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Steven Wink

FDP 09.06.2022 Sitzungen 18/25

Geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann den Kern Ihres Antrags grundsätzlich nachvollziehen. Uns ist allerdings nicht ganz schlüssig, warum auf Landesebene eine weitere Struktur geschaffen werden soll, wenn auf Bundes- und EU-Ebene ein weitreichender Rahmen für die Überprüfung von Direktinvestitionen vorliegt. Zu diesem Rahmen gehören zum Beispiel der Artikel 5 oder der Artikel 6 der Verordnung (EU) 2019/542 der Europäischen Kommission aus dem März 2019, die Informationsaustausch etc. mit verkürzten Fristen vorsieht. Ebenso können Faktoren wie zum Beispiel die Frage, ob eine ausländische Direktinvestition die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung voraussichtlich beeinträchtigt, in Betracht gezogen werden. Wir wissen, Deutschland ist ein attraktiver Wirtschaftsstandort – auch Sie hatten es in Ihrer Rede gesagt –; denn mit einem Bruttoinlandsprodukt von 3,57 Billionen Euro im Jahr 2021 belegen wir weltweit den 4. Platz und sind zusammen mit China, den Vereinigten Staaten und Japan eine der größten Volkswirtschaften. Deutschland als wirtschaftlicher Motor ist für ausländische Staaten interessant, und es erscheint ihnen als durchaus attraktiv, sich einen Platz in der deutschen Industrie zu sichern. Wie auch Sie in Ihrem Antrag bereits hervorgehoben haben, sticht die Volksrepublik China besonders hervor, wenn es um Direktinvestitionen in der deutschen Wirtschaft geht. Hier besteht aufgrund diverser Interessen wie zum Beispiel einer mutmaßlichen Einflussnahme ein erhöhter Input. Das ist uns durchaus bewusst. Deshalb dürfen wir nochmals auf die EU-Verordnung aus dem März 2019 hinweisen, die aus unserer Sicht einen ausreichenden Rahmen und Schutzmechanismus für das Monitoring ausländischer Direktinvestitionen bietet. Darüber hinaus wurde die Verordnung im Jahr 2020 auf Bundesebene durchgesetzt. Somit haben wir einen weiteren Schritt, der die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Monitorings verspricht. Ein paar Beispiele: Wir haben eine Verschärfung des Prüfungsmaßstabs für Investitionen. Bisher galt die tatsächliche Gefährdung durch eine Direktinvestition. Nun gilt die voraussichtliche Beeinträchtigung. Das heißt, wir haben eine Präventionskontrolle, die dazu geführt hat, dass wir erhöhte Prüfungszahlen hatten und erhöhte Prüfungszahlen haben werden, weil alleine die Begrifflichkeit von der „tatsächlichen Gefährdung“ zu einer „voraussichtlichen Beeinträchtigung“ eine Verschärfung an sich ist. Weiter besteht das Vollzugsverbot während der Prüfung, um diese Investitionsüberprüfung nicht umgehen zu können. Dann gab es noch die CoronaNovelle. In der Corona-Novelle hat man Impfstoff- oder Antibiotikahersteller oder Hersteller von medizinischer Schutzausrüstung als besonders sicherheitsrelevant eingestuft, um hier Investitionen fristverkürzt überprüfen zu können. Ebenfalls – da gibt es ein sehr schönes Beispiel aus dem August 2020 – gibt es die Investitionskontrolle bei Exportfällen. Wir nehmen das Beispiel Mynaric. Das ist ein Start-up-Unternehmen aus Bayern, das sich mit Luft- und Raumfahrttechnik sowie Laser- und Satellitentechnik befasst. In diesem Fall wurden nämlich der Export und die geschäftlichen Tätigkeiten mit China von der Bundesrepublik untersagt. Eine sehr seltene Aktion, aber eine Aktion, die aufgrund der Überprüfung durchgeführt wurde. Natürlich gab es Klageverfahren etc., aber hier wurde dieser Schritt aufgrund der Bewertung und der Überprüfung ergriffen, dass das Geschäft untersagt wird. Folglich sind wir der Ansicht, dass die etablierten Regeln auf EU- und auch auf Bundesebene zu einem optimalen Monitoringverfahren beitragen und eine weitere Instanz heruntergebrochen auf Landesebene wie eingangs erwähnt eine reine Doppelstruktur, eine erhöhte Bürokratie und einen erhöhten bürokratischen Aufwand mit sich bringt. Aus diesen Gründen lehnt die Regierungskoaltion den Antrag der AfD ab. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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