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Roger Lewentz

09.06.2022 Sitzungen 18/25

Verehrter Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zunächst einmal will ich vorausschicken: Ich finde es falsch, wenn man über ernsthafte Argumentationen, wie vom Kollegen von Heusinger vorgetragen, vor dem Hintergrund der Dinge, die wir heute beschreiben, lacht; denn wir beschreiben heute eine Situation, die sich seit 2015 vollständig verändert hat. 2015, ich will die Stichworte noch einmal nennen, Charlie Hebdo, das war der erste Anschlag in Frankreich, ein zweiter folgte in Paris. In Brüssel und in Belgien gab es zwei Anschläge, und dann hat sich dies fortgesetzt. Der Breitscheidplatz ist eben genannt worden. Wir haben erleben müssen, dass Menschen als Einzeltäter oder mit einem terroristischen Gruppenhintergrund unterwegs gewesen sind, dass sie als Einzeltäter mit einem Messer, einem Beil oder mit anderen Möglichkeiten auf Bürgerinnen und Bürger – in der Eisenbahn, auf Veranstaltungen – losgegangen sind, dass man mit dem Auto Menschen attackiert hat. Wir haben das leider in Trier erleben müssen. Wir haben es jetzt wieder in Berlin sehen müssen, und wir haben auch erlebt, dass ein Pkw auf einem Karnevalsumzug zu vielen Verletzten geführt hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor diesem Hintergrund sage ich Ihnen, und ich freue mich, dass die Mehrheit des Hohen Hauses das genauso empfindet: Wir fühlen uns der Sicherheit und der Verantwortung für unsere Bürgerinnen und Bürger verpflichtet. Liebe Kollegen von den FREIEN WÄHLERN, ich will Ihnen auch sagen, mit dieser Gesetzesänderung – so muss ich das interpretieren – soll den kommunalen Ordnungsbehörden – ich war selbst Ortsbürgermeister und weiß, dass die kommunalen Ordnungsbehörden die Hauptverwaltungen sind – das Instrument entzogen werden, vom Veranstalter einer kleinen Veranstaltung mit voraussichtlich weniger als 1.500 Besucherinnen und Besuchern ein Sicherheitskonzept und die Einrichtung eines Ordnungsdienstes zu verlangen. Das halte ich für völlig falsch, und ich glaube auch nicht, dass dieses Hohe Haus pauschal diese Verantwortung übernehmen kann bzw. wir Veranstalter pauschal in einem Sicherheitsgefühl wägen dürfen; denn die würden alle sagen, der Landtag hat festgestellt, bis 1.000, bis 1.500, wo auch immer die Grenze ist, kann nichts passieren. (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Ganz im Gegenteil. Auch dort ist die Gefahr leider latent vorhanden. Wenn man sich dann von einigen wenigen Kommunen, das sage ich ganz bewusst – von Eventmanagern will ich mir in dieser Frage gar nichts sagen lassen, das ist deren Beruf, die wollen Geld verdienen, wir sind für die Innere Sicherheit zuständig –, sagen lassen sollte, wir können keine Veranstaltung durchführen, dann haben wir alle, 101 Abgeordnete und die Regierung, spätestens am Pfingstwochenende erlebt, dass die große Masse Veranstaltungen durchführen kann und auch auf der Basis der jetzigen gesetzlichen Regelung Veranstaltungen durchführt. Ich habe jedenfalls in meinem Kalender enorm viele kleine und mittlere Feste stehen gehabt. Dass wir natürlich alle aus guten Gründen sehr intensiv zum Nürburgring geschaut haben, wo wieder 90.000 junge Menschen zusammen waren, aus der Frage heraus, wie denn die Wetterentwicklung ist, und aus der Frage heraus – in beidem habe ich leider eine ganz eigene Erfahrung –, gibt es dort auch Bedrohungen, wenn so viele Menschen zusammenkommen. Das will ich an der Stelle einfach noch einmal als besondere rheinland-pfälzische Situation über Pfingsten nennen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich halte eine pauschale Ausnahme in der Frage der Inneren Sicherheit für völlig falsch, und ich will an der Stelle noch einmal sagen: Muss der Veranstalter für jede öffentliche Veranstaltung unter freiem Himmel ein Sicherheitskonzept vorlegen? Nein, ganz eindeutig nein. Eine grundsätzliche Verpflichtung, eine grundsätzliche Pflicht des Veranstalters zur Vorlage eines Sicherheitskonzepts besteht nur bei Großveranstaltungen. Die 15.000er- und 30.000er-Grenzen sind schon genannt worden. Ich habe eben den Nürburgring genannt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe einmal mit der Oberbürgermeisterin von Bad Kreuznach entscheiden müssen, den Jahrmarkt zu räumen, weil es eine Bombendrohung gab, und wir konnten dieses Telefongespräch bis in eine Telefonzelle im Libanon zurückverfolgen. Diese Dinge sind leider real, die können passieren. Sie sollen nicht passieren, und sie werden Gott sei Dank auch bei der Masse unserer Veranstaltungen nicht passieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das POG regelt auch Folgendes ganz eindeutig: Bei kleineren Veranstaltungen ist diese Pflicht eben nicht vorgesehen. Es ist nicht zwingend erforderlich. Hier kann die Ordnungsbehörde die Vorlage eines Sicherheitskonzepts verlangen, soweit dies nach der Art der Veranstaltung erforderlich erscheint. Ob der Veranstalter ein Sicherheitskonzept vorzulegen hat, entscheidet die Ordnungsbehörde im Einzelfall, somit nach pflichtgemäßem – das ist ihre Aufgabe – Ermessen. Nach der gesetzlichen Zielvorstellung kann ein Sicherheitskonzept erforderlich sein, wenn konkrete Umstände vorliegen, die geeignet sind, die Sicherheit der Veranstaltung zu beeinträchtigen. Selbstverständlich wird die örtliche Polizeibehörde in Verbindung mit den Polizeibehörden insgesamt da auch beratend zur Seite stehen. Das ist selbstverständlich. Im Gesetz, in § 26 Abs. 5 Satz 3 POG, gibt es auch beispielhafte Kriterien, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial begründen können. Hierzu gehören zum Beispiel die Zusammensetzung der Besuchergruppen, das Veranstaltungsgelände oder Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden. Ich darf Ihnen sagen, wir haben ziemlich viele Fußballveranstaltungen mit weniger als 1.000 oder 1.500 Besucherinnen und Besuchern, bei denen wir aus guten Gründen mit dem Veranstalter eine sehr intensive Sicherheitseinschätzung vornehmen müssen. Das ist keine Frage der Anzahl der Besucherinnen und Besucher, sondern des Gefährdungspotenzials, das davon ausgeht. Deswegen halte ich unsere heutige Rechtslage – leider auch aus den Ereignissen seit 2015 fortfolgende – für sehr begründet und sehr vernünftig. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe eben das Ereignis gestern in Berlin genannt. Natürlich müssen wir auch immer wieder mit diesen denkbaren Ereignissen rechnen. Deswegen kann und werde ich einer zuständigen Ordnungsbehörde dieses im Einzelfall pflichtgemäße Ermessen und die damit verbundenen Entscheidungen nicht abnehmen. Ich glaube, die Regelungen sind gut. Herr Fernis, was Sie gesagt haben, ist vollkommen richtig. Wir haben jetzt noch einmal am 6. Juli – wenn notwendig auch darüber hinaus – Veranstaltungen mit Kommunen und Veranstaltern, um die zu beraten und ihnen noch einmal Fragen zu beantworten. Das ist eine Selbstverständlichkeit, weil wir auch Verständnis wecken wollen für das, was dem Gesetz inneliegt. Das ist für mich eine richtige Herangehensweise. Ich halte es für grob fahrlässig, den Kommunen dieses Instrument zu nehmen. Man würde – davon bin ich überzeugt – den Kommunen einen Bärendienst erweisen. Ich würde mich so freuen, wenn ich als Innenminister hier irgendwann hingehen und sagen könnte, diese Einschränkungen scheinen uns nicht mehr notwendig zu sein. Diesen Zeitpunkt sehe ich allerdings nicht. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Protokoll ↗