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Stephan Wefelscheid

FREIE WÄHLER 09.06.2022 Sitzungen 18/25

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, ich stand und stehe dem Verkauf wertvollen Know-hows und vor allem unserer kritischen Infrastruktur schon immer sehr kritisch gegenüber. Nehmen wir das Beispiel Flughafen Hahn, verkauft an einen chinesischen Investor und nun ein Sorgenkind der Landespolitik. Auch im Bereich Energie sehen wir, wie uns eine Abhängigkeit von ausländischen, staatsgelenkten Firmen, die zudem über Infrastruktur in Deutschland verfügen, in die Enge treibt. Jetzt kommt der Unterschied. Daher ist es mir sehr recht, dass die EU bereits im März 2019 per Verordnung den Mitgliedstaaten ein sogenanntes FDIScreening, also Foreign Direct Investment-Screening oder auch Überwachung ausländischer Direktinvestitionen, vorgeschrieben hat. Dieses Screening wurde in Deutschland 2020 und 2021 mit einer Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes bzw. mit der Novellierung der Außenwirtschaftsverordnung umgesetzt. Ein kurzer Exkurs: Wenn ein außereuropäischer Investor Anteile an einem deutschen Unternehmen erwerben möchte, wird dies branchenabhängig ab einem bestimmten Anteil der Stimmrechte meldepflichtig. Im Normalfall greift diese Meldepflicht bei 25 % der Stimmanteile; bei sensiblen Branchen – das haben wir eben schon gehört – wie etwa kritischer Infrastruktur, der Rüstungsindustrie oder IT-Sicherheit bereits bei 10 % und vielen technologisch relevanten Bereichen bei 20 %. Wenn bestimmte Meldeschwellen durch Nachkäufe von Anteilen überschritten werden, dann muss dies nachgemeldet werden und kann ebenfalls ein Eingreifen nach sich ziehen. Dies sieht dann wie folgt aus: Wird eine Meldeschwelle überschritten, kann das Bundeswirtschaftsministerium die sektorenübergreifenden Investitionskontrollen zur Anwendung bringen. Es eröffnet initiativ ein Verfahren und prüft, ob ein Erwerb durch einen außereuropäischen Investor voraussichtlich zu einer Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat führt. Wenn es zu diesem Schluss kommt, kann es die Beteiligung an Bedingungen knüpfen oder sogar untersagen. Alle vorher getätigten Rechtsgeschäfte sind damit ungültig, sie sind damit sogar ungültig. Wie man dem ersten Bericht der EU-Kommission über das FDI-Screening aus 2021 entnehmen kann, erzielt dieses Verfahren Ergebnisse. Entsprechende Mechanismen sind mittlerweile in den meisten EU-Staaten implementiert, inklusive Deutschland. Wie die Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums besagen, stammten 2021 37 der insgesamt 306 außereuropäischen Investoren, deren Erwerb von Stimmenanteilen an einem deutschen Unternehmen meldepflichtig war, aus China. Es liegen also durchaus Zahlen vor, nur eben naturgemäß dort, wo auch die entsprechende Kompetenz liegt. Ich sehe nicht die Notwendigkeit, Doppelstrukturen aufzubauen, die einerseits kostenintensive Verwaltungsarbeit nach sich ziehen und andererseits das Investieren in den Wirtschaftsstandort Deutschland komplizierter und damit unattraktiver machen. Nebenbei bemerkt, der Löwenanteil der Direktinvestitionen stammt aus den USA und Großbritannien. Das ist Geld, welches hier vor Ort Arbeitsplätze und Steuereinnahmen schafft. Ja, meine Damen und Herren, dass gerade Sie von der AfD eine Übererfüllung der europäischen Vorgaben fordern, ist bemerkenswert. Wir haben soeben den europäischen Diskurs schon verfolgt. Meine Damen und Herren von der AfD, was Sie hier inhaltlich wollen, das tut der Bund bereits, und da wir die Doppelstruktur nicht aufbauen wollen, lehnen wir Euren Antrag an der Stelle ab. (Beifall der FREIEN WÄHLER – Zuruf von der SPD: Sehr gut!)

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