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Philipp Fernis

FDP 09.06.2022 Sitzungen 18/25

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Welche bedeutende Rolle in unserer Gesellschaft unsere ehrenamtlich arbeitenden Hilfsorganisationen spielen, haben wir in den letzten Jahren in einem Maße erfahren, das wir uns, glaube ich, alle nicht gewünscht hätten, weil diese Strukturen, diese Institutionen, gefordert waren wie selten zuvor. Egal, ob es unsere Impfzentren in der Corona-Pandemie oder die schrecklichen Ereignisse im Ahrtal waren, ganz aktuell und immer wieder sind unsere Helferinnen und Helfer Tag und Nacht im Einsatz, zum Beispiel die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, wenn jetzt die Schwimmsaison wieder beginnt. Ohne dieses Ehrenamt wäre es gar nicht vorstellbar, dass wir unseren Rettungsdienst bereitstellen. Etwa bei den Volksfesten, die jetzt wieder stattfinden können, arbeiten sie alle im Hintergrund und sind da, wann immer sie gebraucht werden. Dieses Engagement, welches zu einem sehr begrenzten Teil auf hauptberuflichen, auf hauptamtlichen Kräften ruht, aber vor allen Dingen auf Menschen, die ihre Freizeit dort einbringen, die sich für die Gesellschaft einsetzen, die sich für uns alle einsetzen, verdient unseren besonderen Respekt, es verdient unsere besondere Anerkennung, und die muss an dieser Stelle immer im Mittelpunkt einer solchen Debatte stehen. Gleichzeitig ist nun von der CDU-Fraktion ein Antrag eingebracht worden – die Kritik haben wir zu Recht schon gehört –, der vergleichsweise diffus ist, weil darin aufgefordert wird, ein Gesetzgebungsverfahren in die Wege zu leiten, ohne ganz konkret zu sagen, was denn das Ziel dieses Gesetzgebungsverfahrens ist; denn natürlich gibt es ein Stück weit auch strukturelle Unterschiede zwischen öffentlich-rechtlich organisierten Strukturen, wie den freiwilligen Feuerwehren und dem Technischen Hilfswerk – das ist eine Bundesanstalt –, und Rettungsdienst-Hilfsorganisationen, die in Form entsprechender Vereine organisiert sind. Es gibt eine gut eingeübte Zusammenarbeit zwischen den rheinland-pfälzischen Trägern der Aufgabe des Katastrophenschutzes und diesen Hilfsorganisationen. Auch gibt es einen gesetzlichen Regelungsrahmen. Ja, wir werden uns die Frage im Hinblick auf die angesprochenen Punkte stellen müssen, gerade was das Verhältnis zu Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern angeht: Wie können und müssen wir möglicherweise diese Dinge so weiterentwickeln, dass dieses Engagement auch in den Hilfsorganisationen erleichtert wird? Nur, um all diese Dinge zu machen und uns mit all diesen Fragen auseinanderzusetzen, haben wir eine Enquete-Kommission eingesetzt. Diese soll sich – maßgeblich natürlich geprägt durch die Flutkatastrophe im Ahrtal, was aber insbesondere auch durch die Länge des Einsatzes auch für unsere Hilfsorganisationen ein besonderer Einsatz war – alle diese Strukturen und all diese gesetzlichen Regelungen miteinander anschauen. Wir haben über § 18 LBKG schon Regelungen, die Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz den Feuerwehrangehörigen weitgehend gleichstellen, allerdings auch unter Berücksichtigung der internen Strukturen der Hilfsorganisationen. Die Sinnhaftigkeit, da jetzt einfach punktuell einzugreifen und zu sagen, wir legen darüber jetzt einmal eine gesetzliche Novelle, deren Zielsetzung, wie gesagt, nicht ganz klar ist, während gleichzeitig eine Enquete-Kommission daran arbeitet, diese Gesamtstruktur von Hilfe und Katastrophenschutz im Land einmal stärker zu beleuchten und sich auch genau mit der Frage zu beschäftigen, ob wir richtig aufgestellt und die Strukturen zukunftsfest und optimal sind, erschließt sich uns an dieser Stelle nicht. Deswegen können die Freien Demokraten diesen Antrag an der Stelle nicht mittragen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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