüfungszahlen haben werden, weil alleine die Begrifflichkeit von der „tatsächlichen Gefährdung“ zu einer „voraussichtlichen Beeinträchtigung“ eine Verschärfung an sich ist. Weiter besteht das Vollzugsverbot während der Prüfung, um diese Investitionsüberprüfung nicht umgehen zu können. Dann gab es noch die CoronaNovelle. In der Corona-Novelle hat man Impfstoff- oder Antibiotikahersteller oder Hersteller von medizinischer Schutzausrüstung als besonders sicherheitsrelevant eingestuft, um hier Investitionen fristverkürzt überprüfen zu können. Ebenfalls – da gibt es ein sehr schönes Beispiel aus dem August 2020 – gibt es die Investitionskontrolle bei Exportfällen. Wir nehmen das Beispiel Mynaric. Das ist ein Start-up-Unternehmen aus Bayern, das sich mit Luft- und Raumfahrttechnik sowie Laser- und Satellitentechnik befasst. In diesem Fall wurden nämlich der Export und die geschäftlichen Tätigkeiten mit China von der Bundesrepublik untersagt. Eine sehr seltene Aktion, aber eine Aktion, die aufgrund der Überprüfung durchgeführt wurde. Natürlich gab es Klageverfahren etc., aber hier wurde dieser Schritt aufgrund der Bewertung und der Überprüfung ergriffen, dass das Geschäft untersagt wird. Folglich sind wir der Ansicht, dass die etablierten Regeln auf EU- und auch auf Bundesebene zu einem optimalen Monitoringverfahren beitragen und eine weitere Instanz heruntergebrochen auf Landesebene wie eingangs erwähnt eine reine Doppelstruktur, eine erhöhte Bürokratie und einen erhöhten bürokratischen Aufwand mit sich bringt. Aus diesen Gründen lehnt die Regierungskoaltion den Antrag der AfD ab. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Bevor wir in der Rednerfolge fortfahren, erteile ich Abgeordneten Paul das Wort zu einer Kurzintervention. Sie haben 2 Minuten. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber bitte auf Chinesisch! – Vereinzelt Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten)
Joachim Paul AfD
Also, zumindest habe ich das Thema gesetzt. Es wird sich über China unterhalten. Das ist wichtig. Das ist schon mal ein Ertrag unseres Antrags. Ich glaube nicht, dass das eine Doppelstruktur ist. Es ist nicht verfassungsfeindlich zu sagen, dass die Auslagerung an die EU nicht zielscharf ist. Ich glaube, dass wir mit unserer Wirtschaftsstruktur ganz andere Maßnahmen und ein ganz anderes Monitoring brauchen. Wir haben kleine und mittelständische Unternehmen, teilweise Weltmarktführer, die haben nur 100 Mitarbeiter. Ich habe das in meiner Rede deutlich gemacht: Ich glaube, dass wir eine andere Wirtschaftsstruktur als Portugal und Malta haben. Deswegen sind wir sehr skeptisch, was die Auslagerung auf die EU-Ebene angeht. Es ist richtig, dass es zur Prüfungsfristverkürzung gekommen ist. Ich glaube aber, dass das ein Thema der Zukunft sein wird. Es wird ein noch viel größeres Thema werden, wenn man sich den Anspruch Chinas anschaut, durch Technologieabfluss – ich habe vorhin auch auf den Wissenschaftsbereich hingewiesen – die Nr. 1 zu werden, und zwar mit sehr robusten Plänen. Ich glaube, dass wir da noch nicht gut aufgestellt sind. Es ist auch wichtig, dass wir dieses Thema, das mir viel zu kurz kommt, in die öffentliche Debatte einführen. Man könnte das auch – das möchte ich jetzt aber nicht machen – auf die Bereitstellung von Wagniskapital erweitern. Ich bin der Meinung, dass das ein sehr guter Beitrag ist, und ich glaube, dass wir hier vom Gedanken her, das Vor-Ort-Monitoring auf die Bundesebene zu spiegeln, einen großen Beitrag leisten könnten. Deswegen glaube ich, der Antrag ist sehr wohl statthaft und stellt einen Beitrag zur Sicherung unseres Standorts dar. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Es wird keine Erwiderung gewünscht. Dann darf ich dem Abgeordneten Dr. Helmut Martin von der CDU-Fraktion das Wort erteilen.
Dr. Helmut Martin CDU
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AfD will mit ihrem heutigen Antrag die Vorbereitungen auf den Weg bringen, um ausländische, vor allem außereuropäische Direktinvestitionen in Rheinland-Pfalz systematisch zu erfassen, zu registrieren und zu prüfen, wie sie es formuliert. Begründet wird das – wir haben es eben noch einmal gehört – mit sicherheitsund wirtschaftspolitischen Erwägungen, wobei, Herr Paul, man muss schon klarstellen, auch wenn Sie in Ihrem Antrag ausschließlich auf China abgestellt haben, ist doch Ihr Antrag komplett viel weitergehend. Da geht es nicht nur um China, sondern generell jede ausländische Direktinvestition soll in diesem Sinne überwacht werden. Was lernen wir daraus? – Zumindest dann, wenn es um andere geht, hat die AfD doch kein Problem mit mehr Überwachung. Das finde ich schon einmal sehr beachtlich. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Meine Damen und Herren, deswegen möchte ich eines vorweg klarstellen: Die CDU steht für den wehrhaften Rechtsstaat, und die CDU steht für die wehrhafte soziale Marktwirtschaft. (Abg. Joachim Paul, AfD: Wir auch!) Mit diesem entschiedenen Eintreten liegt nämlich in beiden Fällen der gleiche Gedanke zugrunde, nämlich der Gedanke der Freiheit, der Freiheit des Einzelnen wie auch der Freiheit des Unternehmens. In diese Freiheit darf nur eingegriffen werden, wenn es der Schutz dieser Freiheit oder gleichwertiger Rechtsgüter erfordert. Das muss man erst noch einmal klarstellen, bevor man über so etwas diskutiert, wie Sie es in Ihrem Antrag formulieren. Zu der unternehmerischen Freiheit passt, dass wir in Deutschland traditionell ein liberales Übernahmerecht haben. Zu dieser Freiheit gehört zum Beispiel auch, dass jemand sein Unternehmen oder Anteile daran verkaufen und den Erlös realisieren kann, um ihn entweder anders zu investieren oder sich zurückzuziehen. Diese Direktinvestitionen, die das bei einem Anteilsverkauf eben auch einmal sein können, sind häufig sogar sehr willkommen; denn sie zeigen einmal die Attraktivität unseres Wirtschaftsstandorts, und sie fördern unseren Wohlstand. Deswegen besteht überhaupt keine Veranlassung, hier quasi einen Generalverdacht zu formulieren. Das geht an der Sache vorbei. Ich stelle aber genauso klar, auch die CDU, auch wir sind gerade nicht naiv, Herr Paul, wie Sie es vorhin unterstellt haben, dass politisch Andersdenkende vielleicht naiv wären. Wir sind auch nicht blauäugig. Natürlich sehen wir die möglichen Risiken gerade auch bei bestimmten Sektoren unserer Wirtschaft wie zum Beispiel bei der Rüstung, IT-Produkten und anderem. Kollege Wink hat es soeben zutreffend beschrieben: Deswegen haben Herr Minister Altmaier und die Bundesregierung gemeinsam mit Frankreich und Italien über Jahre darauf hingearbeitet, eine entsprechende Rechtsänderung auf EU-Ebene herbeizuführen, und die daraus folgende EU-ScreeningVerordnung wurde 2020, wie soeben gehört, in deutsches Recht umgesetzt. Das heißt, das Investitionsüberprüfungsregime wurde gerade erst effektiver und widerstandsfähiger gemacht. Wir haben es eben gehört, das gilt nicht nur für die ganz hochsensiblen Bereiche, das gilt sogar für Alltagsgegenstände, wenn die Eingriffsvoraussetzungen erfüllt sind. (Beifall der CDU) Selbst bei solch einer Wasserflasche, wie wir sie hier haben, wäre der produzierende Unternehmer schon betroffen. Das heißt, das ist ein weites Feld, es ist ein enges Prüfungsnetz, und deswegen muss man sich wirklich fragen, was Sie mit diesem Antrag bezwecken; (Beifall der CDU) denn Sie alle von der AfD wissen genau darum, und die AfD weiß auch, dass sich die AfD im Bund gegen diese Änderungen geäußert hatte, mit aufschlussreichen Ausführungen übrigens. So hat Ihr Bundestagskollege Hansjörg Müller als Einstieg in seine Rede vor zwei Jahren ausgeführt – das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen –, die Weltwirtschaft würde von Staaten und privaten Organisationen bedroht, die alle nach absoluter Marktmacht streben würden. Als Beispiel für eine solche private Organisation nannte er dann die Bill-und-Melinda-Gates-Stiftung, weil die die Weltgesundheitsorganisation unterwandern und die Menschen mit Zwangsimpfungen beglücken würde. Auf dem Niveau haben Sie im Bundestag argumentiert, meine Damen und Herren. Wenn der besagte AfD-Redner dann noch Minister Altmaier vorgeworfen hat, er würde die deutschen Unternehmen mit – so wörtlich – sinnloser Bürokratie zu Tode strangulieren, und die rheinland-pfälzische AfD stellt nun einen Antrag, (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger AfD) der zu mehr Überwachung, also zu mehr Bürokratie führt, dann dürfte auch dem Letzten hier im Plenum klar sein: schräges Weltbild und Widersprüchlichkeiten. Diesem Antrag kann man nicht zustimmen, (Glocke des Präsidenten) von den ungeklärten gesetzgeberischen Zuständigkeiten des Landes und dem Fehlen jeder Zieldefinition im Antrag, was mit den gesammelten Erkenntnissen dann passieren soll, ganz zu schweigen. Wir lehnen den Antrag ab. Das Beste, was er gemacht hat, uns einmal mehr die Möglichkeit zu geben zu sehen, wie die AfD tickt. Vielen Dank. (Beifall der CDU sowie bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich Besucher bei uns im Landtag begrüßen. Wir freuen uns, dass wir Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 23, Bernkastel-Kues/Morbach/Kirchberg, begrüßen dürfen. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Wir begrüßen des Weiteren Mitglieder der Regionalgruppe Mainz von „feierabend.de“. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen! (Beifall im Hause) Wir haben noch keinen Feierabend, liebe Kolleginnen und Kollegen; deswegen erteile ich jetzt dem Kollegen der FREIEN WÄHLER, Stephan Wefelscheid, das Wort. Sie haben 5 Minuten Redezeit.
Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, ich stand und stehe dem Verkauf wertvollen Know-hows und vor allem unserer kritischen Infrastruktur schon immer sehr kritisch gegenüber. Nehmen wir das Beispiel Flughafen Hahn, verkauft an einen chinesischen Investor und nun ein Sorgenkind der Landespolitik. Auch im Bereich Energie sehen wir, wie uns eine Abhängigkeit von ausländischen, staatsgelenkten Firmen, die zudem über Infrastruktur in Deutschland verfügen, in die Enge treibt. Jetzt kommt der Unterschied. Daher ist es mir sehr recht, dass die EU bereits im März 2019 per Verordnung den Mitgliedstaaten ein sogenanntes FDIScreening, also Foreign Direct Investment-Screening oder auch Überwachung ausländischer Direktinvestitionen, vorgeschrieben hat. Dieses Screening wurde in Deutschland 2020 und 2021 mit einer Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes bzw. mit der Novellierung der Außenwirtschaftsverordnung umgesetzt. Ein kurzer Exkurs: Wenn ein außereuropäischer Investor Anteile an einem deutschen Unternehmen erwerben möchte, wird dies branchenabhängig ab einem bestimmten Anteil der Stimmrechte meldepflichtig. Im Normalfall greift diese Meldepflicht bei 25 % der Stimmanteile; bei sensiblen Branchen – das haben wir eben schon gehört – wie etwa kritischer Infrastruktur, der Rüstungsindustrie oder IT-Sicherheit bereits bei 10 % und vielen technologisch relevanten Bereichen bei 20 %. Wenn bestimmte Meldeschwellen durch Nachkäufe von Anteilen überschritten werden, dann muss dies nachgemeldet werden und kann ebenfalls ein Eingreifen nach sich ziehen. Dies sieht dann wie folgt aus: Wird eine Meldeschwelle überschritten, kann das Bundeswirtschaftsministerium die sektorenübergreifenden Investitionskontrollen zur Anwendung bringen. Es eröffnet initiativ ein Verfahren und prüft, ob ein Erwerb durch einen außereuropäischen Investor voraussichtlich zu einer Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat führt. Wenn es zu diesem Schluss kommt, kann es die Beteiligung an Bedingungen knüpfen oder sogar untersagen. Alle vorher getätigten Rechtsgeschäfte sind damit ungültig, sie sind damit sogar ungültig. Wie man dem ersten Bericht der EU-Kommission über das FDI-Screening aus 2021 entnehmen kann, erzielt dieses Verfahren Ergebnisse. Entsprechende Mechanismen sind mittlerweile in den meisten EU-Staaten implementiert, inklusive Deutschland. Wie die Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums besagen, stammten 2021 37 der insgesamt 306 außereuropäischen Investoren, deren Erwerb von Stimmenanteilen an einem deutschen Unternehmen meldepflichtig war, aus China. Es liegen also durchaus Zahlen vor, nur eben naturgemäß dort, wo auch die entsprechende Kompetenz liegt. Ich sehe nicht die Notwendigkeit, Doppelstrukturen aufzubauen, die einerseits kostenintensive Verwaltungsarbeit nach sich ziehen und andererseits das Investieren in den Wirtschaftsstandort Deutschland komplizierter und damit unattraktiver machen. Nebenbei bemerkt, der Löwenanteil der Direktinvestitionen stammt aus den USA und Großbritannien. Das ist Geld, welches hier vor Ort Arbeitsplätze und Steuereinnahmen schafft. Ja, meine Damen und Herren, dass gerade Sie von der AfD eine Übererfüllung der europäischen Vorgaben fordern, ist bemerkenswert. Wir haben soeben den europäischen Diskurs schon verfolgt. Meine Damen und Herren von der AfD, was Sie hier inhaltlich wollen, das tut der Bund bereits, und da wir die Doppelstruktur nicht aufbauen wollen, lehnen wir Euren Antrag an der Stelle ab. (Beifall der FREIEN WÄHLER – Zuruf von der SPD: Sehr gut!)
Matthias Lammert
Ich darf für die Landesregierung Staatssekretärin Dick-Walther das Wort erteilen.
Petra Dick-Walther
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der AfD zum Monitoring außereuropäischer Direktinvestitionen in Rheinland-Pfalz ist alles andere als zielführend. Ich möchte dies auch ganz kurz begründen. Auf EU- und Bundesebene bestehen bereits hinreichende Verfahren zur Prüfung ausländischer Investitionen. Das haben verschiedene Redner eben auch schon dargelegt. Ich erlaube mir, zum Hintergrund des Antrags auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen aus der Fraktion der AfD – Drucksachen 18/1857 und 18/2272 – Bezug zu nehmen. Ausländische Investoren sind seit Jahren interessiert, in Schlüsselbereichen der deutschen Wirtschaft Fuß zu fassen. Dies bezieht sich sowohl auf die Beteiligung bzw. Übernahme etablierter Unternehmen als auch auf Neugründungen im Wege eigenständiger oder mehrseitiger Engagements internationaler und deutscher Partner. Uns allen sind die Entwicklungsziele und industriepolitischen Vorhaben der chinesischen Regierung bekannt. Daher gibt es gerade aus China ein erhöhtes Interesse an Direktinvestitionen in Deutschland. Die Landesregierung begrüßt in diesem Zusammenhang die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union. Dieser Mechanismus ermöglicht die Kooperation und den Austausch von Informationen und Bedenken zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der Kommission im Hinblick auf bestimmte Investitionen. Diese Verordnung wurde ab 2020 durch Änderungen im Investitionsprüfungsrecht auf Bundesebene umgesetzt. Sehr geehrte Damen und Herren, folglich finden auf Grundlage des Außenwirtschaftsgesetzes sowie der Außenwirtschaftsverordnung bereits Investitionsprüfungen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz statt. In besonders sicherheitsrelevanten Bereichen wie IT-Sicherheitsprodukten oder bestimmten Rüstungsgütern liegt die Prüfeintrittsschwelle bei 10 % der Stimmrechte, und es gibt eine generelle Meldepflicht für jeden ausländischen Erwerb. Bei der Prüfung einer voraussichtlichen Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit durch außereuropäische Direktinvestitionen in Unternehmen anderer Branchen liegen ähnliche Regelungen vor. Die Landesregierung ist deshalb der Auffassung, auf EU-und Bundesebene bestehen bereits hinreichende Verfahren zum Monitoring ausländischer Direktinvestitionen. Folglich sehe ich keine Notwendigkeit eines zusätzlichen Mechanismus zur Erfassung und Prüfung ausländischer Direktinvestitionen bei uns in Rheinland-Pfalz. Wenn man Ihrem Antrag folgen würde, hätte dies zweierlei Konsequenzen: Zum einen würde eine unnötige Doppelstruktur geschaffen, und zum anderen wäre der hierfür notwendige bürokratische Aufwand im Hinblick auf den anzustrebenden Bürokratieabbau der Landesverwaltung kontraproduktiv. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Damit sind wir am Ende der Wortbeiträge. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion „Monitoring außereuropäischer Direktinvestitionen in Rheinland-Pfalz“ – Drucksache 18/3368 –. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Damit kommen wir zu Punkt 18 der Tagesordnung: Wasserkraft als grundlastfähige Energie – aus und für Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/3378 – Die Grundredezeit beträgt 5 Minuten. Die CDU hat zusätzlich 3 Minuten. Ich erteile der antragstellenden Fraktion, dem Kollegen Gerd Schreiner von der CDU-Fraktion, das Wort. Sie haben 8 Minuten. Maximal. (Heiterkeit im Hause sowie des Abg. Gerd Schreiner, CDU)
Gerd Schreiner CDU
Er kennt mich. – Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich müsste es mit dem Teufel zugehen, wenn unser Antrag heute hier keine Mehrheit fände. Bei Wasserkraft – da sind wir uns einig – und überhaupt bei erneuerbaren Energien geht es nicht um ein Entweder-oder, sondern um ein Sowohl-alsauch. Jede erneuerbare Energie hat ihren Platz im Energiemix. So sichern wir Energiesicherheit, Energie zu bezahlbaren Preisen und ökologische Belange. Wasserkraft – auch Wasserkraft – ist gut fürs Klima, für artenreiche Auwälder – das wird heute wahrscheinlich auch in Euteneuen bei Euch, lieber Michael, noch einmal Thema sein – und für die Schiffbarkeit unserer Flüsse. Deshalb brauchen wir ein Ausbauziel für Windstrom und für Sonnenstrom. Ja, da sind wir uns einig. Wir brauchen jedoch auch ein Ausbauziel für Wasserstrom. Der Entwurf der EEG-Novelle verhindert aber eine sachgerechte Abwägung von ökonomischen und ökologischen Belangen. Die Novelle macht aus dem Sowohl-als-auch für erneuerbare Energien ein Nein zur Wasserkraft. Wir glauben, das ist nicht klug. (Beifall der CDU) Ich bin schon lange im Landtag dabei, und manchmal ist das nicht so gut. In dem konkreten Einzelfall ist es aber gut, weil man sich an alles Mögliche erinnert. Ich erinnere mich zum Beispiel daran, wie hier am Pult Dietmar Rieth von den Grünen oder Peter Schuler von der CDU standen und gefordert haben, man müsse Windräder in Rheinland-Pfalz bauen. (Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr gut!) Das war damals, Ende der 90er-Jahre, unerhört. Unerhört war das. Was wurde ihnen, Herrn Rieth oder Herrn Schuler, entgegengehalten? – Ihnen wurde entgegengehalten, das würde alles nichts bringen. Die Leistung eines Windrades wurde mit der Leistung des Steinkohlekraftwerks, das damals in Mainz geplant war, verglichen. Windenergie könne vor diesem Hintergrund einfach keinen nennenswerten Beitrag zur Stromerzeugung leisten. Heute wissen wir es besser. Heute liefern erneuerbare Energien rund die Hälfte des Stroms, den wir alle hier in Rheinland-Pfalz verbrauchen. Wir hatten es in dieser Plenarsitzung schon mehrfach. Darüber hinaus wurde Dietmar Rieth und Peter Schuler vorgehalten, das würde sich schließlich alles auch wirtschaftlich gar nicht rechnen. (Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Von Ihnen oder von wem?) Auch das wissen wir heute besser. Die Bürger und die Gemeinden beispielsweise im Rhein-Hunsrück-Kreis haben neue finanzielle Spielräume, haben Zukunft, weil sich die Anlagen für erneuerbare Energien nicht nur rechnen, sondern sie auch Dank der Förderung durch das EEG Profit abwerfen. Deshalb müssen wir Einfluss nehmen auf die vorschnelle und dadurch einseitige Novelle des EEG. Frau Ministerin, ein knapper Monat bleibt uns dafür noch; denn tun wir nichts, ist das das Aus für grundlastfähigen Naturstrom aus Rheinland-Pfalz für Rheinland-Pfalz. Angesichts von Klimakrise und UkraineKrieg können wir uns das schlicht nicht leisten. (Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Herbert Drumm, FREIE WÄHLER) Jetzt werden wir konkret. Schauen wir beispielsweise in den Wahlkreis unserer Ministerpräsidentin. Tun wir nichts, ist es das Aus für die Wagner Mühle in Sommerau an der Ruwer. Das ist bei Frau Dreyer vor der Haustür. (Abg. Sven Teuber, SPD: Das ist nicht ihr Wahlkreis!) – Es ist aber bei Frau Dreyer vor der Haustür. Es ist auch bei Ihnen vor der Haustür. (Zurufe von der SPD und von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Kollege Teuber, diese Wagner Mühle mahlt seit dem Jahr 1330, seit 700 Jahren, das tägliche Brot für die Menschen an der Ruwer und im Kreis TrierSaarburg. (Zuruf aus dem Hause) – Sie mahlt das Mehl für das tägliche Brot. Wenn Sie weiter diese Politik betreiben, von der wir Sie abbringen wollen, dann steht diese Mühle vor dem Aus. (Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Herbert Drumm, FREIE WÄHLER – Zurufe von der SPD und von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Tun wir nichts – Andreas, jetzt bist Du dran –, (Zuruf des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dann ist es das Aus für die 15 Wassermühlen alleine im Landkreis Kusel. Allein im Landkreis Kusel gibt es 15 Wassermühlen. Es sind alles kleine, zum Teil sehr kleine Wassermühlen. Ja, das ist richtig. Doch erzeugen diese 15 Wassermühlen zusammen bei Andreas Hartenfels im Wahlkreis den Haushaltsstrom für zweieinhalbtausend Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Allein in Kusel erhalten zweieinhalbtausend Menschen Wasserstrom regenerativ, grundlastfähig, 365 Tage im Jahr und rund um die Uhr. Das müssen wir schützen. (Beifall der CDU) Wir können es uns nicht leisten, das abzutun und wegzuwerfen. Nein, wir können nicht darauf verzichten und wollen nicht darauf verzichten. Wir müssen auf die Wasserkraft setzen. Deshalb – ich wiederhole es – brauchen wir ein Ausbauziel für die Wasserkraft. (Beifall der CDU) Ja, es geht um kleine Mühlen, aber es geht nicht nur um kleine Mühlen. Wasserkraft in Rheinland-Pfalz ist auch im großen Maßstab wirtschaftlich und gewinnbringend, auch für die Menschen gewinnbringend. Jetzt komme ich zu Benedikt Oster oder auch zu Tamara Müller. Allein die Wasserkraftwerke von RWE und Süwag bei Euch an der Mosel haben eine installierte Leistung von 222 MW. Würden wir diese Kraftwerke optimal nutzen, hätten sie das Potenzial, jeden vierten Rheinland-Pfälzer mit Haushaltsstrom zu versorgen. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was?) Das ist nicht nichts. Es ist richtig, richtig viel, jeden vierten Rheinland-Pfälzer mit Haushaltsstrom zu versorgen. Regenerativer Strom aus Wasserkraft immer, rund um die Uhr: Deshalb brauchen wir das Ausbauziel für die Wasserkraft. Deshalb brauchen wir ein EEG, das gut für den Klimaschutz, die Gewässerökologie und die Wasserkraft ist. Unterstützen Sie deshalb bitte unseren Antrag. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Matthias Lammert
Für die SPD-Fraktion erteile ich Kollegen Benedikt Oster das Wort.
Benedikt Oster SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auf den ersten Blick könnte man den Eindruck gewinnen, Ihr Antrag sei der große Quantensprung in Sachen Energiewende. Die Überschrift verlockt nach dem Motto „Wir haben die alleinige Lösung in Sachen Energiewende gefunden“. Dieser Schein trügt jedoch massiv. Ich werde es erklären. Wasserkraft ist weltweit gesehen durchaus eine wichtige Quelle für die Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energien. Sie ist grundlastfähig und anders als Photovoltaik und Windkraft nicht so stark von Witterungseinflüssen abhängig. Jedoch vergessen Sie – jetzt kommt es –, das Potenzial an geeigneten Standorten schwankt national und regional sehr, sehr stark. In Rheinland-Pfalz – das haben wir letzte Woche im Ausschuss gehört – sind die Potenziale für Wasserkraft bereits sehr stark ausgeschöpft. Weiter muss man wissen, nur 5 % unserer Bruttostromerzeugung in RheinlandPfalz kommen aus der Wasserkraft. Wenn man dazu noch weiß – das haben wir im Ausschuss auch gehört –, dass von diesen 5 % allein 97 % aus den großen Wasserkraftanlagen kommen, die wir an Mosel, Saar und Lahn haben, dann sieht man, wie klein der Anteil dieser Kleinanlagen ist. Sprich, der Strom aus den anderen 200 Anlagen, die wir haben, stellt im Vergleich zu diesen Zahlen einen recht unbedeutenden Teil dar. Die Kosten stehen daher gegenüber der Stromgewinnung in keinem Verhältnis. Genau das sind die Gründe, die in Berlin bei der aktuellen EEG-Novelle mitdiskutiert werden. Ja, es mag zwar in der Theorie möglich und technisch möglich sein, dass an der einen oder anderen Stelle ein neues Wasserkraftwerk entstehen könnte, doch Aufgabe einer vorausschauenden Politik muss es sein, auch Aspekte wie die Gewässerökologie und die Biodiversität in Betracht zu ziehen. Das sollten wir uns alle vor Augen führen. Dazu habe ich von Ihnen kein Wort gehört. Hierin liegt der Hauptgrund dafür, dass viele rein hypothetische Standorte – die möglich wären – nicht realisierbar sind, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Auch muss man dazu sagen, gerade die Wasserdurchlässigkeit unserer Bäche und Flüsse – um auf diese einmal einzugehen –, also unserer Nebenflüsse, spielt eine zentrale Rolle. Es muss daneben aufwendig eine Fischtreppe gebaut werden. Wir haben schon oft von diesen einzelnen regionalen Projekten gehört. Das ist extrem teuer und macht die Gesamtanlage oft unwirtschaftlich. (Zuruf des Abg. Michael Wäschenbach, CDU) Dazu kommt, dass in den meisten Bächen in unseren Regionen der Wasserdurchfluss und die Fließgeschwindigkeit nicht ausreichen, um Strom zu gewinnen. In den von mir eben genannten großen Flüssen in Rheinland-Pfalz sieht die Situation wiederum ganz anders aus. Sie sind schon auf die einzelnen Projekte in Rheinland-Pfalz eingegangen. Durch die vorhandenen Staustufen ist es möglich, Strom zu gewinnen. Dies wird in Rheinland-Pfalz bereits sehr erfolgreich praktiziert. Allein in meinem Wahlkreis liegen drei Moselstaustufen, die zusammen in den Spitzen – das muss man dazusagen – eine Leistung von 49,2 MW erzeugen. Darin, die bestehenden Anlagen so zu optimieren, dass sie immer effizienter werden, sehen wir das größte Potenzial. Meine Damen und Herren, zusammengefasst sage ich ausdrücklich: Wasserkraft ja, aber nur da, wo es Flora und Fauna zulassen und es am Ende des Tages auch ökologisch sinnvoll ist. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Für die Fraktion – – – Ach so, Entschuldigung. Wir kommen zuerst zu einer Kurzintervention. Von der CDU-Fraktion hat sich dazu Abgeordneter Michael Wäschenbach gemeldet. – Sie haben 2 Minuten. – Dann sind Sie dran, lieber Kollege Hartenfels.
Michael Wäschenbach CDU
Kollege Oster hat ausgeführt, dass die Wasserkraft mit dem Umbau der Fischtreppen sehr, sehr viel Geld kostet. Ja, das stimmt, aber es sind private Investoren, die dieses Geld bezahlen. Es ist nicht die Landesregierung. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch sind es nicht Steuergelder, sondern privatwirtschaftliche Investitionen für einen fischgerechten Auf- und Abstieg. (Heiterkeit des Staatsministers Roger Lewentz) Liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Wasserkraft an der Sieg – wir haben über Euteneuen gesprochen – sage ich, wenn Ihr Euteneuen abreißen wollt, dann ist immer noch ein Werk der Mainzer Stadtwerke zwei, drei Kilometer flussabwärts. Wollt Ihr das auch abreißen? Die Mainzer Stadtwerke haben es gekauft und für 2 Millionen Euro umgebaut. Das möchte ich Sie gerne einmal fragen. Die Wasserkraft an der Sieg muss also bleiben. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU)
Matthias Lammert
Zur Erwiderung spricht Kollege Benedikt Oster.
Benedikt Oster SPD
Erst einmal ist die Frage, ob wirklich konkrete Anträge vorliegen, die genehmigungsfähig und am Ende des Tages auch förderfähig sind. Dann stellen Sie die Frage – das kam auch eben beim Kollegen vor – nach dem Motto, ob wir aktuell proaktiv irgendwelche Wasserkraftwerke abschalten wollten . Für diejenigen, die da sind, gibt es einen Bestandsschutz. Diese laufen weiter. Lediglich Neuanlagen werden über die EEG-Umlage nicht mehr gefördert, weil die Bundesregierung politisch die Marschroute ausgegeben hat, wir setzen auf Wind und Photovoltaik, und das ist die Zukunft für uns. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Michael Wäschenbach, CDU, meldet sich –
Sven Teuber SPD
Eine Kurzintervention auf eine Kurzintervention gibt es nicht!)
Matthias Lammert
Es gibt keine Erwiderung auf eine Kurzintervention. Es tut mir leid, lieber Kollege Michael Wäschenbach. Das lässt die Geschäftsordnung nicht zu. Ich darf jetzt in der weiteren Rednerfolge dem Kollegen Andreas Hartenfels von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort erteilen. – Sie haben 5 Minuten zur Verfügung.
Andreas Hartenfels GRÜNE
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Gerd Schreiner, ich freue mich immer, wenn mein Landkreis hier ins Spiel gebracht wird. Das kann ich nur ausdrücklich begrüßen. Alles andere, was Du zum Thema der Wasserkraft gesagt hast, muss ich leider noch einmal mit einem differenzierten Blick vom Kopf auf die Füße stellen. Das Stichwort lautet „Wasserkraft ist nicht gleich Wasserkraft“. Zum einen sind die Wasserkraftpotenziale, die wir in Rheinland-Pfalz haben, weitestgehend erschlossen. Der Ertrag wird vor allen Dingen von den großen Wasserkraftwerken an Lahn, Mosel und Saar realisiert. Das hat mein Kollege schon angeführt. Wenn wir von heute auf morgen all die kleinen Wasserkraftwerke, die Du im Blick und im Landkreis Kusel mit 15 Mühlen und Wasserkraftwerken beziffert hast, abschalten würden, dann würde das in der energiepolitischen Bilanz des Energieberichts, den wir vorhin diskutiert haben, nicht bemerkt werden, weil das der hintere Kommastellenbereich ist. So gering ist der Energieertrag der etwa 200 Kleinstkraftwerke im Lande Rheinland-Pfalz. Beim Ausbaupotenzial wollt Ihr irgendwie noch große Steigerungen hinbekommen. Du hast es in Eurem Antrag beschrieben. Auch dieses Ausbaupotenzial ist im Jahr 2008 schon vom Landesamt errechnet worden. Dabei wurde festgestellt, dass wir, wenn wir wirklich alles ausreizen, was unsere Gewässer hergeben, maximal über 5 bis 7 MW reden. (Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will das einfach einmal übersetzen. Du hast die Windkraft der 90er-Jahre ins Spiel gebracht. Ja, die hat sich weiterentwickelt. Da haben wir ein Gigawattpotenzial in Rheinland-Pfalz, das wir noch erschließen können, nicht ein Megawattpotenzial. 5 bis 7 MW-Ausbaupotenzial der Wasserkraft in Rheinland-Pfalz bedeutet ein bis maximal zwei Windräder. Ich würde der CDU-Landtagsfraktion einfach empfehlen, den einen oder anderen Sankt Florians-Widerstand vor Ort gegen ein Windrad vielleicht einmal aufzugeben, und schon hätten wir ein Vielfaches an Mehrertrag, was sich dann auch rechnerisch in der Bilanz niederschlagen würde. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD) Insofern Ausbaupotenzial nicht vorhanden. Gerade die Kleinstwasserkraftwerke bringen uns nicht weiter. Ein weiterer Mythos, gerade was die kleinen Wasserkraftwerke betrifft: die Grundlastfähigkeit. (Heiterkeit des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer die Klimaveränderung beobachtet hat und die Gewässersituation gerade der kleineren Nebenflüsse kennt, wie ich zum Beispiel vom Glan, der weiß, dass die Grundlastfähigkeit nicht nur in den Sommermonaten, sondern in vielen Fällen über das Jahr betrachtet nicht gegeben ist, weil einfach die Wasserführung zu niedrig ist. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Wir können dann über viele Wochen zum Teil keinen Strom liefern – es ist genauso volatil in den Fällen, die dir oder deiner Fraktion eigentlich wichtig sind –, nicht grundlastfähige Energie bereitstellen. Wer sich an das Jahr 2018 erinnert: Selbst die großen Ströme, wie der Rhein, sind zu einem kleinen Rinnsal verkommen. Also auch dort sind wir so richtig in Probleme geraten. Der Klimawandel wird das noch verschärfen und nicht irgendwie verbessern. Schauen wir einmal nach Frankreich. Das betrifft dann sogar die Atomkraftwerke. Die Franzosen setzen viel auf Atomkraft und müssen regelmäßig in den Sommermonaten feststellen, dass sie ihre Werke vom Netz nehmen und dann Strom einkaufen müssen, unter anderem dann auch Solar- und Windstrom aus Deutschland, was uns natürlich freut, aber die Problematik zeigt, die Grundlastfähigkeit ist gerade in dem Segment, das von Euch mit den etwa 200 Kleinstwasserkraftwerken ins Spiel gebracht worden ist, eben nicht gegeben. Dritter Punkt, Stichwort „Ökologie“. Es wäre schon schön, wenn Du vielleicht den einen oder anderen Satz wenigstens dazu geäußert hättest, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ne, gar nichts!) dass es an den meisten Standorten ungeheuer schwierig ist. Ich will das nicht für alle Standorte pauschal negieren, aber an den meisten Standorten wird es ungeheuer schwierig sein, Ökologie und Ökonomie übereinander zu bringen, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ja!) sondern im Gegenteil, überall dort, wo wir über Weiterentwicklung oder über Erneuerungen reden, wird man feststellen, dass es sich von dem Kostenargument und von der Ökologie her weder rechnet noch wirklich mit der EU-Rahmenrichtlinie Wasser verbinden lässt. Wir haben nicht nur ein Problem mit der Durchgängigkeit – da solltest Du dich vielleicht noch einmal mit den Fischereiverbänden besprechen –, nicht nur der Aufstieg, sondern auch der Abstieg ist zum Teil hoch problematisch. Nach wie vor werden Tausende von Fischen regelmäßig geschreddert, weil sie dann doch in den Turbinen landen, weil das mit den Rechen meistens doch nicht so richtig funktioniert. Da haben wir große Probleme. Wir haben die Probleme aber auch über die Wehre und über den Rückstau. Auch hier Aufheizung der Gewässer, Nährstoffanreicherung der Gewässer und vor allen Dingen die Geschiebefracht, für die wichtig ist, dass sie durchgängig ist und die von den Wehren regelmäßig ausgebremst wird, sorgt für eine verstärkte Tiefenerosion. Zur Geschiebefracht kann ich nur empfehlen, einmal in die Studien reinzuschauen oder sich mit dem Landesamt für Umwelt kurzzuschließen. Die Geschiebefracht ist wichtig und auch ein weiteres Argument für die Durchgängigkeit der Gewässer. Deswegen ist für viele Kleinstkraftwerke perspektivisch eher mit einem Aus zu rechnen. Ein letzter Punkt, Stichwort „Ökonomie“. Sie ist auch noch einmal wichtig. Reden wir doch einmal über die Kosten der Wasserkraft bei den Kleinstkraftwerken. Wir reden über 15, 16, 17 Cent Entstehungskosten im Strompreis. (Glocke des Präsidenten) Das ist nicht mehr konkurrenzfähig, so leid es mir tut. Bei der Windkraft liegen wir im Lande Rheinland-Pfalz inzwischen bei 7 Cent die Kilowattstunde, bei der PV, je nachdem, ob es eine Freiflächenanlage oder eine Dachanlage ist, zwischen 6 und 9 Cent die Kilowattstunde. Das heißt, die erneuerbaren Energieträger, die die Säulen für das Land Rheinland-Pfalz sind, Wind und Solarenergie, sind um ein Drittel günstiger als die kleinen Wasserkraftwerke. Insofern sind alle Argumente, die Du aufgeführt hast, bei einer differenzierten Betrachtung nicht haltbar. Deswegen können wir dem Antrag nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Matthias Lammert
Für eine Kurzintervention erteile ich dem Kollegen Gerd Schreiner von der CDU-Fraktion das Wort.
Gerd Schreiner CDU
Lieber Herr Kollege Hartenfels, Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Das ist genau der Punkt, weswegen ich an die alten Debatten erinnert habe, Stichwort „Das sei alles so unbedeutend und so unwirtschaftlich“. Die alten Debatten haben uns heute Lügen gestrafft. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das eine hat Potenzial, und das andere hat keines! Das muss man erkennen!) Man kann sagen: Es ist mir zu klein, aber ist die Wagner Mühle an der Ruwer zu klein? Soll die sich in Zukunft ohne EEG-Förderung nicht mehr rechnen? Soll die zumachen? (Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kann doch weiterlaufen! – Zuruf des Abg. Alexander Fuhr, SPD – Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bestandsschutz!) Sind die 15 Wassermühlen, die 2.500 Menschen in Kusel mit Haushaltsstrom versorgen, zu unbedeutend? (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein!) Ist uns das egal? Sollen, können wir das wegschieben? Vielleicht sind es nur 7 MW. Ich nehme einfach einmal die Zahl, die Du als mögliches Ausbaupotenzial noch genannt hast: 7 MW. Jetzt sagen wir einmal, die laufen nicht 9.000 oder 8.760 Jahres-Volllaststunden, sondern die laufen vielleicht 5.000 Stunden im Jahr. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das gibt es doch gar nicht!) Das ist auch der Haushaltsstrom für 30.000 Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer, nur in diesem Ausbaupotenzial. Ist das nichts? Ist das alles unbedeutend? Können wir das an die Seite legen? (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Auf die wichtigen Sachen konzentrieren!) Ist es nicht vielmehr so, dass ein vernünftiger Energiemix bedeutet, dass wir Sowohl-als-auch denken, sowohl Windkraft, als auch Photovoltaik, (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, ja!) als auch Biomasse, als auch eben Wasserkraft. Einen Satz zu sagen, ist mir auch noch einmal wichtig. Wir reden hier über ein Bundesgesetz. Das soll nicht nur in Rheinland-Pfalz gelten. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) – Völlig richtig, lieber Benedikt Oster. Wir haben weniger alpine Gewässer im Land, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Mich darfst Du nicht ansprechen! Das ist eine Kurzintervention!) aber es wäre vielleicht schon ganz wichtig, dass wir hier in Rheinland-Pfalz gemeinsam mit anderen Bundesländern, die ebenfalls und noch viel mehr Wasserkraft produzieren (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ich höre gar nicht zu!) – wir produzieren 1 TW-Stunde im Jahr in Rheinland-Pfalz aus der Wasserkraft –, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ich hör nicht zu!) wie Bayern und Baden-Württemberg, Seite an Seite für ein vernünftiges EEG, das in ganz Deutschland gilt, (Glocke des Präsidenten) das in Rheinland-Pfalz gelten muss genauso wie in Schleswig-Holstein und genauso in Baden-Württemberg, kämpfen. Danke schön. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das eine Terrawatt haben wir schon 35 Jahre! Das ist nicht entwicklungsfähig!)
Matthias Lammert
Erwiderung wird gewünscht? – Dann erteile ich dem Kollegen Hartenfels von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Hatte ich auch eigentlich vor! Der hat mich angesprochen!)
Andreas Hartenfels GRÜNE
Lieber Gerd Schreiner, es wäre schon schön, wenn Du meinen Ausführungen zugehört hättest. (Heiterkeit des Abg. Steven Wink, FDP – Staatsminister Roger Lewentz: Das wäre etwas Neues! – Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD) Der eine Punkt: Gegen die großen Erträge, die wir in Rheinland-Pfalz haben, habe ich überhaupt nicht geredet. Das ist der differenzierte Blick. Was Mosel, Lahn und Saar betrifft, dort, wo wir 97 % unserer Wasserkrafterträge realisieren, hat keiner in diesem Saal etwas dagegen, sondern es geht um die Kleinstkraftwerke. Da muss man wirklich Kosten und Nutzen gegenüberstellen. Da haben wir die Situation, dass die Erträge dort so minimal und gleichzeitig die Eingriffe in die Gewässerlandschaften in den meisten Fällen so groß sind, dass wir uns in diesen Bereichen davon verabschieden sollten, weil es für unsere Energiewende in Rheinland-Pfalz keine Bedeutung hat. Noch einmal in der Rückbetrachtung. Ich bin Dir dankbar, dass Du die Windkraft der 90er-Jahre angesprochen hast. In den 90er-Jahren haben wir noch über Kilowattstunden, Preise bei der Windkraft und bei der PV von 1 bis 2 Euro die Kilowattstunde geredet. Das Potenzial hat sich aber verändert. Die Lernkurve hat sich verändert in den letzten 30 Jahren. Windkraft ist inzwischen am Markt absolut konkurrenzfähig, führend sogar. Wir haben Gigawattpotenziale in Rheinland-Pfalz. Das ist eine tragende Säule. Die Wasserkraft hat sich in den letzten 30 Jahren von der Lernkurve und vom Entwicklungspotential her in diese Richtung nicht weiter entwickelt. Das muss man einfach so konstatieren. Wenn Du dir die Preise anschaust – deswegen habe ich sie genannt, das sind die Preise am Markt 15, 16, 17 Cent die Kilowattstunde –, dann ist zu erkennen, die sind nicht konkurrenzfähig. Wenn ich das ins Verhältnis setze mit den Eingriffen vor Ort in die Fließgewässerlandschaften, die zum Teil erheblich sind, dann, glaube ich, muss sich jedem, der mir zugehört hat, (Heiterkeit des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erschlossen haben, dass wir auf dieses Pferd in Zukunft nicht mehr setzen sollten. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie vereinzelt bei der SPD)
Matthias Lammert
Jetzt setzen wir die Debatte weiter fort. Für die AfD-Fraktion erteile ich dem Kollegen Ralf Schönborn das Wort. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Oh je! Ich weiß, was kommt! Ihr auch?)
Ralf Schönborn AfD
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wasserkraft ist nicht nur grundlastfähig, Speicherkraftwerke und vor allem Pumpspeicherkraftwerke können auch zum Lastausgleich beitragen. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) Damit kann Wasserkraft theoretisch eine bedeutende Rolle in der Energieversorgung spielen. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Tatsächlich trägt Wasserkraft aber nur mit einem Anteil von 3,2 % zur Stromversorgung in Rheinland-Pfalz bei. Besteht hier also noch Luft nach oben, wie die CDU glaubt? Eine im Jahr 2008 veröffentlichte Studie zur Ermittlung des Wasserkraftpotenzials in Rheinland-Pfalz stellte fest, dass das technisch nutzbare Gesamtpotenzial der Wasserkraft in Rheinland-Pfalz ca. 1.010 Gigawatt im Jahr beträgt und dieses Potenzial bereits zu 97 % ausgeschöpft ist. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ja!) Zweifel an dieser alten Studie sind natürlich erlaubt. Darum wäre es ein schönes Ergebnis der heutigen Debatte, wenn uns die Landesregierung heute zusagen würde, eine neue Studie zur Wasserkraft in Auftrag zu geben. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 96 % sind es!) Lassen Sie uns aber auch nicht vergessen, in den Jahren 2017 und 2018 war die Stromerzeugung aus Wasserkraft aufgrund von Niedrigwasserphasen vergleichsweise gering ausgefallen. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Vor allem die mittleren und kleineren Anlagen, um die sich die CDU heute sorgt, waren davon betroffen. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns aber auch über die ökologischen Auswirkungen sprechen. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Oh!) Ich zitiere hier aus dem Energiebericht der Landesregierung: „Der Aufstau der Flüsse durch Querbauwerke zur Nutzung der Wasserkraft führt zu Unterbrechung der linearen Durchgängigkeit sowie zur Änderung der Charakteristik des Fließgewässers. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Seit wann sind Sie der Kämpfer für die Natur?) Dies hat gravierende Folgen für den Lebensraum Fließgewässer und den an die besonderen Lebensräume angepassten Pflanzen, Kleinlebewesen und Fischen, insbesondere den Langdistanzwanderfischen wie Lachs, Aal und Maifisch.“ Zitat Ende. Meine Damen und Herren, diese Bedenken sind berechtigt. Würde die Landesregierung allerdings mit derselben ökologischen Rücksichtnahme an die Windkraft herangehen, dann müsste sie auch hier viel restriktiver vorgehen. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Tatsächlich aber wird hier mit zweierlei Maß gemessen. Wir als AfD-Fraktion kritisieren das scharf. Verehrte Kollegen, wir begrüßen die heutige Debatte über Wasserkraft. Dem Antrag der CDU können wir allerdings nicht zustimmen. Ich habe gestern erklärt, dass wir auf einen Energiemix setzen, der sich hauptsächlich aus marktwirtschaftlichen Kriterien ergibt. Daher lehnen wir Punkt 1 des Antrags, ein dezidiertes Ausbauziel für die Wasserkraft in Rheinland-Pfalz, ab. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Dies würde Planwirtschaft bedeuten. Von den 150 Milliarden Euro Kosten, die uns die erneuerbaren Energien allein von 2000 bis 2015 gekostet haben, entfielen 125 Milliarden Euro allein auf die EEG-Differenzkosten. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Investition in die Zukunft!) Diese Kosten entfallen auch künftig nicht, sie werden auch nicht geringer, nur weil sie ab dem 1. Juli aus Steuermitteln anstatt aus einer Umlage aus dem Strompreis bezahlt werden. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ne, ne!) Angesichts der hohen EEG-Kosten und der hohen Zahlungsverpflichtungen, die uns das EEG für lange Zeiträume auferlegt, begrüßen wir jede noch so kleine Förderung, die aus dem EEG gestrichen wird. Entsprechend lehnen wir die Punkte 2 a bis c des CDU-Antrags ab. Wir sind dafür, Pumpspeicherwerke gesetzlich wie Stromspeicher zu behandeln. Das würde den Pumpspeicherwerken zahlreiche wirtschaftliche Vorteile bringen, insbesondere bei den Netzentgelten. Punkt 3 des CDU-Antrags knüpft aber nur an die Novelle des EEGs an. Mit dem Wegfall der EEG-Umlage zum 1. Juli ist das aber nicht mehr der entscheidende Punkt. So wie die CDU Punkt 3 formuliert hat, läuft er weitestgehend ins Leere, und daher lehnen wir auch diesen Punkt ab. Sollte die CDU Ausschussüberweisung beantragen, werden wir uns dem nicht verschließen. Vielleicht ist der Punkt 3 des Antrags mit einer Formulierungshilfe der AfD-Fraktion noch zu retten. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD – Zuruf von der CDU: Oh!)
Matthias Lammert
Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Kollegen Marco Weber das Wort.
Marco Weber FDP
Sehr geehrter Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Tagesordnungspunkt befassen wir uns heute während der Aktuellen Plenardebatte erneut mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien. Dies unterstreicht die Wichtigkeit des Vorhabens und gleichzeitig macht es deutlich, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien bereits seit Langem zentrales Anliegen der rheinland-pfälzischen Landespolitik ist. (Vizepräsidentin Astrid Schmitt übernimmt den Vorsitz) Der Ausbau der regenerativen Stromerzeugung ist erklärtes Ziel der Landesregierung und wird in Rheinland-Pfalz insbesondere durch die Windenergie und Photovoltaik getragen. Auch die Wasserkraft als CO -freie und dezentrale Energiequelle trägt verlässlich, aber mit etwa 5 % der Bruttostromerzeugung des Landes mit einem überschaubaren Beitrag zur Umsetzung der Energiewende bei. Ein Großteil des Stroms aus Wasserkraft in Rheinland-Pfalz stammt – die Kolleginnen und Kollegen haben das vorhin schon erwähnt – aus den Großanlagen an Saar, Mosel, Lahn, Nahe und Wied. Die Mehrzahl der in unserem Land betriebenen Anlagen hat eine Leistung von weniger als 5 MW und zählt damit zu den Kleinanlagen. Wasserkraft aus Kleinanlagen kann als dezentrale und klimaschonende Energiequelle zu einer sicheren, preisgünstigen und umweltfreundlichen Energieversorgung beitragen. Ihre Wettbewerbsvorteile gegenüber Energieträgern mit hohen CO -Emissionen sind vor allem in den Wirtschaftsbereichen „Verkehr“ und „Wärme“ einschließlich dem Emissionshandelsystem zu verzeichnen. Das Nutzungspotenzial der Wasserkraft in Deutschland ist im Wesentlichen genutzt und erschlossen. Somit ist das Potenzial für den weiteren Ausbau der Wasserkraft an den Flüssen des Landes begrenzt. Jetzt hätte ich eigentlich die Ausführungen des Kollegen Hartenfels detailliert wiederholen können, aber da sie durch eine blaue Karte noch einmal noch detaillierter vorgestellt werden, kürze ich in dem Bereich und fahre fort. Im Rahmen des aktuellen, im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Entwurfs der Bundesregierung zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist vorgesehen, dass kleine Wasserkraftanlagen mit einer Leistung bis 500 kW aus ökologischen Gründen künftig nicht mehr gefördert werden. Die Neuregelung bezieht sich ausschließlich auf Neuanlagen. Bereits in Betrieb befindliche kleine Wasserkraftanlagen sind nur insoweit betroffen, als dass eine Erhöhung des Leistungsvermögens der Anlagen ab dem Jahr 2023 keine Förderung mehr auslöst. Einem Weiterbetrieb von in Betrieb befindlichen Anlagen steht jedoch nichts entgegen. Das Land Rheinland-Pfalz ist grundsätzlich daran interessiert, dass im Sinne des Kampfs gegen den Klimawandel die Erzeugung von Strom aus Wasserkraft als regenerative Energie möglich ist, allerdings nur konform mit dem gesetzlich vorgegebenen Ziel des Gewässer- und Artenschutzes. Eine Steigerung der Wasserkraft in Rheinland-Pfalz kann nur an den vorhandenen Standorten durch eine Steigerung der in Betrieb befindlichen Anlagen erfolgen. Die Zusammenarbeit mit dem Wasserkraftanlagenbetreiber ist dabei enorm wichtig, um den Einklang zwischen der Gewinnung erneuerbarer Energien und der Anforderung an einen guten Zustand der Gewässer zu finden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gerade der vielfältige Energiemix ist der Schlüssel, um langfristig auf fossile Energieträger zu verzichten. Dabei gilt es auch, die Wasserkraft in unserem Land im Rahmen der Möglichkeiten zu nutzen. Die bestehenden kleinen Wasserkraftanlagen sollen erhalten bleiben, sofern sie unter diesen Bedingungen wirtschaftlich zu betreiben sind. Ein abgestimmtes Gesamtkonzept ist entscheidend, um einerseits eine optimale Nutzung der von der Natur gebotenen Wasserkraftressource zu erreichen, bei der andererseits der Schutz des Ökosystems Gewässer im notwendigen Umfang gewährleistet ist. Dies umfasst gleichermaßen den Schutz der Umwelt, die Erhaltung unseres Wohlstands sowie die Möglichkeit, technologischen Fortschritt voranzutreiben. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung, für unser gesellschaftliches Zusammenleben und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft mit all den dazugehörigen Arbeitsplätzen entscheidend. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, viele Abgeordnete waren schon an regionalen kleinen Wasserkraftwerken unterwegs, auch im Rahmen der Fraktionsarbeit. Es gibt an dem einen oder anderen Ort Betreiber von Kleinwasserkraftwerken, die ihre Kraftwerke nach wie vor – das habe ich noch einmal versucht zu verdeutlichen – wirtschaftlich und unter dem Gesichtspunkt des Gewässerschutzes betreiben können. Wenn man aber beim Gewässerschutz nicht zu hohe, überbordende Anforderungen anbringt bzw. vielleicht auch über das Ziel hinausschießt, könnte man im Rahmen der Möglichkeiten die eine oder andere Kleinwasserkraftanlage in ihrem Bestand erhalten und die Möglichkeit des bestehenden Ausbaus (Glocke der Präsidentin) bzw. des bestehenden Betriebs dieser Anlage, vielleicht auch unter anderen Gewässerrahmenbedingungen, weiter fortführen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Astrid Schmitt
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, freue ich mich, dass wir eine weitere Besuchergruppe bei uns begrüßen können, und zwar Mitglieder eines Kreisverbands von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Seien Sie uns herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Jetzt spricht Abgeordneter Dr. Drumm für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.
Dr. Herbert Drumm FREIE WÄHLER
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Energie- und Umweltthemen beherrschen die Plenarsitzungen gestern und heute. Gestern haben wir im Rahmen der von den Grünen beantragten Aktuellen Debatte vernommen, dass jede Kilowattstunde, die aus erneuerbaren Energien gewonnen werden kann, zählt. Wir haben außerdem gehört, erneuerbare Energiequellen, die importunabhängig sind und möglichst auch noch grundlastfähig, könnte man als perspektivischen Königsweg bezeichnen. Nur einen Tag später versehen wir aber diese gewonnenen Erkenntnisse mit einem großen „aber“. Die Wasserkraft, vor allem die kleine Wasserkraft bis 500 kW Leistung, erhält nicht einmal die Spur einer Chance. Sie ist ab sofort ausgebootet. Natürlich lässt sich nicht wegdiskutieren, dass die Wasserkraft nur einen kleinen Teil am Aufkommen der erneuerbaren Energien in Deutschland, aber auch in Rheinland-Pfalz ausmacht. Wenn wir den Betreibern dieser Anlagen aber die Chance verwehren, ihre Wasserkraftwerke zu verstärken und entsprechend zu modernisieren, kann man auch nicht mehr erwarten. Genau das aber bringt die EEG-Novelle zum 1. Januar 2023 mit sich, die bestehende kleine Wasserkraftwerke im Endeffekt vernichten wird. Seitens der Umweltverbände wird regelmäßig argumentiert, dass die Wasserkraftwerke nicht den naturschutztechnischen Standards – Stichwort „Fischtreppe“ – genügen und gewässerökologisch schädlich sind. Jedoch allein schon nach dem Wasserhaushaltsgesetz müssen die Betreiber von Wasserkraftwerken die ökologische Verträglichkeit nachweisen. Schauen Sie sich nur einmal die Renovierung der Anlage an der Nahe bei Niederhausen an. Natürlich gibt es auch hier schwarze Schafe, aber deswegen einer ganzen Branche den Förderhahn zudrehen? Grundsätzlich ist die Novelle des EEG in vielen Bereichen begrüßenswert, gerade was die Themen „Photovoltaik“ und „Windkraft“ betrifft. Mir scheint jedoch, Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, musste auf Druck der Verbände irgendein Opfer bringen. Ob sinnvoll oder nicht, er entschied sich für das Ableben der Wasserkraft. Es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass es für das Gelingen des Kampfs gegen den Klimawandel und die Einhaltung des 1,5 Grad-Ziels von entscheidender Bedeutung ist, die Bürgerinnen und Bürger bei jedem politischen Schritt mitzunehmen und ihnen verständlich zu machen, was gerade aus welchen Gründen getan werden muss, und dass kleine Lösungen vor Ort ebenfalls wichtige Beiträge sind. Das ideologisch motivierte Aus für die kleine Wasserkraft steht dieser transparenten Herangehensweise diametral entgegen und hinterlässt ein gewisses Staunen über manche Gedankengänge bei den Grünen. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Klimaschutz jetzt doch nicht zu jedem Preis? Ja, was dann? (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Man sollte das Thema allerdings auch aus einer anderen Perspektive beleuchten. Wenn Sie sich mit Betreibern von Wasserkraftwerken, vor allem mit Betreibern von den hier zur Diskussion stehenden Kraftwerken bis 500 kW unterhalten, dann wird Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr schnell bewusst, dass wir hier nicht nur von einer mehr oder weniger rentablen Geldquelle sprechen, sondern auch von einem Kulturgut. Diese Anlagen, wie die CDU schon ausführte, sind manchmal seit Generationen in Familienbesitz, wurden mit den Händen der Großväter erbaut und stets in Schuss gehalten. Für viele stellen sie einen Teil der Altersvorsorge dar. Mit anderen Worten lässt sich der Wert von Wasserkraftwerken nicht nur an ihrer Energieeffizienz bemessen. In dieser Branche steckt eben auch sehr viel Herzblut. Deswegen wehren sich die Verbände der Wasserkraft zu Recht gegen die EEG-Novelle und erwarten von uns im Gegenzug, dass wir unser Möglichstes unternehmen, ihnen ihre Existenzgrundlage zu erhalten. (Abg. Martin Haller, SPD: Wo ist Stephan Wefelscheid, wenn man ihn braucht?) Meine Damen und Herren, jedenfalls steht die Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER an der Seite der Wasserkraft, vor allem auch an der Seite der kleinen Wasserkraft. Wir teilen die Einschätzung unserer Kollegen von der CDU und werden dem Entschließungsantrag zustimmen. Ich möchte Sie noch einmal an unseren Konsens erinnern. Erneuerbare Energien sollen nicht importiert, sondern heimatnah vor Ort produziert werden. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Bravo!) Lassen Sie uns in diesem Sinn den Wasserkraftwerken eine Zukunft schenken. Beginnen wir damit, dass sie weiterhin von öffentlichem Interesse sind. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER und vereinzelt bei der CDU)
Astrid Schmitt
Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Katrin Eder.
Katrin Eder
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Den Letzten oder die Letzte beißen die Hunde. Das habe ich heute schon öfter erlebt. Zunächst einmal, Herr Schönborn, das vorweggestellt: Pumpspeicherkraftwerke werden heute schon im Energiewirtschaftsrecht als Stromspeicher behandelt, und nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum „Osterpaket“ werden sie von energiebedingten Umlagen befreit. Kommen wir aber zur Wasserkraft. Gerd Schreiner hat das Bild des Teufels an die Wand gemalt. Hierauf kann ich nur antworten: Man sollte aber den Teufel nicht mit dem Beelzebub austreiben. Es ist schon sehr vieles heute gesagt worden. Ich bedanke mich bei Andreas Hartenfels und Benedikt Oster, die die Zahlen schon genannt haben. Wir reden bei der Wasserkraft von 5 % der Bruttostromerzeugung des Landes Rheinland-Pfalz. 97 % werden durch 22 große Anlagen erzeugt. Das sind die an Mosel und Lahn, die auch schon benannt wurden. Die stellt überhaupt niemand infrage. Herr Dr. Drumm, hier wurde auch von Ihnen das Bild an die Wand gemalt, als würde über die EEG-Novelle die komplette Wasserkraft infrage gestellt. Das ist überhaupt nicht der Fall. Wir sprechen aber tatsächlich davon, dass wir einen Abwägungsprozess haben, und zwar zwischen erneuerbarem Strom und der großen ökologischen Bedeutung von kleinen Gewässern. Herr Hartenfels hat die Zahlen schon gegenübergestellt, was ein bis zwei Windräder heute erzeugen können und was im Gegensatz dazu kleine Wasserkraftanlagen bringen. 65 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus 30 wissenschaftlichen Institutionen haben Ende letzten Jahres ein Ende der Förderung ineffizienter Kleinwasserkraftwerke gefordert, vor allem aufgrund der ökologischen Schäden; denn das Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei hat noch einmal publiziert – auch aufgrund der Debatte um die kleinen Wasserkraftanlagen –, wie groß die Bedeutung des Ökosystems, auch von Kleingewässern als Lebensader, Ökosystem und Trittsteinbiotope für ca. 70 % der regionalen Süßwasserarten in Europa ist. Lebensräume werden dadurch verbunden. Wir sind auch nicht konsistent, wenn wir auf der einen Seite in Projekte und Geld zum Aussetzen von Lachsen, Aalen und Maifischen investieren, die besonders gefährdet und ökologische Schirmarten sind und das Überleben ganzer Lebensgemeinschaften sichern, und auf der anderen Seite unsere Gewässer so zubauen, dass sie diese Funktionen nicht mehr erfüllen können. Kleine Gewässer und Gewässer insgesamt schwächen die Klimafolgen. Sie dienen dem Hochwasserschutz und dem Wasserrückhalt. Wir diskutieren im Moment über die Hochwasservorsorge in Rheinland-Pfalz. Dabei muss man diese Dinge miteinbeziehen. Bei der Aktion Blau Plus in Rheinland-Pfalz sind wir alle stolz darauf, was hier in den letzten Jahren passiert ist, um den guten ökologischen Zustand dieser Gewässer herzustellen. Insofern bin ich wirklich froh, dass auf Bundesebene miteinander gerungen wird und ein Abwägungsprozess stattgefunden hat, dass man sagt, bei der Windenergie, die die großen Mengen erneuerbarer Energie bringt, wird ein Prä gegeben, aber in anderen Energiebereichen müssen die Ökosysteme und der Artenschutz eine besondere Rolle spielen. Insofern unterstützen wir diese Regelung und die EEG-Novelle, bis 500 kW künftig nicht mehr zu fördern. Es ist auch nicht so, wie hier heute dargestellt wurde, als würde das das Aus dieser ganzen existierenden Anlagen bedeuten. In Betrieb befindliche Anlagen betrifft es nicht. Eine Erhöhung der Leistung ab dem Jahr 2023 löst keine Förderung mehr aus. Ja, das ist so, aber trotzdem: Anlagen, die heute existieren, können weiter betrieben werden. Weil Sie die Anlage der Mainzer Stadtwerke ansprechen: Diese sind im Moment im Gespräch mit der SGD Nord. Wir werden sehen, was diese Gespräche am Ende bringen. Es ist auch schon vieles gesagt worden, was die Investitionen, die gesetzlichen Hürden und das Thema „Klimawandel“ angeht und wie sich unsere Gewässer entwickeln, inwiefern dort überhaupt noch die Wasserkraft vorhanden ist. Insofern ist alles gesagt. Die Letzten beißen die Hunde. Insofern unterstützen wir diesen Kompromiss vor dem Hintergrund, dass wir unsere kleinen Gewässer schützen wollen und hier ein guter Abwägungsprozess zwischen Ökologie und dem Ausbau erneuerbarer Energien gefunden wurde. Danke. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Astrid Schmitt
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen dann zur Abstimmung über den Antrag der CDU – Drucksache 18/3378 –. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Dann ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und der FREIEN WÄHLER abgelehnt. Damit kommen wir zu Punkt 19 der Tagesordnung: Freie Heilfürsorge als Wahlmöglichkeit für Polizei-, Berufsfeuerwehr- und Justizvollzugsbeamte in Rheinland-Pfalz einführen Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/3373 – Wer spricht für die AfD-Fraktion? – Der Abgeordnete Stuhlfauth. Ich füge noch hinzu, vereinbart wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten. Die AfD-Fraktion hat 6,5 Minuten. Bitte schön.
Peter Stuhlfauth AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Polizisten, Feuerwehr- und Justizvollzugsbeamte leisten für unsere Gesellschaft täglich vielfältige Aufgaben mit einem erheblichen Gefährdungspotenzial. Ein Gefährdungspotenzial, das wir leider Anfang dieses Jahres durch den Tod von Yasmin B. und Alexander K. während der Ausübung ihres Dienstes an der Gesellschaft schmerzlich erfahren mussten. Allein im Erfassungsjahr 2020 registrierte die Polizei in Deutschland 558 Übergriffe auf Feuerwehren. Zudem wurden weitere 1.469 Delikte auf sonstige Rettungskräfte registriert. Im gleichen Jahr registrierte die Polizei insgesamt 38.960 Gewalttaten gegen die Staatsgewalt. Dabei wurden 84.831 Beamte Opfer dieser Übergriffe. Die polizeilich registrierten Fälle von Gewalttaten gegen Polizeibeamte nahmen in den vergangenen Jahren kontinuierlich zu. Kaum eine andere Berufsgruppe wird so oft beleidigt, angespuckt, bedroht oder körperlich attackiert. Wer als Dienstherr seine Fürsorgepflicht ernst nimmt, kommt deshalb an der Frage einer finanzierbaren Gesundheitsversorgung seiner Beamten im täglichen Dienst, aber auch vor, während und nach gefährlichen Einsätzen nicht vorbei. Derzeit erhalten unsere Beamten in Rheinland-Pfalz Beihilfe von 50 %. Die restlichen 50 % müssen sie über eine private Krankenversicherung finanzieren. Diese beläuft sich je nach Alter auf 100 bis 300 Euro im Monat. Der Beihilfeberechtigte kann darüber hinaus verpflichtet werden, Zuzahlungen zu leisten. Besondere Risikoverwendungen und zunehmendes Alter können den Eigenanteil noch erhöhen. Insbesondere für junge Berufsfeuerwehr- und Justizvollzugsbeamte, die in Rheinland-Pfalz in der Regel zwischen A 7 und A 8 eingruppiert sind, ist das eine erhebliche finanzielle Belastung. Die Bundesländer handhaben die Gesundheitsversorgung ihrer Beamten durchaus unterschiedlich. Sieben von 16 Bundesländern versorgen ihre Beamten über die freie Heilfürsorge, sechs von 16 Berufsfeuerwehren. Zwei Bundesländer, Hessen und Hamburg, ermöglichen eine Wahlfreiheit. Dahin wollen wir auch. Bis auf Rheinland-Pfalz und das Saarland versorgen alle Bundesländer ihre Polizeischüler während der Ausbildung über die freie Heilfürsorge. Die freie Heilfürsorge gehört weder zur privaten noch zur gesetzlichen Krankenversicherung, ähnelt aber Letzterer. Der Gesetzgeber geht dabei als Grundvoraussetzung davon aus, dass bei den genannten Berufsgruppen ein erhöhtes Berufsrisiko vorliegt, was er mit der Übernahme der anfallenden Krankheitskosten als Fürsorgepflicht anerkennt. In der freien Heilfürsorge erhalten Beamte eine 100%ige Gesundheitsversorgung unabhängig von ihrer dienstbedingten Einsatzgefährdung bis zum regulären Dienstzeitende. Eine schlechtere Versorgung im Vergleich zur Beihilfe wird zwar immer gerne ins Feld geführt, diese ist aber als minimal anzusehen. Sollte sich irgendwo eine vermeintliche Lücke auftun, dann besteht immer noch die Möglichkeit einer Zusatzversicherung. Ich habe beide Systeme erfahren dürfen, als junger Polizeibeamter bei der Bereitschaftspolizei und später im Beihilfesystem bei der Schutzpolizei. (Abg. Martin Haller, SPD: Das muss aber schon lange her sein!) Einen großen Versorgungsunterschied gibt es nicht wirklich. Insbesondere, wenn man eine Kosten-Nutzen-Rechnung in Anrechnung bringt, schneidet die freie Heilfürsorge auf jeden Fall besser ab. Die Frage nach einem erhöhten Bürokratieaufwand muss ebenfalls mit einem klaren Nein beantwortet werden; denn der Beamte ist mit der freien Heilfürsorge nicht zwingend auf den Polizeiarzt angewiesen, sondern kann jederzeit seinen Hausarzt konsultieren. Die erbrachten Leistungen werden unmittelbar mit dem Dienstherrn abgerechnet. Die belastenden Vorleistungen des Beamten und die aufwendigen Abrechnungen nach den Beihilferichtlinien entfallen also. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Bürokratieaufwand ist also im Gegenteil wesentlich geringer. Die optionale freie Heilfürsorge für die Polizei-, Berufsfeuerwehr- und Justizvollzugsbeamten ist mehr denn je eine zeitgemäße und adäquate Form der Krankenversorgung für Berufsgruppen, die im Dienst der Gesellschaft besonderen Gefahren ausgesetzt sind. Gespräche mit Polizei, Berufsfeuerwehr und der Justiz haben nicht nur die Kostenfrage für den Beamten thematisiert, sondern auch die Attraktivitätssteigerung für eine dringend notwendige Nachwuchsgewinnung. Wechselabsichten aus anderen Bundesländern scheitern bei der Berufsfeuerwehr und der Polizei häufig an den persönlichen Mehrkosten bei der Beihilfe. Die entstehenden Mehrkosten für das Land Rheinland-Pfalz sind überschaubar und aus unserer Sicht im Rahmen der gebotenen Fürsorgeverpflichtung akzeptabel. Zur Vertiefung der Thematik schlagen wir eine Expertenanhörung im Innenausschuss vor. Ich bitte Sie, unseren Antrag zu unterstützen. Danke. (Beifall der AfD –
Astrid Schmitt
Für die Koalitionsfraktionen spricht Abgeordnete Nina Klinkel.
Nina Klinkel SPD
Vielen Dank, Frau Vizepräsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Stuhlfauth, ich finde es schon schwierig, wenn Sie eine Rede, die sich letztlich um Krankenversicherung dreht, mit dem Mord an den Polizisten einleiten. Ich finde, das schlägt dem Fass echt den Boden aus, und ich finde das an dieser Stelle unredlich. (Abg. Michael Frisch, AfD: Was? Es ging um das Risiko!) Wie läuft denn so eine Antragsstellung bei Ihnen ab? Haben Sie irgendwo eine Cloud mit alten Anträgen, die wir schon einmal gestellt haben und die Sie nahezu wortgleich noch einmal stellen können? Denn das ist das, was Sie uns hier vorgelegt haben. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will mich aber inhaltlich mit Ihrem Antrag auseinandersetzen, und das geht offen gesagt recht schnell. Sie hätten auch recherchieren können, dann hätten Sie viele Fragen schon beantwortet bekommen, aber ich komme hier jetzt auch gerne zu später Stunde meinem Bildungsauftrag nach. Sie hätten beispielsweise im Koalitionsvertrag recherchieren können, Seite 157 – ich zitiere –: „Die Einführung der Heilfürsorge wird auf einen größtmöglichen Nutzen für die Polizeibeamt:innen einerseits und ihre Haushaltsverträglichkeit andererseits untersucht.“ S. 162, dort ebenfalls: „Im Rahmen der Prüfung der Heilfürsorge für Polizeibeamt:innen werden wir auch die Justizbediensteten mit Vollzugsaufgaben berücksichtigen.“ Ich möchte auch meinen Kollegen Wolfgang Schwarz zitieren, 107. Plenarsitzung vom 28. August 2020: „Für das Papier haben Sie in Ihrer populistischen Themenschubschnelle Schlagzeile.“ (Abg. Martin Haller, SPD: Nina, mach langsam, der versucht mitzuschreiben!) Wir können auch ein bisschen aktueller werden. Schauen wir einmal in die Drucksache 18/3047 vom 25. April 2022: Zur Erörterung des Vorgehens wurde ein Arbeitsstab Heilfürsorge aus Vertretern des MdI, der Polizeibehörden, des Hauptpersonalrats gebildet. – Der Hauptpersonalrat beschäftigt sich noch mit den Zwischenergebnissen, und meiner Kenntnis nach steht die Rückmeldung dort noch aus. Wie immer, wenn Sie Ländervergleiche vornehmen, übersehen Sie, dass die Länder völlig unterschiedlich ausgestalten. Das würde aber bedeuten, dass Sie tief und gründlich in die Thematik hineingehen. Dafür hätten Sie jetzt einmal zwei Jahre Zeit gehabt. Mit keinem Wort erwähnen Sie, weder in Ihrem Antrag noch hier, dass sichergestellt werden muss, dass die medizinische Versorgung dann qualitativ mindestens so gut ist wie in der beihilferechtlichen Regelung, und dass die gut ist, das werden Sie nicht abstreiten können. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Es muss übernommen werden, was von der Beihilfe übernommen wird. (Abg. Michael Frisch, AfD: Sie haben nicht zugehört!) Es muss ein entsprechender Leistungskatalog – das hat er alles nicht gesagt – der Heilfürsorgeverordnung vorhanden sein. (Abg. Michael Frisch, AfD: Doch!) – Kein Wort hierzu, wie schon 2020 nicht. Sie haben auch nicht gesagt, dass in der Heilfürsorge in der Regel die Familienmitglieder nicht inkludiert sind. Das halten wir schon für einen wichtigen Punkt. Das nächste ist, Sie sprechen von – ich glaube, das haben Sie 2020 auch schon gefordert – der freien Wahl zwischen Heilfürsorge und Beihilfe, erwähnen aber nicht die Schwierigkeiten, die das auch mit sich bringt, nämlich die Gefahr, die dann beachtet werden muss, dass ein System durchaus untertourig laufen kann. Wir wollen aber für unsere Beamtinnen und Beamten der Polizei und auch für unsere Justizvollzugsbeamten die beste und vollumfängliche Versorgung, die sie haben können. Das erfordert eine gründlichere und saubere Bearbeitung. Sie haben gesagt, das wären keine hohen Belastungen für den Landeshaushalt. Das ist schon nicht richtig, und Sie legen uns dann in Ihrem Antrag eine Rechnung vor, die die Altfälle beim PP ELT zum Beispiel nicht berücksichtigt und auch nicht berücksichtigt, dass die vergleichende Betrachtung von Beihilfe und freie Heilfürsorge lediglich 80 % der Beihilfefälle des Referenzjahrs herangezogen hat. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr richtig!) Das kann man in der von mir erwähnten Drucksache vom April dieses Jahres nachlesen. Da es um Gründlichkeit und Sachlichkeit geht, bitte ich doch darum, dass wir bei dem Thema auch genau so verfahren. Wissen Sie, ehrlich gesagt, brauchen wir Sie dafür nicht. Das machen die Personalvertretungen in dem gegebenen Maß. Danke. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP –
Astrid Schmitt
Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Dirk Herber.
Dirk Herber CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ein zusammengewürfelter Antrag zu einem komplexen Thema mit vier abschließenden Forderungen, die dem Ganzen nicht annähernd gerecht werden. Das liegt uns heute – wie so oft – von der AfD vor. Sie freuen sich vermutlich wie ein Lurch, weil Sie glauben, dass Sie ein Thema besetzen können, (Beifall und Heiterkeit bei der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER) mit dem Sie uns von der CDU in die Enge treiben, weil wir schon ein ähnliches Vorgehen gefordert haben. Der Unterschied zwischen Ihnen und uns ist aber: Wir können es. (Beifall der Abg. Thomas Barth, CDU, und Helge Schwab, FREIE WÄHLER – Heiterkeit bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Als Leumund für Ihre Ideen der Einführung der freien Heilfürsorge für alle Polizeibeamten, alle Berufsfeuerwehr- und Justizvollzugsbeamten führen Sie andere Bundesländer an, zum Beispiel Berlin und Nordrhein-Westfalen. Was Sie aber vergessen zu sagen, ist, dass in Berlin die freie Heilfürsorge nur für die Polizisten im mittleren Dienst da ist. Feuerwehr und Justizvollzug sind über die Beihilfe versichert. In NRW erhalten tatsächlich alle Polizeibeamten eine freie Heilfürsorge. Hier werden aber einzelne Leistungen als medizinisch nicht notwendige Verlangensleistungen eingestuft und nicht übernommen. Dazu gehört zum Beispiel auch die bereits seit 2008 in der gesetzlichen Krankenkasse bezahlte Hautkrebsvorsorge. Die wird in NRW nicht bezahlt. Es ist auch NRW, das ausschließlich für die im Landesdienst tätigen Feuerwehrbeamten im feuerwehrtechnischen Dienst, also Beamte im Einsatz, eine freie Heilfürsorge gewährt. (Abg. Michael Frisch, AfD: Was wollen Sie uns jetzt damit sagen?) Für den Justizvollzug ist auch hier keine freie Heilfürsorge vorgesehen. Sie ziehen sich also Teile aus anderen Ländern, die Ihnen zupasskommen, heraus und versuchen, eine Komplexität einfach darzustellen. (Abg. Martin Haller, SPD: Die backen sich was!) Das funktioniert nicht. Wollen Sie eine freie Heilfürsorge, oder wollen Sie eine Heilfürsorge, in der diese als sogenannte Sachbezüge unter Berücksichtigung ihres wirtschaftlichen Werts mit einem angemessenen Beitrag auf die Besoldung angerechnet wird? (Abg. Gordon Schnieder, CDU: So ist das!) Wollen Sie eine freie Arztwahl, oder wollen Sie, dass sich die Beamten in der Regel zuerst an einen Polizeiarzt wenden müssen? Alles Fragen, die Sie nicht beantworten in Ihrem zusammenkopierten Antrag, der darüber hinaus noch weitere Fehler enthält. (Abg. Martin Haller, SPD: Unter anderem Rechtschreibfehler!) Die Kollegin Klinkel hat schon einiges aufgezählt. Sie schreiben zum Beispiel, Beihilfe von bis zu 50 Prozent“. Das ist ja nicht richtig. Ich habe drei Kinder und in meinem aktiven Dienst schon 70 % Beihilfe bekommen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, die Kollegin Klinkel hat einiges angeführt. Ich konnte Ihnen auch noch ein paar Dinge aufzeigen, die unsere Ablehnung Ihres Antrags sachlich begründen. Wir werden für die nächste Innenausschusssitzung die Landesregierung um eine Berichterstattung dazu bitten, mit welchen Zwischenergebnissen oder Ergebnissen der Arbeitsstab Heilfürsorge, der aus Vertretern des Ministeriums des Innern und für Sport, der Polizeibehörden sowie des Hauptpersonalrats besteht, zusammengekommen ist. In dem Punkt sind wir uns mit der Landesregierung einig, und das ist wahrlich nicht oft der Fall: (Abg. Damian Lohr, AfD: Doch, schon eigentlich!) Die Komplexität dieses Themas erfordert Gründlichkeit vor Schnelligkeit. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN –
Astrid Schmitt
Herr Dr. Streit, das hatten wir heute schon ein paar Mal. Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht der Fraktionsvorsitzende Dr. Streit.
Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Es hatte mich irgendwie unvorbereitet getroffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle fest, es gibt eine Arbeitsgruppe mit den Hauptbetroffenen, den Interessenverbänden und dem Land. Es ist für mich das Allerwichtigste zu wissen, was dort herauskommt. Ich stelle auch fest, der Antrag ist unausgegoren und deshalb abzulehnen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP –
Martin Haller SPD
Sehr gute Rede! – Zuruf des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Staatsminister Roger Lewentz geht zum Redepult)
Astrid Schmitt
Moment, Herr Minister. Herr Minister, Entschuldigung, ich habe die Wortmeldung des Abgeordneten Stuhlfauth übersehen. Das tut mir leid. Herr Stuhlfauth, Sie haben noch 50 Sekunden. (Abg. Martin Haller, SPD: Das kann schon einmal passieren! –
Michael Hüttner SPD
Wenn man so Breitseite bekommt, für so schlechte Sachen! – Unruhe bei der AfD)
Peter Stuhlfauth AfD
Sehr geehrte Präsidentin, geehrte Abgeordnete! Ich muss Abbitte leisten. Die Anträge sind schon länger zurückgestellt worden, von der AfD und dann von der CDU, aber das Lob gilt der SPD. Die sind nämlich bezüglich der freien Heilfürsorge schon in der 15. Legislaturperiode gestellt worden, von dem vorhin erwähnten Kollegen, der früher ein ehemaliger Polizeikollege war, bis zum letzten Jahr im Landtag war und damals, 2010 oder 2011, hausieren ging bei den Polizeidienststellen, hat Werbung gemacht, dass die SPD die optionale freie Heilfürsorge einführt. (Abg. Michael Frisch, AfD: Hört, hört!) Das sind jetzt zwölf Jahre, aber weiter sind Sie leider nie gekommen. (Heiterkeit bei der AfD) Jetzt hätten Sie noch einmal die Chance. Wahrscheinlich waren damals Wahlen. (Glocke der Präsidentin) Sie haben das damals versprochen und die letzten zwölf Jahre vergessen. Danke. (Beifall der AfD –
Martin Haller SPD
Ich würde unterstellen, dass die Regierungsbank nicht alles verstanden hat! – Unruhe bei der AfD)
Astrid Schmitt
So, jetzt hat für die Landesregierung Staatsminister Roger Lewentz das Wort.
Roger Lewentz
Ich darf beginnen. – Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lassen Sie mich bitte als Innenminister auf das Thema der Heilfürsorge exemplarisch bei der Polizei eingehen; denn hiermit hat die politische Diskussion, aber auch die fachliche Prüfung begonnen. Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz hatte die Universität Duisburg-Essen beauftragt, die finanziellen Auswirkungen einer freien Heilfürsorge zu kalkulieren. Im Ergebnis war festzustellen, dass bei einem Wechsel aller potenziell Berechtigten – Frau Klinkel, Herr Herber, das macht die Sache halt schwierig – bei der Polizei mit Mehrkosten im Vergleich zu Leistungen der Beihilfe in Höhe von 6,3 Millionen Euro zu rechnen ist. Diesem Betrag seien die Mehrkosten für die derzeit noch Heilfürsorgeberechtigten von rund 0,8 Millionen Euro hinzuzurechnen, sodass die Mehrkosten für den Landeshaushalt bei rund 7,1 Millionen Euro lagen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass für die vergleichende Betrachtung lediglich 80 % der Beihilfefälle des Referenzjahrs herangezogen wurden, also weitere Kostenrisiken bestehen. Diese Untersuchung war 2018, und wir kennen die Preissteigerung. Das gilt es auch zu berücksichtigen. Natürlich bräuchte man für das neue System weitere Kräfte bei der Polizeiverwaltung. Die Landesregierung geht bei einer umfassenden Einführung der Heilfürsorge davon aus, dass der finanzielle Aufwand mit Blick auf ihre politische Gesamtverantwortung vertretbar bleiben muss. Das System muss sich also selbst tragen und erfordert daher eine Eigenbeteiligung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten an den Kosten. Mein Haus und ich persönlich haben uns sehr intensiv mit allen Facetten möglicher Heilfürsorgemodelle befasst. Ziel war es, ein attraktives, möglichst risikofreies System mit einer durchdachten Finanzierung vorzulegen. Dieses Ziel ist allerdings ohne eine echte Quersubventionierung nicht erreichbar. Das hohe Leistungsportfolio in der Beihilfe – es ist schön, dass ich über das bestehende System so sprechen kann, indem ich es als das „hohe Leistungsportfolio“ bezeichne, das kommt unseren Beamtinnen und Beamten und ihren Familien sehr zugute – müsste für die Heilfürsorge wahrscheinlich abgespeckt und eher in Richtung des Niveaus der gesetzlichen Krankenversicherung angenähert werden, oder je näher am Beihilfeniveau, desto teurer fürs System. In jedem Fall wäre mit Blick auf die für die Einführung der Heilfürsorge prognostizierten Kosten sowie mit Blick auf den besoldungsrechtlichen Grundansatz zu Sachbezügen gemäß Landesbesoldungsgesetz ein Eigenanteil der Berechtigten unverzichtbar. Dies dürfte die Akzeptanz bei vielen Kolleginnen und Kollegen erschweren, zumal auch die zu erwartenden Kostensteigerungen ausgeglichen werden müssten. Zudem ist zu berücksichtigen, dass der Heilfürsorgeberechtigte trotz allem für die Zeit nach dem aktiven Dienst zusätzlich – wir wissen das – eine Anwartschaft abschließen sollte – muss – und natürlich im aktiven Dienst für die Ehepartnerin, den Ehepartner, für die Kinder eine Beihilfeversicherung geleistet werden muss. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zusammenfassend wäre eine einzuführende Heilfürsorge weder frei noch mit dem besseren Leistungsumfang der Beihilfe vergleichbar. Ein Wechsel des Krankenversicherungssystems aus Kostengründen könnte sich zudem, etwa bei schwereren Krankheitsverläufen, durchaus in Einzelfällen negativ auswirken. Vor diesem Hintergrund werden wir auch nach Gesprächen mit den Gewerkschaften zeitnah entscheiden, ob der Ansatz der Heilfürsorge zielführend und finanzierbar ist und einen echten Vorteil für die Betroffenen bringt und daher weiterverfolgt werden sollte. Ich glaube, das ist die Schwierigkeit der gesamten Diskussion, die auch bei den Gewerkschaften als nicht einfach gesehen wird. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Die Gewerkschaften wollen das doch!) Ich will nicht, dass wir ein System einführen, bei dem vielleicht gerade die jüngeren Beamtinnen und Beamten sagen, ich spare im Monat einen 100- Euro-Schein, sie aber am Schluss in der gesamten Gesundheitsversorgung Nachteile haben. Das will ich als Dienstherr auf keinen Fall auf den Weg bringen. Ich darf mir auch erlauben, darauf hinzuweisen, dass es gut ist, dass wir eine zweigeteilte Laufbahn bei der Polizei haben. Alle unsere Beamtinnen und Beamten fangen als Kommissarinnen oder Kommissare an. Ich glaube, das ist sehr wichtig. Wenn man wie ich letzte Woche in Würzburg bei der Innenministerkonferenz war, konnte man sehen, dort waren die meisten der eingesetzten uniformierten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten mit blauen Sternen versehen: mittlerer Dienst. Das finden Sie bei der Bundespolizei sehr oft. Das finden Sie bei der Berliner Polizei, die eben genannt wurde. Ich glaube, es ist schon ein großer Unterschied, ob Sie mit A 9 in Ihre Berufskarriere starten oder mit A 6/A 7. (Abg. Benedikt Oster, SPD: So ist es! – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Deswegen ist die Einführung der zweigeteilten Laufbahn eine ganz wichtige Entscheidung gewesen. Liebe Frau Finanzministerin, ich darf auch sagen, mit den zwei mal 2 % sind wir im deutlichen Mittelfeld der Besoldung der Bundesländer angekommen. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Das ist wichtig. Die Polizistinnen und Polizisten – im Gegensatz zu den allgemeinen Beamtinnen und Beamten –, das gilt auch für andere in dem Zusammenhang genannte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, haben eine besondere Altersgrenze. Das heißt, wir würdigen den schweren Einsatz, indem man früher bei sozusagen dem vollen Umfang seiner Pensionsberechtigung in den Ruhestand treten kann. Natürlich gibt es zudem – das ist mit den Gewerkschaften auch sehr intensiv in der Diskussion – eine Polizeizulage. Das alles zeigt, dass das Land Rheinland-Pfalz als oberster Dienstherr unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sehr, sehr viel getan hat. Ich finde, dass insbesondere diese Grundsatzentscheidung der zweigeteilten Laufbahn, der Abschaffung des mittleren Dienstes, extrem wichtig war. Sie würdigt die Arbeit der Polizistinnen und Polizisten; denn ihnen liegt allen als Ausbildung ein Hochschulstudium zugrunde. Das tut uns, das tut der Inneren Sicherheit und das tut natürlich unserer Bürgerpolizei sehr gut. Daher ist es tatsächlich so, dass die Diskussionen auch mit den Interessenvertretungen, mit den Gewerkschaften, mit dem Hauptpersonalrat, auch aus Sicht der Kolleginnen und Kollegen, die vertreten werden, sehr schwierig ist. Deswegen ist diese Entscheidung nicht ganz einfach. Ich gebe aber all denen recht, die sagen, wir müssen jetzt bald zu einer Entscheidung kommen. Das werde ich in den Gesprächen mit den Gewerkschaften und den Personalvertretungen herbeiführen wollen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Astrid Schmitt
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Argumente sind ausgetauscht. Allerdings will ich Ihnen nicht verschweigen, dass es aufgrund der Redezeit der Landesregierung theoretisch noch 1 Minute 45 Sekunden für jede Fraktion gibt. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das sehe ich nicht. Wunderbar. Dann kommen wir noch zur Abstimmung über den Antrag selbst. (Abg. Damian Lohr, AfD: Ausschussüberweisung Innenausschuss wird beantragt!) – Okay. Dann höre ich jetzt gerade von der AfD-Fraktion, dass Ausschussüberweisung beantragt wird. (Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD) Dann stimmen wir zunächst über die Ausschussüberweisung ab. Wer dem Vorschlag der AfD-Fraktion auf Überweisung an den Innenausschuss seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Damit ist die Ausschussüberweisung mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag selbst. Wer diesem Antrag – Drucksache18/3373 – seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Auch hier das Bild: Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Jetzt darf ich Ihnen noch einen schönen Feierabend wünschen und Sie für den 6. Juli zur nächsten Sitzung einladen. Bis dann, tschüss! Ende der Sitzung: 17.43 Uhr
