Marco Weber
Sehr geehrter Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Tagesordnungspunkt befassen wir uns heute während der Aktuellen Plenardebatte erneut mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien. Dies unterstreicht die Wichtigkeit des Vorhabens und gleichzeitig macht es deutlich, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien bereits seit Langem zentrales Anliegen der rheinland-pfälzischen Landespolitik ist. (Vizepräsidentin Astrid Schmitt übernimmt den Vorsitz) Der Ausbau der regenerativen Stromerzeugung ist erklärtes Ziel der Landesregierung und wird in Rheinland-Pfalz insbesondere durch die Windenergie und Photovoltaik getragen. Auch die Wasserkraft als CO -freie und dezentrale Energiequelle trägt verlässlich, aber mit etwa 5 % der Bruttostromerzeugung des Landes mit einem überschaubaren Beitrag zur Umsetzung der Energiewende bei. Ein Großteil des Stroms aus Wasserkraft in Rheinland-Pfalz stammt – die Kolleginnen und Kollegen haben das vorhin schon erwähnt – aus den Großanlagen an Saar, Mosel, Lahn, Nahe und Wied. Die Mehrzahl der in unserem Land betriebenen Anlagen hat eine Leistung von weniger als 5 MW und zählt damit zu den Kleinanlagen. Wasserkraft aus Kleinanlagen kann als dezentrale und klimaschonende Energiequelle zu einer sicheren, preisgünstigen und umweltfreundlichen Energieversorgung beitragen. Ihre Wettbewerbsvorteile gegenüber Energieträgern mit hohen CO -Emissionen sind vor allem in den Wirtschaftsbereichen „Verkehr“ und „Wärme“ einschließlich dem Emissionshandelsystem zu verzeichnen. Das Nutzungspotenzial der Wasserkraft in Deutschland ist im Wesentlichen genutzt und erschlossen. Somit ist das Potenzial für den weiteren Ausbau der Wasserkraft an den Flüssen des Landes begrenzt. Jetzt hätte ich eigentlich die Ausführungen des Kollegen Hartenfels detailliert wiederholen können, aber da sie durch eine blaue Karte noch einmal noch detaillierter vorgestellt werden, kürze ich in dem Bereich und fahre fort. Im Rahmen des aktuellen, im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Entwurfs der Bundesregierung zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist vorgesehen, dass kleine Wasserkraftanlagen mit einer Leistung bis 500 kW aus ökologischen Gründen künftig nicht mehr gefördert werden. Die Neuregelung bezieht sich ausschließlich auf Neuanlagen. Bereits in Betrieb befindliche kleine Wasserkraftanlagen sind nur insoweit betroffen, als dass eine Erhöhung des Leistungsvermögens der Anlagen ab dem Jahr 2023 keine Förderung mehr auslöst. Einem Weiterbetrieb von in Betrieb befindlichen Anlagen steht jedoch nichts entgegen. Das Land Rheinland-Pfalz ist grundsätzlich daran interessiert, dass im Sinne des Kampfs gegen den Klimawandel die Erzeugung von Strom aus Wasserkraft als regenerative Energie möglich ist, allerdings nur konform mit dem gesetzlich vorgegebenen Ziel des Gewässer- und Artenschutzes. Eine Steigerung der Wasserkraft in Rheinland-Pfalz kann nur an den vorhandenen Standorten durch eine Steigerung der in Betrieb befindlichen Anlagen erfolgen. Die Zusammenarbeit mit dem Wasserkraftanlagenbetreiber ist dabei enorm wichtig, um den Einklang zwischen der Gewinnung erneuerbarer Energien und der Anforderung an einen guten Zustand der Gewässer zu finden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gerade der vielfältige Energiemix ist der Schlüssel, um langfristig auf fossile Energieträger zu verzichten. Dabei gilt es auch, die Wasserkraft in unserem Land im Rahmen der Möglichkeiten zu nutzen. Die bestehenden kleinen Wasserkraftanlagen sollen erhalten bleiben, sofern sie unter diesen Bedingungen wirtschaftlich zu betreiben sind. Ein abgestimmtes Gesamtkonzept ist entscheidend, um einerseits eine optimale Nutzung der von der Natur gebotenen Wasserkraftressource zu erreichen, bei der andererseits der Schutz des Ökosystems Gewässer im notwendigen Umfang gewährleistet ist. Dies umfasst gleichermaßen den Schutz der Umwelt, die Erhaltung unseres Wohlstands sowie die Möglichkeit, technologischen Fortschritt voranzutreiben. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung, für unser gesellschaftliches Zusammenleben und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft mit all den dazugehörigen Arbeitsplätzen entscheidend. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, viele Abgeordnete waren schon an regionalen kleinen Wasserkraftwerken unterwegs, auch im Rahmen der Fraktionsarbeit. Es gibt an dem einen oder anderen Ort Betreiber von Kleinwasserkraftwerken, die ihre Kraftwerke nach wie vor – das habe ich noch einmal versucht zu verdeutlichen – wirtschaftlich und unter dem Gesichtspunkt des Gewässerschutzes betreiben können. Wenn man aber beim Gewässerschutz nicht zu hohe, überbordende Anforderungen anbringt bzw. vielleicht auch über das Ziel hinausschießt, könnte man im Rahmen der Möglichkeiten die eine oder andere Kleinwasserkraftanlage in ihrem Bestand erhalten und die Möglichkeit des bestehenden Ausbaus (Glocke der Präsidentin) bzw. des bestehenden Betriebs dieser Anlage, vielleicht auch unter anderen Gewässerrahmenbedingungen, weiter fortführen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
