Carl-Bernhard von Heusinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Feuerwehr in Rheinland-Pfalz bildet das Rückgrat für den Brand- und Katastrophenschutz. Weit mehr als die Hälfte der insgesamt etwa 68.000 Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner in Rheinland-Pfalz arbeitet ehrenamtlich. Hierbei zeigt sich die Doppelfunktion der Feuerwehr. Sie ist sowohl Sicherheitsgarant für die Menschen und die Umwelt als auch Bindeglied zwischen Bürgerinnen und Bürgern und dem Gemeinwesen und damit ein unentbehrlicher Teil der Gesellschaft. Die AfD fordert jetzt in ihrem Antrag zu prüfen, ob Feuerwehreinsatzfahrzeuge zentral beschafft werden können nach dem Vorbild von Schleswig-Holstein. Wir haben die Landesbeschaffung von Feuerwehreinsatzfahrzeugen bereits im vergangenen Innenausschuss thematisiert. Warum die AfD den Antrag jetzt erneut stellt, erschließt sich mir nicht. Sie haben die Antwort doch eigentlich schon bekommen. Die gemeinsame Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, die von Landesfeuerwehrverband und Gemeinde- und Städtebund vor sehr vielen Jahren initiiert wurde, fiel vor über 20 Jahren der Insolvenz zum Opfer. Es war weder wirtschaftlich, noch sparsamer, Feuerwehrfahrzeuge zentral einzukaufen. Rheinland-Pfalz geht hier deswegen seinen eigenen Weg. Das Land unterstützt ein interkommunales Beschaffungsmodell, bei dem die Kommunen bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und die ADD sowie die Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie kooperieren und bei den Themen „Bedarfsermittlung“ und „Technik“ beraten. Der Verweis der AfD nach Schleswig-Holstein geht vollkommen fehl; denn dort erfüllen die Kommunen die Aufgaben des Katastrophenschutzes nach Weisung. Das bedeutet, in Schleswig-Holstein ist das Land verpflichtet, den Katastrophenschutz auszurüsten. In Rheinland-Pfalz bekanntlich und im letzten Jahr immer wieder wiederholt ist das anders. Der Katastrophenschutz ist bei uns Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Das bedeutet aber nicht, dass das Land die Feuerwehr nicht fördert, wie Sie in Ihrem Antrag suggerieren. Das ist mitnichten so. Die Förderung der Feuerwehr ist eine Daueraufgabe des Landes, und sie wird sehr, sehr ernst genommen. Die Feuerwehr wird vom Land personell, finanziell und technisch unterstützt. Lassen Sie mich dies gerne noch ausführen: Wir haben seit dem Jahr 2011 45,4 Millionen Euro in Feuerwehrhäuser und Feuerwehrwachen investiert, 78,8 Millionen Euro stellt das Land für die Beschaffung von großen Feuerwehrfahrzeugen zur Verfügung und 22,5 Millionen Euro für kleine Feuerwehrfahrzeuge. Im Jahr 2021 betrug das Budget für Feuerwehrfahrzeuge, Geräte und Ausstattung sowie für Feuerwehrhäuser und Feuerwachen 14,9 Millionen Euro, nicht hinzu gezählt sind die 500.000 Euro aus dem Sonderförderprogramm zum Erwerb von Rollcontainern für Unwetter- und Starkregenereignisse. Ich verweise an dieser Stelle gerne auf meine Kleine Anfrage – Drucksache 18/1760 –, aus der klar hervorgeht, mit wie vielen Millionen Euro das Land die Feuerwehr fördert. In die Ausstattung der Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie werden wir 1,35 Millionen investieren, ebenso werden wir in die Nachwuchsgewinnung bei der Feuerwehr investieren. Hierfür haben wir uns eingesetzt. Weil die Feuerwehr von der Unterstützung der Freiwilligen lebt, muss die Nachwuchsgewinnung aktiv angegangen werden. Im Haushaltsjahr 2021 haben wir als Land das Freiwillige Soziale Jahr, das FSJ, sowie die Nachwuchsförderung institutionalisiert. Das bedeutet, dass man nicht mehr von Jahr zu Jahr bangen muss, ob das FSJ und der Nachwuchs bei der Feuerwehr gefördert werden. Es ist nun sozusagen in Stein gemeißelt. Das ist sehr, sehr gut so, meine Damen und Herren. Des Weiteren wird eine Ehrenamtsstudie kommen. Wir als Ampelfraktionen haben im Haushalt 375.000 Euro dafür eingestellt. Wie gesagt, die AfD will die zentrale Beschaffung, die schon vor Jahren gescheitert ist. Unser System, das eine Zusammenarbeit zwischen ADD, Gemeinden und Kreisen sowie der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzakademie ist, funktioniert. Diese Zusammenarbeit funktioniert gut. Es gibt keine Notwendigkeit für die Zustimmung zu Ihrem Antrag. Deswegen werden wir diesen auch ablehnen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie bei der SPD)
