landtag-rlp.de ↗

Dr. Joachim Streit

FREIE WÄHLER 09.06.2022 Sitzungen 18/25

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Man muss sich immer zwei Fragen stellen. Die erste Frage, die man sich stellen muss: Wer ist überhaupt zuständig? Die zweite Frage: Was sind die Folgen, wenn man daran etwas ändert? (Zuruf des Abg. Hans Jürgen Noss, SPD) Die erste Antwort: Zuständig für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen sind die Kommunen und nicht das Land. Die zweite Antwort: Bevor man also eine Landesbeschaffungsstelle, hier eine zentrale Ausschreibung und Beschaffung, ausführen könnte, müssten alle kommunalen Entscheidungsgremien einer Übertragung ihrer Kompetenzen an das Land zustimmen und der zeitliche Rahmen und die finanzielle Abwicklung auf einen eng begrenzten Zeitkorridor aller beteiligten Kommunen abgestimmt werden. (Staatsminister Roger Lewentz: Viel Vergnügen!) Folge: Die Ausschreibungshöhen, die dann kumuliert werden, erreichen Werte, die eine europaweite Ausschreibung erforderlich machen. Dazu kann ich nur sagen: Keine Alternative für Deutschland. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Des Weiteren wären Geschäfte des Landes mit den Kommunen dann im nächsten Jahr umsatzsteuerpflichtig. Das macht den Vorteil der Sammelausschreibung mit einem Schlag zunichte. Jetzt einmal aus der Praxis: Was ist denn die größte Motivation für die Mannschaft? Wenn man sich das Fahrzeug selbst zusammenstellen und selbst festlegen kann, wo im Rahmen der DIN-Normen was auf dem Auto noch verpackt wird. Ich habe ein Beispiel aus dem Eifelkreis. Dort liegt Waxweiler unten im Tal. Die sind auch für einen Autobahnabschnitt zuständig. Das Schlimmste für sie war immer: Wenn sie mit Martinshorn und Blaulicht starteten, fuhren sie in den Berg hinein und mussten dann das Martinshorn ausschalten, weil alle sie überholten, weil sie einfach zu langsam waren. Dort war also das leistungsstärkere Fahrzeug gewünscht. Das bringt dann auch die entsprechende Motivation. So ist das auch zurzeit bei uns. Dort ist die Frage, watfähige 26-Tonner werden gefördert, 32 nicht. Es wäre dann die richtige Maßnahme, dieses Fahrzeug nach den Erfahrungen des letzten Jahres in die Förderung mit aufzunehmen. Dort, wo einheitliche Fahrzeuge gebraucht werden, wie bei den Leiterfahrzeugen, mag eine Sammelbestellung vor Ort sinnvoll sein. Das ist im Bereich Trier im Jahr 2018 mit der Bestellung von zehn individuell konfigurierten Leiterfahrzeugen geschehen und hat gezeigt, die Kompetenz vor Ort besteht, und dazu braucht man nicht wieder eine Beschaffungsstelle beim Land zu generieren. Hier könnten weitere koordinierende, beratende Funktionen gepaart mit Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten für einen zielgerichteten Ausstattungsund Beschaffungsprozess sorgen. Die Freien Wähler glauben weiterhin daran, dass die Entscheidung über Materialbeschaffung sehr gut vor Ort in den Kommunen gewährleistet ist. Verbesserungswürdig ist sicherlich angesichts enorm gestiegener Fahrzeugbeschaffungskosten das Förderszenario, welches das letzte Mal am 1. Januar 2021 angepasst wurde. (Beifall des Abg. Marcus Klein, CDU – Heiterkeit im Hause – Zuruf des Staatsministers Roger Lewentz)

Alle Reden von Dr. Joachim Streit Protokoll ↗