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Helge Schwab

FREIE WÄHLER 09.06.2022 Sitzungen 18/25

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! „Kommunale Bauprojekte sichern – Förderquoten den Preissteigerungen anpassen!“, glaube ich, ist das Thema. Die auskömmliche Finanzausstattung der rheinlandpfälzischen Kommunen ist die wichtigste Aufgabe der Landesregierung im System der staatlichen Gliederung von Zuständigkeiten und Aufgaben. Mit Ihrer Erlaubnis würde ich gerne zitieren: Das Land ließ die Kommunen noch nie im Regen stehen. – An dieser Stelle sind die Entscheidungen des VGH zur Verfassungswidrigkeit der bisherigen Finanzierung zu nennen. (Beifall der FREIEN WÄHLER und der CDU) So viel zu Ihrem Eingangsstatement, Herr Noss, und dessen Wahrheitsgehalt. Mit dem Antrag auf eine angepasste Finanzierung kommunaler Bauprojekte und Baumaßnahmen wird vor dem Hintergrund der aktuellen Preissteigerungen im Bausektor eine Teillösung von den Kolleginnen und Kollegen der CDU angestrebt. Die Ursache des bisherigen Rückstaus bei den kommunalen Investitionen wird dadurch jedoch leider noch nicht behoben. Wieder einmal sind wir bei den ungeklärten Finanzierungsproblemen, die auch mit langwierigen Ausschreibungs-, Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren von der ersten Idee eines Projekts bis zur Umsetzung zusammenhängen. Wenn zwischen Anmeldung, Prüfung und vorläufiger Aufnahme in ein Bauprogramm mit entsprechender Landesförderung Jahre vergehen, sind Kostensteigerungen völlig normal. Zu Anfang meiner Tätigkeit als Bürgermeister einer kleinen Ortsgemeinde rechneten wir mit Steigerungen von 3 bis 5 % pro Jahr. Heutige Baupreissteigerungen erscheinen unkalkulierbar. 10 bis 15 %, ja, teilweise schon 25 % pro Jahr muss man rechnen, wenn man die derzeitigen Energiekosten mit berücksichtigt. Das sind die Tatsachen, die dem kommunalen Bauherrn mehr als Bauchschmerzen bereiten. Bei finanzschwachen Kommunen kommt dann die Frage der haushaltsrechtlichen Genehmigung, die von der Erhöhung der Realsteuer abhängt, oder die Prüfung durch das Finanzministerium nach § 18 Abs. 2 LFAG. Hat man dann eine Endbewilligung vorliegen, dann fängt das zweite Kapitel dieser scheinbar endlosen Geschichte an. Ausschreibung der Planung und der technischen Ausführung, dann die Suche nach geeigneten Unternehmen, die die Maßnahme im vorgesehenen Förderzeitraum umsetzen können, vorausgesetzt, das Baumaterial ist verfügbar, weitere Unwägbarkeiten bedingt durch Kostensteigerungen aufgrund gestörter Lieferketten inklusive. Bei großen Projekten gibt es noch einen Zwischenschritt, den ich fast vergessen hätte. Man sucht zuerst ein Büro, das die Ausschreibung für die geeigneten Architekten durchführt. Nachdem der Architekt gefunden ist, kommt die meist europaweite Ausschreibung des Projekts. Seit einem Monat schwebt auch noch das Damoklesschwert der steigenden Kreditzinsen über allem. Wie sieht die Lösung der Regierung aus? Schaffen Sie es, die Verfahren zu vereinfachen und unsere Kommunen dabei wirklich verlässlich zu unterstützen? – Unsere Bürgerinnen und Bürger zahlen ihre Steuern in unseren Kommunen, in denen sie leben. Sie haben ein Anrecht darauf, im ganzen Land zumindest ähnliche Bedingungen vorzufinden. Es liegt an uns, wie wir die meist kleinen Kommunen finanziell ausstatten, um gleichwertige Lebensbedingungen zu schaffen. Das Land soll nicht für Fehler haften müssen, die auf kommunaler Ebene passieren. Darum geht es nicht. Es geht um die der Marktsituation geschuldeten und nicht von den Kommunen verursachten Mehrbelastungen, die mit demselben prozentualen Fördersatz zu bewilligen sind, wie die ursprüngliche Maßnahme bewilligt wurde. Es geht darum, unsere Kommunen in die Lage zu versetzen, ohne Angst der Überschuldung wieder bauen zu können. Selbstverständlich stimmen wir diesem Antrag zu. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU)

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