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Dirk Herber

CDU 09.06.2022 Sitzungen 18/25

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen der FREIEN WÄHLER, Chapeau, ohne Zweifel, Sie haben es pressemäßig gut vorbereitet. (Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) So darf ich den Kollegen Wefelscheid aus den MRN-News vom 13. Mai dieses Jahres dramatisch zitieren: Nicht erst seit der Expertenanhörung – Sie haben die Wirtschaftsexperten gemeint – dürfte bekannt sein, dass der neue § 26 Abs. 5 POG der Todesstoß für die ohnehin schon durch die Corona gebeutelte Veranstaltungsbranche sein wird. – Die heroische Abwehr dieses Todesurteils (Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) wird dann von den FREIEN WÄHLERN in einen Gesetzestext gegossen und umfasst – Achtung Trommelwirbel – vier Worte und eine Zahl: (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Ist doch geil! – Vereinzelt Heiterkeit im Hause) „In § 26 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1“ sollen „nach dem Wort ,voraussichtlich‘ die Worte ,mehr als 1 500 Personen und‘ eingefügt“ werden. Ich war nie ein guter Lateinschüler, aber bei dem Antrag ist mir direkt Horaz „Ars Poetica“ eingefallen: Es kreisen die Berge, und geboren wird eine lächerliche Steinlaus, Maus, eine lächerliche Maus. – (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN – Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Gesetze müssen immer evaluiert und auf ihren Wert hin überprüft werden. Ja, nach der Änderung des POG im Jahr 2020 gab es bis vor Kurzem keine Veranstaltungen, bei denen ein Handeln nach der Gefahrenvorsorge und der Gefahrenabwehr bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel erforderlich gewesen wäre. Wir als Gesetzgeber müssen mit den Rahmenbedingungen dafür sorgen, dass unsere Bürger in ausgleichender Weise einerseits vor Gefahren geschützt werden und andererseits ihre Freiheit nicht über Gebühr belastet wird. Glauben Sie mir, wenn einer in der Feierfreiheit kaum eine Einschränkung akzeptiert, dann sind es mir Pälzer. (Beifall der CDU) Aus diesem Grund lohnt es sich tatsächlich, das Gesetz genauer anzuschauen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Fahrzeuge als Waffe genutzt in Menschenmengen rasend, vor 2016 nicht vorstellbar. Die geschehenen schrecklichen Taten kennen Sie alle. Unwetter, wenn es in Strömen regnet, wenn es donnert und kracht, reagieren viele Menschen irrational und panisch. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Ja!) Das sind jetzt nur zwei Beispiele, die sich auch mit den besten Vorbereitungen nur begrenzt beherrschen lassen werden. Der Blick auf die Sicherheitskonzeption für Veranstaltungen hat sich schon in den Jahren vor Corona deutlich professionalisiert, alles in Fortschreibung durch kritische Ereignisse wie zum Beispiel die Loveparade im Jahr 2010, aber auch terroristische Anschläge und Bedrohungen. Corona hat sogar dazu geführt, dass Sicherheitskonzepte um das Element der gesundheitlichen Sicherheit erweitert werden mussten. Das war alles vor dem § 26 POG in seiner jetzigen Form. Ich habe in meinem Dorf ein Fest mit regelmäßig gleichzeitig 3.500 Besucherinnen und Besuchern in einer umschlossenen Hofreite und eine Kerbe mit etwa 1.000 Besuchern. 2014 schon, als ich Ortsvorsteher wurde, haben wir mit unseren Ausschankstellen gemeinsam ein Sicherheitskonzept aufgestellt, um unseren Besuchern größtmögliche Sicherheit bei gleichzeitig größtmöglicher Feierfreiheit zu bieten. Dieses Konzept schreiben wir stetig fort in einer Gefahrenbewertung. Auch dieses Jahr feiern wir unser Fest, ohne Mehrkosten und ohne Einschränkungen. Bei unserem kleinen Fest hat die Gefahreneinschätzung ergeben, wir brauchen gar kein Sicherheitskonzept. Das war vor dem § 26 so und ist auch heute noch so. Genauso ist es in § 26 POG formuliert: Die örtliche Ordnungsbehörde kann bei einer Veranstaltung, an der weniger als 15.000 gleichzeitig und 30.000 insgesamt teilnehmen, die Vorlage eines Sicherheitskonzepts verlangen. Sie kann es verlangen. Es ist also die örtliche Ordnungsbehörde, die eine Gefahrenbewertung durchführen muss, anhand derer sie dann feststellt, ob ein Sicherheitskonzept vorgelegt werden muss. Wir werden uns trotz bester Überlegungen und trotz intensivster gefahrenabwehrender Maßnahmen niemals gegen alle gefährlichen Eventualitäten des Lebens schützen können, aber ich wage an der Stelle auch zu behaupten, dass es keine Rechtsprechung geben kann, die eine Verkehrssicherungspflichtverletzung, ein Organisationsverschulden oder ein schuldhaftes Verwaltungshandeln feststellen wird, wenn eine Veranstaltung im Vorfeld nach bestem Wissen und Gewissen und unter Abwägung aller erforderlichen oder auch nicht erforderlichen Maßnahmen überprüft wurde und es dennoch zu einem – was wir alle nicht wollen – schädigendem Ereignis kommt. Veranstaltungsplanung und Gefahrenprognose dürfen also ruhig etwas mutig sein, sie dürfen nur nicht übermütig sein; denn so ganz ohne Mut wird unser Leben um einiges ärmer. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, hier müssen wir den Hebel ansetzen. Wir müssen den kleinen Veranstaltern, den Vereinen, unseren Ortschaften die Angst vor der Verantwortung eines Sicherheitskonzepts nehmen. Sicherlich kann dies über eine Änderung des Paragrafen im Gesetz erfolgen – hier werden wir gerne den weiteren Verlauf konstruktiv kritisch begleiten –, aber die örtlichen Ordnungsbehörden und sicherlich auch die Kreisordnungsbehörden wurden und werden von der ADD in der Interpretation dieses Gesetzes einfach zu sehr alleine gelassen. 115 Seiten Anwendungshinweise des Innenministeriums haben nicht ausgereicht, um die Unsicherheit der Planer vor Ort auszuräumen. (Glocke des Präsidenten) Das hätte man bemerken sollen. Hier hätte man frühzeitig entgegensteuern müssen. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Für dieses Gesetz lassen wir im Innenausschuss noch einmal die Berge kreisen, damit wir dann einen Löwen gebären. Wenn wir diese Vorgehensweise wählen, gehe ich davon aus, dass wir der Angst der Veranstalter, unserer kleinen Gemeinden und unserer kleinen Vereine am ehesten begegnen können, damit wir unsere Feste in Zukunft wieder mit einer gesunden Portion Mut feiern können. (Beifall der CDU sowie der Abg. Lisa-Marie Jeckel und Helge Schwab, FREIE WÄHLER)

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