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Katrin Eder

09.06.2022 Sitzungen 18/25

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst zur Einordnung dieser Debatte auch noch einmal auf die Zuständigkeiten bei der Durchsetzung abfallrechtlicher Überlassungspflichten hinweisen. Es ist stets derjenige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger örtlich zuständig, in dessen Bezirk die zu entsorgenden Abfälle anfallen. Das heißt in diesem Fall, über den wir heute debattieren, ist das der Landkreis Mainz-Bingen und nicht, wie man hier vermuten könnte, das Land Rheinland-Pfalz. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Sehr richtig!) Bei dem sogenannten Rhein-Selz-Park – dazu wurde bereits viel gesagt – handelt es sich um ein ehemaliges Kasernengelände der US-Army. Dazu wurde schon ganz viel gesagt, das kann ich überspringen. Die Liegenschaft wurde zunächst als kontaminationsverdächtige Fläche erfasst und untersucht. Hier wurden bis auf einen kleinen Teilbereich, der mittlerweile bereits mittels Dekontamination saniert wurde, keine nennenswerten Schadstoffgehalte festgestellt. Für eine weitere Nutzung der Gebäude zu wohnwirtschaftlichen Zwecken erfolgten umfangreiche Sanierungsarbeiten. Hierbei wurden die Gebäude entkernt und die anfallenden Abfälle auf dem Gelände gelagert. Für diese Abfälle wurde ein Abfallentsorgungskonzept von der Firma ISM – Immobilien Schadstoffmanagement GmbH Wiesbaden erstellt. Im Rahmen einer Begehung am 7. September 2021 erfolgte eine Inspektion durch die ISM, und alle abgelagerten Abfälle wurden erfasst und dokumentiert. Bei einer Beprobung und Untersuchung wurden in einigen Proben Asbestfasern nachgewiesen, aber gebundene Asbestfasern. Es handelt sich um Kleber, mit dem der Bodenbelag mit dem Estrich verbunden war. Der Abfall ist somit gefahrstoffrechtlich als gefährlicher Abfall einzuordnen und zu entsorgen. Ich betone aber noch einmal: Die Asbestfasern dort sind gebunden, da es sich um ehemaligen Kleber handelt. Der zuständige Landkreis ist im vorliegenden Fall durch die Fachbehörden des Landes unterstützt worden. So gab es Ortstermine mit der SGD, den Fachbereichen Gewerbeaufsicht und Abfall- und Wasserwirtschaft, sowie der SAM. Hierbei und darüber hinaus erfolgte eine fachliche Beratung zu allen Fragestellungen. Im Ergebnis der Fachberatung wurde die zuständige Behörde in die Lage versetzt, durch fachgerechte Entscheidungen entsprechend zu handeln. Wir hatten das Thema – das wurde bereits gesagt – letzte Woche im Umweltausschuss. Ich hatte zugesagt, unmittelbar nach dem Ausschuss bei der SGD erneut nachzufragen, und zwar persönlich. Ich habe mit dem Präsidenten der SGD Süd, Herrn Professor Dr. Kopf, telefoniert. Die SGD hat den aktuellen Sachstand wie folgt mitgeteilt: Nach Informationen der Kreisverwaltung Mainz-Bingen sind die nicht gefährlichen Abfälle, die sogenannte Stufe 1, fast vollständig abgefahren bzw. in Container verladen. Die für die Stufe 2 und 3 nötigen Anträge sind bei der zuständigen SAM gestellt. Die gefährlichen Abfälle werden auf einer Deponie in Hessen abgelagert und somit beseitigt. Zurzeit läuft unter Einbindung der SAM noch das Zuweisungsverfahren über das Regierungspräsidium in Darmstadt. Der Auftrag zur Deponierung der Abfälle ist einer Entsorgungsfachfirma erteilt worden. Der arbeitsschutzrechtlich vorgeschriebene Sanitärcontainer konnte nicht käuflich seitens des Eigentümers erworben werden. Ein diesbezügliches Anmietungsverfahren eines Sanitärcontainers wurde vom Eigentümer eingeleitet. Sobald der Container steht, plant die beauftragte Fachfirma das Verladen der Abfälle in Transportbehältnissen und den Abtransport. Mit einer Bescheidung seitens der SAM rechnet der Landkreis Anfang Juli. Erst dann kann die erste Verbringung zur Deponie durch die Fachfirma erfolgen. Ob und inwieweit der Umgang mit den Abfällen möglicherweise strafrechtlich relevant und wer dafür verantwortlich ist, wird aktuell durch die Staatsanwaltschaft Mainz geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung bleibt abzuwarten. – Jetzt möchte ich am Ende noch eine Bitte äußern. Die Themen „Bauschutt“, „Kreislaufwirtschaft“, „Abfallwirtschaft“ und „Deponieren von Bauschuttabfällen“ scheinen mich politisch ein Stück weit zu verfolgen. Was hier an der einen oder anderen Stelle geäußert wurde, erzeugt bei mir nur noch Kopfschütteln; denn was wir hier zu diesem Themenbereich erleben, ist das Ergebnis von nicht faktenbasierter Politik. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP sowie des Abg. Thomas Barth, CDU) Beim Weg der Bauschuttentsorgung sind in den letzten Jahren die Preise explodiert. Jedes Bauvorhaben wird im Moment, nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern bundesweit, erheblich teurer, weil wir Probleme bei der Deponierung und bei den Kapazitäten haben. Ich habe selbst versucht, einmal in RheinlandPfalz eine Deponie zu bauen und bedauere, dass das nicht fortgeführt wird. Wir haben aber eine Deponiestudie. Das Land Rheinland-Pfalz hat eine Deponiestudie. Wir haben Deponiekapazitäten, aber Ihre Formulierungen wie „Giftmüllskandal“ führen dazu, dass man jedes ordentliche Projekt vor Ort zerredet bekommt und die Leute einem vorwerfen, man würde sie vergiften, was nicht stimmt. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Der beste Weg ist, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger – die machen das mit der Unterstützung der Fachbehörden des Landes ordentlich – die Abfälle vor Ort ordentlich beproben, sortieren und entsprechend ihrer Deponieklasse entsorgen. Der beste Weg wäre eigentlich, dass wir dahin kommen, den Bauschutt wieder aufzubereiten und wieder einzubauen. Das wäre im Sinne einer echten Kreislaufwirtschaft der Weg, den wir gehen müssen. Diese Anlagen werden aber wiederum vor Ort aufgrund von Lärm und Staub bis aufs Blut bekämpft. Dabei können Sie sich sicher sein, dass die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger in diesem Land mit Unterstützung der Fachbehörden des Landes auf dem besten Weg mit diesen Abfällen zum Wohl des Klimas und der Bevölkerung umgehen und es überhaupt nicht angemessen ist, Begrifflichkeiten wie „Giftmüll“ oder sonstige Skandalisierungen in den Mund zu nehmen. (Abg. Damian Lohr, AfD: Was ist das denn sonst?) Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP, bei der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER)

Protokoll ↗