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Heike Scharfenberger

SPD 09.06.2022 Sitzungen 18/25

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch ich will mit dem Dank an die Ehrenamtlichen beginnen. Das Ehrenamt hat in Rheinland-Pfalz einen hohen Stellenwert. Ich möchte daher für die SPD-Fraktion die Gelegenheit nutzen, mich bei allen zu bedanken, die freiwillig nach hohen Qualitätsstandards in Notsituationen helfen und dabei auch bereit sind, ihre Gesundheit und sogar ihr Leben für uns alle, für die Gesellschaft, zu riskieren. Hierfür gebührt jedem Einzelnen Dank, Anerkennung und wertschätzender Respekt. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Insbesondere die vielen ehrenamtlich im Rettungsdienst engagierten Bürgerinnen und Bürger, die dort schwierige, riskante und auch lebensgefährliche Aufgaben zu meistern haben, leisten mit ihrem Einsatz einen unverzichtbaren Beitrag. Sie bilden neben den Feuerwehren, dem Technischen Hilfswerk und der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft gemeinsam das Kernstück der zivilen Gefahrenabwehr im Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz. In den letzten Jahren wurde uns allen schmerzlich bewusst, wie wichtig ihr Einsatz ist, sei es zum Beispiel in der Corona-Krise oder der verheerenden Flutkatastrophe. Gerade beim Ahr-Hochwasser hat sich gezeigt, dass die vorhandenen Strukturen überprüft und Vorsorgekonzepte weiterentwickelt werden müssen. Deshalb haben wir gemeinsam entschieden, eine Enquete-Kommission einzusetzen. Hier beschäftigen wir uns seit Oktober 2021 intensiv mit den damit zusammenhängenden Themen und tauschen uns intensiv mit Fachleuten und der Praxis aus. Diese Stellungnahmen werden wir sorgfältig auswerten und dann daraus unsere Schlussfolgerungen ziehen. Ein Zwischenbericht zum Katastrophenschutz wird demnächst erarbeitet. Ich würde es sehr begrüßen, wenn wir einen gemeinsamen Zwischenbericht hinbekommen würden. Hier jetzt aber etwas über das Knie zu brechen oder vorwegzunehmen, wie es der Antrag der CDU vorsieht, ergibt meiner Meinung nach keinen Sinn. Meine Damen und Herren, der vorliegende etwas kryptisch formulierte Antrag der CDU enthält alles, was die CDU-Fraktion auszeichnet, leider im negativen Sinne. Nach einer wild zusammengeschriebenen Einleitung, die gänzlich einseitig formuliert ist und durch Verschweigen elementarer Punkte glänzt, folgen Forderungen, die eine Unterstützung ausschließen. Zunächst fordern Sie nach Ihren Ausführungen die Landesregierung zum Entwurf eines Gesetzes auf. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, da läuft Ihnen die Fraktion der FREIEN WÄHLER deutlich den Rang ab. Auch wenn wir die Gesetzentwürfe der FREIEN WÄHLER inhaltlich häufig nicht unterstützen können, es zeugt von Fleiß, solche Entwürfe vorzulegen und nicht andere dazu aufzufordern. Die nächste Forderung bezieht sich auf die Beteiligung bei einem solchen Gesetzentwurf, und bei diesem Punkt drängt sich mir die Aussage auf, liebe CDU, Sie sind doch nicht erst seit gestern im Landtag und wissen doch, wie Gesetzgebungsverfahren ablaufen und wie dort die Beteiligung ist. Dann komme ich zu Ihrer Forderung, die dem ganzen Antrag zugrunde liegt, nämlich eine Helfergleichstellung. Diese wurde bereits bei der Novellierung des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes eingeführt. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Eben nicht! Sie haben ja noch nicht einmal den Antrag gelesen! – Zuruf von der CDU: Wo denn?) Liebe CDU, Sie haben damals mitgestimmt. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Nein, lesen Sie einmal den Antrag!) – Doch! Nach der Neuregelung des § 18 LBKG – – (Weitere Zurufe von der CDU) – Zuhören! – – gelten für die Helfer in anderen Hilfsorganisationen und über die Verweisung auf § 20 Satz 3 LBKG für die Helfer im Katastrophenschutz die Regelungen für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige entsprechend, soweit die organisationseigenen Regelungen nichts Abweichendes bestimmen. Dies gilt insbesondere für die neue Freistellungs- und Verdienstausfallregelung (§ 13) sowie die Bestimmungen über den Ersatz der notwendigen Auslagen. Es braucht Ihre Forderung also nicht. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Lassen Sie mich daher zusammenfassend noch zwei Anmerkungen zu Ihrem Antrag machen. Er läuft ins Leere, weil wir uns gerade in der EnqueteKommission intensiv mit dem Thema beschäftigen, womit Ihr Antrag nur als populistisch zu bewerten ist. Ihre Forderung nach Helfergleichstellung ist bereits im LBKG erfüllt, sodass es auch hier Ihres Antrags nicht bedarf. Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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