landtag-rlp.de ↗

Randolf Stich

09.06.2022 Sitzungen 18/25

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Vielleicht einmal eines vorneweg, weil immer wieder das Urteil des Verfassungsgerichtshofs zitiert wird. Man sollte es auch einmal lesen. Darin steht ganz klar – das hat der Präsident auch in der mündlichen Verhandlung sehr deutlich gesagt –, dass der Verfassungsgerichtshof die Systematik und definitiv nicht die Höhe des kommunalen Finanzausgleichs kritisiert hat. Wer das Urteil liest, wird auch den Satz finden, dass das auch zu einer höheren oder niedrigeren Dotierung des KFA führen kann. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Wenn man also das Urteil anführt, bitte so, dass das im Endeffekt dem Geiste des Verfassungsgerichtshofs entspricht. Jetzt aber zum vorliegenden Antrag. Er beschreibt Probleme, die sich aus der Baukostensteigerung ergeben; Probleme, die nicht alleine die Kommunen, sondern auch die Wirtschaft, die Privatpersonen, aber auch das Land treffen. Es handelt sich hier aber auch nicht um die Kürzung von Zuschüssen, wie es im Antrag heißt, sondern es geht um Risiken, die jedem Bauprojekt, sei es privater oder staatlicher Natur, natürlich innewohnen. Das Problem tritt aufgrund verschiedenster Faktoren in den vielen Förderprogrammen in ganz unterschiedlicher Weise und unterschiedlicher Intensität auf und kann je nach Fallgestaltung im Moment auch nur teilweise abgefangen werden. Eines ist mir aber wichtig, nämlich klarzustellen, dass viele Richtwerte, auf deren Basis die Fördersummen im Moment ermittelt werden, regelmäßig angepasst werden. Das ist insbesondere in dem im Antrag besonders hervorgehobenen Bereich des Schulbaus der Fall. Bei der Anpassung der Kostenrichtwerte wird der Baupreisindex für die Bauwirtschaft des Statistischen Bundesamts jeweils für die dritte Vierteljahresausgabe vom August zugrunde gelegt, damit dieser Index rechtzeitig zu Beginn des Jahres umgesetzt werden kann. Jetzt etwas ganz interessantes: Vergleicht man den Aufwuchs dieses Kostenrichtwerts für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 1. Januar 2022 mit den entsprechenden Werten des Statistischen Bundesamts vom jeweils dritten Quartal 2017 und 2021, (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) dann ergibt sich lediglich eine Differenz von ca. 0,44 Prozentpunkten. Ich glaube, das muss man schlichtweg und einfach einmal sehen, wenn man immer sagt, das Land würde nicht aktiv, da bestehe eine Handlungsnotwendigkeit und das führe dazu, dass die kommunalen Bauprojekte chronisch unterfinanziert seien. Dann ist es aber auch so, dass wir in der Zwischenzeit Kostenobergrenzen beispielsweise im Rahmen der Städtebauförderung – um ein Beispiel aus dem Innenministerium zu erwähnen – für die Herstellung oder Änderung von örtlichen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und ebenerdigen Stellplätzen sowohl im Jahr 2019 als auch im Jahr 2021 angepasst haben und die nächste Anpassung im Moment schon wieder in Vorbereitung ist. Bei den meisten Förderverfahren gibt es zudem durch die Bewilligungsbehörden die Möglichkeit, dass die Kommunen veraltete und betragsmäßig überholte Kostenkalkulationen vor der Bewilligung noch einmal überarbeiten und so in die Lage versetzt werden, aktuelle Steigerungen direkt vor der Bewilligung zu kompensieren. Ich glaube, auch das ist bis jetzt noch nicht erwähnt worden. In der Städtebauförderung gibt es zudem noch im Rahmen von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen die Möglichkeit, natürlich auch Einzelmaßnahmen zu verändern. Die Kommune kann dann auch innerhalb der Gesamtmaßnahme auf eine Baukostensteigerung reagieren und diese Entwicklung im Rahmen dieses Antrags kompensieren. So haben wir schon mit einer Reihe von Maßnahmen versucht, diesen Baukostensteigerungen Rechnung zu tragen. Ich möchte an der Stelle auch einmal erwähnen, dass das Land hier teilweise mit sehr, sehr hohen Förderquoten arbeitet. Wenn ich noch einmal den Bereich des MdI nehme, sind wir in der Städtebauförderung mit 80 oder teilweise sogar 90 % nicht bei der Seltenheit der Fälle, die wir genehmigen. Auch jenseits der klassischen Förderung tut das Land sehr viel, um die Kommunen zu unterstützen. Ich darf noch einmal den oft zitierten kommunalen Finanzausgleich erwähnen, der, was immer gerne unerwähnt bleibt, von 2013 bis jetzt eine Steigerung von über 1 Milliarde Euro erfahren hat. Im aktuellen Entwurf, der sich gerade in der Anhörung befindet, ist eine weitere Steigerung von 275 Millionen Euro vorgesehen. Hinzu kommt die hälftige Übernahme der Altschulden. Ich glaube, das zeigt noch einmal sehr deutlich, dass das Land hier aktiv ist. Der Lösungsansatz im Antrag ist hingegen einseitig. Er fordert, dass das Land die Mehrkosten übernimmt und die gesamten Risiken der Kostenentwicklung abfangen soll. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Ich sage ganz klar, einen Vollkaskorundumschutz kann es an der Stelle natürlich nicht geben. Das übersteigt auch die Leistungsfähigkeit des Landes. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Ihr wollt nur nix!) Das heißt, auch das Land muss natürlich mit entsprechend begrenzten Ressourcen auskommen. Deswegen wird es im Endeffekt nur so gehen, dass wir prüfen, ob im Rahmen der Förderverfahren gegebenenfalls weniger Maßnahmen gefördert werden. Das ist aber eine Sache, die wir auch noch einmal mit den kommunalen Spitzenverbänden absprechen wollen, um zu sehen, ob das dem Willen der Kommunen entspricht. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Protokoll ↗