Marco Weber
Sehr geehrter Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu der derzeitigen Situation im Rhein-Selz-Park wurde in der vergangenen Woche bereits ausführlich im zuständigen Umweltausschuss informiert. Dort hat das Ministerium ausführlich Stellung bezogen. An diese Ausführungen knüpfe ich in der heutigen Plenardebatte an und betone, wie bereits schon während der Ausschusssitzung durch die Landesregierung dargelegt, für die Durchsetzung abfallrechtlicher Überlassungspflichten ist derjenige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger örtlich zuständig, in dessen Bezirk die zu entsorgenden Abfälle anfallen. In diesem konkreten Fall liegt die Zuständigkeit demnach beim Landkreis Mainz-Bingen. Gleichwohl nehmen die Ampelkoalition sowie die Landesregierung mögliche Gesundheitsrisiken für unsere Bürgerinnen und Bürger sehr ernst. Daher gilt Weiteres festzuhalten: Der Rhein-Selz-Park weist im Zuge des mittlerweile abgeschlossenen Konversionsaltlasten-Arbeitsgruppenverfahrens keine nennenswerten Schadstoffgehalte auf. Kollege Barth hat vorhin die Situation ausführlich erklärt. Ein kleiner gemeldeter Teilbereich wurde in diesem Zuge bereits mittels Dekontamination saniert. Die untersuchten kontaminationsverdächtigen Flächen wurden daher als nicht altlastenverdächtige Flächen ermittelt bzw. eingestuft. Für eine weitere Nutzung der Gebäude zu wohnwirtschaftlichen Zwecken erfolgten umfangreiche Sanierungsarbeiten. Hierbei wurden die Gebäude entkernt und die angefallenen Abfälle auf dem Gelände gelagert. Für diese Fälle wurde ein Abfallentsorgungskonzept von der Firma ISM – Immobilien Schadstoffmanagement GmbH Wiesbaden erstellt. Im Rahmen einer Begehung erfolgte eine intensive visuelle Inspektion durch die ISM. Dabei wurden alle abgelagerten Abfälle erfasst und dokumentiert. Bei einer Beprobung und Untersuchung wurden in einigen Proben Asbestfasern nachgewiesen. Es handelt sich um Kleber, mit dem der Bodenbelag mit dem Estrich verbunden war. Der Abfall ist somit gefahrstoffrechtlich als gefährlicher Abfall einzuordnen und zu entsorgen. Die Wege, wie die Entsorgung abläuft, bzw. die Verfahren, die in den letzten Wochen und Monaten dahin gehend entwickelt worden sind, sind heute schon mehrfach dargelegt worden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus diesem Grund hat das zuständige Ministerium den verantwortlichen Landkreis durch verschiedene Hilfestellungen zur Aufklärung der Situation vor Ort unterstützt, beispielsweise mit fachlicher Beratung in den Bereichen Arbeitsschutz, Immissionsschutz und Abfallrecht. Dieses Handeln dämmt die Gesundheitsrisiken vor Ort sowohl für die handelnden Personen als auch die umliegende Bevölkerung vor freigesetzten Mineralfasern ein. Auch die Staatsanwaltschaft Mainz ist bereits damit betraut, ob und inwieweit der Umgang mit den Abfällen möglicherweise strafrechtlich relevant ist. (Abg. Michael Frisch, AfD: Hört, hört!) Die FDP-Landtagsfraktion ist der Landesregierung für die getroffenen Maßnahmen sehr dankbar, ebenso auch der SGD und dem Landkreis und ist optimistisch, dass der zuständige Landkreis die Situation vor Ort vollumfänglich begleitet und im Sinne und zum Schutz aller Beteiligten weiter löst. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das, was die Vorredner genannt haben, dass die Zuständigkeit nicht heute hier beim Landtag liegt und die beteiligten Behörden intensiv auf dem Weg sind, kann man nur begrüßen und unterstützen. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Das Thema ist heute fehl am Platz. Ich muss auch sagen, wenn der AfDFraktion nicht mehr einfällt, als in einer Aktuelle Debatte diese Nichtzuständigkeit im Landtag zu diskutieren, dann muss man schon sagen, dann sind Sie inhaltslos und inhaltsleer. Vielen Dank. (Beifall der FDP, bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU –
