Dr. Jan Bollinger
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Unsere Hilfsorganisationen und Helfer haben gerade im Zusammenhang mit der Bewältigung der Flutkatastrophe im Ahrtal Tag und Nacht herausragende Arbeit geleistet, ohne an ihre eigene Gesundheit und an ihre eigenen persönlichen Bedürfnisse zu denken. Unter beträchtlichem persönlichem Risiko retteten sie verletzte Menschen, befreiten Menschen aus Häusern und von Dächern und waren rund um die Uhr im Einsatz. Deshalb möchte ich an dieser Stelle gegenüber allen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Helfern und Einsatzkräften unseren tief empfundenen Dank und Respekt aussprechen. (Beifall der AfD) Schaut man sich die Situation im Ahrtal an, wie sie sich bis heute entwickelt hat, so muss unzweifelhaft anerkannt werden, dass die Helfer vor Ort Großartiges geleistet haben, aber auch, dass noch viele Aufbauarbeiten erbracht werden müssen, um den vorherigen Zustand wieder herzustellen. Beim Wiederaufbau ihrer zerstörten Heimat haben die Einsatz- und Hilfskräfte und die Menschen vor Ort über die galoppierende Inflation und die horrenden Energiepreise hinaus mit Schwierigkeiten und Missständen in der Katastrophenregion zu kämpfen. Bürokratische Hürden bei Anträgen, Genehmigungen, Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Kostenregelungen sind ein großes Problem bei der Organisation des Wiederaufbaus im Ahrtal für Hilfsorganisationen und Betroffene. Wie wir aus den Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen meiner Fraktion wissen, sind die zur Unterstützung der Flutopfer bereitgestellten Milliardenhilfsgelder für Privathaushalte und Unternehmen erst zum kleinsten Teil überhaupt beantragt, bei den Unternehmen nur zum kleinsten Teil bewilligt und davon nur zum kleinsten Teil wieder ausgezahlt worden. Kein Wunder, dass sich viele Menschen im Ahrtal von der Politik im Stich gelassen fühlen. Wir fordern die Landesregierung auf, sich für eine wirksame Beschleunigung der Prozesse und den Abbau bürokratischer Hürden einzusetzen. Meine Damen und Herren, seit Monaten ringt der Untersuchungsausschuss mit der Frage der Verantwortung für die Toten des Ahrtals, und bald ebenso lange befasst sich unsere Enquete-Kommission mit der Verarbeitung getroffener Erkenntnisse (Unruhe im Hause) und dem Ziel, Missstände zu beseitigen, die Prävention in den gefährdeten Gebieten, die Optimierung der Organisation der Einsatz- und Hilfskräfte und die Novellierung bestehender Gesetze. Meine Damen und Herren, es dürfte inzwischen kein Zweifel mehr daran bestehen, dass unser Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz einer Korrektur bedarf. Die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten insbesondere hinsichtlich der Übernahme der Einsatzleitung bei Großschadenslagen müssen dringend konkretisiert und definiert werden, und im Zuge der Novellierung des LBKG sollten wir auch die von der CDU angesprochenen Punkte aufgreifen; denn aus unserer Sicht ist das LBKG genau das Gesetz, in dem erweiterte Regelungen für die ehrenamtlichen Helfer und Hilfsorganisationen rechtssicher und klar verständlich abgefasst werden müssen. Schließlich regelt der zweite und der dritte Abschnitt des LBKG bereits jetzt die Rechtsstellung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte. Ein zusätzliches und neu aufgesetztes Gesetz, wie es die CDU in ihrem Antrag fordert, würde jedoch dem Bedürfnis zuwiderlaufen, die bereits jetzt herrschende Bürokratie und in Teilen sehr interpretationsfähige Rechtslage zu entzerren. Nach unserer Auffassung müsste ein neu zu schaffendes Gesetz zunächst die Defizite und ungeregelten Lücken der aktuell gültigen Fassung des LBKG identifizieren, sie kompensieren und dann um die geforderten Regelungen erweitert werden. Anschließend wäre dieses Gesetz aber auch bei der Novellierung des LBKG zu berücksichtigen und in Zukunft in enger Abstimmung mit dem LBKG auf dem aktuellen Stand zu halten, was aus unserer Sicht keine Sinnhaftigkeit ergibt, da es unnötige Zusatzaufgaben mit sich bringt. Meine Damen und Herren, das kann in einem solch wichtigen Bereich wie dem Katastrophenschutz nicht unser Anspruch sein und auch nicht die Zielsetzung effizienter Politik. Wir sehen die Bedürfnisse und Schwierigkeiten unserer Hilfsorganisationen und nehmen sie auch sehr ernst; wir sind aber weiter der Auffassung, dass wir gemeinsam mit ausgereiften und wohlüberlegten Konzepten den Organisationen auf politischer und rechtlicher Ebene entgegenkommen müssen. Deshalb muss die Politik, wenn sie dieses diffizile Thema angeht, eine Reform mit Substanz durchführen, die alle Elemente des Katastrophenschutzes berücksichtigt und die bei rechtlichen Fragen die relevanten Informationen aus einer Hand liefert. Nur aus purem Aktionismus heraus neue Gesetze zu verlangen, wird die aktuelle Rechtslage nicht vereinfachen, sondern noch komplexer gestalten, als sie jetzt schon vorhanden ist. Um dem aktuellen Regelungsbedürfnis, insbesondere auch den Wünschen und Forderungen der Hilfsorganisationen, entgegenzukommen, können wir uns eine Übergangslösung vorstellen, bis die Novellierung des LBKG abgeschlossen ist, etwa in Form einer zeitlich befristeten Rechtsverordnung. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das war’s!) Ein zusätzliches Gesetz, wie es uns hier vorgeschlagen wird, lehnen wir jedoch ab. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)
