Philipp Fernis
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzesantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER thematisiert eine Problemlage, die auch uns immer wieder berichtet wird, weil es offensichtlich bei der Anwendung des § 26 POG, der vor zwei Jahren zu einem Zeitpunkt, zu dem die Veranstaltungswirtschaft durch die Corona-Pandemie kaum tätig war und er insofern zunächst einmal kaum Anwendungsbeispiele hatte, jetzt in der Praxis zur Anwendung kommt und es vor Ort zu Schwierigkeiten kommt. Gleichzeitig muss man zunächst einmal konstatieren, dass keine grundlegend neue Rechtslage, insbesondere für Veranstaltungen, die keine Großveranstaltungen im Sinne der Vorschrift sind, geschaffen wurde. Man hat nur in der Vergangenheit die entsprechenden Regelungen über andere rechtliche Regelungsmechanismen vorgenommen. § 9 POG ist genannt worden. In der Regel war das Steuerungsinstrument in der Praxis aber das Gaststättenrecht, weil man für entsprechende Veranstaltungen, für eine entsprechende Ausschankgenehmigung, die nach § 12 Gaststättengesetz mit Nebenbestimmungen versehen werden kann, die komplette sicherheitsrechtliche Abwicklung über das Gaststättenrecht gemacht hat. Das war nun aber außerhalb der Regelungssphäre dessen, was das Gaststättenrecht eigentlich möchte. Insofern war es sinnvoll, dass man gesagt hat, wir nehmen das Thema einmal dorthin, wo es hingehört, nämlich ins Gefahrenabwehrrecht. Es gibt leider alle die in dieser Debatte schon genannten Beispiele dafür, was bei Veranstaltungen alles passieren kann – ich füge hinzu –, ein Stück weit unabhängig von der Größe einer Veranstaltung. Der Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz, der leider von diesem schrecklichen terroristischen Einzeltäter attackiert wurde, war keiner der größeren Weihnachtsmärkte in Berlin. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) – Das war ein islamistischer Einzeltäter. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Dieser Weihnachtsmarkt, der attackiert wurde, war keine Großveranstaltung. Andere Beispiele: Die Loveparade war eine Großveranstaltung, bei der es leider zu diesem tragischen Unglück gekommen ist, was in der justiziellen Aufarbeitung Staatsanwaltschaften und Gerichte annähernd zehn Jahre beschäftigt hat. Also ja, es kann Risiken geben, und deswegen ist der Weg, der im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz gewählt wurde, meiner Überzeugung nach auch der grundsätzlich richtige, weil man die Verantwortung auf die Ebene verlagert hat, wo man vor Ort die Begebenheiten kennt, wo man vor Ort mit all den Traditionsfesten Erfahrungen hat und weiß, wo es vielleicht einmal Schwierigkeiten gab, wo es in der Regel keine Schwierigkeiten gibt, und einschätzen kann, ob vor Ort Risiken bestehen, denen man Rechnung tragen soll. Nun habe ich ein gewisses Verständnis für kommunal Verantwortliche, die in einer gewissen Unsicherheit versuchen, sich auf die sichere Seite zu stellen und zu sagen, na ja, je mehr wir da an Auflagen machen, umso mehr sichern wir uns selbst ab. Gleichzeitig glaube ich, dass wir dieser Haltung mit dem, was auch in dieser Debatte angeklungen ist, ein Stück weit etwas entgegensetzen müssen. Dieser Haltung müssen wir entgegensetzen, dass es ein risikoloses Leben – dazu gehört eben auch das gemeinsame Feiern – nicht gibt. Deswegen ist der Weg, den das Innenministerium – der Minister wird sicherlich dazu ausführen – eingeschlagen hat, noch einmal den Dialog mit denen, die in der Verantwortung sind, zu suchen, darauf hinzuweisen und noch einmal zu erläutern, wie sich die Rechtslage entwickelt hat und wie überschaubar für Veranstaltungen, die keine Großveranstaltungen sind, in Wahrheit die materiellrechtliche Änderung durch § 26 POG ist, (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) in den Dialog zu treten und zu sagen: Am Ende eines sorgfältigen Abwägungsprozesses kann selbstverständlich stehen, dass es bei traditionellen Volksfesten, einer Dorfkirmes, all diesen Weinfesten, die das Leben hier in Rheinland-Pfalz – egal ob an der Mosel, in Rheinhessen oder an der Nahe – prägen, bei denen wir gleichzeitig seit vielen Jahren wissen, dass das Veranstaltungen sind, die eingeübt und etabliert sind – da gab es auch mal einen Zwischenfall, bei dem vielleicht ein Krankenwagen durch musste, das klappt alles –, natürlich keinen Anlass gibt, das Ermessen dahin gehend auszuüben, dass man sagt, na ja, wir glauben, hier aber doch abstrakt Gefahren zu sehen, die uns dazu zwingen, ein Sicherheitskonzept zu fordern. Ich glaube, es ist ein Appell, der von dieser Debatte dann aber auch ganz klar in Richtung der kommunalen Familie ausgehen sollte, dass zur kommunalen Verantwortung ein Stück weit dann auch der Mut gehört zu sagen, ja, das ist Erfahrung, die wir hier haben, und auf Grundlage dieser Erfahrung können wir so weitermachen wie bisher. Wenn es da vor Ort dann Probleme gibt, dann ist es primär eine Frage der Kommunalpolitik, auch mit der Kommunalverwaltung das Gespräch zu suchen und zu sagen, Leute, bei allem Verständnis, aber hier bei uns vor Ort hat sich nichts grundlegend geändert. Es hat sich auch nichts grundlegend an der Rechtslage geändert, und deswegen wollen wir, dass wir gemeinsam so weiterfeiern können, wie wir es in der Vergangenheit auch genossen haben, mit noch ein bisschen mehr Genuss, weil es nach der Corona-Pandemie endlich wieder möglich ist. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
