landtag-rlp.de ↗

Randolf Stich

09.06.2022 Sitzungen 18/25

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ja, zentrale Beschaffung ist zweifelsohne eine gute Sache. Es ist auch nicht so, dass das Land das Instrument nicht nutzen würde. Betrachten wir einmal das Jahr 2018. Wir wissen noch, damals waren die Unwetterereignisse. Danach wurde von meinem Minister eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Die Arbeitsgruppe hat hier für die acht Leitstellenbereiche zentrale Fahrzeuge konfiguriert, die das Land jedem Leitstellenbereich zur Verfügung stellt, und die werden gerade zentral ausgeschrieben, genauso wie Abrollbehälter Starkregen, Bambi Buckets für Hubschrauber und Ähnliches. Natürlich machen wir eine Landesbeschaffung, aber in den Bereichen, in denen wir die Vorgaben entsprechend selbst so stellen können, dass die Ausschreibung nach diesen Bedingungen durchgeführt wird. Ich glaube, das ist auch das Problem, das wir immer sehen müssen, das sich auch in der Vergangenheit gestellt hat. Betrachten wir einmal die Situation in der Historie in Rheinland-Pfalz, in der das mit landeseinheitlichen Beschaffungen schon einmal probiert worden ist. Damals gab es den Gemeindeund Städtebund genauso wie den Landesfeuerwehrverband, die die gemeinsamen Einrichtungen FKom und Landesfeuerwehrzweckverband gegründet haben. Sie wollten zentrale Beschaffungen durchführen und konnten die an sie gestellten Erwartungen nicht erfüllen mit dem Ergebnis, dass beide Einrichtungen Insolvenz anmelden mussten. Die Erfahrung mit den kommunalen Aufgabenträgern war es auch, dass es sich als schwer umsetzbar darstellt – das ist heute auch schon verschiedentlich angesprochen worden –, die notwendige Homogenität der Fahrzeuge zu erreichen, die Voraussetzung für eine zentrale Beschaffung ist. Das war übrigens auch eine Erfahrung des Landes Brandenburg vor mehr als zehn Jahren, dass vor dem Hintergrund der durch die zentralen Beschaffungen erzielbaren Einsparungseffekte mangels einer Homogenität keine nennenswerten Einsparungspotenziale erschlossen werden konnten. Jetzt gibt es noch eine zusätzliche Problemlage, die sich aktuell stellt. Wir kennen alle die Schwierigkeiten mit der Umsatzsteuerpflicht. Wir konnten die Prüfung in der kurzen Zeit nicht abschließen, aber es ist zumindest nicht ausgeschlossen, dass bei einer zentralen Beschaffung durch die Landesebene diese Umsatzsteuerpflicht mit dem Ergebnis zuschlägt, dass selbst potenzielle Preisnachlässe durch die Umsatzsteuerpflicht komplett aufgefressen würden. Auch das müsste man in der Tat einmal sehr vertieft prüfen. Wir haben aber natürlich auch in Rheinland-Pfalz Verfahren, die gerade mit den Kommunen gemeinsam so besprochen worden sind. Im Jahr 2012 ist vom Innenministerium die Projektarbeitsgruppe „Zukunftsfähige Feuerwehrstrukturen in Rheinland-Pfalz“ einberufen worden. Der haben der Gemeinde- und Städtebund, der Landkreistag, der Städtetag, der Landesfeuerwehrverband, die ADD, die LFKA und natürlich auch die Unfallkasse angehört. Projektleitend war das Ministerium mit eingebunden. Dort wurde auch das Thema der Sammelbeschaffung von Fahrzeugen intensiv besprochen. Damals wurde ein Prozedere vereinbart, das auf der Grundlage des Vier-Phasen-Modells des Gemeinde- und Städtebunds entwickelt worden ist, in dem die kommunalen Aufgabenträger schwerpunktmäßig interkommunale Zusammenarbeit durchführen, in das aber auch das Land eingebunden ist, die ADD bei der Bedarfsermittlung und die LFKA bei der technischen Ausführung, was gerade deswegen Sinn macht, weil die LFKA die Fahrzeuge beim Hersteller abnimmt. Beispielhaft ist im Antrag das Land Schleswig-Holstein genannt worden. Man muss noch einmal eines wissen: In Schleswig-Holstein übernehmen die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben des Katastrophenschutzes als Pflichtaufgabe nach Weisung. Das heißt, sie erfüllen ihre Aufgaben im Rahmen der Auftragsangelegenheiten. Damit ist das Land Schleswig-Holstein schlicht und einfach verpflichtet, entsprechende Einrichtungen für den Katastrophenschutz und Katastrophenschutzeinheiten aufzustellen, auszurüsten, auszubilden und zu unterhalten. Daher kann und muss Schleswig-Holstein bei der zentralen Fahrzeugbeschaffung die Beschaffung durchführen, kann aber einheitliche Standards festlegen, die es ermöglichen, auf der Grundlage dieser einheitlichen Rahmenparameter gute zentrale Beschaffungen durchzuführen, weil dadurch die erforderliche Homogenität der Fahrzeuge gegeben ist. Dass die Situation in Rheinland-Pfalz eine andere ist, haben wir in der Enquete-Kommission jetzt mehr als einmal besprochen, und auf der anderen Seite Sammelbeschaffungen, wie es eben auch mehrfach genannt worden ist, durch die Aufgabenträger ohne Weiteres möglich und begrüßenswert sind, steht auch außer Frage. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Protokoll ↗