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Petra Dick-Walther

09.06.2022 Sitzungen 18/25

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der AfD zum Monitoring außereuropäischer Direktinvestitionen in Rheinland-Pfalz ist alles andere als zielführend. Ich möchte dies auch ganz kurz begründen. Auf EU- und Bundesebene bestehen bereits hinreichende Verfahren zur Prüfung ausländischer Investitionen. Das haben verschiedene Redner eben auch schon dargelegt. Ich erlaube mir, zum Hintergrund des Antrags auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen aus der Fraktion der AfD – Drucksachen 18/1857 und 18/2272 – Bezug zu nehmen. Ausländische Investoren sind seit Jahren interessiert, in Schlüsselbereichen der deutschen Wirtschaft Fuß zu fassen. Dies bezieht sich sowohl auf die Beteiligung bzw. Übernahme etablierter Unternehmen als auch auf Neugründungen im Wege eigenständiger oder mehrseitiger Engagements internationaler und deutscher Partner. Uns allen sind die Entwicklungsziele und industriepolitischen Vorhaben der chinesischen Regierung bekannt. Daher gibt es gerade aus China ein erhöhtes Interesse an Direktinvestitionen in Deutschland. Die Landesregierung begrüßt in diesem Zusammenhang die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union. Dieser Mechanismus ermöglicht die Kooperation und den Austausch von Informationen und Bedenken zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der Kommission im Hinblick auf bestimmte Investitionen. Diese Verordnung wurde ab 2020 durch Änderungen im Investitionsprüfungsrecht auf Bundesebene umgesetzt. Sehr geehrte Damen und Herren, folglich finden auf Grundlage des Außenwirtschaftsgesetzes sowie der Außenwirtschaftsverordnung bereits Investitionsprüfungen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz statt. In besonders sicherheitsrelevanten Bereichen wie IT-Sicherheitsprodukten oder bestimmten Rüstungsgütern liegt die Prüfeintrittsschwelle bei 10 % der Stimmrechte, und es gibt eine generelle Meldepflicht für jeden ausländischen Erwerb. Bei der Prüfung einer voraussichtlichen Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit durch außereuropäische Direktinvestitionen in Unternehmen anderer Branchen liegen ähnliche Regelungen vor. Die Landesregierung ist deshalb der Auffassung, auf EU-und Bundesebene bestehen bereits hinreichende Verfahren zum Monitoring ausländischer Direktinvestitionen. Folglich sehe ich keine Notwendigkeit eines zusätzlichen Mechanismus zur Erfassung und Prüfung ausländischer Direktinvestitionen bei uns in Rheinland-Pfalz. Wenn man Ihrem Antrag folgen würde, hätte dies zweierlei Konsequenzen: Zum einen würde eine unnötige Doppelstruktur geschaffen, und zum anderen wäre der hierfür notwendige bürokratische Aufwand im Hinblick auf den anzustrebenden Bürokratieabbau der Landesverwaltung kontraproduktiv. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗