Dirk Herber
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ein zusammengewürfelter Antrag zu einem komplexen Thema mit vier abschließenden Forderungen, die dem Ganzen nicht annähernd gerecht werden. Das liegt uns heute – wie so oft – von der AfD vor. Sie freuen sich vermutlich wie ein Lurch, weil Sie glauben, dass Sie ein Thema besetzen können, (Beifall und Heiterkeit bei der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER) mit dem Sie uns von der CDU in die Enge treiben, weil wir schon ein ähnliches Vorgehen gefordert haben. Der Unterschied zwischen Ihnen und uns ist aber: Wir können es. (Beifall der Abg. Thomas Barth, CDU, und Helge Schwab, FREIE WÄHLER – Heiterkeit bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Als Leumund für Ihre Ideen der Einführung der freien Heilfürsorge für alle Polizeibeamten, alle Berufsfeuerwehr- und Justizvollzugsbeamten führen Sie andere Bundesländer an, zum Beispiel Berlin und Nordrhein-Westfalen. Was Sie aber vergessen zu sagen, ist, dass in Berlin die freie Heilfürsorge nur für die Polizisten im mittleren Dienst da ist. Feuerwehr und Justizvollzug sind über die Beihilfe versichert. In NRW erhalten tatsächlich alle Polizeibeamten eine freie Heilfürsorge. Hier werden aber einzelne Leistungen als medizinisch nicht notwendige Verlangensleistungen eingestuft und nicht übernommen. Dazu gehört zum Beispiel auch die bereits seit 2008 in der gesetzlichen Krankenkasse bezahlte Hautkrebsvorsorge. Die wird in NRW nicht bezahlt. Es ist auch NRW, das ausschließlich für die im Landesdienst tätigen Feuerwehrbeamten im feuerwehrtechnischen Dienst, also Beamte im Einsatz, eine freie Heilfürsorge gewährt. (Abg. Michael Frisch, AfD: Was wollen Sie uns jetzt damit sagen?) Für den Justizvollzug ist auch hier keine freie Heilfürsorge vorgesehen. Sie ziehen sich also Teile aus anderen Ländern, die Ihnen zupasskommen, heraus und versuchen, eine Komplexität einfach darzustellen. (Abg. Martin Haller, SPD: Die backen sich was!) Das funktioniert nicht. Wollen Sie eine freie Heilfürsorge, oder wollen Sie eine Heilfürsorge, in der diese als sogenannte Sachbezüge unter Berücksichtigung ihres wirtschaftlichen Werts mit einem angemessenen Beitrag auf die Besoldung angerechnet wird? (Abg. Gordon Schnieder, CDU: So ist das!) Wollen Sie eine freie Arztwahl, oder wollen Sie, dass sich die Beamten in der Regel zuerst an einen Polizeiarzt wenden müssen? Alles Fragen, die Sie nicht beantworten in Ihrem zusammenkopierten Antrag, der darüber hinaus noch weitere Fehler enthält. (Abg. Martin Haller, SPD: Unter anderem Rechtschreibfehler!) Die Kollegin Klinkel hat schon einiges aufgezählt. Sie schreiben zum Beispiel, Beihilfe von bis zu 50 Prozent“. Das ist ja nicht richtig. Ich habe drei Kinder und in meinem aktiven Dienst schon 70 % Beihilfe bekommen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, die Kollegin Klinkel hat einiges angeführt. Ich konnte Ihnen auch noch ein paar Dinge aufzeigen, die unsere Ablehnung Ihres Antrags sachlich begründen. Wir werden für die nächste Innenausschusssitzung die Landesregierung um eine Berichterstattung dazu bitten, mit welchen Zwischenergebnissen oder Ergebnissen der Arbeitsstab Heilfürsorge, der aus Vertretern des Ministeriums des Innern und für Sport, der Polizeibehörden sowie des Hauptpersonalrats besteht, zusammengekommen ist. In dem Punkt sind wir uns mit der Landesregierung einig, und das ist wahrlich nicht oft der Fall: (Abg. Damian Lohr, AfD: Doch, schon eigentlich!) Die Komplexität dieses Themas erfordert Gründlichkeit vor Schnelligkeit. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN –
