landtag-rlp.de ↗

Roger Lewentz

09.06.2022 Sitzungen 18/25

Ich darf beginnen. – Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lassen Sie mich bitte als Innenminister auf das Thema der Heilfürsorge exemplarisch bei der Polizei eingehen; denn hiermit hat die politische Diskussion, aber auch die fachliche Prüfung begonnen. Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz hatte die Universität Duisburg-Essen beauftragt, die finanziellen Auswirkungen einer freien Heilfürsorge zu kalkulieren. Im Ergebnis war festzustellen, dass bei einem Wechsel aller potenziell Berechtigten – Frau Klinkel, Herr Herber, das macht die Sache halt schwierig – bei der Polizei mit Mehrkosten im Vergleich zu Leistungen der Beihilfe in Höhe von 6,3 Millionen Euro zu rechnen ist. Diesem Betrag seien die Mehrkosten für die derzeit noch Heilfürsorgeberechtigten von rund 0,8 Millionen Euro hinzuzurechnen, sodass die Mehrkosten für den Landeshaushalt bei rund 7,1 Millionen Euro lagen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass für die vergleichende Betrachtung lediglich 80 % der Beihilfefälle des Referenzjahrs herangezogen wurden, also weitere Kostenrisiken bestehen. Diese Untersuchung war 2018, und wir kennen die Preissteigerung. Das gilt es auch zu berücksichtigen. Natürlich bräuchte man für das neue System weitere Kräfte bei der Polizeiverwaltung. Die Landesregierung geht bei einer umfassenden Einführung der Heilfürsorge davon aus, dass der finanzielle Aufwand mit Blick auf ihre politische Gesamtverantwortung vertretbar bleiben muss. Das System muss sich also selbst tragen und erfordert daher eine Eigenbeteiligung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten an den Kosten. Mein Haus und ich persönlich haben uns sehr intensiv mit allen Facetten möglicher Heilfürsorgemodelle befasst. Ziel war es, ein attraktives, möglichst risikofreies System mit einer durchdachten Finanzierung vorzulegen. Dieses Ziel ist allerdings ohne eine echte Quersubventionierung nicht erreichbar. Das hohe Leistungsportfolio in der Beihilfe – es ist schön, dass ich über das bestehende System so sprechen kann, indem ich es als das „hohe Leistungsportfolio“ bezeichne, das kommt unseren Beamtinnen und Beamten und ihren Familien sehr zugute – müsste für die Heilfürsorge wahrscheinlich abgespeckt und eher in Richtung des Niveaus der gesetzlichen Krankenversicherung angenähert werden, oder je näher am Beihilfeniveau, desto teurer fürs System. In jedem Fall wäre mit Blick auf die für die Einführung der Heilfürsorge prognostizierten Kosten sowie mit Blick auf den besoldungsrechtlichen Grundansatz zu Sachbezügen gemäß Landesbesoldungsgesetz ein Eigenanteil der Berechtigten unverzichtbar. Dies dürfte die Akzeptanz bei vielen Kolleginnen und Kollegen erschweren, zumal auch die zu erwartenden Kostensteigerungen ausgeglichen werden müssten. Zudem ist zu berücksichtigen, dass der Heilfürsorgeberechtigte trotz allem für die Zeit nach dem aktiven Dienst zusätzlich – wir wissen das – eine Anwartschaft abschließen sollte – muss – und natürlich im aktiven Dienst für die Ehepartnerin, den Ehepartner, für die Kinder eine Beihilfeversicherung geleistet werden muss. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zusammenfassend wäre eine einzuführende Heilfürsorge weder frei noch mit dem besseren Leistungsumfang der Beihilfe vergleichbar. Ein Wechsel des Krankenversicherungssystems aus Kostengründen könnte sich zudem, etwa bei schwereren Krankheitsverläufen, durchaus in Einzelfällen negativ auswirken. Vor diesem Hintergrund werden wir auch nach Gesprächen mit den Gewerkschaften zeitnah entscheiden, ob der Ansatz der Heilfürsorge zielführend und finanzierbar ist und einen echten Vorteil für die Betroffenen bringt und daher weiterverfolgt werden sollte. Ich glaube, das ist die Schwierigkeit der gesamten Diskussion, die auch bei den Gewerkschaften als nicht einfach gesehen wird. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Die Gewerkschaften wollen das doch!) Ich will nicht, dass wir ein System einführen, bei dem vielleicht gerade die jüngeren Beamtinnen und Beamten sagen, ich spare im Monat einen 100- Euro-Schein, sie aber am Schluss in der gesamten Gesundheitsversorgung Nachteile haben. Das will ich als Dienstherr auf keinen Fall auf den Weg bringen. Ich darf mir auch erlauben, darauf hinzuweisen, dass es gut ist, dass wir eine zweigeteilte Laufbahn bei der Polizei haben. Alle unsere Beamtinnen und Beamten fangen als Kommissarinnen oder Kommissare an. Ich glaube, das ist sehr wichtig. Wenn man wie ich letzte Woche in Würzburg bei der Innenministerkonferenz war, konnte man sehen, dort waren die meisten der eingesetzten uniformierten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten mit blauen Sternen versehen: mittlerer Dienst. Das finden Sie bei der Bundespolizei sehr oft. Das finden Sie bei der Berliner Polizei, die eben genannt wurde. Ich glaube, es ist schon ein großer Unterschied, ob Sie mit A 9 in Ihre Berufskarriere starten oder mit A 6/A 7. (Abg. Benedikt Oster, SPD: So ist es! – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Deswegen ist die Einführung der zweigeteilten Laufbahn eine ganz wichtige Entscheidung gewesen. Liebe Frau Finanzministerin, ich darf auch sagen, mit den zwei mal 2 % sind wir im deutlichen Mittelfeld der Besoldung der Bundesländer angekommen. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Das ist wichtig. Die Polizistinnen und Polizisten – im Gegensatz zu den allgemeinen Beamtinnen und Beamten –, das gilt auch für andere in dem Zusammenhang genannte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, haben eine besondere Altersgrenze. Das heißt, wir würdigen den schweren Einsatz, indem man früher bei sozusagen dem vollen Umfang seiner Pensionsberechtigung in den Ruhestand treten kann. Natürlich gibt es zudem – das ist mit den Gewerkschaften auch sehr intensiv in der Diskussion – eine Polizeizulage. Das alles zeigt, dass das Land Rheinland-Pfalz als oberster Dienstherr unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sehr, sehr viel getan hat. Ich finde, dass insbesondere diese Grundsatzentscheidung der zweigeteilten Laufbahn, der Abschaffung des mittleren Dienstes, extrem wichtig war. Sie würdigt die Arbeit der Polizistinnen und Polizisten; denn ihnen liegt allen als Ausbildung ein Hochschulstudium zugrunde. Das tut uns, das tut der Inneren Sicherheit und das tut natürlich unserer Bürgerpolizei sehr gut. Daher ist es tatsächlich so, dass die Diskussionen auch mit den Interessenvertretungen, mit den Gewerkschaften, mit dem Hauptpersonalrat, auch aus Sicht der Kolleginnen und Kollegen, die vertreten werden, sehr schwierig ist. Deswegen ist diese Entscheidung nicht ganz einfach. Ich gebe aber all denen recht, die sagen, wir müssen jetzt bald zu einer Entscheidung kommen. Das werde ich in den Gesprächen mit den Gewerkschaften und den Personalvertretungen herbeiführen wollen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Protokoll ↗