Dr. Joachim Streit
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren, was wären wir in Deutschland, was wären wir in Rheinland-Pfalz ohne unsere engagierten ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer? – Aufgeschmissen wären wir. Jede Krise führt uns das immer wieder vor Augen, ob das die Zeit der Flüchtlinge vor einigen Jahren oder die Einsätze im Zusammenhang mit der CoronaPandemie waren. Das gilt erst recht jetzt, nach den unzähligen Helferstunden im Zusammenhang mit der letztjährigen Flutkatastrophe im Rheinland. Alle Menschen, die jederzeit bereitstehen, wenn andere in Not sind und Hilfe brauchen, verdienen unsere Anerkennung und unseren Dank. Das haben heute alle Fraktionen zum Ausdruck gebracht. Es sind die Helfer, die bei schweren Verkehrsunfällen auf der Autobahn, bei Starkregen, Schnee oder Sturm Menschen retten. Sie sind es, die bei größeren Zugunglücken schnell verfügbar sind und unterstützen. Sie sind es, die – egal ob Sturm, Flut oder Stromausfall – immer zur Stelle sind. Dann dürfen wir auch nicht fragen, wo denn die gesetzliche Regelung im LBKG ist, wenn damals schon bei der Aufstellung des LBKG die Frage im Raume stand, wie wir alle Hilfsorganisationen – auch diejenigen jenseits von Feuerwehr und THW und vor allen Dingen die „Weiße Schiene“ – unterstützen. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: So ist es!) Wenn wir einmal ehrlich sind, ist es vonseiten des Staates weder möglich noch bezahlbar, für jede Krisensituation hauptamtliche Kräfte vorzuhalten. Deshalb sind diese Hilfsorganisationen für uns so wichtig. Wir müssen die Arbeit der Helfer gerade in der heutigen Zeit stärken. Ich sehe mit Bedauern auf die Aussetzung der Wehrpflicht, die auch dazu geführt hat, dass sich immer weniger Menschen den Hilfsorganisationen zuwenden. Die ehrenamtliche Arbeit ist heute auch nicht mehr selbstverständlich. Dazu gehört nämlich die soziale Sicherung aller Helfer. Wenn diese nicht stattfindet, dann fragen sich viele: Warum soll ich überhaupt einstehen? Im Moment ist es so, dass abgesehen von Feuerwehreinsätzen und vom Katastrophenfall keine Ansprüche auf Freistellung und Lohnfortzahlung bestehen. Die Einsätze unterhalb dieser Schwelle sind nicht nur freiwillig und ehrenamtlich, nein, sie kosten die Helfer sogar etwas. Wenn dann im Nachhinein, wie eben formuliert wurde, um Ersatz gebettelt werden muss, dann entspricht das nicht dem Respekt und der Anerkennung, die wir diesen Helfern geben wollen. Meine Damen und Herren, wir sind uns alle einig, es darf nicht sein, dass hier eine Ungleichbehandlung stattfindet. Natürlich kann man sich die Frage stellen: Warten wir jetzt die Enquete-Kommission ab? Ich habe aber jetzt schon wie oft die Frage gestellt bekommen: Wie lange dauert denn die EnqueteKommission noch? Wir haben uns ein großes Pensum vorgenommen. Leider sind wir nicht in einem Jahr – in diesem Jahr – fertig. Die Ereignisse der Flutkatastrophe jähren sich am 14. Juli, und wir werden erst im nächsten Jahr zu Ergebnissen kommen, auch wenn in diesem Jahr Zwischenberichte geschrieben werden. Da es damals schon im Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen worden ist, sehe ich es als erlaubt, die Frage heute zu stellen. Ich unterstütze die Kolleginnen und Kollegen der CDU. (Beifall bei der CDU) Klare Regelungen gibt es schon in anderen Bundesländern, in Bayern die Artikel 16 und 17 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes. Vielleicht müssen wir einfach den Namen unseres LBKG ändern und erweitern, nämlich um den Bevölkerungsschutz (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und das, was jenseits dessen, was Bundesaufgabe ist, stattfindet; denn die Menschen, die vor Ort gebraucht werden, leben hier in Rheinland-Pfalz. Wir müssen ihnen helfen, wenn sie unseren Bürgerinnen und Bürgern zu Hilfe kommen, und das zu jeder Tages- und Nachtzeit. (Zuruf des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was ich hier anmahnen darf, ist die Frage, weshalb der Landesbeirat für Brand- und Katastrophenschutz gemäß § 7 Abs. 1 LBKG nicht regelmäßig zusammentrat und ein im Jahr 1981 eingeführtes beratendes Gremium erst einmal, und zwar 1985, getagt hat. Das lässt natürlich auch Fragen offen. Was die Übernahme von Aus- und Fortbildungskosten angeht, muss Folgendes gelten: Grundsätzlich sollen Mitarbeiter ehrenamtliche Tätigkeiten in ihrer Freizeit ausüben. Das ist ganz klar. Einsätze und Lehrgänge finden aber nicht immer außerhalb der Arbeitszeit statt. (Glocke der Präsidentin) Deshalb müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter für ehrenamtliche Tätigkeiten nur dann freistellen, wenn dies im öffentlichen Interesse ist. Für alle anderen Dinge gilt es hier zu beraten, wie wir die Helfer (Glocke der Präsidentin) und auch die Arbeitgeber unterstützen können. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU)
