Nina Klinkel
Vielen Dank, Frau Vizepräsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Stuhlfauth, ich finde es schon schwierig, wenn Sie eine Rede, die sich letztlich um Krankenversicherung dreht, mit dem Mord an den Polizisten einleiten. Ich finde, das schlägt dem Fass echt den Boden aus, und ich finde das an dieser Stelle unredlich. (Abg. Michael Frisch, AfD: Was? Es ging um das Risiko!) Wie läuft denn so eine Antragsstellung bei Ihnen ab? Haben Sie irgendwo eine Cloud mit alten Anträgen, die wir schon einmal gestellt haben und die Sie nahezu wortgleich noch einmal stellen können? Denn das ist das, was Sie uns hier vorgelegt haben. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will mich aber inhaltlich mit Ihrem Antrag auseinandersetzen, und das geht offen gesagt recht schnell. Sie hätten auch recherchieren können, dann hätten Sie viele Fragen schon beantwortet bekommen, aber ich komme hier jetzt auch gerne zu später Stunde meinem Bildungsauftrag nach. Sie hätten beispielsweise im Koalitionsvertrag recherchieren können, Seite 157 – ich zitiere –: „Die Einführung der Heilfürsorge wird auf einen größtmöglichen Nutzen für die Polizeibeamt:innen einerseits und ihre Haushaltsverträglichkeit andererseits untersucht.“ S. 162, dort ebenfalls: „Im Rahmen der Prüfung der Heilfürsorge für Polizeibeamt:innen werden wir auch die Justizbediensteten mit Vollzugsaufgaben berücksichtigen.“ Ich möchte auch meinen Kollegen Wolfgang Schwarz zitieren, 107. Plenarsitzung vom 28. August 2020: „Für das Papier haben Sie in Ihrer populistischen Themenschubschnelle Schlagzeile.“ (Abg. Martin Haller, SPD: Nina, mach langsam, der versucht mitzuschreiben!) Wir können auch ein bisschen aktueller werden. Schauen wir einmal in die Drucksache 18/3047 vom 25. April 2022: Zur Erörterung des Vorgehens wurde ein Arbeitsstab Heilfürsorge aus Vertretern des MdI, der Polizeibehörden, des Hauptpersonalrats gebildet. – Der Hauptpersonalrat beschäftigt sich noch mit den Zwischenergebnissen, und meiner Kenntnis nach steht die Rückmeldung dort noch aus. Wie immer, wenn Sie Ländervergleiche vornehmen, übersehen Sie, dass die Länder völlig unterschiedlich ausgestalten. Das würde aber bedeuten, dass Sie tief und gründlich in die Thematik hineingehen. Dafür hätten Sie jetzt einmal zwei Jahre Zeit gehabt. Mit keinem Wort erwähnen Sie, weder in Ihrem Antrag noch hier, dass sichergestellt werden muss, dass die medizinische Versorgung dann qualitativ mindestens so gut ist wie in der beihilferechtlichen Regelung, und dass die gut ist, das werden Sie nicht abstreiten können. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Es muss übernommen werden, was von der Beihilfe übernommen wird. (Abg. Michael Frisch, AfD: Sie haben nicht zugehört!) Es muss ein entsprechender Leistungskatalog – das hat er alles nicht gesagt – der Heilfürsorgeverordnung vorhanden sein. (Abg. Michael Frisch, AfD: Doch!) – Kein Wort hierzu, wie schon 2020 nicht. Sie haben auch nicht gesagt, dass in der Heilfürsorge in der Regel die Familienmitglieder nicht inkludiert sind. Das halten wir schon für einen wichtigen Punkt. Das nächste ist, Sie sprechen von – ich glaube, das haben Sie 2020 auch schon gefordert – der freien Wahl zwischen Heilfürsorge und Beihilfe, erwähnen aber nicht die Schwierigkeiten, die das auch mit sich bringt, nämlich die Gefahr, die dann beachtet werden muss, dass ein System durchaus untertourig laufen kann. Wir wollen aber für unsere Beamtinnen und Beamten der Polizei und auch für unsere Justizvollzugsbeamten die beste und vollumfängliche Versorgung, die sie haben können. Das erfordert eine gründlichere und saubere Bearbeitung. Sie haben gesagt, das wären keine hohen Belastungen für den Landeshaushalt. Das ist schon nicht richtig, und Sie legen uns dann in Ihrem Antrag eine Rechnung vor, die die Altfälle beim PP ELT zum Beispiel nicht berücksichtigt und auch nicht berücksichtigt, dass die vergleichende Betrachtung von Beihilfe und freie Heilfürsorge lediglich 80 % der Beihilfefälle des Referenzjahrs herangezogen hat. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr richtig!) Das kann man in der von mir erwähnten Drucksache vom April dieses Jahres nachlesen. Da es um Gründlichkeit und Sachlichkeit geht, bitte ich doch darum, dass wir bei dem Thema auch genau so verfahren. Wissen Sie, ehrlich gesagt, brauchen wir Sie dafür nicht. Das machen die Personalvertretungen in dem gegebenen Maß. Danke. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP –
